Online Marketing & SEO
Klage abgewiesen: Penny darf weiter für App-Rabatte werben
Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben – aber nur für App-Kunden.
Darf Penny im Handzettel mit einem Rabatt werben, den nur App-Kunden bekommen? Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hat dagegen geklagt – und verloren. Wie das Gericht seine Entscheidung begründet.
Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Ve
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