Künstliche Intelligenz
Kerosinmangel: Welche Rechte Fluggäste bei Umbuchungen und Stornierungen haben
Der Sommerurlaub in die Ferne ist gebucht, die Vorfreude groß – doch in den Nachrichten ist die Rede von explodierenden Kerosinpreisen und massenhaften Flugstreichungen. Die skizzierten Folgen: im besten Fall nachträgliche Preissteigerungen und Umbuchungen, im schlimmsten Fall komplette Stornierungen.
Für Verbraucher hat der seit Ende Februar 2026 laufende Iran-Krieg vieles verteuert und für Unsicherheit gesorgt. Aber für die Luftfahrt hat die Auseinandersetzung Folgen – angefangen bei steigenden Kerosinpreisen bis zu einem möglichen Kerosinmangel. Einen solchen bezeichnete der europäische Dachverband für Flughafenbetreiber – ACI Europe – Mitte April als möglich.
- Zwei Fluggesellschaften haben unter anderem aufgrund der hohen Kerosinkosten den Betrieb dauerhaft eingestellt. Das hat auch auf deutsche Urlauber Auswirkungen.
- Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können Preise nachträglich anheben, allerdings nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen.
- Die Wahl einer Fluglinie mit Sitz in der EU hat klare Vorteile, wenn es um Verbraucherschutz geht.
Doch Flugpassagiere sind Umbuchungen, Stornierungen oder nachträglichen Preiserhöhungen nicht schutzlos ausgeliefert. Im Folgenden erklären wir, welche Rechte Sie haben – wenn die Airline auf Kerosinmangel oder gestiegene Treibstoffkosten verweist. Dabei gehen wir auch auf den Unterschied zwischen individueller Flugbuchung und Pauschalreise ein, dabei gibt es nämlich Unterschiede.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kerosinmangel: Welche Rechte Fluggäste bei Umbuchungen und Stornierungen haben“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.