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Künstliche Intelligenz

KI: Apple nennt mehr Details zu MLX – auch zum Neural Accelerator beim M5


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Apple hat auf seiner Machine-Learning-Website weitere Informationen zu seinem KI-Framework MLX und der Nutzung des integrierten KI-Beschleunigers (Neural Accelerator) im M5-Prozessor online gestellt. Das ist insbesondere interessant für Nutzer, die lokale KI-Systeme wie große Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) ausführen wollen, was zunehmend zu einem Trend wird. Zuletzt wurde demonstriert, wie sich das chinesische Großmodell Kimi K2 Thinking auf einem Mac-Studio-Cluster mit vier via Thunderbolt 5 vernetzten 512-GByte-RAM-Workstations ausführen ließ. Kleinere Konfigurationen wie ein MacBook Pro M3 Max mit 128 GByte RAM können aber auch problemlos mittelgroße Modelle wie gpt-oss-120b von OpenAI ausführen. Dabei geben MLX-Varianten der Modelle dem LLM zusätzlichen Boost.

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„Mit MLX können Benutzer LLMs auf dem Mac effizient erkunden und ausführen. Es ermöglicht Forschern, mit neuen Inferenz- oder Feinabstimmungstechniken zu experimentieren oder KI-Techniken in einer privaten Umgebung auf ihrer eigenen Hardware zu testen. MLX funktioniert mit allen Apple-Silicon-Systemen“, so Apple.

Mit macOS 26.2 Beta, das derzeit getestet wird, kommt nun Unterstützung für eine latenzfreie Thunderbolt-5-Vernetzung sowie die besagten Neural Accelerators hinzu, die im 14-Zoll-MacBook Pro M5 integriert sind. Letztere sollen dabei helfen, bestimmte Machine-Learning-Workloads zu beschleunigen und auch die Ausführung der KI-Algorithmen (Inferenz) schneller zu machen.

Da es aktuell noch keine Maschinen mit M5 Pro, M5 Max oder gar M5 Ultra gibt und der M5 nur maximal 32 GByte RAM anspricht, dürften M4 Max oder M3 Ultra derzeit die bessere Wahl sein. Modelle, die in das RAM passen, sollen laut Apple jedoch eine deutlich schnellere „Time to First Token“, also die benötigte Zeit zur Ausgabe des ersten Tokens, aufweisen. Sie liegen zwischen dem 3,3-Fachen (gpt-oss-20b-MXFP4-Q4) und dem 4-Fachen (Qwen3-8B-MLX-4bit).

Apple gibt in seinem Dokument auch Tipps dazu, wie man mit MLX arbeitet. Wer sich für weitere Details interessiert, findet auf Github das MLX-LM-Projekt für den Aufruf diverser Modelle und Finetuning. Tipps und Tricks erhalten Interessierte in einer eigenen MLX Community auf Hugging Face. In Tools wie LM Studio findet man auch schnell MLX-Varianten bekannter Modelle.

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(bsc)



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Social-Media-Verbot in Australien tritt in Kraft: Jugendliche verlieren Accounts


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In Australien tritt am 10. Dezember 2025 das weltweit erste umfassende Verbot von Social Media für unter 16-Jährige in Kraft. Plattformen wie Facebook, Instagram, Threads, X, YouTube, Snapchat, Reddit, Kick, Twitch und TikTok müssen dann Accounts von Nutzern unter 16 Jahren entfernen und die Neuregistrierung dieser Altersgruppe verhindern. Bei Nichteinhaltung drohen den Betreibern Strafen von bis zu 49,5 Millionen australischen Dollar (umgerechnet rund 28 Millionen Euro).

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Die Plattformen hatten in den vergangenen Wochen Hunderttausende Altersverifizierungen vorgenommen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Allein bei Snapchat geht der Mutterkonzern Snap Inc. von rund 440.000 australischen Nutzern zwischen 13 und 15 Jahren aus.

Die technische Umsetzung erfolgt über verschiedene Verfahren zur Altersverifikation. Die Methoden reichen von der Verifikation über australische Bankkonten und Ausweisdokumente wie Pass oder Führerschein bis hin zur Altersschätzung per Gesichtserkennung. Apple wies App-Entwickler in einem Blogpost auf Möglichkeiten hin, jüngere Nutzer zu erkennen, um das Verbot befolgen zu können.

