Künstliche Intelligenz
Kameras im Betrieb: Arbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung für Überwachung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai die Rechte von Beschäftigten gegenüber einer Ausspähung durch Arbeitgeber gestärkt. Die 18. Kammer entschied, dass ein Arbeitnehmer, der über fast zwei Jahre hinweg unzulässig per Video überwacht wurde, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro hat. Sie wertete die dauerhafte Überwachung der Arbeitsstätte als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (Az.: 18 SLa 959/24).
Der Fall betraf einen Produktionsmitarbeiter in einem Betrieb zur Herstellung von Stahlblöcken. Das beklagte Unternehmen überwachte die 15.000 Quadratmeter große Betriebshalle, das Lager, Verbindungsgänge und sogar Büroräume mit insgesamt 34 Videokameras. Sie zeichneten teilweise 24 Stunden am Tag in HD mit Zoom- und Echtzeitzugriff auf, wobei die Aufnahmen mindestens 48 Stunden gespeichert wurden.
Der Kläger arbeitete überwiegend an einer Schälmaschine. Obwohl er dort meist mit dem Rücken zur Kamera stand, wurde sein Arbeitsplatz permanent überwacht. Sobald er seinen Arbeitsplatz verließ, um etwa zu den Toiletten, dem Pausenraum oder dem Büro zu gehen, wurde er zwangsläufig auch von vorn erfasst.
Die Erholungs- und Sanitärräume selbst waren zwar nicht überwacht. Doch über die Kameras konnte kontrolliert werden, wann und wie lange der Arbeitnehmer sich auf dem Weg dorthin befand. Die beklagte Überwachung erstreckte sich über einen Zeitraum von 22 Monaten (Januar 2023 bis Oktober 2024).
Pausenzeiten abgefragt
Die Firma rechtfertigte die einschneidende Maßnahme mit dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sowie der Arbeitssicherheit. Als weitere Gründe nannte sie das Nachverfolgen von Maschinenausfällen und der korrekten Materialverladung. Der Kläger hingegen litt nach eigenen Angaben unter einem erheblichen Leistungs- und Anpassungsdruck. Er fühlte sich permanent beobachtet und berichtete, der Geschäftsführer habe Mitarbeiter auch unerwartet angerufen und zu ihren Pausenzeiten befragt.
Das LAG Hamm bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Dortmund, wonach die Videoüberwachung rechtswidrig war. Im Rahmen der Maßnahme werden laut dem Urteil personenbezogene Daten verarbeitet, sodass sie daher den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen müsse.
Die im Arbeitsvertrag enthaltene allgemeine Klausel zur Datenverarbeitung sahen die Richter als unwirksam an, da die erforderliche Freiwilligkeit der Einwilligung bei Abschluss eines solchen Dokuments fehlt. Auch die nötige Belehrung über das Widerrufsrecht sei nicht erfolgt. Die Überwachung war laut dem Urteil unverhältnismäßig und konnte nicht durch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt werden.
„Live-Überwachung“ und extremer Druck
Die pauschal behaupteten Diebstahl- und Manipulationsgefahren habe das Unternehmen nicht ausreichend konkretisiert, moniert das LAG. Für viele Zwecke, wie den Diebstahlschutz von außen, wäre die Überwachung des externen Bereichs ein milderes Mittel gewesen. Zudem sei die Kontrolle der gesamten Halle inklusive des Arbeitsplatzes des Klägers zum Verfolgen von Maschinenausfällen oder zur Dokumentation der Verladung nicht erforderlich gewesen. Die Richter hielten auch fest, dass die Beklagte die Maßnahme vorsätzlich durchführte.
Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) setzt einen schweren, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht voraus. Das LAG Hamm sah einen solchen gegeben – nicht nur aufgrund der Dauer der Rund-um-die-Uhr-Beschattung.
Die eingesetzte HD-Technik habe eine „Live-Überwachung“ und das Beobachten von Gesichtern und Mimik erlaubt und sei daher sehr invasiv gewesen. Zudem sei ein „extrem hoher Anpassungsdruck“ erzeugt worden, da die Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit der Beobachtung rechnen mussten. Die Beklagte habe die unverhältnismäßige Ausspähung auch unverändert fortgeführt, obwohl der Kläger die Unerwünschtheit und Rechtswidrigkeit mit anwaltlichem Schreiben rügte.
