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Kommentar: Nein, doch, oh! Bitlocker ist unsicher


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Alle, die jetzt in Panik sind und nach einer BitLocker-Alternative suchen: Kommt runter! Die Verschlüsselung mit BitLocker ist eine gute Möglichkeit, Daten auf Datenträgern zu schützen. Sie funktioniert im Rahmen ihrer Möglichkeiten, war aber nie dazu gedacht, jeden 0815-PC in einen Hochsicherheitsdatenbunker zu verwandeln. Sie sorgt zunächst mal dafür, dass Datenträger an einem Windows-System verschlüsselt sind.

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Das ist besonders dann eine gute Nachricht, wenn Datenträger getrennt vom Schlüssel (der meist im TPM steckt) in fremde Hände und unter fremde Augen gelangen – die finden dann nämlich nur noch Datenmüll. BitLocker allein hilft aber nicht, wenn man ein Notebook verbaselt oder als Garantiefall irgendwo abliefert: Solange nämlich TPM und Datenträger verbunden bleiben und der PC unverändert die reguläre Windows-Installation startet, greifen Automatismen, die Komplexität von Verschlüsselung vor dem Anwender verstecken sollen: Windows entsperrt die Datenträger ohne Zutun des Nutzers.

Damit ein Notebook-Finder oder -Dieb nicht auf die Daten zugreifen kann, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Sämtliche lokale Windows-Konten auf dem PC müssen mit einem vernünftigen Passwort versehen sein. Perfektionieren lässt sich der Schutz, sofern Sie mindestens eine Pro-Edition von Windows verwenden, mit dem Setzen einer zusätzlichen PIN, die beim Rechnerstart einzugeben ist.


Ein Kommentar von Niklas Dierking

Ein Kommentar von Niklas Dierking

Peter trägt das c’t-Brandzeichen, das es nach 30 Jahren Redaktionszugehörigkeit auf Nachfrage gibt. Er gibt den Leithammel im Ressort Systeme & Sicherheit. Obwohl er sich unter Linux, macOS und Windows heimisch fühlt, bevorzugt er Alu-Obst für die tägliche Schreibarbeit. Er programmiert gelegentlich, findet Netzwerke spannend und greift gern mal zum Raspi. PCs sind für ihn schon lang meist schnell genug, sodass er gern gebrauchte Hardware kauft. Er weiß sogar, wo der Lötkolben warm wird, auch wenn sich die Make-Kollegen dann aus Anstand wegdrehen.

Dass sich in einem Microsoft-Konto automatisch Schlüssel zur Wiederherstellung sammeln, um verschlüsselte Laufwerke zugänglich zu machen, wenn die normalen Verfahren dafür versagen, ist für viele Nutzer eher gut als schlecht, denn das ist so nützlich wie der Ersatzschlüssel für die eigene Wohnung beim Nachbarn oder Hausmeister.

Dass man Microsoft momentan vertrauen muss, mit diesem Schlüssel kein Schindluder zu treiben, gehört zum Angebot. Eine – technisch mögliche – Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für den Wiederherstellungsschlüssel bietet das Unternehmen nicht. Sie würde aber auch der Einfachheit des Nachbar-Ersatzschlüssel-Prinzips zuwiderlaufen. Und: Wer dem Software-Riesen nicht traut, sollte besser kein Microsoft-Konto und besonders kein Windows verwenden.

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Die Nachricht, dass Microsoft Wiederherstellungsschlüssel ans FBI herausgegeben hat, sollte allen eine Warnung sein, die leichtfertig mit ihrem Microsoft-Konto umgehen, weil eben die Ersatzschlüssel dort liegen. Ein Anlass, jetzt BitLocker zu ersetzen, dürfte sie wohl nur bei Leuten sein, die Angst vor Ermittlungsbehörden haben müssen: Neben dem Schlüssel braucht es nämlich physischen Zugriff auf den Datenträger.

Die Wiederherstellungsschlüssel sind kein Zauberstab, um telepathisch Daten von Datenträgern lesen zu können oder Windows-Installationen aus der Ferne zu übernehmen. Wozu auch: Während Windows läuft, sind alle Daten sowieso entsperrt, weil sonst weder Windows noch irgendein Programm starten könnte. Das Betriebssystem kann auf alles zugreifen, was nicht separat verschlüsselt ist. Das ist bei Linux, MacOS und Android übrigens genauso.

