Künstliche Intelligenz
Jugendschutz: EU-Vorstoß zur Online-Altersverifikation spaltet Datenkonzerne
Plattformbetreiber sollen künftig das Alter ihrer Nutzer kontrollieren und so eine Art Jugendschutz im Internet gewährleisten. Wie das auf Basis des Digital Services Act (DSA) umgesetzt werden soll, möchte die EU-Kommission im Juli erklären. Zwischen Apple und Google auf der einen, sowie Meta Platforms und Porno-Anbietern auf der anderen Seite ist im Vorfeld ein heftiger, öffentlich ausgetragener Lobbystreit ausgebrochen: An welcher Stelle soll die Altersprüfung stattfinden?
Beide Seiten schieben die heiße Knollenfrucht der anderen zu: Während Meta und Porno-Anbieter vor allem die Betreiber von App-Stores in der Pflicht sehen, lehnen deren Betreiber vehement ab, als Türsteher zwangsverpflichtet zu werden. „Wir unterstützen die Bemühungen der Kommission zur Altersprüfung“, betont Kate Charlet, die bei Google für die globale Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinie des Konzerns zuständig ist, in einem Blogbeitrag. Dabei sei ratsam, eine Vielzahl von Methoden anzuerkennen, „entweder einzeln oder in Kombination.“ Nötig sei eine „Art von risikobasiertem Ansatz“, der jedem Unternehmen helfen könne, „seiner Verantwortung gerecht zu werden“.
Dem Vorschlag, dass Hersteller von Betriebssystemen die Altersverifizierung für Webseiten übernehmen müssten, kann Charlet wenig abgewinnen: Die Google-Managerin warnt vor einer „Neugestaltung der Protokolle, die das dezentrale Web geprägt haben“. Die Folgen seien nur schwer vorhersehbar.
App-Stores sind keine umfassende Lösung
Dass App-Stores das Alter der Nutzer mobiler Anwendungen prüfen sollen, erreiche das Ziel nicht. Dieser Vorschlag werde von Unterstützern wie Meta als „einfach“ angepriesen, doch decke das „Desktop-Computer oder andere Geräte, die häufig in Familien genutzt werden, nicht ab“. Auch bei vorinstallierten Apps, wie sie für Meta-Plattformen wie Facebook häufig sind, „könnte er wirkungslos sein“.
Noch besorgniserregender ist für Charlet, „dass detaillierte Altersdaten an Millionen von Entwicklern weitergegeben werden müssten, die diese nicht benötigen“. Google sei daher „sehr besorgt über die Risiken“, die diese vermeintliche Lösung für Kinder berge.
Der Android-Hersteller setzt dagegen auf die eigene Schnittstelle Credential Manager. Damit könnten Betreiber von Webseiten und Apps sich an die Instanz zur Verwaltung der Zugangsberechtigung eines Besuchers wie eine Wallet oder eine App zur Altersverifikation wenden und darüber „nur die erforderlichen Altersinformationen“ in Erfahrung bringen.
Apple hat bereits ähnliche Bedenken wie Google vorgebracht. Der iPhone-Bauer gibt in einem Papier vom Februar zudem zu bedenken, die Altersverifizierung im App Store stehe nicht im Einklang mit seinem Ansatz der Datenminimierung.
Pornhub und Meta in einem Boot
Meta Platforms hat sich Mitte Juni erneut hinter Gesetzesentwürfe gestellt, „die Eltern die Möglichkeit geben, die App-Downloads ihrer Teenager zu überwachen und freizugeben“. Dies erspare Erziehungsberechtigten nicht nur Belastung durch wiederholte Altersüberprüfungen für die unzähligen Apps, die der Nachwuchs nutze. Sondern sie könnten auch leichter erkennen, ob ihre Kinder versuchten, schädliche Anwendungen herunterzuladen.
