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KI-Zwang in Whatsapp alarmiert italienische Wettbewerbsbehörde


Italien untersucht mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht durch Meta Platforms. Anlass ist, dass Meta seinen KI-Dienst ungefragt in Whatsapp eingebaut hat. Und Whatsapp hält eine dominante Position im Markt für persönliche Kommunikationsdienste. Grundsätzlich ist es im Wettbewerbsrecht verpönt, Macht auf einem Markt als Hebel für Vorteile in einem anderen Markt auszunutzen.

Am Dienstag haben Ermittler der Wettbewerbsbehörde AGCM und der Finanzpolizei eine Hausdurchsuchung bei Facebook Italy, der italienischen Niederlassung Meta Platforms‘, durchgeführt. „Dadurch, dass Meta Platforms Meta AI mit Whatsapp kombiniert, sieht es so aus, als sei Meta in der Lage, seine Kundenbasis in den aufkeimenden (KI-)Markt zu leiten, nicht durch Leistung im Wettbewerb, sondern durch Aufzwingen zweier unterschiedlicher Dienste, was womöglich Mitbewerbern schadet“, schreibt die AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) in einer Pressemitteilung.

Eine der zu klärenden Fragen wird sein, ob die in Whatsapp verankerte Meta AI wirklich ein von Whatsapp unterschiedlicher Dienst ist, wie es die AGCM sieht, oder ob die KI lediglich ein neuer Teil der Funktionen Whatsapps selbst ist. Laut Behörde besteht die Gefahr, dass die Whatsapp-Nutzer von Metas AI abhängig werden, nicht zuletzt, weil die von der Meta-KI gesammelten Daten mit der Zeit zu nützlicheren und relevanteren Antworten führen sollen. Daher untersucht die italienische Behörde, in enger Abstimmung mit der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Union, ob Meta Platforms seine dominante Marktposition missbraucht und Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzt hat. heise online hat Meta zu einer Stellungnahme eingeladen.

Im Whatsapp-Interface prangt seit März ein bläulicher Kreis. Wer (auch irrtümlich) darauf tappt, ruft die Meta AI auf. Im Suchbereich der App ist die Meta AI ebenfalls verankert. Interaktionen sind nicht verschlüsselt und werden von Meta gespeichert und ausgewertet.

Entfernen lässt sich die KI-Schaltfläche nicht. Dies lässt vermuten, dass die zuständigen Meta-Mitarbeiter hohem Erfolgsdruck ausgesetzt sind, und ihr Erfolg an Nutzungsraten des KI-Dienstes gemessen wird. Die Statistik unterscheidet nicht zwischen bewusster Nutzung und unabsichtlichen Aufrufen, im Englischen als fat-fingering bekannt. Ein ständig prominent eingeblendetes Bedienelement führt zwangsläufig zu mehr unbeabsichtigter Interaktion und damit statistisch höheren Nutzungsraten.


(ds)



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BMW hält sich wacker und büßt nur 29 Prozent vom Gewinn ein


Zölle, schwierige Geschäfte in China und der schwache US-Dollar haben BMWs Gewinn im ersten Halbjahr um mehr als ein Viertel geschmälert. Nach Steuern verdiente der Konzern vier Milliarden Euro – 29 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Das ist bereits der dritte Rückgang in einem ersten Halbjahr in Folge. BMW steht damit allerdings immer noch besser da als die anderen deutschen Autohersteller: VW hat – wie die Volkswagen-Marke Audi – im ersten Halbjahr mehr als ein Drittel, Mercedes-Benz sogar mehr als die Hälfte des Gewinns eingebüßt.

Konzernchef Oliver Zipse wertete die BMW-Halbjahreszahlen als Beleg dafür, „wie robust unser Geschäftsmodell ist“. Schon bei den Anfang des Monats vorgelegten Absatzzahlen hatte sich angedeutet, dass BMW etwas glimpflicher davonkommen könnte als die Konkurrenz, denn sein Absatz blieb – anders als bei Mercedes und Audi – mit gut 1,2 Millionen Autos annähernd stabil. Der Umsatz sank allerdings um acht Prozent auf 67,7 Milliarden Euro.

