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Lange Datenträgerauswertung: Gerichte erkennen Verstoß gegen Grundrechte
Das digitale Durchsuchen und vorläufige Sicherstellen von Datenträgern gelten als unabdingbare Instrumente der Strafverfolgung. Die Praxis zeigt aber, dass die Auswertung der sichergestellten Daten oft Monate bis Jahre in Anspruch nimmt. Zahlreiche Landgerichte entschieden: Diese Zeiträume kollidieren mit den Grundrechten der Betroffenen, insbesondere dem Eigentumsrecht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
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Die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze, wie der Strafverteidiger Jens Ferner erläutert. Die zuständigen Kammern arbeiten demnach heraus, dass die Dauer der Sicherstellung strengen verfassungs- und verfahrensrechtlichen Schranken unterliegt. Der juristische Konsens sei eindeutig: Je länger die Auswertung dauert, desto höher muss die Hürde für ihre Rechtmäßigkeit sein.
Die Gerichte stellen laut der Übersicht Ferners klar, dass die vorläufige Sicherstellung nach Paragraf 110 Strafprozessordnung (StPO) kein Freibrief für einen unbegrenzten Einbehalt etwa von Festplatten, Handys und anderen IT-Geräten und Speichermedien ist. Sie dient lediglich als zügig abzuschließender Teil der Durchsuchung, der es den Ermittlungsbehörden erlaubt, die Beweisrelevanz aufgefundener Unterlagen und Datenträger zu prüfen. Im Anschluss müssen sie entweder zurückgegeben oder richterlich beschlagnahmt werden nach Paragraf 98 StPO. Die StPO kennt zwar keine festen Fristen für diese „Durchsicht“, doch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme hängt stets von einer umfassenden Einzelfallabwägung ab.
Verhältnismäßigkeit entscheidend
Zentrale Kriterien für diese Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Stärke des Tatverdachts (schwere Kriminalität vs. Bagatelldelikte), der Umfang und die Komplexität der Daten (Terabyte vs. überschaubare Mengen), die Dringlichkeit der Auswertung etwa bei Haftsachen sowie die Eingriffsintensität. Bei Letzterer fällt der Wert der Geräte und eine berufliche oder private Abhängigkeit des Betroffenen von ihnen ins Gewicht.
Übereinstimmend betonen die Gerichte, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für eine zügige und verhältnismäßige Verfahrensdauer trägt und dies dokumentieren muss. Strukturelle, personelle oder technische Engpässe der Behörden dürfen nicht zulasten der Grundrechte der Beschuldigten gehen. Das ist ein zentrales Prinzip, das etwa das Landgericht (LG) Gera hervorhebt, indem es die Überlastung der Behörden als unzulässigen Grund für eine zweieinhalbjährige Verzögerung ansah.
Richter intervenieren bei übermäßiger Dauer
Die von Ferner beleuchteten Richtersprüche definieren die Grenze der Verhältnismäßigkeit anhand konkreter zeitlicher und inhaltlicher Maßstäbe: Das LG Hamburg erklärte eine viereinhalbjährige Auswertedauer in einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren für rechtswidrig: Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, nach Abschluss der Sichtung aktiv eine Beschlagnahme zu beantragen oder die Daten zurückzugeben. Die Richter unterstrichen, dass eine mehrjährige „Schwebelage“ selbst bei komplexen Fällen unverhältnismäßig sei und eine fehlende klare Abgrenzung zwischen bloßer Durchsicht und vertiefter inhaltlicher Analyse nicht hingenommen werden könne. Die erstellten Auswerteberichte mussten gelöscht werden.
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Das LG Köln hob die Sicherstellung auf, da die Behörden Datenträger mit überschaubaren 56 GB zweieinhalb Jahre lang ohne Beginn der Auswertung liegen ließen. Ähnlich entschied das LG Essen. Es rügte die Staatsanwaltschaft, weil sie sich allein auf vage Zeitangaben der Polizei stützte, anstatt selbst Prioritäten zu setzen und aktiv zu steuern.
Selbst kürzere Zeiträume können unverhältnismäßig sein, wenn der Tatverdacht schwach ist. Das LG Frankfurt ordnete daher die Herausgabe eines Laptops nach über vier Monaten an, weil der Verdacht allein auf einer alkoholisierten Zeugenaussage beruhte. Im Gegensatz dazu hielt das LG Dresden eine 14-monatige Dauer in einem Verfahren zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs für vertretbar, weil die Staatsanwaltschaft unmittelbar ein externes IT-Unternehmen beauftragte und die Notwendigkeit einer vollständigen Sichtung detailliert begründete. Eine bloße Durchsicht darf laut Ferner aber nicht zu einer verdeckten Vorratsdatenspeicherung ausufern.
(nen)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Spurensicherung nach M365-Angriff ‒ Protokolle gezielt auswerten
Hinter Business E-Mail Compromise (BEC) stehen zielgerichtete Angriffe, bei denen Cyberkriminelle die Identität von Führungskräften annehmen. Mit gefälschten E-Mails verleiten sie Angestellte dazu, Geld oder interne Daten zu versenden und so dem Unternehmen nachhaltig zu schaden.
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Im zweitägigen iX-Workshop M365 Forensik und Incident Response: Angriffe erkennen, eindämmen und forensisch untersuchen lernen Sie aktuelle Bedrohungen für Microsoft 365 kennen und erfahren, wie Sie mit BEC richtig umgehen, um die daraus folgenden Schäden zu minimieren. Ebenfalls erhalten Sie einen Einblick in das Mitre-Att&ck-Framework und den Security Incident Management Process.
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Februar 25.02. – 26.02.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 28. Jan. 2026 |
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Mai 20.05. – 21.05.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 22. Apr. 2026 |
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August 05.08. – 06.08.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 08. Jul. 2026 |
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November 11.11. – 12.11.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 14. Okt. 2026 |
Perspektivwechsel: simulierte Angriffe selbst ausführen
Mit einer praxisnahen BEC-Simulation werden Sie in diesem Workshop selbst zum Angreifer und lernen so die Vorgehensweise von Cyberkriminellen mit M365-Anwendungen kennen. Dabei übernehmen Sie ein Benutzerkonto und stehlen vertrauliche Daten, um sie für Phishing-Angriffe und Rechnungsbetrug zu verwenden.
Im nächsten Schritt übernehmen Sie die Rolle des Incident Responders und analysieren auf Grundlage der Ergebnisse die hinterlassenen Spuren. Dazu lernen Sie die Best Practices im Umgang mit den Protokollen von Microsoft 365 kennen. Nach dem Workshop können Sie Aktivitäten erkennen, fundiert interpretieren und konkrete, effektive Gegenmaßnahmen ableiten.
Ihre Referenten sind Moritz Oettle und Pascal Schohn aus dem Beratungsunternehmen HvS-Consulting GmbH. Als Head of Incident Response verfügt Oettle über langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen in der Eindämmung und Bewältigung digitaler Angriffe. Cybersecurity-Consultant Pascal Schohn ist Experte für Identity Compromise in Microsoft-365-Anwendungen und unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen in den Bereichen Ransomware und Identitätsdiebstahl.