Nicht gut kommt bei Meta auch eine universelle App zur Altersverifizierung an, die die Kommission zunächst in fünf EU-Staaten testen will. Damit sollen Nutzer mit ihrem Lichtbildausweis und einem Selfie nachweisen, dass sie volljährig sind. Ein solches Verfahren sei nicht universell einsetzbar und wenig datenschutz- sowie nutzungsfreundlich, hält der Social-Media-Riese dagegen. Ein Konzernsprecher erklärte gegenüber Euractiv: „Europa braucht verbindliche Maßnahmen zur Altersüberprüfung, die für alle von Teenagern genutzten Apps gelten, um ihnen einheitlichen Schutz zu bieten.“
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Auch Aylo, Betreiberfirma der Erotik-Portale Pornhub, YouPorn und Redtube, plädiert für globale Alterschecks auf Geräteebene. Eine Verifizierung auf Geräte- und Betriebssystemebene wäre ihr zufolge effektiver als eine websitebasierte Überprüfung. Doppelt gemoppelt hält besser, denkt sich derweil etwa die dänische Digitalministerin Caroline Stage Olsen. Wenn es darum gehe, Kinder vor Erwachseneinhalten zu schützen, unterstützt sie Alterschecks sowohl auf Geräte- als auch auf App-Ebene.
Warnungen von Bürgerrechtlern
Über 50 zivilgesellschaftliche Organisationen wie der Chaos Computer Club (CCC), die Electronic Frontier Foundation (EFF), die Initiative European Digital Rights (EDRi) und Wikimedia schlugen schon im September in einem Brandbrief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) Alarm wegen aktueller Initiativen zur Einführung verpflichtender Alterskontrollen im Internet: Aktuelle Systeme dafür schützten Kinder oft nicht effektiv. Stattdessen untergrüben sie die Privatsphäre und vermittelten ein falsches Sicherheitsgefühl.
Ex-Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bestellte bei Fraunhofer ein Rahmenwerk für einen datenschutzfreundlichen Altersnachweis im Netz. Eine vertrauenswürdige Stelle soll demnach über ein ausgeklügeltes Protokoll bestätigen, dass ein Anwender einer bestimmten Altersgruppe angehört. Diensteanbieter erfahren nur diese sogenannte Alterskohorte. T-Systems und die schwedische Firma Scytáles arbeiten zusammen an einem Alterscheck auf Basis der europäischen digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet).
(ds)
Künstliche Intelligenz
Gebrauchte Elektroautos: Auf welche Fallstricke Sie achten müssen
Deutschland kauft gebraucht: Im ersten Quartal des Jahres 2025 gab es laut Kraftfahrtbundesamt 664.571 Erstzulassungen, aber 1.636.590 sogenannte Besitzumschreibungen. Pkw mit Vorbesitzer sind nach absoluten Zahlen also wichtiger als die Fabrikneuen. Die Lebenswirklichkeit der meisten Menschen ist der Gebrauchtwagen. In diesem Markt gibt es immer mehr Elektroautos. Lohnt sich der Kauf, oder ist das Risiko zu groß?
Mit dem Risiko ist im Regelfall die Traktionsbatterie gemeint. Der elektrochemische Speicher ist das wertvollste Bauteil – und nicht das Einzige, das defekt sein kann. Immerhin, und das ist eine gute Nachricht, gibt es verlässliche Tests für die Traktionsbatterie. Die Benchmark ist zurzeit Aviloo. Das Unternehmen aus Österreich ist exemplarisch für die Branche und arbeitet permanent an der Verbesserung seiner Tests. Die Firma hat das Batteriezertifikat seit Mitte Juni so überarbeitet, dass es für die potenziellen Käufer noch mehr Transparenz schafft.
Wie geht’s der Traktionsbatterie?
