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Kommentar zum Digital Omnibus: Schafft die EU den van-Damme-Split?


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Der digitale Omnibus polarisiert: Die einen warnen, vom europäischen Datenschutz werde am Ende kaum etwas übrig bleiben. Die anderen winken ab und verweisen darauf, dass es Brüssel doch nur um die Vereinfachung und den Bürokratieabbau geht. Aber das eine ist Alarmismus und das andere bloße Beschwichtigung – dabei lohnt sich ein nüchterner Blick auf das, was der Entwurf für ein neues europäisches Datenschutz- und Digitalrecht tatsächlich vorsieht.

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Ein Kommentar von Dennis-Kenji Kipker

Ein Kommentar von Dennis-Kenji Kipker

Dennis-Kenji Kipker ist wissenschaftlicher Direktor des cyberintelligence.institute in Frankfurt am Main und Professor für IT-Sicherheitsrecht.

Unter anderem sollen Open Data Directive, die Verordnung Free Flow of non-personal Data, Data Governance Act und Data Act in einem überarbeiteten Data Act gebündelt werden. Das Ziel ist nachvollziehbar: weniger Redundanzen, geringerer Compliance-Aufwand, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, und eine klarere Struktur der Vorgaben. Angesichts der bisherigen Fragmentierung mit überschneidenden Zuständigkeiten und nicht immer trennscharfen Begrifflichkeiten im europäischen Datenrecht kann eine solche Konsolidierung durchaus zu mehr Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit führen.

Der Preis dieser Vereinheitlichung liegt jedoch im Detail. Besonders umstritten ist die geplante Ausweitung des „berechtigten Interesses“ nach Artikel 6 DSGVO als Rechtsgrundlage. Künftig soll eben jenes weit gefasste Interesse – jedenfalls nach dem Entwurf – ausreichen, um Cookies und das Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten zu legitimieren. Das wäre ein Bruch mit der bisherigen Linie, wonach in vielen Fällen die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen erforderlich ist. Zugleich sollen pseudonymisierte Daten datenschutzrechtlich nicht mehr als personenbezogen gelten.

Auf den ersten Blick erscheint das konsequent, weil der EuGH schon länger darauf abstellt, ob eine bestimmte Stelle realistischerweise re-identifizieren kann. In der Praxis würde diese Neubewertung aber die Schwelle für die Verarbeitung persönlicher Daten deutlich absenken – mit spürbar erhöhten Risiken für die Betroffenen.

Schon heute erlauben datengetriebene Verfahren, aus Verhaltensdaten und Metainformationen sensible Persönlichkeitsprofile mit hoher Treffsicherheit abzuleiten. Wenn solche Daten künftig nicht mehr als personenbezogen gelten und zugleich das „berechtigte Interesse“ als Türöffner für umfangreiche KI-Trainings dient, gerät der Kern der DSGVO ins Wanken: Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und echte Wahlmöglichkeiten für durch die Datenverarbeitung betroffene Personen. Die Gefahr einer faktischen Entgrenzung der Datenverarbeitung und einer Schwächung der informationellen Selbstbestimmung ist daher keineswegs reine Panikmache.

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Gleichzeitig wäre es verkürzt zu behaupten, der Omnibus sei eine reine Abrissbirne für den Datenschutz. Denn positiv ist zumindest hervorzuheben, dass besonders problematische Vorschläge aus vorangegangenen Entwurfsfassungen nun nicht mehr enthalten sind. So sollte ursprünglich die Definition sensibler Daten nach Artikel 9 DSGVO enger gefasst und auf Informationen beschränkt werden, die sensible Merkmale unmittelbar offenlegen.

Daten, aus denen sich etwa Gesundheit, politische Überzeugungen oder sexuelle Orientierung nur mittelbar erschließen lassen, wären damit aus dem besonderen Schutz herausgefallen – ein Einfallstor für weitreichendes Profiling und neue Diskriminierungsrisiken. Dass diese Neudefinition im offiziellen Omnibus-Entwurf nicht mehr auftaucht, ist ein wichtiges Korrektiv.

Auch die Befürworter des digitalen Omnibusses haben durchaus ihre Argumente: Innovation, insbesondere im Bereich KI, benötigt große Datenmengen und klare, möglichst einheitliche Regeln. Unternehmen – gerade Start-ups aus der Europäischen Union – sind auf Rechtssicherheit angewiesen und kämpfen heute mit einem Flickenteppich aus unterschiedlichen Rechtsakten und Auslegungen, die im Laufe der letzten Jahre mit den massiven technologischen Disruptionen gewachsen sind.

