Künstliche Intelligenz

KI-Kündigung: Kranke und behinderte Mitarbeiter verklagen Meta


Weil Künstliche Intelligenz zu ihrer Kündigung durch Meta Platforms geführt haben soll, ziehen 26 Personen in den USA gegen den Konzern vor Gericht. Dieser stellt die Vorwürfe in Abrede. Die endgültige Klärung wird geheim bleiben: Meta zwingt seine (ehemaligen) Angestellten in jeweils einzelne, nicht-öffentliche Schiedsgerichtsverfahren.

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Dennoch beginnt der Rechtsstreit vor Gericht. Die 26 Kläger haben bei einem US-Bundesbezirksgericht jeweils eine Einstweilige Verfügung beantragt: Sie soll die Arbeitsplätze und die damit verbundenen Ansprüche vorläufig sichern, bis das Schiedsgerichtsverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter abgeschlossen ist.

Hintergrund ist die Massenkündigung durch Meta Platforms vom 20. Mai. Damals wurden zehn Prozent der Belegschaft auf die Straße gesetzt, darunter auch die 26 Kläger. An den Grundsätzen dieser Kündigungswelle rütteln sie nicht. Allerdings habe Meta in ihren Fällen geltendes Arbeitsrecht verletzt, indem es Schutzbestimmungen für Mitarbeiter mit bestimmten Behinderungen oder besonderen Formen des Krankenstandes missachtete.

Meta habe mehrere interne Künstliche Intelligenzen eingesetzt, um eine Rangliste aller Mitarbeiter zu erstellen. Diese Liste sei dann Grundlage der Entscheidung, wer (nicht) behalten werde, gewesen. Einfluss hatten laut Klage der Verbrauch von KI-Tokens durch den jeweiligen Mitarbeiter, die Überwachung seiner Tastatur und anderer Aktivitäten, die von den Mitarbeitern selbst trainierten „second brain”-Agenten, der konzerninterne Chatbot Metamate sowie andere Reihungs-Algorithmen.

Doch diese Herangehensweise benachteilige automatisch Personen, die krank sind, gerade ein Kind bekommen (haben), oder bestimmte Behinderungen aufweisen. Beispielsweise verbraucht, wer gerade nicht arbeitet, gar keine KI-Tokens, was zu schlechterer algorithmischer Bewertung führt. Meta habe verabsäumt, die Rangliste entsprechend zu korrigieren, obwohl dies rechtlich vorgeschrieben sei.

Die Kläger sind insbesondere Frauen im Mutterschutz und Eltern im gesetzlich vorgesehenen Elternurlaub, aber auch ein Verunfallter, mehrere Behinderte die sich mit Meta auf bestimmte Arbeitsanpassungen verständigt hatten, sowie Mitarbeiter mit rechtlich geschütztem Krankenstand. In zwei Fällen sollen Meta-Manager Kranke sogar davon abgehalten haben, in geschützten Krankenstand zu gehen, weil dies zur Kündigung im Rahmen der Kündigungswelle führen würde. Ihnen wurden dennoch gekündigt.

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Meta meint, nicht KI, sondern Manager hätten entschieden, wer rausgeschmissen wird. Die Klage sei daher haltlos. Das Verfahren heißt Does 1 through 26 v Meta Platforms und ist am US-Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens anhängig (Az. 3:26-cv-07122).


(ds)



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