Bei allen Batterieprüfungen wird ein Wert für den State Of Health (SOH) ermittelt. Das ist eine Prozentzahl, die den tatsächlichen Verschleiß angibt. Eine Traktionsbatterie mit einem SOH von 93 Prozent bedeutet, dass vom ursprünglichen Energieinhalt und entsprechend von der Reichweite noch 93 Prozent vorhanden sind. Ob die jeweilige Reichweite ausreichend ist, müssen die Interessenten selbst einschätzen. Die Datenlage lässt jedenfalls den Schluss zu, dass die Degradation der Traktionsbatterie über die zyklische Nutzung (also das Be- und Entladen) sowie die kalendarische Dauer ziemlich berechenbar ist: Es geht langsam bergab.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Gebrauchte Elektroautos: Auf welche Fallstricke Sie achten müssen“.
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Mittwoch: McDonald’s-Verschwendung wegen Pokémon, Perplexity-Interesse an Chrome
Mit Pokémon-Beigaben wollte McDonald’s in Japan junge Kunden begeistern. Die Aktion ist nach hinten losgegangen, denn Sammler und Schwarzhändler haben für Überfüllung und Chaos an den Filialen gesorgt. Zudem wurden Lebensmittel zurückgelassen oder weggeworfen, das Interesse galt allein den Pokémon. In den USA könnte ein Gericht Google demnächst zum Verkauf von Chrome zwingen, denn der Datenkonzern habe seine Marktmacht missbraucht. Jetzt legt Perplexity aus heiterem Himmel ein unaufgefordertes Milliarden-Angebot für den Google-Browser vor, obwohl das KI-Start-up bereits einen eigenen Browser entwickelt hat. Vor Gericht steht auch Terraform-Mitgründer Do Kwon nach dem Milliarden-Crash von Terra/Luna. Doch nach einem Handel mit dem Staatsanwalt drohen wohl nur noch zwölf Jahre Haft, denn einige Anklagepunkte wurden fallen gelassen. Allerdings muss Kwon zusätzlich mindestens 20 Millionen US-Dollar zahlen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Pokémon-Schwarzhändler haben sich in Japan unbeliebt gemacht. Anlass ist eine Verkaufsaktion der Schnellrestaurantkette McDonald’s. Drei Tage lang wollte sie ihren Happy Sets, der japanischen Variante von Happy Meals, Pokémon-Nippes sowie -Sammelkarten beilegen. Schwarzhändler bestellten die Mahlzeiten in rauen Mengen, aber nur um die Pokémon-Devotionalien abzugreifen. Die Folge waren Menschenschlangen vor und Tohuwabohu in den Filialen, was auch Nachbarn belästigte. Das Essen landete meist im Müll. Schnell waren die Beigaben ausverkauft, sodass Kinder leer ausgingen. Schlussendlich machte die Happy-Set-Aktion viele Japaner unhappy. McDonald’s hat sich daraufhin mehrfach entschuldigt und kündigte ein Umdenken solcher Aktionen an: Pokémon-Aktion von McDonald’s Japan führt zu weggeschmissenem Essen.
Ein Ausverkauf droht auch Google in einem Kartellrechtsverfahren, denn dabei wird derzeit auch über die Zukunft von Chrome verhandelt. Das Gericht könnte einen Zwangsverkauf von Googles eigenem, den Markt dominierenden Webbrowser anordnen. Jetzt bringt sich das KI-Start-up Perplexity als möglichen Käufer ins Spiel und bietet 34,5 Milliarden US-Dollar für Chrome. Das Angebot übersteigt zwar den Börsenwert Perplexitys deutlich, aber die KI-Firma will sich die Finanzierung durch Investoren gesichert haben. Dabei ist Perplexity nicht der erste potenzielle Chrome-Käufer. Zuvor hatte mit OpenAI bereits eine andere KI-Firma Interesse bekundet. Noch ist allerdings völlig offen, zu welchen Maßnahmen das Gericht Google verpflichten wird: Perplexity bietet Google 34,5 Milliarden US-Dollar für Chrome-Browser.
