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Knappe Mehrheit: EU-Parlament stimmt für aufgeweichtes Lieferkettengesetz
Mit einer knappen, aber überraschenden Mehrheit hat das EU-Parlament seinen Kurs zur Reform der Lieferkettenrichtlinie angenommen. Am Donnerstag stimmten 382 Abgeordnete für die Verhandlungsposition, 249 waren dagegen, 13 enthielten sich.
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Das Votum markiert einen Wendepunkt bei der Gestaltung des Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und der Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive). Die von den Parlamentariern beschlossene Version sieht signifikante Lockerungen der Pflichten vor und reduziert die Zahl der betroffenen Unternehmen drastisch.
Getrieben wurde die Entscheidung vor allem von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) mit den Mitgliedern von CDU und CSU. Sie wollen Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten, den die bisherigen Nachhaltigkeitsauflagen auch für kleinere Firmen bedeuten. Die Bundesregierung hat das deutsche Lieferkettengesetz im September bereits faktisch abgeschafft.
Die EU verfolgte lange mit dem Green Deal das Ziel, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren globalen Lieferketten zu unterbinden. Die nun verabschiedete Linie ist ein deutliches Signal an die Wirtschaft. Berichterstatter Jörgen Warborn (EVP) betonte: „Wir vereinfachen Regeln, senken Kosten und geben den Unternehmen die Klarheit, die sie brauchen, um zu wachsen, zu investieren und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen.“
Der erste Pfeiler der Reform betrifft die Pflicht zum Erstellen sozialer und ökologischer Berichte. Die Abgeordneten haben hier die Schwellenwerte für die Berichterstattungspflicht, die die EU-Kommission ursprünglich angesetzt hatte, massiv nach oben korrigiert: Betroffen sein sollen nur noch große Unternehmen mit durchschnittlich über 1750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Nur solche Konzerne müssten demnach auch im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung – dem EU-weiten Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen – Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.
Berichts- und Sorgfaltspflichten eingedampft
Ferner stellt das Parlament auf eine substanzielle Vereinfachung der Berichtsinhalte ab. Die Standards dafür sollen weiter vereinfacht und reduziert werden, wobei weniger qualitative Angaben erforderlich wären. Die branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein. Damit wird ein potenziell sehr aufwändiger Aspekt entschärft.
Ein besonderer Schutz soll kleineren Unternehmen zuteilwerden, die in der Lieferkette großer Konzerne agieren. Solche Geschäftspartner wären vor den Berichtspflichten ihrer größeren Vertragspartner geschützt. Letztere dürften also auch keine zusätzlichen Informationen verlangen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen.
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Noch größeren Spielraum als bei der Berichterstattung sehen die neuen Anforderungen bei den eigentlichen Sorgfaltspflichten (Due Diligence) vor, die auf die Überwachung und Vermeidung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in der Lieferkette abzielen. Auch hier haben die Abgeordneten die Schwellenwerte deutlich angehoben, sodass nur noch die größten Unternehmen mit über 5000 Mitarbeitern und einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro betroffen wären. Im ursprünglichen Entwurf der Kommission für den „Anti-Bürokratie-Omnibus“ lag die Grenze bei 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro.
Diese Konzerne sollen künftig auch nur noch einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um negative Auswirkungen ihres Handelns zu erkennen. Das bedeutet eine Abkehr von einer systematischen, flächendeckenden Überprüfung. Bei der Informationsbeschaffung bei den Zulieferern will das Parlament ebenfalls das Entlastungsprinzip durchsetzen. Auch hier dürften die betroffenen Großunternehmen zusätzliche Auskünfte von kleineren Zulieferern nur noch in begründeten Ausnahmefällen anfordern.
Ein weiterer kontroverser Punkt ist die Streichung der Pflicht zur Vorlage eines Übergangsplans zum Angleichen des Geschäftsmodells an die Ziele des Pariser Klimaabkommens. Die betroffenen Unternehmen müssten diesen strategisch wichtigen Plan zum CO₂-Einsparen künftig nicht mehr verpflichtend vorlegen.