Der Versuch, Begriffe zu harmonisieren, Pflichten zu bündeln und digitale Prozesse planbarer zu machen, ist deshalb nicht per se ein Angriff auf Grundrechte. Zunächst ist es ein organisations- und wirtschaftspolitisch nachvollziehbares Projekt, das durchaus auch Potenziale birgt, unsere digitale Souveränität in der EU technisch abzusichern.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Innovation oder Datenschutz gewinnen, sondern ob es gelingt, beides klug miteinander zu verbinden. Ein digitaler Omnibus, der Komplexität reduziert, Begriffe schärft und technische wie organisatorische Mindeststandards klar definiert, kann Innovation sogar erleichtern. Gerade dann, wenn er datensparsame KI-Verfahren, Privacy-by-Design und robuste Transparenzmechanismen nach europäischen Vorgaben und Made in Europe stärkt. Gefährlich wird es aber dort, wo Vereinfachung über die Absenkung von Schutzstandards erkauft wird, ohne dass das für Innovation zwingend notwendig wäre.

Am Ende wird der politische Feinschliff darüber entscheiden, wie weitreichend der digitale Omnibus tatsächlich in das Gefüge des europäischen Datenschutzes eingreift. Weder ist sicher, dass „vom Datenschutz nichts mehr übrig bleibt“, noch dürfen wir davon ausgehen, dass am Ende alles beim Alten bleibt.


(axk)



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Taiwan sperrt populäre chinesische Lifestyle-App RedNote nach Betrugsvorwürfen


Taiwan hat die in dem Land sehr beliebte chinesische App RedNote für vorläufig ein Jahr gesperrt. Die Behörden werfen den Betreibern der Lifestyle-App vor, zu wenig gegen Betrugsversuche zu unternehmen, nachdem seit Anfang letzten Jahres bislang 1706 Betrugsfälle in Taiwan gezählt wurden, die auf RedNote zurückgeführt werden. Zudem haben die chinesischen RedNote-Betreiber auf keine Anfragen reagiert und auch keine der geforderten Maßnahmen zum Datenschutz der Nutzer und zur Betrugsprävention umgesetzt.

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Die App RedNote heißt eigentlich Xiaohongshu, was wörtlich übersetzt „kleines rotes Buch“ bedeutet. Das dürfte eine Anspielung auf die Mao-Bibel sein – ein kleines rotes Buch, das während der Kulturrevolution und auch in Deutschland der 1968er verbreitet war. Nachdem lange Zeit nicht klar war, ob TikTok in den USA gesperrt wird, haben sich Anfang 2025 viele Creatoren von TikTok verabschiedet und sind zu RedNote gewechselt. Denn auch diese App bietet kurze Videos, Bilder sowie Textbeiträge (Notes). RedNote fokussiert sich auf Lifestyle, Mode, Reisen, Essen und Schönheitstipps – einschließlich Shopping-Empfehlungen.

Das macht RedNote auch in Taiwan zu einer beliebten Online-Plattform. Xiaohongshu zählt in dem Land rund 3 Millionen Nutzer. Bei einer Gesamtbevölkerung von insgesamt 23,3 Millionen ist das ein erheblicher Anteil von fast 13 Prozent aller in Taiwan lebenden Menschen. TikTok respektive die chinesische Version Douyin ist allerdings noch beliebter. Nach einer Studie des taiwanischen Digitalministeriums hat mehr als ein Fünftel der taiwanischen Erwachsenen diese Plattform im Jahr 2024 genutzt, schreibt Taiwanpolitics.org. Regierungsbeamte dürfen TikTok und Douyin allerdings nicht auf ihren dienstlichen Smartphones installieren.

Ende letzter Woche erklärte die taiwanische Kriminalpolizei, dass RedNote im Vorjahr in 950 Betrugsfällen in Taiwan verwickelt war, wodurch taiwanische Nutzer laut Taiwan News insgesamt 132,9 Millionen Taiwan-Dollar verloren haben (umgerechnet rund 3,65 Millionen Euro). Von Januar bis November dieses Jahres haben die Behörden 756 Betrugsfälle auf RedNote gezählt, wodurch ein Schaden von 114,77 Millionen Taiwan-Dollar entstanden ist (3,15 Millionen Euro). Das würde einen ungebrochenen Trend dieser App zeigen.