Zölle belasteten auch BMW deutlich – hier geht es nicht nur um Exporte in die USA, sondern auch um den Import von elektrischen Minis aus China in die EU, auf den die Münchner 31 Prozent Zoll zahlen. Alles in allem geht der Konzern davon aus, dass ihn die Zollaufschläge im Laufe des Jahres im Segment Automobile 1,25 Prozentpunkte Marge kosten werden. Das wäre ein Milliardenbetrag. Allein im zweiten Quartal lagen die Zollbelastungen wohl um die 600 Millionen Euro, wie sich aus Aussagen des Managements ergibt.

BMW hat in Spartanburg ein Werk in den USA, das grob die Hälfte seiner dort verkauften Autos produziert. Weitere 200.000 Autos gehen in andere Länder. Sollten die Zölle für den Export von Autos aus den USA nach Europa tatsächlich von derzeit zehn Prozent auf null gesenkt werden, wie es zurzeit im Raum steht, würde BMW dadurch in gewisser Hinsicht profitieren. Davon, die Belastungen durch die 15 Prozent Zoll auf Ausfuhren in die USA auszugleichen, ist der Effekt aber weit entfernt.

Insgesamt werde die Belastung durch die Zölle überbewertet, betonte Zipse. In Summe soll der Effekt für den Konzern „nicht so riesig“ sein. Weitere Produktion in das Werk in den USA zu verlagern, ist laut Zipse jedenfalls nicht geplant. Dafür seien die Bandbreiten der Zölle nicht hoch genug und das US-BMW-Werk Spartanburg sei auch voll ausgelastet. Das Geschäftsmodell der BMW Group bleibe „trotz der Zollbelastungen“ intakt, betonte Finanzchef Walter Mertl. „Unser Footprint in den USA hilft uns dabei, die Zollauswirkungen zu begrenzen.“ Man halte zum Halbjahr „strikt Kurs auf unsere Jahresziele“. Dazu trügen auch eine höhere Effizienz und optimierte Kostenstrukturen bei.

Zu den Zielen gehört unter anderem ein Vorsteuerergebnis auf Vorjahresniveau – grob gesagt um die elf Milliarden Euro. Mit aktuell 5,7 Milliarden Euro vor Steuern hat BMW etwas mehr als die Hälfte davon bereits in der Tasche. Eine Prognose zum Gewinn nach Steuern macht BMW nicht.

Die deutschen Autohersteller leiden derzeit neben den US-Zöllen auch unter dem harten Rabattkampf um den chinesischen Markt. Insbesondere mit Elektroautos tun sie sich dort schwer. Die meisten haben bereits Stellenabbauprogramme eingeleitet, BMW kann das bisher vermeiden.

BMW hofft nun unter anderem auf sein Projekt „Neue Klasse“, dessen erstes Serienfahrzeug, der BMW iX3 (Fahreindruck), im September auf der Internationalen Automobilausstellung vorgestellt werden soll. „Mit dem BMW iX3 geben wir den Startschuss für einen beispiellosen Produkthochlauf“, sagte Zipse. „Bis 2027 bringen wir mehr als 40 neue und überarbeitete Modelle auf den Markt – über alle Segmente und Antriebsformen hinweg.“

Mehr über die Marke BMW


(fpi)



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Adblocker: Springer mit Etappensieg vorm Bundesgerichtshof


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Rechtsstreit um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Adblockern geht in eine weitere Runde. In dem jahrelangen Prozess zwischen dem Axel Springer Verlag und der Eyeo GmbH („Adblock Plus“) hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an diese zurückgegeben (Az. I ZR 131/23).

Springer geht seit Jahren gegen Adblocker vor. Nach einem 2018 endgültig gescheiterten Versuch, Adblocker auf Grundlage des Wettbewerbsrechts verbieten zu lassen, verlegten sich die Springer-Anwälte aufs Urheberrecht – mit bisher wenig Erfolg.

Nach dem Landgericht Hamburg (Az. 308 O 130/19) hatte 2023 auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Az. 5 U 20/22) entschieden, dass die Veränderung der Darstellung einer Webseite im Browser nicht einer Umarbeitung des Codes entspricht, die gegen das Urheberrecht verstoßen würde.