(ilk)
Künstliche Intelligenz
DMA: Google droht hohe EU-Geldstrafe wegen Play Store
Die Alphabet-Tochter Google steht in der EU wegen ihres Play-Stores weiter unter Druck: Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Bezugnahme auf mit der Sache vertrauten Personen berichtet, könnte dem Konzern eine saftige Geldstrafe drohen, wenn dieser nicht mehr unternehme, „die EU-Vorschriften zur Gewährleistung eines fairen Zugangs und Wettbewerbs“ in seinem hauseigenen Marktplatz für Android einzuhalten.
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Play Store seit März im Fokus der EU
Der Google-Play-Store steht seit März dieses Jahres im Fokus der Europäischen Kommission. Dabei beanstandet die Regulierungsbehörde vor allem technische Beschränkungen, die App-Entwickler daran hindern sollen, Nutzer zu anderen Kanälen mit günstigeren Angeboten zu leiten. Als weiteres Problem sehe man die Servicegebühr, die Google für die Vermittlung neuer Kunden über den Play-Store an App-Entwickler erhebe, diese aber nach Ansicht der Regulierungsbehörde über das gerechtfertigte Maß hinausgehe.
Im August hatte Google einige Änderungen an Google Play angekündigt, um die drohenden DMA-Strafen der EU abzuwenden. Unter anderem sehen diese Anpassungen vor, dass App-Entwickler Kunden leichter auf andere Kanäle leiten könnten, um Käufe über alternative Zahlungsmöglichkeiten zu tätigen. Zudem geht die Änderung mit einer neuen Gebührenstruktur einher. Konkret sinken die Transaktionsgebühren für Entwickler von 10 auf 3 Prozent, wenn sie alternative Zahlungswege nutzen.
Jedoch reichten diese Anpassungen offenbar immer noch nicht aus. Laut Reuters sieht die EU-Kartellbehörde die letzten im Juni vorgenommenen Änderungen von Apple an seinem App-Store als Maßstab. Apple sah sich wegen einer verhängten Strafzahlung in Höhe von 500 Millionen Euro dazu gezwungen, seinen App-Store erneut zu überarbeiten. Dem Konzern wurde von der EU vorgeworfen, App-Entwickler durch technische und kommerzielle Beschränkungen daran zu hindern, Kunden über günstigere Angebote außerhalb der Plattform zu informieren.
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Laut den Reuters-Quellen hat Google bis zum ersten Quartal 2026 Zeit, noch weitere Änderungen anzubieten, bevor die Regulierungsbehörden eine Geldstrafe verhängen. Jedoch könne sich der Zeitpunkt der Sanktionen noch ändern. Laut DMA können die Strafen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen – bei Alphabet wären das mehrere Milliarden Euro.
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Ein Google-Sprecher sagte gegenüber Reuters: „Wir arbeiten weiterhin eng mit der Europäischen Kommission bei ihrer laufenden Untersuchung zusammen, haben jedoch ernsthafte Bedenken, dass weitere Änderungen Android- und Play-Nutzer dem Risiko von Malware, Betrug und Datendiebstahl aussetzen würden. Im Gegensatz zu iOS ist Android bereits von Grund auf offen gestaltet.“
Streit mit den USA könnte weiter eskalieren
Reuters spekuliert, dass eine hohe Geldstrafe gegen Google die bereits bestehenden Spannungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten verstärken könnte. Denn die USA behaupten, dass eine Reihe kürzlich verabschiedeter EU-Gesetze auf US-Technologieunternehmen abzielen. Die Kritik werde zwar von der EU zurückgewiesen, jedoch habe sie Eingang in das vor wenigen Tagen veröffentlichte nationale Strategiedokument Washingtons gefunden. Zuletzt krachte es Anfang Dezember zwischen der EU und den USA. Die EU hatte eine Millionenstrafe gegen Musks Firma X wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt. Bislang zeigte sich die EU von den Drohungen aus den USA eher unbeeindruckt.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Fels, Federn, Flammen: Die Bilder der Woche 50
Auch in den letzten sieben Tagen beweist die c’t Foto-Community wieder ihr beeindruckendes Können und ihre Kreativität. Die visuelle Reise führt von dramatischen Alpengipfeln über die nächtlichen Kanäle Venedigs bis hin zu intimen Momenten im Tierreich. Dabei werden flüchtige Augenblicke eingefangen, wie zankende Möwen im Abendlicht oder ein lauernder Grünreiher auf Beutezug. Experimentelle Aufnahmen wie ein Fuchs aus Feuer oder eine Welt in der Glaskugel zeugen vom besonderen Blick der Fotografen. Jede Aufnahme besticht durch technische Finesse und erzählt ihre eigene, fesselnde Geschichte. Lassen Sie sich von der Vielfalt und Qualität der ausgewählten Werke inspirieren.
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Karwendelwetter