Da RedNote keine ausländischen Vertretungen besitzt und der Betreiber (Xingin Information Technology Co, Ltd.) ausschließlich in China sitzt, hätten die Geschädigten keine Möglichkeiten, an Entschädigungen zu kommen. Taiwanische Behörden haben die RedNote-Betreiber im Oktober aufgefordert, die App an taiwanisches Recht anzupassen, berichtet Bloomberg. Allerdings haben sie keine Antwort erhalten. Auch auf Anfragen von Medien wie BBC hat das Unternehmen bislang nicht reagiert.

Deshalb hat das taiwanische Innenministerium das TWNIC (Taiwan Network Information Center) angewiesen, hunderte IP-Adressen zu sperren, die auf RedNote zurückzuführen sind. Nutzer würden entweder lange Wartezeiten erdulden müssen oder eine Fehlermeldung bekommen, dass der Inhalt nicht geladen werden kann. Allerdings ist Xiaohongshu auch in Taiwan derzeit immer noch erreichbar, wie ein ein Selbstversuch zeigte. Offenbar ist die Sperre weniger streng als angenommen oder es sind noch nicht alle Nutzer betroffen.

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Taiwans Oppositionspartei, die eher China-freundliche KMT, kritisierte die RedNote-Sperre und fragte die Regierung, warum nur Xiaohongshu betroffen ist und keine andere Plattform wie Facebook, Instagram, TikTok oder Threads. Schließlich kommt es auch dort immer wieder zu Betrugsfällen. Die taiwanische Kriminalpolizei erklärte laut Focus Taiwan am Wochenende, dass alle Plattformen gleich behandelt werden. So wurde Meta Platforms allein in diesem Jahr dreimal bestraft, etwa für nicht offen gelegte Werbung und Versäumnisse bei der Entfernung von Scam-Versuchen. Das Bußgeld hat insgesamt 18,5 Millionen Taiwan-Dollar betragen (knapp 508.000 Euro).

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Zudem würden die anderen Social-Media-Plattformen auch den taiwanischen Gesetzen folgen und haben im Gegensatz zu Xiaohongshu einen rechtlichen Vertreter in Taiwan. Diese können sich daher um Streitigkeiten kümmern und Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung umsetzen, etwa die obligatorische Identitätsprüfung. Das macht die Plattformen vollumfänglich rechenschaftspflichtig. RedNote ist dagegen nicht greifbar. Zudem ist Xiaohongshu bei einer Sicherheitsprüfung des nationalen Sicherheitsbüros von fünf chinesischen Apps im Juli durchgefallen. RedNote würde demnach exzessiv persönliche Daten sammeln und von den Nutzern eingeräumte Erlaubnisse missbrauchen. Das wirft auch Sicherheitsfragen auf, so die taiwanischen Behörden.


(fds)



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Kindle Scribe Colorsoft: Amazon liefert Tablet ab 10. Dezember in den USA aus


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Amazon veröffentlicht seine neuen Kindle Scribe-Modelle am 10. Dezember – allerdings erstmal nur in den USA. Dies bestätigte ein Sprecher Amazons auf Anfrage von heise online. Bei der Ankündigung Ende September ließ das Unternehmen zunächst offen, wann sein erstes Stift-Tablet Kindle Scribe Colorsoft und die neuen Scribe-Versionen erscheinen. Lediglich beim neuen Kindle Scribe ohne Frontlicht ist Geduld gefragt. Die günstigste Version soll erst im Jahr 2026 erscheinen.

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Für Deutschland und Österreich gibt es indessen noch keinen Auslieferungstermin. Interessierte können sich sich nach Angaben des Unternehmens aber auf den jeweiligen Produktseiten anmelden und erhalten eine Benachrichtigung, sobald diese vorbestellt werden können.

Der Kindle Scribe Colorsoft soll mehrere Wochen mit einer Akkuladung durchhalten. Das Tablet kostet 649,99 Euro. Im Lieferumfang ist auch der Eingabestift. Bei der Vorstellung hob Amazon hervor, dass das Gerät auf übliche Ablenkungen durch Apps oder Benachrichtigungen verzichtet. Dadurch sollen sich Nutzer besser fokussieren können.

Technisch kommen laut Hersteller Lichtleiter mit Nitrid-LEDs und ein Farbfilter zum Einsatz. Dadurch sollen die Farben optimiert dargestellt werden, ohne dass Details verwaschen aussehen. Hinzu kommt eine neue Rendering-Engine. Auch sie soll die Farbdarstellung verbessern und Geräteeingaben flüssiger und natürlicher wirken lassen.

