Künstliche Intelligenz
Kommentar: Wie KI die Sprache von Schülern verändert und Diskussionen verflacht
Das niedersächsische Projekt „n-report“, das journalistisches Arbeiten und Medienkompetenz in Schulen bringt, beinhaltet zum Abschluss sowohl einen Wettbewerb mit Schülerbeiträgen als auch ein zusammenfassendes Magazin mit Beiträgen aller Teilnehmenden. heise medien ist Kooperationspartner des Projekts. Lehrkräfte lernen im heise-Verlag etwa die Redaktionsarbeit kennen und können dort auch Podcasts produzieren. Einige der heise-Redakteurinnen und -Redakteure begleiten die Fortbildungsreihe für Lehrkräfte und Schülerschaften als Referenten und Jury-Mitglieder. In diesem Zusammenhang ist auch der folgende Kommentar entstanden, der im neuen n-report-Magazin #08 veröffentlicht ist. Es ist jetzt als Online-Exemplar erhältlich, gedruckte Exemplare folgen am Tag der Medienkompetenz am 13. November.
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Über KI zu schreiben, gleicht dem Hinterherlaufen einer sich bewegenden Ziellinie. Dieser Text wurde Mitte September 2025 für das n-report-Magazin geschrieben und bezieht sich auf KI-Angebote dieser Zeit.

Kristina Beer ist Redakteurin bei heise online und schreibt dort unter anderem zur Digitalisierung im Bildungswesen. Der interdisziplinäre Blick auf technische Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft prägt ihre Arbeit.
„Zusammenfassend lässt sich sagen…“
Wie KI die Sprache von Schüler:innen verändert und Diskussionen verflacht
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mich genau diese Wortfolge in vielen Beiträgen von Schüler:innen als Jury-Mitglied des n-report-Wettbewerbs 2025 aufmerken ließ. Wieso – zum Kuckuck – tauchte genau diese Wendung in den Beiträgen so regelmäßig auf?
Unumgängliche KI
Dass ich das nicht gleich wusste, sagt etwas über mich aus. Ich vermeide manchmal sehr bewusst die Nutzung von KI, gerade auch von KI-Zusammenfassungen, wie wir sie mittlerweile von gängigen Suchmaschinen vorgesetzt bekommen. Entfliehen kann man diesen und anderen KI-Angeboten aber eigentlich nicht mehr. KI-Funktionen werden bereits so häufig in bestehende Apps und Angebote integriert, dass die Vermeidung von KI auch nur eine vermeintliche sein kann. Mensch kann viel wollen – auch den aktiven Widerstand – und muss dann doch mitmachen.
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So hatte ich den berühmten „Lightbulb-Moment“ erst, als ich bei einer gelegentlichen Websuche dann doch auch mal den KI-Zusammenfassungen einer sehr populären Suchmaschine mehr Beachtung schenkte und sie bis zum letzten Zeichen durchlas. Die Erkenntnis: Schüler:innen, die Wettbewerbsbeiträge eingereicht hatten, orientieren sich sprachlich mittlerweile an dem Duktus, wie er von einem Suchmaschinen-KI-Modus oder auch KI-Chatbots gepflegt wird. Die KI-Zusammenfassungen waren ihnen offenbar ein gutes Vorbild geworden, weil sie auch bei ganz klar selbst recherchierten und vorher nicht vorhandenen Inhalten doch wieder auf KI-Sprache für den Abschluss ihrer Beiträge zurückgriffen.
Was genau machen aber diese KI-Angebote? Sie versuchen, bei Nutzer-Anfragen die gängigsten Antworten aus dem Internet kurz und knapp zusammenzuführen, machen dazu oftmals auch ganz brauchbare Sinnabschnitte, geben dieser Antwort also sogar manchmal eine recht passable Struktur. Die darin enthaltenden Informationen sollte Mensch aber trotzdem nur mit Vorsicht genießen. Dem gegenüber stehen die Absichten der Anbieter diese KI-Funktionen. Die KI-Zusammenfassungen werben um Vertrauen, in dem sie eine Sprache imitieren, die möglichst validierend klingt. Ob die Informationen, die eine KI wie ein artig apportierender Hund aus dem Netz und Datenbanken zusammengesucht hat, aber tatsächlich valide sind, kann sie nur der Wahrscheinlichkeit nach „beurteilen“. So kommt es dazu, dass KI-Modi und -Chatbots zwar sinnstiftende Strukturen imitieren und diese dann auch sprachlich überzeugend verpacken, aber genau auf diese schöne Verpackung darf man nicht hereinfallen.