Was man kritisieren kann, ist, dass Microsoft Nutzern nicht die Wahl lässt: Wer Windows Home einsetzt und den Microsoft-Konto-Zwang nicht umgangen hat, gibt seinen Ersatzschlüssel ungefragt aus der Hand. Andererseits muss man sich auch fragen, was diese Nutzer gewinnen, wenn Sie die seit einiger Zeit automatisch aktiverte Geräteverschlüsselung (unter der Haube Bitlocker) deaktivieren: Statt eventuell legitimierten Behörden könnte dann jeder die Daten lesen, wenn er den Datenträger in die Hand bekommt.

Wer Daten maximal sicher verschlüsseln will, tut gut daran, nicht auf Dritte zu vertrauen. Dazu gehört vor allem, den Schlüssel nicht aus der Hand zu geben. Im Fall von BitLocker ist das durchaus möglich, wenn eine Pro Edition oder vergleichbare Fassung vorhanden ist und man einen Bogen ums Microsoft-Konto macht. Das Problem ist nicht eine Lücke in BitLocker, sondern die Erwartungshaltung. Hohe Sicherheit gibt es nicht gratis, sie macht Arbeit und ist nie perfekt – BitLocker ist für die meisten Benutzer aber gut genug.


(ps)



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Funktion übernommen: Camo-Entwickler verklagt Apple wegen „Sherlocking“


Das britische Unternehmen Reincubate, Hersteller der bekannten Webcam-App Camo, mit der man unter anderem iPhones als Kamera für den Mac verwenden kann, hat Klage gegen Apple eingereicht. Der Grund: Reincubate sieht sich durch die Apple-Funktion Integrationskamera (englischer Begriff: Continuity Camera) übertölpelt – über das sogenannte Sherlocking, bei dem Apple Funktionen von Softwareherstellern in sein System übernimmt. Das beim United States District Court für die District of New Jersey eingereichte Verfahren, über das unter anderem der Softwarepatentexperte Florian Mueller berichtet, dreht sich um zwei Punkte: Erstens sieht Reincubate eine Patentverletzung durch Apple, zweitens eine Verletzung des Wettbewerbsrechts.

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Reincubate bestätigte die Klage in einem Blogeintrag. Genaue Details zu den Hintergründen, die eine „erstaunliche Geschichte“ darstellten, so Reincubate-CEO Aidan Fitzpatrick, wollte das Unternehmen allerdings nicht geben. Erwähnt werden allerdings dennoch einige Seitenhiebe gegen den Konzern. So ist zu lesen, wie Fitzpatrick 2022 an der Apple-Entwicklerkonferenz WWDC teilnahm, nur um dort die Features von Camo im Rahmen der Integrationskamera zu sehen. Gezeigt worden sei die Funktion von einem Team, das ihm selbst per Privatnachricht mitgeteilt habe, dass sie „Camo jeden Tag auf der Arbeit“ nutzten.

Es sei faszinierend gewesen, Apples „Playbook“ nach der Vorstellung der Funktion zuzusehen. Er habe unter anderem Botschaften aus Apples oberem Management erhalten und man habe ihm gesagt, man nehme die Sache ernst und werde sie adressieren. Allerdings habe sich Apple nie auf etwas Schriftliches festgelegt. Apple habe ihm auch mitgeteilt, dass der Konzern nicht vorhabe, Reincubate zu kaufen – dies habe er aber auch nie angeboten. Die Sache soll mehrere Jahre gedauert haben, ohne dass sich etwas tat. Reincubate entschied sich schließlich zu klagen.

Reincubate ist laut Liste der Sunday Times eines der 100 am schnellsten wachsenden Unternehmen in Großbritannien. Die Firma wirft Apple in der Klage unter anderem eine unrechtmäßige Ausnutzung einer Monopolstellung vor und fordert mehr Interoperabilität. Das Unternehmen beschuldigt Apple direkt, zwei seiner US-Patente verletzt zu haben. In der Klage wird unter anderem demonstriert, wie Apple und Reincubate zunächst als Partner agierten.

Softwarepatentexperte Mueller glaubt, dass Apple das von Reincubate geführte Jury-Verfahren unbedingt vermeiden will. Er erwartet, dass Apple versuchen wird, den wettbewerbsrechtlichen Teil des Verfahrens als unzulässig aus der Klage zu werfen. Reincubates Patente könnten für Apple jedoch gefährlich werden. Reincubate fürchtet nun, dass Apple ihm seine iOS-Entwicklerlizenz streicht, die für Camo von großer Wichtigkeit ist. In einem Antrag heißt es deshalb, dass dies Apple untersagt werden solle. Stellungnahmen des Konzerns liegen bislang nicht vor.