Allerdings zeigen sich bereits erste technische Probleme: Der Guardian erhielt mehrere Berichte von unter 16-Jährigen, die die Gesichtserkennung erfolgreich überlisten konnten. Die australische Regierung räumt ein, dass das System nicht von Anfang an perfekt sein wird. Premierminister Anthony Albanese betonte in einem Meinungsbeitrag, die klare gesetzliche Botschaft sei wichtiger als eine hundertprozentige Durchsetzung – ähnlich wie bei der Altersgrenze für Alkohol.

Bis Dienstag hatten alle betroffenen Plattformen außer X bestätigt, dass sie das Verbot umsetzen werden. Laut der australischen Regierung will X dies aber auch tun. YouTube hatte bereits Anfang Dezember sein Vorgehen unter Protest skizziert und kritisiert, dass die überhastet verabschiedete Regelung die Plattform verkenne.

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Interessanterweise kündigte auch Bluesky an, unter 16-Jährige zu sperren, obwohl die eSafety-Behörde die X-Alternative aufgrund ihrer geringen Nutzerbasis von nur 50.000 Australiern als „geringes Risiko“ eingestuft hatte und sie nicht unter die Verbotsliste fiel.

Die Reaktionen von betroffenen Familien fallen höchst unterschiedlich aus. Eine Mutter berichtete dem Guardian, ihre 15-jährige Tochter sei „sehr verzweifelt“, da alle ihre 14- bis 15-jährigen Freunde von Snapchat als volljährig verifiziert wurden, während sie selbst als minderjährig erkannt wurde. Die Mutter befürchtet soziale Isolation, da die Freunde weiterhin Snapchat zur Kommunikation und Organisation von Treffen nutzen werden.

Ein Vater gab zu, seinem Kind beibringen zu müssen, „wie man das Gesetz bricht“: Er habe seiner Tochter gezeigt, wie VPNs funktionieren und andere Methoden zur Umgehung von Altersbeschränkungen. Andere Eltern begrüßen das Verbot hingegen ausdrücklich. Eine Mutter sagte, ihre Tochter sei „völlig süchtig“ nach Social Media und das Verbot biete „einen unterstützenden Rahmen“.

Der australische Vorstoß hat weltweit Aufmerksamkeit erregt. Mehrere Länder haben bereits angekündigt, ähnliche Verbote einzuführen, darunter Malaysia, Dänemark und Norwegen. Dänemark einigte sich Anfang November auf ein Mindestalter von 15 Jahren, wobei Eltern ihren Kindern bereits mit 13 Jahren die Zustimmung erteilen können. Das EU-Parlament verabschiedete Ende November eine Resolution, die sich für ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren für Social Media ausspricht. Ein Sprecher der britischen Regierung erklärte gegenüber Reuters, man beobachte Australiens Ansatz „genau“.


(mki)



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Reduced to the Max: Pebble-Ring für Sprachnotizen hat nur einen Knopf


Pebble-Gründer Eric Migicovsky hat eine neue Kategorie tragbarer Geräte ersonnen: Ein am Zeigefinger getragener Ring, der in erster Linie der Aufnahme kurzer Sprachnotizen dient. Der Kanadier legt dabei Wert auf den Schutz der Privatsphäre. „Das ist nicht eines dieser AI Friend Dinger, die immer aufnehmen“, betont Migicovsky. Kernidee sind Notizen von wenigen Sekunden Länge, insbesondere um einen flüchtigen Gedanken zu haschen, doch wer möchte, soll auch den KI-Assistenten seiner Wahl steuern können.

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Der Ring namens Pebble Index 01 besteht aus Stahl und ist auf das Maximum reduziert: Er hat nur einen einzigen Knopf, weder Lautsprecher noch Vibrator, und benötigt auch keine Internetverbindung. Der Knopf wird mit dem Daumen gedrückt und aktiviert das Mikrofon, solange der Knopf gedrückt gehalten wird. In der Regel ist der Ring mittels Bluetooth mit einem Handy verbunden und transferiert die Tonaufnahme dorthin.


Eine linke Hand mit schwarzem Ring am Zeigefinger lenkt ein Fahrrad

Eine linke Hand mit schwarzem Ring am Zeigefinger lenkt ein Fahrrad

Der Pebble Index 01 wird Verkehrsjuristen neue Arbeit machen.