Die vergleichsweise hohe Summe von 15.000 Euro halten die Richter für angemessen, da sie eine Genugtuungsfunktion für den Kläger erfüllen und die Firma von künftigen Verletzungen abbringen soll. Die ursprüngliche Unterlassungsklage wies das LAG dagegen ab, da das Arbeitsverhältnis der Parteien zwischenzeitlich beendet sei und somit keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. Rechtsmittel gegen das Urteil hat die Kammer nicht zugelassen. Mit einer potenziellen Beschwerde darüber müsste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Ikea-Hack: Vom Servier- zum Werkstattwagen
Wenn jemand nach einem Tipp für eine Werkstatt mit wenig Platz fragt, dann lautet meine Antwort immer: „So viel wie möglich durch Rollen beweglich machen.“ Dadurch können Arbeits- und Lagerflächen ideal genutzt und der Platz flexibel angepasst werden.
Aus dem Ikea-Sortiment verwende ich dafür zum Beispiel Lack-Tische, die um Rollen ergänzt und mithilfe von 3D-gedruckten Adaptern von Thingiverse aufeinandergestapelt werden. Je nach Deckenhöhe kann man daraus eine bewegliche Regalfläche mit bis zu vier Ebenen bauen.
- Möbelstück für die Werkstatt umrüsten
- Bewegliche und erweiterbare Arbeitsfläche
- Verstau- und Befestigungsmöglichkeiten
Ein weiteres Möbelstück, das sich ebenfalls gut als rollende Arbeitsfläche eignet, ist der Servierwagen Bror: Auch wenn es die Bezeichnung nicht direkt vermuten lässt, kann man ihn gut als Werkstattwagen nutzen. Genau genommen würde es mich wundern, wenn jemand diesen Wagen im Esszimmer aufstellen würde, denn er wirkt mit seiner stabilen schwarzen Metallkonstruktion und der unbehandelten Kiefer-Sperrholzplatte eher funktional als optisch ansprechend.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ikea-Hack: Vom Servier- zum Werkstattwagen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
betterCode() PHP bietet Online-Workshop „KI-Coding-Tools verstehen und meistern“
Die Online-Konferenz betterCode() PHP 2025 am 25. November 2025 beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen der Sprache PHP und ihrer praktischen Anwendung. Veranstaltet wird das Event von iX und dpunkt.verlag, in Kooperation mit thePHP.cc.
Weiterlesen nach der Anzeige
Release Manager Volker Dusch zeigt, welche Neuerungen die kommende Version PHP 8.5 bringt und wie sie den Entwicklungsalltag verändern. Arne Blankerts stellt den Caddy Server als europäische Alternative zu Nginx vor, Alexandre Daubois erläutert den Aufbau und die Leistungsfähigkeit von FrankenPHP. Weitere Themen sind Testing und Entwurfsmuster – Sebastian Bergmann zeigt, wie sich mit gezielten Tests sicher in Legacy-Code eingreifen lässt, während Stefan Priebsch erklärt, wie gute Architekturentscheidungen die Wartbarkeit erhöhen. In einer abschließenden Diskussion geht es um den Umgang mit KI‑gestützten Entwicklungswerkzeugen und offene rechtliche Fragen.
Online-Workshop: KI-Tools verstehen

Rainer Stropek ist seit 2008 Mitbegründer und CEO der Firma software architects. Zudem leitet Rainer die österreichische Niederlassung des Beratungs- und Schulungsunternehmens IT-Visions. Er hat zahlreiche Bücher und Artikel über C#, Datenbankentwicklung, Microsoft Azure, XAML und Webentwicklung geschrieben
Zwei Tage später – am 27. November 2025 von 8 bis 12 Uhr – vertieft der neue Online‑Workshop „KI-Coding-Tools verstehen und meistern“ unter Leitung von Rainer Stropek das Thema künstliche Intelligenz in der Programmierpraxis. Teilnehmende lernen, gängige Tool‑Kategorien einzuordnen, Funktionsweisen wie Prompting oder Kontextmanagement zu verstehen und das Model Context Protocol (MCP) in seiner Bedeutung für künftige Entwicklungsumgebungen zu bewerten. Anhand praktischer Beispiele zeigt Stropek, wie sich die Stärken aktueller KI‑Tools im Alltag nutzen und deren Grenzen realistisch einschätzen lassen.