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(bsc)



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Kostenlose Bildbearbeitung: Einstieg in Affinity V3


Das australische Softwareunternehmen Canva hat im Herbst 2025 die Grafiksuite Affinity kostenlos freigegeben, nachdem es die Software gut ein Jahr zuvor vom britischen Hersteller Serif übernommen hatte. Affinity V3 vereint professionelle Bildbearbeitung, Vektorgrafik und Schriftsatz in einem Programm. Die Einzelprogramme Affinity Photo, Affinity Designer und Affinity Publisher kosteten zuletzt jeweils 85 Euro. Nun sind diese als die Arbeitsbereiche „Pixel“, „Vektor“ und „Layout“ repräsentiert.

Einsteiger und Gelegenheitsanwender stehen an verschiedenen Stellen des Affinity-Workflows vor scheinbar unüberwindlichen Hürden. Die folgenden Beispiele zeigen, wie man Fotos entwickelt, selektiv bearbeitet und mit Effekten sowie Texttiteln versieht. Die Arbeitsbereiche Vektor und Layout bleiben weitgehend außen vor. In einem weiteren Artikel erklären wir, wie Sie mit Affinity Layout Fotobücher gestalten.

  • Affinity V3 steht seit Herbst 2025 kostenlos zur Verfügung und bietet professionelle Bildbearbeitung ohne Abozwang.
  • Das Programm gliedert sich in drei kostenlos nutzbare Arbeitsbereiche für „Pixel“, „Vektor“ und „Layout“ sowie einen für kostenpflichtige KI-Funktionen.
  • Der Praxisleitfaden zeigt, wie Sie Fotos entwickeln, mit Ebenen und Masken bearbeiten sowie Einstellungen und Effekte nichtdestruktiv einsetzen.

Canva bindet Affinity V3 nach und nach in seine Web-App für Social-Media-Grafik ein. Das Programm funktioniert aber weiterhin lokal und eigenständig. Um Affinity (Download) herunterladen und nutzen zu können, muss man sich mit einem Canva-Konto anmelden, das man kostenlos auf canva.com erstellen kann. Außer auf Affinity kann man damit auch auf die kostenlosen Grundfunktionen der Mobil- und Web-App von Canva zugreifen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kostenlose Bildbearbeitung: Einstieg in Affinity V3“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Google-Kartellstreit: US-Regierung legt Berufung ein


Der Kartellstreit um Googles Suchmaschinenmonopol geht in die nächste Runde: Das US-Justizministerium kündigte an, das Schlussurteil des Gerichts anzufechten, das die Maßnahmen gegen Google definiert. Worauf der Rechtsbehelf genau abzielen wird, ist zwar noch unklar, doch der Schritt signalisiert, dass die US-Regierung die bisherigen Auflagen für unzureichend hält.

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Das Gericht hatte im August 2024 geurteilt, dass Google in der Tat ein illegales Suchmaschinenmonopol innehabe. Ein Jahr darauf entschied sich Richter Amit Mehta jedoch gegen härtere Maßnahmen wie den Zwangsverkauf von Chrome oder Android. Auch die zweistelligen Milliardenzahlungen an Apple, um als voreingestellte Suchmaschine auf neuen Geräten präsent zu sein, durften fortbestehen. Kritiker bezeichneten das Urteil nicht ausreichend und riefen nach strengeren Gesetzen.

Anstelle einer Aufspaltung entschied sich das Gericht für eine kontrollierte Marktöffnung: Google muss seine Suchdaten künftig für Rivalen zugänglich machen. Zudem untersagte das Urteil künftige Exklusivverträge für eigene Such- oder KI-Werkzeuge, mit denen der Konzern bisher versucht hatte, konkurrierende Angebote vom Markt fernzuhalten. Das abschließende Urteil wurde im Dezember erlassen.

Im Januar legte Google Berufung ein und bat den Richter, die Anordnung zur Datenfreigabe an Wettbewerber auszusetzen, während das Berufungsverfahren läuft. Auf diese Berufung folgt nun eine eigene Berufung der Kläger, die sich gegen die vom Gericht erlassenen Maßnahmen richtet. Damit geht der Rechtsstreit in die nächste Instanz, wobei jetzt sämtliche Aspekte des Urteils, von der Monopol-Feststellung bis zu den Abhilfemaßnahmen, auf dem Prüfstand stehen. Sollte keine der Parteien das Urteil der nächsten Instanz akzeptieren, könnte der Fall letztlich vor dem Obersten Gerichtshof landen.

Das Kartellrechtsverfahren geht noch auf die erste Trump-Administration zurück und dauert bereits mehr als fünf Jahre an. Das Verfahren gilt als wegweisend für die künftige Regulierung der gesamten Techbranche. Es könnte weitreichende Folgen dafür haben, wie digitale Märkte weltweit funktionieren.


(tobe)



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