Kritisch bleiben, KI enttarnen
Was nehme ich nun aber daraus mit und was will ich mit diesem Text vermitteln? Zum einen halte ich es für sinnvoll, sich genau mit diesen „KI-Zusammenfassungen“ zu befassen – ihre Struktur, ihre Sprache und ihre vermeintliche Überzeugungskraft zu diskutieren. Das könnte dazu führen, dass Heranwachsende auch hierfür einen kritischen Blick entwickeln und etwa erkennen, dass weder KI-Suche noch -Chatbot derzeit in der Lage sind, eine Diskussion mit vielschichtigen und aspektreichen Argumenten und Informationen zu führen. Eine Besprechung oder Einordnung gelingt bestenfalls oberflächlich, denn in der Regel führt eine KI nur auf, dass es Argument oder Fakt A, Argument oder Fakt B und vielleicht noch C gibt und sich dann zusammenfassend vielleicht nicht mal dazu viel sagen lässt. In dem Fall entschuldigt sich die KI verklausuliert für ihre Unfähigkeit, aber ansonsten fasst sie weiterhin recht breitbeinig zusammen, über was sie eigentlich nichts weiß. Wenn eine KI-Zusammenfassung eher deutlicher einordnend und abwägend Informationen zusammenzufassen scheint, dann geht das normalerweise auf eine durch Menschen erfolgte präzise Darlegung zurück, die die KI im Netz gefunden hat und einfach wiedergibt. Es ist alles nur geklaut, eo, eo. Oder im schlimmsten Fall sogar nur halluziniert – eo!
Zum anderen wünsche ich mir, dass im Unterricht sprachliche Varianz gelehrt, gelebt und gepflegt wird; gerne auch kreativ. Denn die Allgegenwärtigkeit von KI-Angeboten und wie sie nach ihren eigenen Regeln Texte generieren, könnte womöglich auch zu einer Sprachverarmung führen – zudem zu einem Wissensverlust über Bedeutungsebenen und -verschiebungen. Immer da, wo Menschen sich nicht mehr die Mühe machen werden, selbst zu durchdenken, zu erklären, eigene Formulierungen zu finden oder auch Wortneuschöpfungen zu betreiben, wird das, was wir tagtäglich lesen, standardisierend für Inhalte und unseren Sprachgebrauch (und meiner Meinung nach stinklangweilig und auch verflachend). Und wollen Medienhäuser nicht mehr menschliche Wesen bezahlen, die recherchieren, Informationen zusammenführen, gewissenhaft und durch Ausbildung geschult, einordnen und dazu auch Texte schreiben, wird auch von dort standardisierter (oftmals weichgespülter) KI-Sprech verbreitet, der nicht einmal der aktuellen Sachlage entsprechend wirklich notwendige Einordnungen schaffen kann.
So mag ich nun zusammenführen
Der Wert der eigenen Erfahrungen, der kritischen Betrachtung, Einordnung und auch Argumentationsführung, auch die Besonderheit von Idiomen, wird mit Blick auf KI größer. Heranwachsende sollten auch in dieser Hinsicht ermutigt werden, für sich selbst einzustehen und in ihren eigenen Rechercheprozessen, Einordnungen und Ausdrücken gestärkt werden. Das ist durch Menschen zu leisten, die tatsächlich in Beziehung zu ihnen stehen. Denn auch das wird in Zeiten von KI und damit einhergehender Appisierung unterbetont: menschliche Beziehungen und der Wert der Lehrkräfte-Schüler-Beziehung.
