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Kassenärzte starten Informationskampagne für IT-Sicherheit in Arztpraxen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will für mehr IT-Sicherheit in Arztpraxen sorgen und geht daher Anfang Juli in die Informationsoffensive. Helfen sollen regelmäßige Informations- und Schulungsangebote zum Schutz vor Cyberkriminalität. Das Themenspektrum reicht laut KBV vom Umgang mit Phishing-Mails über „sichere Passwörter, Virenschutz, Software-Updates und das Nutzen einer Cloud bis hin zum Basisschutz der Praxis-IT oder was bei einem Sicherheitsvorfall zu tun ist“. Gerade mit Blick auf die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), die für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten gedacht ist, müssen Praxen für IT-Sicherheit sensibilisiert werden.


Broschürencover mit Router im Hintergrund und dem Text "IT-SICHERHEIT"

Broschürencover mit Router im Hintergrund und dem Text "IT-SICHERHEIT"

IT-Sicherheit wird bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung groß geschrieben.

(Bild: KBV)

Für mehr IT-Sicherheit hatte die KBV kürzlich ihre IT-Sicherheitsrichtlinie aktualisiert, die seitdem auch vorsieht, das Sicherheitsbewusstsein in Arztpraxen zu stärken. „Wir sind gesetzlich verpflichtet, Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in Praxen in einer Richtlinie festzulegen und diese regelmäßig anzupassen“, sagte Steiner.

„Die Bedrohung der IT-Sicherheit wächst weltweit. Auch die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sind davon betroffen und müssen ihre IT vor unberechtigten Zugriffen schützen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Das Heft „IT-Sicherheit“ (PDF) soll dabei einen kompakten Einstieg bieten, es gibt allerdings noch weitere Informationen und Musterdokumente – etwa ein Beispiel für eine Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeiter und externe Dienstleister.

Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert „klare gesetzliche Vorgaben“ für die IT-Sicherheit in der Pflege. Er sieht aufgrund zunehmender Cyberangriffe und wachsender Digitalisierung ebenfalls dringenden Handlungsbedarf, um Pflegeeinrichtungen besser vor Angriffen zu schützen. „Auch außerhalb der KRITIS-Kategorien geraten Akteure des Gesundheitswesens, darunter Pflegeeinrichtungen, vermehrt ins Visier – etwa durch Ransomware, DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) oder Social Engineering“, heißt es im Thesenpapier.

„Mit der geplanten Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und somit einem höheren Grad der IT-Durchdringung ist es umso wichtiger branchenspezifische Sicherheitsstandards […] für die ‚Pflegerische Versorgung‘ zu definieren“. Zudem müssen die IT-Hersteller laut DPR zu zertifizierten Sicherheitsstandards verpflichtet werden. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 und dem Cyber Resilience Act werde sich der Markt für IT-Lösungen neu strukturieren und bereinigen.

„Die Pflege braucht verbindliche und branchenspezifische IT-Sicherheitsstandards. Es darf nicht länger dem Zufall überlassen bleiben, wie gut Pflegeeinrichtungen gegen Cyberangriffe geschützt sind“, sagte Thomas Meißner, Leiter der DPR-Fachkommission „Digitalisierung in der Pflege“. Die Forderungen sollten nach Sicht des DPR gesetzlich im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) verankert werden.

Außerdem will die Pflege selbst definieren, was als Stand der Technik gilt. „Pflegeeinrichtungen brauchen praxistaugliche, sichere Produkte […]. Dies trägt zudem zur Marktbereinigung bei, da minderwertige oder unsichere Produkte auf Dauer ausgeschlossen werden“. Zumindest in Arztpraxen und Krankenhäusern gibt es regelmäßig Kritik über die fehlende Nutzerfreundlichkeit der Anwendungen. Bald muss auch die Pflege an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein, doch bisher sieht es nicht so aus, dass bis Anfang Juli die Anforderungen erfüllt sind.


(mack)



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Clip: Ein Clipboard-Manager für iPads – nur in der EU abseits des App Stores


Der Clipboard-Manager „Clip“ ist jetzt für das iPad ausgelegt. Das Tool gibt es lediglich im alternativen App-Laden „AltStore PAL“ und damit nur innerhalb der EU, wo der Digital Markets Act solche Vertriebswege erzwingt. Seit der aktuellen Version 18 muss auch iPadOS andere App-Marktplätze als nur den App Store unterstützen. Neben der iPad-Anpassung liefert Version 1.2 von Clip eine weitere nützliche Funktion in Gestalt eines iOS- respektive iPadOS-Keyboards, über das sich zuvor kopierte Inhalte leichter einfügen lassen.

Auf iOS und iPadOS sind Apps, die im Hintergrund dauerhaft die Zwischenablage überwachen, nicht vorgesehen. Entsprechend gibt es bislang auch keine vollwertigen Clipboard-Manager. Durch mehrere Workarounds kann Clip weiter auf Änderungen in der Zwischenablage achten und zeigt dann eine Mitteilung. Wischt der Nutzer diese nach unten, speichert das den kopierten Inhalt im Hintergrund in Clip – ohne dafür die aktuell genutzte App verlassen zu müssen. Damit ist Clip deutlich näher an einem echten Clipboard-Manager als alle anderen für iOS / iPadOS sonst verfügbaren Tools dieser Kategorie. Um das zu ermöglichen, greift Clip unter anderem auf die Standortdienste des Betriebssystems zurück und darf auch deshalb nicht in den App Store.