Ein Ticket für den Online-Workshop ist für 399 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) über den Ticketshop erhältlich.
Jetzt Ticket sichern!
Tickets für die Konferenz betterCode() PHP 2025 lassen sich für 299 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) im Ticketshop erstehen. Informationen zum Workshop, dem detaillierten Konferenzprogramm und zur Anmeldung finden Interessierte auf der Website der betterCode() PHP 2025.
Weiterlesen nach der Anzeige
(mdo)
Künstliche Intelligenz
Windows 11 26H1: Unterstützung für bestimmte Prozessoren
In den Medien gab es bereits Gerüchte, dass Microsoft eine Windows 11 26H1-Version veröffentlichen könnte. Genaueres blieb unklar. Nun hat Microsoft tatsächlich im Windows-Insider-Kanal „Canary“ einen neuen Build veröffentlicht, der diese Versionsnummer mitbringt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Das ist offenbar laut Ankündigung von Microsoft auch die augenfälligste Änderung an Windows 11 mit der Build-Nummer 28000. „Mit diesem Build sehen Windows Insider im Canary-Kanal aktualisierte Versionsinformationen unter ‚Einstellungen‘ – ‚System‘ – ‚Info‘ (und winver), auf Windows 11, Version 26H1“, schreibt Microsoft. Das Unternehmen weist deutlich darauf hin, dass es sich nicht um ein Funktionsupdate für Windows 11 25H2 handelt. Die Fassung enthält demnach lediglich Plattform-Anpassungen, um bestimmte Prozessoren (Englisch „Silicon“) zu unterstützen. Kunden müssen keine Maßnahmen ergreifen.
Windows 11 25H2 bleibt Entwicklungsschwerpunkt
Der Build-Zweig 25H2 bleibt der primäre Ort für neue Funktionen, führt Microsoft weiter aus. „Windows 11 erhält weiterhin einen jährlichen Rhythmus für Funktionsupdates bei, mit Releases in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs“, stellt das Unternehmen klar. Eine weitere Erklärung schieben die Autoren nach: „Im Windows-Insider-Programm landen neue ‚Erfahrungen‘ in den Builds im Beta- und Dev-Kanal, während der Canary-Kanal sich auf Plattform-Änderungen fokussiert.“ Das Unternehmen erklärt dazu weiter: „Die Builds, die wir im Canary-Kanal veröffentlichen, spiegeln die neuesten Plattform-Änderungen zu Beginn des Entwicklungszyklus wider und sollten nicht als mit einer bestimmten Windows-Version übereinstimmend angesehen werden.“
Zur Art des erweiterten CPU-Supports schweigt Microsoft sich aus. Gerüchten zufolge soll es etwa um Qualcomms Snapdragon X2 Elite gehen, der ab Anfang 2026 ausgeliefert werden soll. Zu den Funktionen heißt es von Microsoft nur, die Canary-Vorschau bringe „einen kleinen Satz an allgemeinen Verbesserungen und Korrekturen mit, die die allgemeiner ‚Erfahrung‘ für Insider verbessern, die diesen Build auf ihrem Rechner installieren“. Dazu gehört etwa, dass nun Live-Untertitel nicht mehr abstürzen oder das Zugangsdaten-Fenster nicht zugreifbar war, wenn ein Log-in-Versuch in Outlook anstand.
Zuletzt brachten Windows-Insider-Vorschauen etwa eine verbesserte Suche im System und automatische Speicherchecks nach Systemabstürzen mit.
(dmk)
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Social Mediavor 3 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
UX/UI & Webdesignvor 3 WochenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenPosit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenHarte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