KI imitiert Zuwendung, imitiert Expertise, imitiert menschliche Verfahren. Der Umgang mit ihr fühlt sich vielleicht leichtgängiger und unkomplizierter an, als die vielschichtige, gefühlsreiche und auch von Missverständnissen geprägte Auseinandersetzung mit einem anderen Menschen. Diese anderen Menschen haben der KI aber doch immer etwas voraus: tatsächliche Erfahrungen, wie ein menschliches Leben gelebt und verstanden werden will. Tatsächliches Erleben von Dilemmata, Konflikt und Wachstum. Ein tatsächliches Verständnis davon, dass es nicht nur A, B und vielleicht C gibt und man das einfach untereinander auflisten oder als plumpe Gegensätze oder Meinungen gegenüberstellen kann, sondern dass man es komplex denkend miteinander in Verbindung bringen muss und auch in der Lage sein sollte, die Hintergründe, Vorbedingungen und Schattierungen zu erkennen, benennen und weiter zu prüfen. Das sollte uns eine KI nicht (ab)nehmen.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
Gericht stärkt EU den Rücken: Amazon scheitert mit Klage gegen DSA-Einstufung
Die Europäische Union darf große Tech-Unternehmen als „sehr große Online-Plattform“ einstufen und ihnen Pflichten auferlegen. In einer Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union der EU jetzt den Rücken gestärkt. Amazon hatte die Klassifizierung im Zuge des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in einer Klage grundsätzlich infrage gestellt. Das US-Unternehmen sah in den auferlegten Pflichten einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. So seien die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und der Schutz vertraulicher Daten verletzt worden (Rechtssache T-367/23).
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Das Gericht folgte Amazon in keinem der Punkte und wies die Klage ab. Damit steht es der EU weiterhin frei, Online-Plattformen und Suchmaschinen, die über 45 Millionen Nutzer in der Europäischen Union haben, anders zu behandeln als andere Unternehmen mit weniger Nutzern. Die Zahl von 45 Millionen bemisst sich an der Gesamteinwohnerzahl – sie entspricht zehn Prozent der Bevölkerung der Union. Amazon selbst ist durch den DSA betroffen, da sein Online Store als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde. Das Unternehmen hatte die Klage im Juli 2023 eingereicht.
Gericht: Schutz vor Risiken ist legitim
Die EU habe keinen Fehler begangen, als sie davon ausging, dass sehr große Online-Plattformen Risiken für die Gesellschaft darstellen können, befand das Gericht. Dies könnte etwa durch die Verbreitung illegaler Inhalte oder die Verletzung von Grundrechten der Fall sein, wozu auch der Verbraucherschutz gezählt wird. Die besonderen Pflichten des DSA, wie das Verbot von Profiling bei Empfehlungen im Onlineshop oder Zugang von Forschern zu bestimmten Daten, verhindern die Risiken. Den Unternehmen sei es zumutbar, dass dies für sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit stelle das nicht dar.
Auch von einem Entziehen des Eigentums könne keine Rede sein. Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz seien die besonderen Pflichten nicht willkürlich gewählt, da nicht abzustreiten sei, dass eine Plattform mit mehr als 45 Millionen Nutzern großen Einfluss hat. Bezogen auf das Verbot, Empfehlungen per Profiling zu erzeugen, wiege der Verbraucherschutz schwerer als die Meinungsfreiheit, auf die sich Amazon beruft.
Eingriffe sind verhältnismäßig
Dass der vorgeschriebene Zugang von Forschern zu bestimmten Unternehmensdaten und die auferlegte Transparenz bei der Werbung Privatsphäre und den Schutz vertraulicher Informationen berühren, bejaht das Gericht. Allerdings seien auch hier die DSA-Vorschriften verhältnismäßig und dienten dem allgemeinen Interesse, Risiken für die Gesellschaft und den Verbraucherschutz zu verhindern. Da der Zugang zu Daten streng geregelt sei, wird auch hierin kein unzulässiger Eingriff gesehen.
