Künstliche Intelligenz
KI-Verordnung: Code of Practice für generative KI-Modelle vorgelegt
Dass generative KI-Modelle Probleme mit sich bringen können, das hatte die EU allgemein schon im Rahmen ihrer KI-Verordnung – dem AI Act – festgestellt. Doch die Frage, wie mit den Problemen dann umgegangen werden soll, haben Kommission, Europaparlament und Mitgliedstaaten weitgehend an die Entwickler und einsetzenden Organisationen ausgelagert: Training, Tests und Evaluation müssen dokumentiert und Risiken adäquat adressiert werden.
Welche genau das sind und wie diese dann mitigiert werden sollten – für all das wurde der Gesetzestext aufgrund der Vielfalt an Modellen und Problemen für ungeeignet befunden. Stattdessen sollen Verhaltenscodices oder eben die Erfüllung vergleichbarer Standards durch die Anbieter solcher Modelle die größten Probleme generativer KI-Modelle einhegen. Und der vorerst zentrale solche „Code of Practice“ ist jetzt nach gut einem halben Jahr intensiver Diskussionen mit wenigen Wochen Verspätung vorgelegt worden.
Dokumentation per Word-Dokument
Der Verhaltenskodex gliedert sich dabei in drei Bereiche auf: Transparenz, Urheberrecht und als dritten Teil Sicherheit und Schutzmaßnahmen. In einem Word-Dokument mit Multiple-Choice- und Freitextantwortfeldern sollen Anbieter unkompliziert darlegen, womit, wie, wann und mit welchen Methoden, Datensätzen und welchem Ressourcenverbrauch sie ihre Modelle erstellt haben. Solch eine Dokumentation ist eine zwingende Voraussetzung für den Betrieb in der EU ab dem zweiten August 2025. Im Bereich Copyright etwa sind bestimmte Selbstverpflichtungen enthalten, denen sich GPAI-Betreiber mit ihrer Unterschrift unterwerfen würden, etwa für das Training keine Piraterieseiten zu crawlen oder Rechtebeschränkungen im Sinne der DSA-Richtlinie zu berücksichtigen und rechteverletzende Outputs möglichst zu verhindern.
Der in der Realität gleichwohl am schwersten umsetzbare Teil betrifft derweil das Mitigieren der jeweiligen systemischen Risiken, die vom Modell, Trainingsdaten und dessen Möglichkeiten und Restriktionen abhängen, wie es Artikel 55 der KI-Verordnung verlangt. Hier soll der Code of Practice nun relativ konkrete Handhabe zur Verfügung stellen, welche Arten von Risiken damit gemeint sein könnten und wie damit professionell umgegangen werden könne. Die Palette reicht dabei weit: von künstlich erzeugten Nacktbildern oder Pornografie auf Basis von Fotos echter Personen über Gefahren für die nationale Sicherheit bis hin zu diskriminierenden Inhalten über unzutreffende Gesundheitsratschläge bis zu Radikalisierungschatbots ist alles Mögliche vorstellbar. Auch die Nutzung von Modellen für die Entwicklung von ABC-Waffen oder für digitale Angriffswerkzeuge gehört zu den zu prüfenden Möglichkeiten. Der Code of Practice bietet dabei vor allem ein Referenzmodell für den Umgang damit.
Formell nicht bindend
Denn formell ist der Verhaltenskodex für keinen einzigen Anbieter bindend. Zugleich schützt er auch keinen Unterzeichner des Kodexes wirksam davor, nicht doch eines Tages belangt zu werden, wenn sich herausstellt, dass die Maßnahmen unzureichend waren. Über den Code of Practice, den unabhängige Wissenschaftler im Auftrag der EU-Kommission und in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren entwickelt haben, wurde in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert.
Mit dem Ergebnis zeigt sich Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung des deutschen IT-Verbands Bitkom nur teilweise zufrieden. Kritisch sieht sie vor allem, dass Anbieter immer auch nach neuen Risiken Ausschau halten müssten, so Dehmel: „Zusammen mit uneindeutig definierten Grundrechtsrisiken und gesellschaftlichen Risiken, bei denen häufig kaum etablierten Methoden zur Identifikation und Bewertung existieren, entsteht neue Rechtsunsicherheit für europäische KI-Anbieter.“
Angesichts der beiden Optionen, sich entweder dem Verhaltenskodex zu unterwerfen und damit zumindest guten Willen zu demonstrieren, oder alternativ alles von Grund auf selbst entwickeln und als rechtskonform darlegen zu müssen, steht gleichwohl zu erwarten, dass sich einige Betreiber von KI-Modellen auf die nun vorgestellte Variante einlassen werden. EU-
Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen sieht den Verhaltenskodex als „wichtigen Schritt dazu, die fortschrittlichsten KI-Modelle in Europa verfügbar und dabei nicht nur innovativ, sondern auch sicher und transparent zu gestalten“. Sie forderte die Unternehmen entsprechend auf, sich dem Kodex freiwillig zu unterwerfen. Allerdings fehlt derzeit dafür noch ein wichtiges Werk der EU-Kommission: die sogenannten Leitlinien, mit denen festgelegt werden soll, was als KI mit allgemeinem oder nicht spezifiziertem Verwendungszweck, also als GPAI im Sinne der KI-Verordnung gelten wird. Doch auch diese sollen nun zeitnah veröffentlicht werden.