Sanktionen und Digitalisierung
Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten können weiterhin Geldbußen verhängt werden. Die Leitlinien für die Sanktionen sollen von der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Wichtig ist die Ansage, dass Verstöße auf nationaler Ebene geahndet werden, nicht durch eine neue EU-Behörde. Zugleich sollen betroffene Personen, deren Rechte in der Lieferkette verletzt wurden, einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Um die Umsetzung der komplexen EU-Vorschriften zu erleichtern, haben die Abgeordneten die Kommission aufgefordert, ein digitales Portal für Unternehmen einzurichten. Dieses soll kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen über alle EU-weiten Berichtspflichten bieten und damit den einheitlichen EU-Zugangspunkt für Firmendaten ergänzen. Die parlamentarische Linie dient nun als Basis für die Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission.
Mit der Richtlinie sollen generell vor allem große Konzerne verpflichtet werden, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.
Scharfe Kritik von SPD und Grünen
Die Mehrheit kam mit Stimmen der EVP-Fraktion und der rechtskonservativen EKR zustande, zu der etwa die Partei von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gehört. Auch Abgeordnete des Bündnisses PfE um Ungarns Regierungschef Viktor Orban und die französische Partei Rassemblement National (RN) sowie der ESN-Fraktion, der unter anderem die AfD angehört, sprachen sich dafür aus.
Sozialdemokraten und Grüne kritisieren scharf, dass die EVP und ihr Fraktionschef Manfred Weber (CSU) den Vorschlag mit Hilfe der Rechtsaußen-Fraktionen durchgebracht habe. Ende Oktober war ein erster Versuch gescheitert, einen von EVP, Sozialdemokraten und Liberalen ausgehandelten Kompromiss zu beschließen, nachdem unter anderem Abgeordnete der Sozialdemokraten nicht mitgezogen hatten.
(mack)
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FritzOS 8.21: Fritz verteilt Hotfix-Update
Die Kabel-Fritzboxen 6591, 6660 und 6690 sowie zuletzt die DSL-Fritzbox 7530 haben ein Update auf FritzOS 8.21 erhalten. Je nach Router behebt die Version verschiedene kleinere Fehler in der Firmware.
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Im Falle der Fritzbox 7530 schreibt der Hersteller lediglich einen Punkt in die Übersicht:
- Behoben: Interoperabilität bei einigen ADSL-Anschlüssen mit IPv6 war problematisch
Demnach konnten beim Zusammenspiel aus älterem ADSL-Internetanschluss und IPv6-Adresse Probleme auftreten.
Mehr Bugfixes für Kabel-Router
Im Falle der Fritzbox 6660 nennt Fritz drei Fehlerbehebungen. Demnach fehlten in der Übersicht zu den WireGuard-Verbindungen IPv6-Adressen, die Darstellung des Datenverbrauchs in der Kindersicherung war fehlerhaft und der Fernzugriff ließ sich nur aktivieren, wenn die Fritzbox mit dem Internet verbunden war.
Die Fritzbox 6690 hat das große Update Fritzbox 8.20 übersprungen und sofort die Version 8.21 enthalten. Dementsprechend sollten die Probleme der Schwestermodelle gar nicht erst aufgetreten sein.
Zahlreiche weitere Fritzboxen nutzen noch ältere FritzOS-Versionen wie 8.02 und 8.03 sowie teilweise 7er-Versionen.
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Updates lassen sich wie gewohnt über die FritzOS-Weboberfläche anstoßen. Standardmäßig lässt sie sich über die IP 192.168.178.1 aufrufen. Alternativ stellt Fritz die Images über einen Download-Server bereit.