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Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Amazon innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel einlegen. Heise online hat Amazon um eine Stellungnahme gebeten.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Japan: Drohnen vergrämen Bären mit Hundegebell und Feuerwerkskörpern
Die japanische Präfektur Gifu hat auf die zunehmende Gefahr durch Bären für die Bevölkerung mit einer ungewöhnlichen Maßnahme reagiert. Sie setzt rund um die ländlich gelegene Stadt Hida eine „Hunting Drone“ des Unternehmens Aero Japan ein, um mit Hundegebell aus dem Lautsprecher und abgeschossenen Feuerwerkskörpern herumstreunende Bären in Stadtnähe zu verjagen.
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Mehr Bären, weniger Futter, zunehmende Probleme
In Hida sei die Anzahl der Bärensichtungen im Herbst 2025 im Vergleich zum Vorjahr um das Achtfache angestiegen, heißt es vom Umweltamt der Präfektur Gifu. Die Bären würden vor dem Winterschlaf bei ihrer Futtersuche immer weniger Nahrung in ihrem natürlichen Lebensraum finden und nähern sich deshalb häufiger der Stadt.
Bären sind jedoch nicht nur ein Problem in Hida. Allein seit April 2025 seien 220 Menschen bei Bärenangriffen in ganz Japan verletzt worden. Dreizehn Menschen kamen dabei ums Leben. Sieben davon im Monat Oktober. Die meisten Angriffe seien jedoch in eher abgelegenen Gegenden erfolgt. Allerdings wagen sich Bären auch in Stadtnähe. Grund dafür sei die geschrumpfte Anzahl natürlicher Nahrungsquellen, darunter etwa Eicheln oder Bucheckern, ausgelöst vermutlich durch den Klimawandel. Zudem habe sich die Population der geschützten Schwarzbären in Japan nach Schätzungen seit 2012 auf 45.000 in etwa verdreifacht. Hinzu kommen rund 12.000 Braunbären. Um die Populationen in den Griff zu bekommen, wurde das Abschussverbot erst kürzlich gelockert. Abschüsse seien jedoch eher das letzte Mittel.
Um der wachsenden Gefahr durch Bären auf die Bevölkerung zu begegnen, hat das Umweltamt von Hida Maßnahmen geprüft, wie sich die Bären von Menschen fernhalten lassen, ohne die Tiere zu gefährden. Zunächst habe man Schilder zur Warnung der Bevölkerung aufgestellt und Einwohner und Besucher der Stadt dazu veranlasst, Glöckchen zu tragen, die die Bären fernhalten sollen.
Hundegebell und Feuerwerkskörper zur Bärenvergrämung
Diese Maßnahmen sollten aber nach einem Bärenangriff auf einen spanischen Touristen in Shirakawa-go in der Nähe von Hida verstärkt werden. Touristen wurden dazu aufgefordert, bestimmte Bereiche in der Dunkelheit zu meiden. Dies reiche jedoch nicht aus. So wurden etwa Vergrämungsteams zu Fuß und mit Hunden diskutiert, was jedoch wohl auch aus Kostengründen verworfen wurde. Letztlich wurde der Einsatz von Drohnen als die praktischste Methode angesehen.
Zum Einsatz kommt dabei eine Drohne von Aero Japan, die „Hunting Drone“, wie ein Video zeigt. Ausgestattet ist der 0,9 m x 0,9 m große Quadkopter in roter Warnfarbe und Kulleraugen mit einem Megafon, über das kontinuierlich aufgezeichnetes Hundegebell abgespielt wird, auf das die Bären mit Flucht reagieren. In Gegenden, in denen öfter Bären gesichtet werden, ziehen die Drohnen ihre Runden, um die Tiere zu vergrämen.
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Besonders Obstplantagen wie etwa der Obstpark Kurouchi Orchard mit seinen Äpfeln und Pfirsichen seien davon betroffen. Bären würden auf ihrer Nahrungssuche den Obstpark sonst plündern. Bei besonders hartnäckigen Gesellen können zwei Feuerwerkskörper von der Drohne aus abgeschossen werden, um der Verscheuchungsaktion noch etwas mehr Nachdruck zu verleihen.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Tiktok: KI erkennen und Wohlbefinden steigern
Einatmen, ausatmen. Klooong. Bei Tiktok, das eigentlich bekannt ist für die schnellen Wechsel der kurzen Videos, gibt es nun einen neuen Bereich, der sich „Zeit und Wohlbefinden“ nennt. Er soll Menschen helfen, zu entspannen. Für eine entspanntere Nutzung der Plattform soll außerdem eine Verbesserung der KI-Hinweise und des Umgangs mit KI sorgen.