Deutsches Begleitgesetz wird noch auf sich warten lassen
Zu befürchten haben Unternehmen gleichwohl vorerst nichts, wenn sie sich noch nicht an die Regeln halten. Egal, ob mit oder ohne Kodex: Sanktionen für diese Pflichten aus dem AI Act sind frühestens im August 2026 vorgesehen. Und in vielen Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ist die notwendige Begleitgesetzgebung für die nationalen Aufsichtsstrukturen weiterhin nicht verabschiedet. Dass das deutsche Begleitgesetz nicht mehr rechtzeitig zum Inkrafttreten der nächsten AI Act-Regelungen im August 2025 kommen wird, ist ausgemacht. Das nun zuständige Digitalministerium will daran zwar weiterarbeiten, nach dem Regierungswechsel werde dies jedoch nicht mehr rechtzeitig möglich sein, teilte das Haus zuletzt mit.
Europa habe seinen Teil fristgerecht geliefert, nun brauche es auch seitens der Bundesregierung mehr Tempo, fordert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Rebecca Lehnhardt: „Verzögerungen oder gar eine Aufweichung der Pflichten würden nur Rechtsunsicherheit und Misstrauen schüren.“ Zuletzt war immer wieder über eine Teilverschiebung spekuliert wurde, die einige Mitgliedstaaten und Unternehmen auch gerne gesehen hätten. Eine allgemeine Verschiebung ist mit der heutigen Verhaltenskodex-Veröffentlichung allerdings noch einmal unwahrscheinlicher geworden, allenfalls einzelne, später relevante Spezialregelungen könnten nun noch einmal diskutiert werden.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Kommentar: Droht der EU eine Flut von Pick-ups? Eher nicht.
Der aktuelle US-Präsident hat schon des Öfteren sein Unverständnis und Missfallen darüber ausgedrückt, dass auf europäischen Straßen so wenige US-Fahrzeuge unterwegs sind. Umgedreht, so kritisiert er, würden auf US-amerikanischen Straßen viele Autos aus Europa fahren. Unter anderem dies zu ändern war Ziel seiner Zollpolitik, die man zweifellos aggressiv nennen darf. Mit einer Vereinbarung zwischen der Trump-Administration und der EU-Kommission fallen für Autos, die in die USA exportiert werden, 15 Prozent Zoll an. Für Autos, die die USA in die EU einführen, liegt der Zoll bei Null. Zugleich gelten nun die bestehenden Zulassungsregeln der USA auch in der EU – und umgedreht. Das erleichtert gerade für amerikanische Hersteller den Zugang auf den europäischen Markt. Droht jetzt eine Schwemme an amerikanischen Riesen auf europäischen Straßen? Das ist möglich, aber nicht wahrscheinlich.
Produktionsstandort USA
Zunächst aber muss mit einem Mythos aufgeräumt werden, nämlich dem der europäischen Hersteller, die den US-amerikanischen Markt fluten. Mercedes, BMW und Volkswagen bauen seit geraumer Zeit Autos für den US-Markt vor Ort, also in den USA. Die Hersteller sicherten sich gegen ein Szenario ab, wie es der US-Präsident inzwischen tatsächlich entfesselt hat. Auch deshalb sind manch lautstark vorgetragene Klagen der Autoindustrie mit einer gewissen Skepsis zu betrachten. Etwas anders gestaltet sich das aus Sicht der US-amerikanischen Autohersteller: deren Produktionsstandorte in Europa sind selten. Von einer zollfreien Einfuhr nach Europa profitieren sie also stark.
Dass Autos der drei großen US-Hersteller auf dem europäischen Markt bislang aber eher die Ausnahme waren, hatte seine Ursache nicht allein in unterschiedlichen Zulassungsvorschriften. In Europa zum Beispiel spielt der Schutz von Fußgängern bei einem Unfall eine ungleich höhere Rolle als in den USA. Die EU-Vorschriften sind viel strenger. Mit dem Handelsabkommen droht hier eine Aufweichung. Was in den USA zugelassen ist, soll künftig automatisch auch in der EU gelten – und umgedreht. Mit dieser Regelung entfällt für die Hersteller eine Menge teurer Bürokratie durch unterschiedliche Zulassungsverfahren, werben die Befürworter.