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Einem härterem Urteil entgangen ist Do Kwon. Denn der Mitgründer des Unternehmens hinter dem kollabierten Stablecoin TerraUSD hat sich in seinem US-Strafverfahren schuldig bekannt und ist einen Handel mit der US-Justiz eingegangen. Kwon drohen demnach noch bis zu zwölf Jahre Haft. Das Strafmaß soll im Dezember verkündet werden. In einer Anhörung vor dem Bundesbezirksgericht in New York am Dienstag hat sich Kwon zu zwei der ursprünglich neun Tatvorwürfe schuldig bekannt. Zugleich wird Kwon knapp 20 Millionen US-Dollar sowie weitere Vermögenswerte abtreten. Die Staatsanwaltschaft habe im Gegenzug angekündigt, die anderen Anklagepunkte nicht weiterzuverfolgen und maximal eine Haftstrafe von zwölf Jahren zu fordern nach dem Kollaps des Stablecoin Terra: CEO Do Kwon trifft Vereinbarung mit US-Justiz.
Die Konsolidierung im hart umkämpften Markt für Essenslieferdienste setzt sich fort. Die EU-Kommission hat der Übernahme von Just Eat Takeaway durch Prosus zugestimmt. Zunächst hatte die EU-Kommission Bedenken, dass der Kauf den Wettbewerb auf dem Markt für Essenslieferungen massiv einschränken könnte. Diese sieht sie jetzt weitgehend ausgeräumt. Die Übernahme ist 4,1 Milliarden Euro schwer. Prosus ist bereits größter Anteilseigner an einem anderen bedeutenden Essenslieferanten: der Berliner Plattform Delivery Hero. Die Kommission fürchtete, dass Prosus mit dem Einverleiben von Just Eat keinen Appetit auf Konkurrenz zwischen den beiden Anbietern mehr hätte. Daraus könnten höhere Preise für Lieferdienste: Prosus darf sich Just Eat Takeaway unter Auflagen einverleiben.
Welchen Prozessor soll ich kaufen? Das fragen sich Leute, die einen neuen Computer kaufen oder selbst zusammenbauen möchten oder einen alten aufrüsten. c’t-Redakteur Christian Hirsch weiß Rat, weil er kürzlich 50 aktuelle Prozessoren für Desktop- und Mini-PCs getestet hat. Im Gespräch mit seinem Kollegen Christof Windeck erzählt Christian Hirsch, was ihn dabei überrascht hat. Vor allem aber liefert er Tipps, wie man die CPU findet, die am besten zu den eigenen Wünschen passt. Was aktuelle Chips von AMD, Intel und Qualcomm können, besprechen wir in der Folge 2025/17 vom Bit-Rauschen, dem Prozessor-Podcast: Prozessorvergleich 2025.
Auch noch wichtig:
(fds)
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Perplexity bietet Google 34,5 Milliarden US-Dollar für Chrome-Browser
In einem Kartellrechtsverfahren gegen Google wird derzeit auch über die Zukunft von Chrome verhandelt. Das Gericht könnte einen Zwangsverkauf von Googles eigenem, den Markt dominierenden Webbrowser anordnen. Jetzt bringt sich das KI-Start-up Perplexity als möglichen Käufer ins Spiel und bietet 34,5 Milliarden US-Dollar für Chrome. Das Angebot übersteigt zwar den Börsenwert Perplexitys deutlich, aber die KI-Firma will sich die Finanzierung durch Investoren gesichert haben.
Google steht seit 2020 in dem Kartellrechtsverfahren vor Gericht. Das US-Justizministerium und viele US-Bundesstaaten hatten den Konzern verklagt, weil er ihrer Auffassung nach seine Marktmacht missbraucht habe. Durch Zahlungen an die Hersteller von Browsern und Endgeräten habe Google dafür gesorgt, dass dort seine Suchmaschine voreingestellt ist – eine unrechtmäßige Behinderung des freien Wettbewerbs. Richter Amit Mehta ist der Argumentation der Kläger im April 2024 gefolgt. Jetzt wird über die Konsequenzen beraten. Dazu gehört, dass Google verpflichtet werden könnte, Chrome zu verkaufen. Doch Googles Kartellprozess birgt Risiken für die Browser-Zukunft, nicht nur für Chrome.
