Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: IT-Sicherheit nach ISO 27001 – Herausforderungen und Chancen
Sie planen, ein Information Security Management System (ISMS) gemäß ISO 27001 einzuführen? In unserem interaktiven iX-Workshop IT-Sicherheit nach ISO 27001 und NIS2-Anforderungen umsetzen erhalten Sie eine fundierte Einführung in die Grundlagen der internationalen Norm für Informationssicherheit und profitieren von Best Practices und Lösungsansätzen für die erfolgreiche Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
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März 10.03. – 11.03.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 12:30 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 10. Feb. 2026 |
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Juni 24.06. – 25.06.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 12:30 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 27. Mai 2026 |
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Oktober 06.10. – 07.10.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 12:30 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 08. Sep. 2026 |
Informationssicherheitsbeauftragte, IT-Mitarbeitende und Führungskräfte erhalten einen fundierten Einblick in das Thema und lernen die Gemeinsamkeiten von ISO 27001 und dem NIS2UmsuCG kennen. So können Sie bei der Umsetzung der Norm gleich die regulatorischen Anforderungen von NIS2 berücksichtigen.
Die Trainer dieses Kurses sind die Sicherheitsexperten Ann-Kathrin Rechel (leitende Cybersicherheitsberaterin) und Viktor Rechel (leitender Cybersicherheitsberater) von der secuvera GmbH. In diesem zweitägigen Workshop führen sie Sie durch grundlegende Aufgaben, typische Fallstricke und zentrale Meilensteine der Projektplanung. Gruppenarbeiten und Diskussionen sorgen dabei für einen praxisnahen, interaktiven Lernansatz.

(ilk)
Künstliche Intelligenz
Bürgerinitiative: 1.294.188 Unterschriften für „Stop Destroying Videogames“
Die EU-Kommission muss sich mit der Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames“ beschäftigen. Die Initiative will das Abschalten von Videospielen stoppen, wie es etwa bei Online-Spielen durch das Herunterfahren von Servern vorkommt. Genau 1.294.188 verifizierte Unterschriften konnten die Organisatoren nun bei der EU einreichen. Mindestens eine Million Unterschriften sind nötig, bevor sich die EU-Kommission mit einer Initiative auseinandersetzen muss.
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Insgesamt konnte die Bürgerinitiative rund 1,45 Millionen Stimmen sammeln. Bevor diese bei der EU-Kommission eingereicht werden können, müssen sie aber verifiziert werden. Dafür sind die Mitgliedsstaaten der einzelnen EU-Länder verantwortlich, in denen die Unterschriften gesammelt wurden. Sie prüfen etwa, ob die Unterzeichner Staatsbürger sind, das nötige Mindestalter erreicht haben und ob alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind.
Der Großteil der ursprünglich für „Stop Destroying Videogames“ abgegebenen Stimmen hat die Prüfung überlebt. Damit ist es amtlich: Die EU-Kommission hat bis zum 27. Juli 2026 Zeit, eine Antwort auf das Anliegen der Bürgerinitiative zu erarbeiten. Bis dahin wollen sich die EU-Kommissare zuerst mit den Organisatoren treffen, bevor das Europäische Parlament eine öffentliche Anhörung organisiert, heißt es auf der Webseite der Europäischen Union.
233.000 Unterschriften aus Deutschland
Ziel von „Stop Destroying Videogames“ ist es, Spielefirmen davon abzuhalten, ihre Titel komplett abzuschalten. Die EU soll Firmen nach Ansicht der Organisatoren dazu verpflichten, Videospiele in einem funktionalen Zustand zu bewahren. Die Initiative, die Teil des Projekts „Stop Killing Games“ ist, hat der YouTuber Ross Scott angestoßen, nachdem der französische Publisher Ubisoft 2024 sein MMO-Rennspiel „The Crew“ unspielbar gemacht hatte. Bei Online-Spielen ist das ein gängiges Vorgehen. Die Organisatoren fordern, dass solche Spiele zumindest offline spielbar bleiben müssen.