Wenn also US-Autos künftig einfacher und billiger exportiert in die EU eingeführt werden, so befürchten es Kritiker, drohe der EU eine Flut von überdimensionierter, unterregulierter US-Pick-up-Trucks und SUVs. Davor warnt unter anderem Antonio Avenoso, Geschäftsführer des Europäischen Verkehrssicherheitsrats ETSC. Auch die Umweltorganisation Transport & Environment (T&E) sieht die Gefahr, dass aus dem Nischengeschäft riesiger US-Autos ein Massenmarkt werden könnte.
Unterschiedliche Vorlieben
Zumindest vorerst stehen die Chancen dafür äußerst schlecht, und das hat einige Gründe. Zunächst einmal haben durchschnittliche US-Kunden eine ganz andere Vorstellung vom idealen Auto als die meisten europäischen Kunden. Viele Modelle messen dort deutlich mehr als fünf Meter, bei uns spielt sich das Kerngeschäft mit weit kleineren Autos ab. Pick-ups sind drüben sehr beliebt, hierzulande kaum gefragt. Die Verarbeitung und Auskleidung der Innenräume sind meist eher hemdsärmelig, wobei sich deutsche Hersteller diesbezüglich in den vergangenen Jahren diese einstige Kernkompetenz aus der Hand nehmen ließen.
Dealbreaker: Der Verbrauch
Gegen einen massenhaften Einbruch von typischen US-Bestsellern spricht aber vor allem der übliche Verbrauch. In den USA kostet eine Gallone Sprit, also 3,78 Liter, je nach Bundesstaat aktuell etwa zwischen 3 und 4,5 US-Dollar. Das sind rund 75 Prozent mehr als noch 2019, im Vergleich zu Europa aber noch immer ziemlich günstig. Deswegen spielt der Verbrauch bei einer Kaufentscheidung jenseits des Atlantiks eine andere Rolle als diesseits. Es mag Autonutzer geben, die bei Verbrauchswerten von, sagen wir, mal 12 Litern plus X, nur die Schultern zucken. Die Mehrheit der Autofahrer aber dürfte es schon tangieren, ob sie für 100 Kilometer 10 oder 20 Euro in Fahrenergie investieren müssen.
Natürlich sind nicht alle US-Autos hemmungslose Säufer, doch die angesprochenen riesigen Pick-ups und voluminösen SUVs sind mit fünf bis sieben Liter Sprit kaum zu bewegen – jedenfalls nicht 100 Kilometer weit. Hinzukommt, dass der Spritpreis für die meisten europäischen Autofahrer künftig eine noch gewichtigere Rolle in der Kalkulation einnehmen wird. Ab 2027 tritt das Emissions Trading System 2 (ETS 2) in Kraft, was zwei wesentliche Veränderungen bringt. CO₂-Zertifikate werden dann nicht mehr national vergeben, sondern am europäischen Markt gehandelt. Experten gehen davon aus, dass der CO₂-Preis in den kommenden zehn Jahren stetig steigen wird. Den Preis entrichten die Mineralölunternehmen, die das selbstverständlich auf den Spritpreis aufschlagen werden. Benzin und Diesel werden damit ab 2027 Schritt für Schritt signifikant teurer.
Es ist also keine allzu gewagte These, dass zwar mit einer prozentual steigenden Zahl von Pick-ups und SUVs beträchtlicher Größe zu rechnen ist, keineswegs aber mit einer Flut oder gar einem relevanten Zulassungsanteil. Der durchschnittliche Autogeschmack von amerikanischen und europäischen Käufern unterscheidet sich enorm. Schon deshalb rechne ich nicht damit, dass deutsche Innenstädte bald massenhaft von Autos befüllt werden, deren Abmessungen viele Autofahrer hier eher als hinderlich empfinden dürften.
(mfz)
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Nach Einmalzahlung: Hunderttausende inaktive BundID-Konten sind gelöscht
Rückschlag für das Bemühen der Bundesregierung, die Digitalisierung der Verwaltung und das E-Government mithilfe der BundID voranzutreiben: Die Zahl der Nutzer der staatlichen Zugangskennung und dem damit verknüpften Online-Konto für Bürger hat sich seit Ende 2024 um mehrere hunderttausend verringert. Dies teilte das Bundesdigitalministerium der Nachrichtenagentur AFP mit. Als Grund nannte es demnach die routinemäßige Deaktivierung von Accounts, die über längere Zeit nicht in Gebrauch waren.
Laut Angaben des Ministeriums gab es am 11. August 2025 noch etwa 4,86 Millionen aktive BundID-Konten. Ende 2024 lag diese Zahl noch bei knapp 5,3 Millionen, im März 2025 sogar bei knapp 6 Millionen. Der größte Rutsch nach unten bei den Registrierungen ereignete sich laut dem Dashboard Digitale Verwaltung im April 2025.