Mehr als ein Kaufinteressent für Chrome
Zuvor hat OpenAI bereits Interesse angemeldet, Chrome zu kaufen, sollte die Gerichtsverhandlung über die Zukunft von Google zu einem Zwangsverkauf führen. OpenAI könnte damit ein zentrales Problem lösen, denn eine der größten Schwierigkeiten der Firma ist es nach Ansicht von Beobachtern aktuell, die eigene KI zu verbreiten. Eine Entscheidung des Richters wird noch im Laufe dieses Monats erwartet.
Das Angebot von Perplexity könnte dem Richter zeigen, dass es mehr als einen Interessenten am Kauf von Chrome gibt. Denn das wird für den Käufer kostspielig. Schließlich wird der Wert des Google-Browsers zwischen 20 und 50 Milliarden Dollar geschätzt. Das Angebot Perplexitys liegt ziemlich genau in der Mitte der letzten Wertschätzungen Chromes, übersteigt den Börsenwert der KI-Firma jedoch deutlich.
Zwar wurde Google-Herausforderer Perplexity bereits letztes Jahr mit mehr als einer Milliarde Dollar bewertet und soll mittlerweile rund 18 Milliarden Dollar wert sein. Doch um einen Kauf für 34,5 Milliarden Dollar zu stemmen, braucht die KI-Firma externe Unterstützung. Perplexity erklärte dem Wall Street Journal jedoch, dass das Angebot von mehreren Investoren wie großen Risikokapitalfonds vollständig gestützt wird.
In einem Brief an Sundar Pichai, Chef von Google-Mutter Alphabet, erklärte Perplexity, dass das Angebot zum Kauf von Chrome „darauf ausgelegt sei, einem kartellrechtlichen Rechtsmittel im höchsten öffentlichen Interesse nachzukommen, indem Chrome einem fähigen, unabhängigen Betreiber übergeben wird.“ Bislang hat Google kein Interesse am Verkauf von Chrome, und auf Anfrage wollte sich der Datenkonzern nicht zu dem Angebot Perplexitys äußern.
Perplexity steht zu Chromium
Perplexity hat mit Comet bereits einen eigenen Browser mit integrierten KI-Agenten, der wie Chrome auf Chromium basiert und Perplexity als Suchmaschine nutzt. Dieser ist vorerst Perplexity-Max-Abonnenten vorbehalten, die 200 Dollar im Monat zahlen, sodass der Nutzerkreis überschaubar ist. Dagegen ist Chrome Marktführer unter den Webbrowsern. Mit rund 3,5 Milliarden Nutzern kommt der Google-Browser auf über 60 Prozent Marktanteil. Doch auf Chromium setzen neben Chrome und Comet auch viele weitere Browser wie Microsoft Edge, Vivaldi, Brave und Opera. Addiert man die Marktanteile der Chromium-Browser, kommt man auf knapp 80 Prozent.
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Im Milliarden-Angebot an Google verspricht Perplexity, Chromium weiter zu pflegen und zu unterstützen. Chromium ist zwar ein unabhängiges Open-Source-Projekt, wird aber weitgehend von Google kontrolliert. So haben Google-Entwickler letztes Jahr mehr als 94 Prozent zum Programmcode beigetragen. Zudem würde Perplexity auch nach dem Kauf von Chrome Google als voreingestellte Suchmaschine behalten. Nutzer können dies jedoch jederzeit in den Einstellungen ändern.
Eine gerichtliche Entscheidung über die Konsequenzen für Google im Kartellrechtsverfahren wird noch im August erwartet. Marktbeobachter halten es momentan für unwahrscheinlich, dass der Datenkonzern zu einem Verkauf von Chrome gezwungen wird. Der Richter hat bislang aber nicht angedeutet, in welche Richtung er tendiert. Allerdings ist davon auszugehen, dass Google alle Instanzen ausschöpfen wird, wenn das Gericht derartige Maßnahmen anordnet.
(fds)
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