(mma)
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„AI-Powered Price Optimization“: US-Zustelldienst Instacart manipuliert Preise
Wer online Lebensmittel bestellt, zahlt womöglich drauf, auch wenn er die Ware dann selbst im Geschäft abholt. Das zeigt ein unabhängiger Test des Liefer- und Abholdienstes für Lebensmittel, Instacart, in den USA. Testkäufer legten zum selben Zeitpunkt dieselbe Ware in ihre Einkaufswägen – zur späteren Selbstabholung im selben Geschäft, um den Faktor etwaig unterschiedlicher Lieferkosten auszuschließen. Dennoch veranschlagte Instacart unterschiedliche Preise.
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Die Unterschiede sind hoch, wie der gemeinsam von Consumer Reports, Groundwork Collaborative und More Perfect Union durchgeführte Test des Kaufs alltäglicher Lebensmittel zeigt: Bei drei Vierteln der Produkte schwankte der eCommerce-Preis. Dabei lag der höchste Preis im Schnitt 13 Prozent über dem niedrigsten, die Schwankungsbreite reichte jedoch bis zu 23 Prozent, etwa bei einer bestimmten Packung Cornflakes.
Ziel ist offenbar, zu erraten, wie viel ein Kunde zu bezahlen bereit ist, und ihm möglichst viel abzuverlangen. Für dasselbe Produkt zur selben Zeit im selben Laden fand der Test bis zu sieben unterschiedliche Preise bei Instacart.
92 Prozent der Safeway-Kunden zahlten drauf
Für den gesamten Warenkorb stiegen die Preise um bis zu sieben Prozent, für manche Testkäufer im Vergleich zu anderen Testkäufern, die den gleichen Warenkorb zur Selbstabholung in derselben Filialen zusammenstellten. Getestet wurden im September Verbrauchermärkte in Seattle, Washington, D.C., Saint Paul und North Canton, zwei Filialen Safeways und drei Targets. Bei einem Safeway-Laden in Seattle waren 92 Prozent aller Testkäufer von höheren Gesamtpreisen betroffen.
Bei Target in North Canton waren es 37 Prozent, bei einer anderen Target-Filiale in Saint Paul hingegen drei Viertel. 193 Einzeltests konnten ausgewertet werden. Ein kleinerer Nachfolgetest im November mit Instacart Abholbestellungen bei den Ketten Albertsons, Costco, Kroger und Sprouts Farmers Market zeigte ähnliche Preisexperimente.
„Instacart ist immer transparent hinsichtlich Preisfestsetzung”, sagte das Unternehmen, angesprochen auf die Machenschaften, und schob die Schuld auf die Läden: „Handelspartner setzen und bestimmten ihre Preise auf Instacart, und wir arbeiten eng mit ihnen zusammen, um Online- und Ladenpreise wo immer möglich abzustimmen.”
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Nur eine der Handelsketten war zu einer Stellungnahme bereit: Target bestritt, eine Geschäftsbeziehung mit Instacart zu unterhalten, Warenpreise direkt an Instacart weiterzugeben, „oder zu bestimmten, welche Preise auf Instacart aufscheinen.” Daraufhin musste Instacart zugeben, Targets öffentliche Warenpreise herunterzuladen und zusätzliche Beträge aufzuschlagen, um „Betriebs- und Technikkosten” zu decken.
Preismanipulation as a Service
So weit, das gegenüber Verbrauchern offenzulegen, geht Instacarts Transparenz dann doch nicht. Gegenüber Markenkonzernen und Handelskette redet Instacart hingegen Tacheles: Ihnen bietet Instacart auf einer eigenen Webpage „KI-getriebene Preisoptimisierung” an. Der Eversight genannte Dienst beschere durch KI-getriebene Experimente ein bis drei Prozent mehr Umsatz und zwei bis fünf Prozent höhere Marge.
Dabei würden Preise innerhalb festgelegter Bandbreiten variiert. „KI wird angewandt, um die Experimente in großem Maßstab durchzuführen”. Instacart hat die Eversight-Plattform im September 2022 zugekauft. Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie Preise nicht mehr einfach vergleichen können und womöglich unbewusst höhere Preise zahlen.