(Bild: Core Devices)

Auf dem Handy übernimmt die Pebble-App. Ein lokal laufendes Large Language Model (LLM) versucht, die aufgenommene Sprache in Text umzusetzen, was explizit offline erfolgt. Auch das Smartphone benötigt keine Internetverbindung. Wer eine Pebble-Smartwatch hat, kann den erkannten Text auch dort einsehen. Die Tonaufnahme selbst bleibt am Handy erhalten und kann dort abgespielt werden.

Ist das Smartphone gerade nicht in Reichweite, speichert der Ring die Aufnahme zwischen (bis zu fünf Minuten Ton), bis die Verbindung mit dem Handy wieder steht. Nicht nur die App, sondern auch das LLM sind Open Source. Laufende Gebühren fallen nicht an. Optional wird es Online-Backup sowie Rückgriff auf ein cloudbasiertes LLM mit „geringfügig“ besserer Spracherkennungsquote geben, was nicht gebührenfrei sein wird.

Der Strom für den Ring kommt aus einer eingebauten Silveroxid-Zink-Batterie. Damit soll der Pebble Index 01 „bis zu jahrelang“ laufen. Laut den Angaben können zwei Jahre lang täglich zehn bis zwanzig Aufnahmen von drei bis sechs Sekunden Länge gemacht werden. Ist die Batterie leer, muss der Ring ersetzt werden, denn eine Ladebuchse gibt es bewusst nicht. „Sie würden das Ladegerät wahrscheinlich verlieren, bevor es Zeit für eine Wiederaufladung wäre“, meint Migicovsky, der ein Recyclingprogramm in Aussicht stellt.

Vor allem aber hätten Ladebuchse und -elektronik das Gerät klobig gemacht. So ist es 2,95 Millimeter dickt und 6,6 Millimeter breit. Es wird in acht Ringgrößen und drei Farben angeboten. Bei mittlerer Ringgröße beträgt das Gewicht 4,7 Gramm. Wasserfest ist der Pebble Index 01 bis einen Meter, also Händewaschen und Duschen sind drin, Tauchgänge nicht.

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Vorbestellungen sind ab sofort zum Preis von 75 US-Dollar möglich, die Auslieferung soll ab März von Asien aus erfolgen. Die Angabe der Ringgröße ist bei der Vorbestellung noch nicht notwendig; wer möchte, kann sich Mockups mittels 3D-Drucker selbst herstellen, um die passende Größe zu bestimmen. Die Herstellerfirma Core Devices setzt den späteren Listenpreis mit 99 US-Dollar fest und verspricht 30 Tage Garantie.

Weitere Funktionen sind bereits in Vorbereitung, aber deren Umsetzung ist nicht garantiert. Mittels Knopfdruck oder doppeltem Knopfdruck sollen beliebig definierbare Funktionen via Bluetooth ausgelöst werden können, beispielsweise Fotoaufnahmen, Türen aufsperren, Licht abdrehen, Videos auslösen oder den KI-Assistenten des geringsten Misstrauens ansprechen. Womöglich werden Nutzer mittels Model Context Protocol (MCP) auch selbst einen Kontext für das Spracherkennungs-LLM definieren können. Das kann unter anderem die Erkennungsrate für Fachsprachen verbessern.

Die frühere Firma Migicovskys, die Pebble Technology Corporation, hat von 2013 bis 2016 mehr als zwei Millionen Smartwatches mit ePaper-Bildschirmchen verkauft, schlitterte Ende 2016 aber in die Zahlungsunfähigkeit. Mitbewerber Fitbit kaufte Immaterialgüterrechte aus Pebbles Konkursmasse, wurde aber später selbst von Google geschluckt. Der Konzern hat das Betriebssystem PebbleOS als Open Source veröffentlicht, weshalb Migicovsky neue Firma Core Devices wieder Pebble-Geräte verkaufen kann. Seit Juli liefert sie zwei neue Pebble-Smartwatches aus.


(ds)



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DNS-Überwachung: Verfassungsgericht stoppt gerichtliche Anordnungen


Das Bundesverfassungsgericht hat die Vollziehung einer umstrittenen richterlichen Anordnung gestoppt, einen Telekommunikationsanbieter zur massenhaften Überwachung von Anfragen über das Domain Name System (DNS) verpflichtet hätte (Az. 1 BvR 2317/25). Eine entsprechende Anordnung des Amtsgerichts Oldenburg vom 5. November 2025 haben die Karlsruher Richter vorübergehend ausgesetzt und weitere Anordnungen untersagt.