In einem Reddit-Post gehen die Organisatoren näher auf die Verteilung der verifizierten Stimmen ein: Der größte Anteil kam mit rund 233.000 Unterschriften aus Deutschland, gefolgt von Frankreich mit 145.000 und Polen mit 143.000 Unterschriften.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Neustart fürs Gehirn: Darum ist man nach dem Mittagsschlaf wieder aufnahmefähig
Sich dem Mittagstief einfach mal hingeben, kann sich sehr lohnen. Gut erholt geht es danach in die zweite Tageshälfte. Dieser Rat ist zwar nicht neu, doch Untersuchungen des Universitätsklinikums Freiburg und der Universität Genf liefern jetzt auch biologische Belege für den Nutzen. Sie haben im Gehirn von Probanden Effekte gefunden, die bisher nur nach einer üppigen Dosis Nachtschlaf festgestellt worden waren.
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Der Hintergrund der Untersuchungen: Verarbeitet das Gehirn in der ersten Tageshälfte neue Sinneseindrücke, Gedanken und Informationen, verstärken sich die Verbindungen zwischen Nervenzellen. Die Verstärkung der Synapsen gilt als Grundlage von Lernprozessen, um etwa bestimmte Zusammenhänge abzuspeichern.
Im Tagesverlauf nimmt die Effizienz der Informationsverarbeitung ab. Es komme zu einer Art Sättigung, berichten die Forschenden. Doch diese könne durch nur etwa eine Dreiviertelstunde Schlaf am frühen Nachmittag wieder aufgelöst werden. Die Aktivität der Synapsen wird durch das Nickerchen offenbar gedrosselt und die Lernfähigkeit steigt wieder.
Synaptischer Reset nach etwa 45 Minuten
„Die Studie zeigt, dass dieser ‚synaptische Reset‘ schon nach einem Mittagsschlaf einsetzt und neue Informationen wieder besser im Gehirn abgespeichert werden können“, sagt Christoph Nissen, Universitätsprofessor und Chefarzt an Universität und Universitätsklinikum Genf.
Für ihre Untersuchungen hatten die Forschenden 20 gesunde junge Erwachsene ausgewählt, die an zwei Nachmittagen zwischen 13:15 Uhr und 14:15 Uhr entweder einen Mittagsschlaf machten oder wach blieben. Die durchschnittliche Schlummerzeit betrug 45 Minuten. Davor und danach wurden Gehirndaten der Teilnehmenden von außen über Elektroden erfasst.
Die Stärke der Synapsen und ihre Fähigkeit, neue Verbindungen zu bilden, erfasste das Team unter anderem mit EEG-Messungen und mit der transkraniellen Magnetstimulation (TMS). Bei der TMS wurde der rechte primäre motorische Kortex der Probanden angeregt. Darauf reagiert der Muskel Musculus abductor pollicis brevis in der linken Hand unterhalb des Daumens. Diese Reaktion haben die Forschenden gemessen und die elektrischen Nervenpotenziale ermittelt. Das Ausmaß des Effekts verriet dem Team, wie aktiv die Synapsen waren.
Tierversuche liefern Grundlagen
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Der Zusammenhang zwischen verstärkten Synapsen und der Informationsverarbeitung im Wachzustand basiert auf älteren Studien mit Ratten, Mäusen, Fliegen und Zebrafischlarven. Denn in Tierversuchen können Gehirne beziehungsweise Nervensysteme direkt untersucht und geeignete biologische Marker ausgewertet werden, darunter die Zahl bestimmter Rezeptoren sowie die Dichte und Größe von Synapsen.
Versuche mit Tieren deuten übrigens auch darauf hin, dass nicht nur das Gehirn mit Schlafqualität verknüpft ist, sondern auch das Darmmikrobiom. Welche Rolle Mikrobiom und Ernährung für die Qualität des Mittagsschlafs spielen, war allerdings nicht Gegenstand der aktuellen Untersuchung.
Und es gibt weitere Einschränkungen: Die Teilnehmendenzahl war eher klein und die Probanden hatten nach eigenen Angaben keine Schlafprobleme. Menschen, die unter Einschlafproblemen oder nächtlichem Schlafentzug leiden, bringt der nachmittägliche Schlaf vermutlich bestenfalls kurzfristig Entlastung.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Britisches Oberhaus will Altersverifikation für VPNs und Social Media
Das britische Oberhaus hat für eine deutliche Verschärfung der Altersverifikation im Internet gestimmt. Mit 207 zu 159 Stimmen nahmen die Lords das Amendment 92 an, das VPN-Anbieter verpflichtet, wirksame Alterskontrollen für britische Nutzer einzuführen. Damit wird erstmals eine Altersgrenze für VPN-Dienste festgelegt. Ein weiterer Änderungsantrag verbietet unter 16-Jährigen den Zugang zu sozialen Medien.