Der Kindle Scribe hat einen neuen Quad-Core-Chip bekommen, der 40 Prozent schneller sein soll. Das Gerät ist 5,4 mm dick und 400 Gramm schwer. Die Benutzung des Scribe mit 11-Zoll-Display ohne Spiegeleffekt soll sich wie das Schreiben auf Papier anfühlen. Der Kindle Scribe kostet mit Frontlicht 519,99 Euro und ohne 449,99 Euro.

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Die neuen Scribe-Modelle bieten erweiterte Produktivitätsfunktionen: Nutzer können Dokumente über Google Drive und Microsoft OneDrive importieren und annotierte PDFs exportieren. Notizen lassen sich auch zu OneNote übertragen. KI-Features ermöglichen die Suche in Notizbüchern in natürlicher Sprache sowie einfache Zusammenfassungen. Zum Schreiben stehen zehn Stiftfarben und fünf Textmarkerfarben zur Verfügung, ein neues Schattierungstool erlaubt fließende Übergänge.


(mki)



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Unter 100 Gramm: Neuer Chip ermöglicht besonders leichte VR-Brillen


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Ehemalige Apple- und Meta-Ingenieure haben einen Koprozessor vorgestellt, der die Sensordatenverarbeitung für Passthrough, räumliches Tracking sowie Blick- und Gestenerfassung mit niedriger Latenz und geringem Energieverbrauch übernimmt. Damit ließe sich der Hauptprozessor in einen kabelgebundenen Taschencomputer verlagern, berichtet UploadVR. Wird auch der Akku ausgelagert, ermögliche dies Mixed-Reality-Brillen, die deutlich kompakter und leichter sind. Leichter sogar als die bislang kleinste VR-Brille der Welt.

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Zur Demonstration des Konzepts präsentierte das chinesische Start-up GravityXR die Mixed-Reality-Brille M1, ein Referenzdesign, das unter 100 Gramm wiegt und Drittherstellern als Blaupause dienen soll. Zum Vergleich: Meta Quest 3 hat sämtliche Komponenten integriert und bringt über 500 Gramm auf die Waage, während Apple Vision Pro jenseits der 600 Gramm wiegt und über eine externe Batterie betrieben wird. Das M1-Referenzdesign verfügt über zwei 2,5K-OLED-Mikrodisplays und Pancake-Linsen mit einem Sichtfeld von 90 Grad. Hinzu kommen vier Trackingkameras sowie zwei Passthrough-Kameras.

Der Koprozessor G-X100 unterstützt bis zu zwei 4K-Displays mit 120 Hertz, zwei Farb-Passthrough-Kameras mit bis zu 16 Megapixeln, Reverse Passthrough (das gleiche Displayprinzip, das Apples EyeSight zugrunde liegt) sowie Blick- und Gestenerfassung. Das gelingt mit einem Energieverbrauch ab 3 Watt, der eine passive Kühlung ohne schweren Kühlkörper oder Lüfter ermöglicht. Die Sensordaten verarbeitet der Chip mit einer Latenz von 9 Millisekunden. Der bisherige Rekordhalter, Apple Vision Pro, kommt auf 12 Millisekunden.

Am G-X100-Chip wirkten frühere Apple-Ingenieure mit, die bereits den auf Sensordatenverarbeitung spezialisierten R1-Chip der Apple Vision Pro entwickelt haben. Bei der Präsentation des G-X100 wurden noch keine Produkte auf Basis des neuen Chips angekündigt, doch das könnte sich in den kommenden Jahren ändern. Gerade, wenn ultraleichte Split-Designs mit Taschencomputer zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Nachdem herkömmliche Standalone-Headsets nicht den erwünschten Durchbruch gebracht haben, versuchen sich die Hersteller demnächst an neuen Formfaktoren. Berichten zufolge plant Meta für nächstes Jahr eine besonders leichte Mixed-Reality-Brille mit kabelgebundenem Taschencomputer. Auch Konkurrent Pico arbeitet an einem leichtgewichtigen Gerät, das schon in der ersten Jahreshälfte erscheinen könnte, und hat dafür einen Koprozessor entwickelt, der dem G-X100 und Apples R1-Chip ähnelt. Pico-Eigentümer ByteDance zählt zu den Investoren des Start-ups GravityXR.

Das Unternehmen hat neben dem G-X100 auch einen Chip für Smart Glasses vorgestellt, der Fotos mit 16 Megapixel sowie Videoaufnahmen in 4K mit 30 Bildern pro Sekunde liefert, berichtet die chinesische Webseite VR Tuoluo. Er kann damit, zumindest auf dem Papier, bessere Fotos und Videos schießen als die zweite Generation der Ray-Ban Meta-Brille.

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(tobe)



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