Selbst erfundene Preise werden manipuliert
Zu den Tricks gehört auch die Manipulation der berüchtigten Statt-Preise. Die Testkäufer mussten feststellen, dass ihnen angebliche Rabatte in unterschiedlicher Höhe weisgemacht wurden. Obwohl sie zum selben Zeitpunkt dieselbe Ware zur Selbstabholung aus demselben Laden in den Online-Warenkorb Instacarts legten, und dabei der aufgerufene Preis ident war, wurden ihnen verschiedene Statt-Preise angezeigt, also unterschiedliche hohe Rabatte vorgegaukelt. Auch das macht Instacart gegenüber betroffenen Verbrauchern nicht transparent.
„Wenn Preise nicht mehr transparent sind, können Käufer beim Einkauf nicht mehr vergleichen”, kritisiert der Testbericht. „Diese zunehmend undurchsichtigen Methoden schlagen nicht nur ein Loch in die Geldbörsen der Familien. Faire und ehrliche Märkte sind das Fundament einer gesunden Wirtschaft – und Firmen wie Instacart gefährden dieses Vertrauen.”
„Endkunden ist nicht bewusst, dass sie Teil eines Experiments sind”, hieß es auf der Eversight-Webpage. Diesen Satz hat Instacart kürzlich entfernt.
(ds)
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Machine-Learning-Dienste der Hyperscaler – ein Überblick
Wer nach Machine-Learning-Diensten sucht, landet schnell bei den Angeboten der US-amerikanischen Hyperscaler. Mit AWS SageMaker, Googles Vertex AI und Azure Machine Learning bieten alle drei Plattformen eine Vielzahl an Diensten und wollen so End-to-End-ML-Workflows abbilden, Dienste automatisieren oder auf der Plattform managen und alle gängigen Frameworks in ihr Cloud-Ökosystem einbinden. Dabei haben die Produktpaletten im Laufe der Jahre ein unübersichtliches Ausmaß angenommen.
AWS SageMaker: Vor- und Nachteile im Überblick
AWS könnte den perfekten Werkzeugkasten bieten, der sich genau an die spezifischen Bedürfnisse seiner Nutzer anpasst. Leider kommt die Amazon-Tochter den Nutzern in der Konfiguration in keiner Weise entgegen und lässt sie relativ allein mit dem enormen Angebot. Die diversen Tutorials, die Einsteiger unterstützen sollen, sind über verschiedene Plattformen verteilt, sodass zusätzlich zum zeitintensiven Einrichten der Workflows eine längere Recherche der korrekten Hilfen für das jeweilige Problem eingeplant werden muss. Weitere Hürden sind das für Anfänger eher verwirrende UI und die überwältigende Serverkonfiguration, die erfahrene User voraussetzt.
- Die großen Cloud-Anbieter AWS, Google und Microsoft bieten umfangreiche, aber teils unübersichtliche ML- und KI-Dienste für unterschiedliche Zielgruppen an, von Einsteigern bis Enterprise.
- AWS punktet mit der größten und flexibelsten Servicepalette, erfordert jedoch tiefere Einarbeitung und ein komplexes Kostenmanagement.
- Googles Plattform Vertex AI ist mit didaktisch aufbereiteten und interaktiven Tutorials die einsteigerfreundlichste Wahl. Kleine, datengetriebene Gelegenheitsprojekte lassen sich hier am besten designen.
- Azure legt den Fokus auf schnelle, geschäftsorientierte Nutzung und Integration in bestehende Microsoft-Stacks, wobei fortgeschrittene Features oft spezielles Fachwissen verlangen.
Geübte Nutzer finden ein konsistentes Interface vor, das sich in allen Bereichen personalisieren lässt und auch tiefere Einstellungen transparent aufbereitet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Machine-Learning-Dienste der Hyperscaler – ein Überblick“.
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