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Zwei Konzerntöchter eines großen TK-Anbieters hatten die Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Amts- und Landgerichts Oldenburg eingelegt. Die Beschlüsse verpflichteten die Netzbetreiber zur „Überwachung und Aufzeichnung der inländischen Domain-Name-System-Anfragen“ zu einem bestimmten Server.

Um was für einen Server es sich dabei handelt und in welche Richtung die Ermittlungen laufen, ist nicht bekannt. Auch die Netzbetreiber erhielten auf Antrag keine Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft. Die Überwachungsbeschlüsse sind mit Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) begründet, der das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails auf Basis eines über die Jahre hinweg ständig ausgeweiteten Straftatenkatalogs regelt.

Die betroffenen Netzbetreiber machten geltend, dass die Anordnung neuartig sei und einen erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand erfordere. Sie müssten alle DNS-Server-Anfragen von etwa 40 Millionen Kunden auswerten. Die Zahl der betroffenen DNS-Anfragen sei auf etwa 5 Millionen pro Sekunde zu schätzen.

Das Bundesverfassungsgericht setzte die Anordnung aus Oldenburg im Wege einer eigenen einstweiligen Anordnung in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 25. November aus. Das ist möglich, wenn die Abwägung der drohenden Folgen bei einem offenen Ausgang des Hauptsacheverfahrens dies gebietet.

Die Kammer stellte fest, dass die Verfassungsbeschwerde „nach summarischer Prüfung nach gegenwärtigem Verfahrensstand weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet“ sei. Die Folgenabwägung sprach demnach für die Unternehmen. Dies begründeten die Karlsruher Richter etwa mit Blick auf die Auswirkungen eines späteren Erfolgs der Beschwerde: Die Provider müssten die eine als letztlich verfassungswidrig erkannte Maßnahme zunächst mit erheblichem Aufwand umsetzen. Ihnen drohe zudem ein irreversibler Reputationsverlust.

Besonders schwer wiegen laut dem Bundesverfassungsgericht die drohenden massenhaften und nicht mehr revidierbaren Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Kunden. Die Karlsruher Richte betonen, dass viele Betroffene ohne eigenen Tatverdacht in die Überwachung gerieten und aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme keinen vorbeugenden oder abwehrenden Rechtsschutz hätten.

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Die Kammer sah letztlich kein besonders hohes Strafverfolgungsinteresse, das gegen die Aussetzung der Maßnahme gesprochen hätte. Die Nachteile auf Seiten der Beschwerdeführerinnen und die drohenden massenhaften Eingriffe in die Grundrechte der Kunden überwogen deutlich. Die Aussetzung gilt einstweilen längstens für sechs Monate. Bis dahin sollte eine Entscheidung in der Hauptsache erfolgt sein.

Den betroffenen Anbieter nennt das Verfassungsgericht nicht. Die angegebene Zahl von 40 Millionen Kunden verweist aber auf einen der großen deutschen Netzbetreiber. Die Juristen der Telekom zuckten auf Anfrage von heise online mit den Schultern mit dem Tenor: Keine Kenntnis. Auch bei Telefónica Deutschland war der Vorgang zunächst nicht bekannt, wie aus Unternehmenskreisen verlautete.

Der Beschluss ist nach Ansicht des IT-Rechtlers Jens Ferner ein „juristischer Meilenstein“ von grundsätzlicher Bedeutung. Er berühre die Grundfesten des Fernmeldegeheimnisses und markiere eine wichtige Grenze für die digitalen Ermittlungsmethoden staatlicher Behörden. Der Anwalt hebt hervor, dass Ermittlungsbehörden naturgemäß daran interessiert seien, digitale Spuren zu nutzen und dabei „Grenzen noch ein wenig weiter zu verschieben“.

Ferner sieht die DNS-Überwachung als Versuch, eine anlasslose Massenüberwachung ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung zu etablieren. Ziel sei es, fokussiert IP-Adressen abzufangen, die eine bestimmte Webseite aufrufen oder sich dafür interessieren, schreibt Ferner. Dabei seien DNS-Anfragen, die ein „zentraler Bestandteil der Internetnutzung“ sind, oft nicht einmal direkt mit dem Aufruf einer Webseite verbunden. Damit wäre auch die „technische Infrastruktur des Internets“ berührt.


(vbr)



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