Gegen das OLG-Urteil war Springer in Revision vor den BGH gezogen. Das Urteil des BGH vom Donnerstag ist immerhin ein Etappensieg für den Verlagsriesen. Der Medienkonzern kann nun seine Ansprüche unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz weiterverfolgen.

Der BGH hält das Urteil der Vorinstanz nicht für ausreichend begründet. Auf Grundlage der vom OLG Hamburg getroffenen Feststellungen könne ein Eingriff in den urheberrechtlichen Schutzbereich eines Computerprogramms nicht verneint werden, so der BGH. Das OLG muss den Fall nun erneut verhandeln und sich dabei stärker mit der Funktionsweise eines Browsers befassen.

Springer hatte unter anderem damit argumentiert, dass der vom Browser beim Rendering einer Webseite aus dem HTML-Code generierten DOM-Knotenbaum sowie die CSS-Strukturen Ausdrucksformen der eigenen Programmierung und damit urheberrechtlich geschützt seien.

Dies lasse sich auf Grundlage der Feststellungen des OLG nicht ausschließen, begründet der BGH sein Urteil. Dem Berufungsurteil ließe sich nicht eindeutig entnehmen, „von welchem Schutzgegenstand“ und von welchen „maßgeblichen schutzbegründenden Merkmalen“ die Vorinstanz ausgegangen sei.

Das OLG-Urteil lasse überdies nicht erkennen, „dass das Berufungsgericht den Vortrag der Klägerin zu den Besonderheiten eines Browsers hinreichend berücksichtigt hat“. Es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass der vom Browser geschaffene Code als Computerprogramm geschützt ist und der Werbeblocker „in das daran bestehende ausschließliche Recht eingegriffen hat“.

Der BGH hat sich dabei auch von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) leiten lassen, in der es um die urheberrechtliche Rolle von bestimmten Cheats für Computerspiele geht. Nachdem der EuGH festgestellt hat, dass Cheats das Urheberrecht nicht verletzen, solange sie den Code selbst nicht anfassen, war der BGH dem auch im Verfahren von Sony gegen den deutschen Cheat-Anbieter Datel gefolgt.


(vbr)



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So funktioniert Testmanagement mit dem Open-Source-Tool TestLink


Gerade in der agilen Entwicklung ist es wichtig, alle Anforderungen sauber zu erfassen und ihren Umsetzungs- und Teststatus jederzeit nachvollziehen zu können. Testmanagementwerkzeuge organisieren diese Informationen an einem zentralen Ort. Sie verknüpfen dafür die Anforderungen mit konkreten Testfällen, zeigen deren Status und dokumentieren die Testergebnisse.

Eines dieser Testmanagementwerkzeuge ist TestLink, ein Open-Source-Projekt mit einer über zwanzigjährigen Historie. Es hat eine webbasierte Oberfläche, mit der sich Anforderungen, Testfälle und Testpläne verwalten lassen, hilft Entwicklungsteams bei der Organisation manueller Tests und ist in CI/CD-Pipelines integrierbar.

  • Das Testmanagementwerkzeug TestLink ist Open Source und hilft, manuelle Tests zu verwalten.
  • Über eine XML-RPC-Schnittstelle lassen sich automatisierte Tests integrieren.
  • Das Beispiel einer Web-App, die Ferienwohnungen verwaltet, zeigt den Testzyklus mit TestLink.


Sebastian Springer

Sebastian Springer

Sebastian Springer weckt als Dozent für JavaScript, Sprecher auf zahlreichen Konferenzen und Autor die Begeisterung für professionelle Entwicklung mit JavaScript.

Der Artikel zeigt, wie Testmanagement in einer Webapplikation mit TestLink funktioniert und dabei alle wichtigen Funktionen integriert – ganz ohne Excel-Tabellen oder unübersichtliche Dokumente. Als Beispiel dient eine Applikation, mit deren Hilfe Eigentümer die Belegung von Ferienwohnungen verwalten und Gäste Buchungsanfragen stellen können.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „So funktioniert Testmanagement mit dem Open-Source-Tool TestLink“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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