„Der Rückgang der Anzahl der Nutzerkonten erklärt sich durch die automatische Löschung von inaktiven Konten im ersten Quartal 2025“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der AFP: Weiter führte er aus, dass „aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen Nutzerkonten nach 24 Monaten Inaktivität gelöscht werden müssen“.
Energiepreispauschale als BundID-Booster
Ein wesentlicher Grund für das Minus dürften Accounts sein, die Schüler und Studierende 2023 erstellten. Die BundID war damals erforderlich, um die 200 Euro Einmalzahlung als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise zu erhalten. Nach Erhalt der Pauschale war das E-Government-Konto für viele der Antragsteller offenbar nicht mehr attraktiv.
Die Zahl der BundID-Konten steige seit Mai 2025 aber wieder leicht an, hieß es weiter. Der monatliche Zuwachs liege derzeit bei durchschnittlich 154.000 Accounts. Zudem hätten sich die monatlichen BundID-Logins seit 2024 verdoppelt und seien im Mittel von einer auf zwei Millionen gestiegen. Eine genaue Aussage darüber, welche Online-Verwaltungsdienstleistungen die Bürger am meisten nutzen, konnte das Ressort derzeit nicht treffen. Die aktuellen Erhebungen gäben dies nicht her.
DeutschlandID soll folgen
Bürger, die ein Nutzerkonto bei der BundID angelegt haben, können sich bei Onlinediensten zu angeschlossenen Verwaltungsleistungen digital gegenüber Behörden identifizieren. Erstmals stellte das Bundesinnenministerium die BundID 2019 bereit. Seit dem Regierungswechsel ist das Digitalministerium federführend dafür zuständig. Momentan sollen knapp 1800 Onlinedienste, Plattformen und Portale an die Lösung angebunden sein. Das Bundeskonto und die mit dem Personalausweis verknüpfte elektronische Identität (eID) führten jahrelang ein Nischendasein. Praktische Anwendungen gab es anfangs nur wenige. Voriges Jahr hatten 22 Prozent der Bevölkerung die Funktion schon einmal genutzt.
Vor allem die an die BundID und die eID gebundene Einmalzahlung sowie der Kulturpass haben den Online-Ausweis und das Nutzerkonto bekannter gemacht. Mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG) soll ein einheitliches digitales Bürgerkonto auf Basis der BundID geschaffen und diese in DeutschlandID umbenannt werden. Eine Sicherheitslücke in einer kommunalen Webseite öffnete jüngst aber auch ein Datenleck bei der BundID. Mit der Kennung lassen sich etwa Anträge auf Elterngeld oder BAföG stellen, der Wohnsitz an- und ummelden oder die Autozulassung bewerkstelligen. Seit einem guten Jahr können Bürger die BundID auch für die E-Services der Bundesagentur für Arbeit verwenden.
(mma)
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Studie: Podcasts werden meist nebenbei gehört
Egal, ob unterwegs oder Zuhause: Podcasts gehören für viele zum Alltag hinzu, das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Etwa die Hälfte (49 Prozent) aller Befragten hört gelegentlich Podcasts. Die Verteilung ist bei allen Altersklassen bis 65 Jahre gegeben. Bei den Befragten ab 65 Jahren nimmt der Anteil leicht ab (44 Prozent). Im Schnitt hören die Befragten für etwa zwei Stunden pro Woche Podcasts. Nur wenige hören drei bis fünf Stunden pro Woche (14 Prozent) und nur ein kleiner Teil schafft es diese Zeit noch zu überbieten (4 Prozent).
Im Auto und beim Aufräumen – ohne Beschäftigung nur selten
Viele Menschen schalten Podcasts einfach mal nebenbei ein. So hört fast die Hälfte (44 Prozent) beim Autofahren Podcasts – in Bussen und Bahnen jedoch knapp weniger als ein Drittel (30 Prozent). Auch beim Haushalt entscheidet sich etwa ein Drittel (36 Prozent) dazu, eine Folge zu hören. Wenn jedoch aktiv aufgepasst werden muss, verzichten viele auf die Nebenbeschäftigung. Während der Arbeit, der Schule oder der Uni hören nur wenige Podcasts (13 Prozent) – und bei der Gartenarbeit sogar nur in den seltensten Fällen (ein Prozent). Rein zur Entspannung, ohne eine andere Beschäftigung, schaltet nur etwa jeder Dritte (29 Prozent) einen Podcast ein.
Die Studie ist nach Angabe von Bitkom Research, das sie durchgeführt hat, repräsentativ. Dafür wurden von Ende Mai bis Anfang Juni 2025 insgesamt 1209 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt. 595 von diesen nutzten Podcasts.
Unter dem folgenden Link finden sich im Übrigen alle Podcasts von heise medien.
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