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Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Journaling seit einigen Jahren ziemlich angesagt. Früher hätte man dazu „Tagebuch schreiben“ gesagt. Tiktok greift den Trend auf und bietet ein Achtsamkeitsjournal an. Dahinter verbergen sich 120 Karten, auf denen man seine Stimmung und Gefühle oder Ziele für einen Tag festhalten kann. Außerdem gibt es in dem Wohlfühl-Bereich des Dienstes auch einen beruhigenden Klanggenerator. Man kann sich also bei Bedarf Geräusche von Regen oder Wellen vorspielen lassen oder sogenannte White-Noise-Klänge – die sind nachgewiesen besonders beruhigend. Tiktok-Nutzer hören laut Tiktok besonders häufig Musik zum Einschlafen. Warum also nicht lieber ein bisschen Hintergrundrauschen. Es finden sich obendrein auch gleich noch Atemübungen in der App.
Und Tiktok wäre natürlich nicht die beliebte Kurzvideoplattform, wenn nicht auch in Kurzvideos vorgestellt würde, wie man die Tools nutzen kann. Creator sprechen über ihre Bildschirmzeiten, die Anpassung des eigenen Feeds und Funktionen für den begleiteten Modus. Das ist jener Modus, der für Jugendliche gilt. Eltern können dabei das Nutzungsverhalten der Kinder einsehen und zum Teil auch steuern – Inhalte als auch die Bildschirmzeit.
„Die kurzen, unterhaltsamen Aufgaben sollen die Community, darunter insbesondere Teenager, dabei unterstützen, Technologie zielgerichteter und selbstbewusster zu nutzen“, schreibt Tiktok. Diese Ambitionen sind nicht ganz neu, sie haben jedoch zuletzt an Fahrt aufgenommen. Alle großen Social-Media-Anbieter beteuern derzeit, dass sie sich um das Wohlbefinden der Jugendlichen kümmern. Hintergrund ist nicht zuletzt, dass es immer häufiger zur Diskussion steht, ob man eine Altersgrenze für soziale Netzwerke einführt. Auch jetzt liegt die eigentlich bei 13 Jahren. Die Kontrolle erweist sich jedoch als schwierig.
KI wird bei Tiktok gekennzeichnet
Auch Künstliche Intelligenz macht die Plattformen kaum sicherer. Entsprechend steuert Tiktok hier ebenfalls nach und gegen. KI-generierte Inhalte sollen noch besser als bisher schon gekennzeichnet werden. Das geschieht automatisch. Nicht alle Inhalte können jedoch als KI-generiert erkannt werden – das liegt in der Natur der Sache. Und nicht jede Bearbeitung macht aus einem Video sofort ein KI-generiertes Video. Dennoch will Tiktok versuchen, die Hinweise zu verbessern. Dafür stellt die Plattform selbst Werkzeuge zur Verfügung, mit denen Creator ihre Videos kennzeichnen können, es wird aber auch der branchenübergreifende Standard C2PA genutzt – dabei handelt es sich um Informationen in den Metadaten. Tiktok arbeitet außerdem an „unsichtbaren Wasserzeichen“ – konkreter wird es hier in der Umsetzung nicht.
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Nutzer können zudem anpassen, welche Inhalte sie sehen wollen. Tiktok nennt als Beispiel, dass man mehr oder weniger von „KI-generierten (prä-)historischen Inhalten“ auswählen kann. Die Tatsache, wie ein Video erstellt wurde, gehört nun also zur Auswahl.
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Tiktok investiert zwei Millionen US-Dollar in einen Bildungsfonds, der Experten dabei unterstützen soll, Inhalte zu erstellen, in denen es um den verantwortungsvollen Umgang mit KI geht.
(emw)
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