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Die VPN-Dienste sind in Großbritannien in den Fokus gerückt, da sie dazu verwendet wurden, andere Altersgrenzen im Netz, wie etwa für Pornografie-Seiten, auszuhebeln. Amendment 92 zielt darauf ab, die Umgehung des Online Safety Act zu verhindern. Der Gesetzgeber befürchtet, dass Minderjährige mit VPN-Diensten Altersbeschränkungen auf Social-Media-Plattformen aushebeln könnten. Nach der neuen Regelung muss das zuständige Ministerium innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten Vorschriften erlassen, die VPN-Anbietern die Bereitstellung ihrer Dienste an Kinder verbieten. Betroffen sind kommerzielle VPN-Dienste, die in Großbritannien angeboten oder an eine signifikante Anzahl britischer Nutzer vermarktet werden.
Die Regulierungsbehörde Ofcom soll Leitlinien für die Umsetzung entwickeln und die Einhaltung überwachen. Als Kind gilt laut Amendment jede Person unter 18 Jahren. Die geforderte „highly effective age assurance“ könnte Methoden wie den Upload eines Fotos eines Ausweisdokuments, Gesichtserkennung oder Banküberprüfungen umfassen.
Social Media ab 16 Jahren
Mit noch deutlicherer Mehrheit von 261 zu 150 Stimmen verabschiedeten die Lords Amendment 94a. Dieser Änderungsantrag verbietet Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang zu „user-to-user services“. Darunter fallen laut Online Safety Act soziale Netzwerke, Messaging-Apps, Foren und Online-Gaming-Plattformen – also Dienste, auf denen Nutzer Inhalte posten, teilen und miteinander interagieren können. Ausgenommen sind E-Mail, SMS, MMS und einzelne Sprachanrufe.
Zwei weitere Amendments hatten keinen Erfolg: Lord Nash zog Amendment 93 zurück, das manipulationssichere Software auf Smartphones und Tablets gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs gefordert hätte. Er verwies auf laufende Gespräche mit Ministern. Amendment 108 von Lord Storey, das Plattformen erlaubt hätte, eigene Mindestaltersgrenzen festzulegen, wurde abgelehnt.
Datenschutz versus Jugendschutz
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Die geplanten Regelungen werfen erhebliche Datenschutzfragen auf. VPN-Dienste müssten Nutzer identifizieren und deren Alter überprüfen – genau das Gegenteil dessen, wofür sie entwickelt wurden. Anbieter aus dem Ausland müssten britische Nutzer gesondert behandeln und separate Verifikationssysteme aufbauen, was zu höheren Kosten und potenziellem Nutzerverlust führen könnte. Nach Inkrafttreten des Online Safety Act 2023 stieg die Nachfrage nach VPN-Diensten in Großbritannien bereits massiv an: ProtonVPN meldete einen Anstieg um 1400 Prozent.
Ofcom spielt als Regulierungsbehörde eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Online Safety Act. Die Behörde erstellt Verhaltenskodizes, überwacht deren Einhaltung und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes verhängen oder Dienste blockieren lassen. Für VPN-Provider soll Ofcom nun Leitlinien entwickeln, wie die geforderte Altersverifikation technisch umgesetzt werden kann.
International steht Großbritannien mit solchen Plänen nicht allein da. Frankreich diskutiert derzeit ein Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige. Australien hat ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt, in dessen Folge mehr als 4,7 Millionen Accounts deaktiviert wurden. Auch Spanien und Griechenland erwägen ähnliche Regelungen mit 16 Jahren als Altersgrenze.
Nach der dritten Lesung im Oberhaus müssen beide Amendments noch das Unterhaus passieren. Dort verfügt die Labour-Regierung über eine Mehrheit und hat bereits angekündigt, die Vorschläge möglicherweise stoppen zu wollen. Die Regierung hat eine Konsultation zu Mindestaltern bei Social Media und VPNs versprochen, möchte aber offenbar nicht vom Parlament zu schnellen Entscheidungen gedrängt werden. Wann und ob die Regelungen tatsächlich in Kraft treten, ist daher noch offen.
(mki)
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