Außerhalb des App Stores konnte Clip 1.2 zuerst ebenfalls nicht erscheinen, weil Apple die sogenannte Notarisierung verweigert habe, wie der Entwickler Riley Testut anmerkt. Auch bei alternativen Vertriebswegen prüft Apple jede iOS- und iPadOS-App vor der Freigabe, inhaltlich will der Konzern dort eigentlich nicht eingreifen. Es habe fast zwei Wochen gedauert, bis das Update schließlich doch abgenickt wurde.

Clip war ursprünglich kostenpflichtig, ebenso wie AltStore PAL. Inzwischen ist der alternative App-Marktplatz gratis, das gilt auch Clip. Ein Download des Clipboard-Managers erfordert aber, dem Patreon-Account des Entwicklers und AltStore-Betreibers Riley Testut zu folgen.

Apple selbst hat seinen Betriebssystemen nie einen Clipboard-Manager beigepackt, das ändert sich allerdings überraschend mit macOS 26 Tahoe, das im Herbst erscheint. In der Zwischenablage gespeicherte Inhalte lassen sich dort begrenzt über die neue Spotlight-Suche finden und weiterverwenden. Für iPadOS 26 und iOS 26 wurde diese nützliche Funktionserweiterung nicht angekündigt.


(lbe)



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Nikon Z5II im Test: Vollformatkamera für Einsteiger


Mit der Z5II hat Nikon eine weitere Kamera des spiegellosen Z-Vollformatsystems auf den aktuellen Stand gebracht. Diesmal ist das Einsteigermodell modernisiert worden. Der stabilisierte Sensor der Z5II ist aus Modellen wie der Zf und der Z6II bekannt und hat sich bereits bewährt. Nikon führt hier das Baukastenprinzip konsequent fort und bedient sich auch bei diesem Modell aus dem Regal vorhandener Komponenten. Obwohl er nicht die allerneueste Technologie repräsentiert, bietet der BSI-Sensor (Back-Side-Illumination) im Vergleich zur Z5 ohne BSI signifikant höhere Auslesegeschwindigkeiten.

Durch die Verdrahtung auf die Rückseite des Sensors erreicht mehr Licht die lichtempfindlichen Bereiche des Pixels, was die ISO-Spanne erweitert und die Bildqualität insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen verbessert. Die Z5II bietet zudem deutlich höhere Serienbildraten als ihr Vorgängermodell: Sie nimmt Raw-Bilder mit bis zu 14 Bildern pro Sekunde (mechanischer Verschluss) auf, während die Vorgängerin nur 4,5 Bilder pro Sekunde schafft.

Durch den schnelleren Sensor und den leistungsfähigeren aktuellen Bildprozessor Expeed 7 ist die Z5II eine signifikant leistungsfähigere Videokamera als ihre Vorgängerin. Diese konnte Aufnahmen in 4K / 30p nur mit 1,7-fachem Crop-Faktor aufzeichnen. Das neue Modell ermöglicht hingegen 4K ohne Crop mit bis zu 30 Bildern pro Sekunde sowie Full HD mit 120 Bildern pro Sekunde für eindrucksvolle Zeitlupenaufnahmen – eine Verdoppelung der Bildrate gegenüber der Z5.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Nikon Z5II im Test: Vollformatkamera für Einsteiger“.
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Einheitliche Chip-Pflicht für Katzen und Hunde soll kommen


Künftig sollen alle Hunde und Katzen in der EU verpflichtend mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Das Europäische Parlament hat erstmals EU-weite Mindeststandards für die Zucht, Haltung und Kennzeichnung von Hunden und Katzen beschlossen. Die neue Regelung soll für alle in der EU gehaltenen und eingeführten Hunde und Katzen gelten. Das Parlament muss sich darüber noch mit dem Rat der Mitgliedsstaaten abstimmen.

Bislang gab es in der EU keine einheitliche, verpflichtende Chippflicht für alle Hunde und Katzen. In vielen EU-Ländern und auch in Deutschland existieren bereits regionale oder nationale Regelungen, nach denen Hunde und teilweise auch Katzen gechippt und registriert werden müssen. Eine erste Chippflicht für Haustiere wurde 2011 eingeführt – zunächst für in der EU reisende Hunde, Katzen und Frettchen.

Dabei handelt es sich um Transponder-Mikrochips, wie sie bereits seit Jahren im Heimtierbereich üblich sind. Die Chips werden meist von Tierärzten unter die Haut implantiert, meist im Nacken. Sie enthalten eine eindeutige 15-stellige Identifikationsnummer. Die zugehörigen Informationen, Alter, Geschlecht, Herkunft des Tieres, werden in nationalen Datenbanken gespeichert und sollen laut EU-Parlament dann auch in einer zentralen EU-Indexdatenbank hinterlegt werden.

Der Mikrochip dient ausschließlich der eindeutigen Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Tiere und ist bereits aus bestehenden Regelungen für Heimtierausweise und Reisen bekannt. Bislang konnten Hunde und Katzen manchmal als Haustiere in die EU gebracht werden und wurden dann doch weiterverkauft. Hunde und Katzen, die aus einem Land außerhalb der EU zum Verkauf in die EU kommen, müssen schon vor der Einreise einen Mikrochip erhalten und online in einer nationalen Datenbank registriert werden, und zwar mindestens fünf Arbeitstage vor der Ankunft.

Ferner geht das Parlament auch andere Probleme wie die Haltung oder den Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen an und will letzteres beispielsweise verbieten. „Die Abgeordneten werden nun Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes aufnehmen“, heißt es vom EU-Parlament. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist damit noch unklar.


(mack)



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