Karwendelwetter
(Bild: Gast (75d8c32e))
Die Wolken verfingen sich im Karwendelgebirge. Ein schroffer Berggipfel dringt durch die dichte Wolkendecke, wodurch der bevorstehende Wetterwechsel deutlich wird. Kurt Seibt wanderte im Sojerngebirge, als er merkte, dass vom Wettersteingebirge eine Schlechtwetterfront heranzog.
„Es war ein schönes Schauspiel, wie sich minütlich die Situation veränderte. Da konnte man nur staunen. Mir fiel spontan der Satz von Goethe ein: Berge sind stille Meister und machen schweigsame Schüler“, berichtet der Fotograf.
Die Schwarz-Weiß-Umsetzung reduziert die Szene auf das Wesentliche. Formen, Strukturen und die dramatische Lichtstimmung. Wolken und Fels scheinen in einem ständigen Wechselspiel zu sein, wodurch das Bild eine raue und kraftvolle Atmosphäre bekommt.
Basstölpel

Basstölpel
(Bild: Herr_Sommer)
Ein intimer Moment zwischen zwei Basstölpeln, eingefangen bei einer innigen Geste. Im Hintergrund löst sich das glitzernde Wasser in ein traumhaftes Bokeh aus Lichtkreisen auf. Die geringe Schärfentiefe lenkt den Fokus vollständig auf die Vögel und ihre Interaktion, während der unscharfe Vordergrund dem Bild Tiefe verleiht. So entsteht ein beinahe malerisches Bild der schnäbelnden Vögel von Herr_Sommer.
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Rialtobrücke mit bunten Lichtbändern

Rialtobrücke mit bunten Lichtbändern
(Bild: Freidenker_m)
Während die Rialtobrücke in der Nacht erstrahlt, tanzen Lichtspuren auf dem Canal Grande. Durch die Langzeitbelichtung werden die Bewegungen der Boote als farbige Bänder eingefangen und setzen sich in Kontrast zur statischen Architektur. So entsteht eine dynamische und zugleich zeitlose Ansicht jenes venezianischen Wahrzeichens.
„Ich wollte die Rialtobrücke in Venedig als Nachtaufnahme erfassen und dabei wenig Rauschen auf dem Bild haben, um es mir als Abzug auf einer Magnettafel an eine unserer Magnetwände zu hängen. Da das unter diesen Bedingungen nur mit Stativ und Langzeitbelichtung funktioniert, setzte ich das genauso mit ISO 100 um“, berichtet unser Galeriefotograf Freidenker_m.
Möwen im Abendlicht

Möwen im Abendlicht
(Bild: katzefudder)
Zwei Möwen zanken sich, eingefangen im perfekten Augenblick. Das warme Abendlicht modelliert ihre Federn und hebt sie vom ruhigen Wasser im Hintergrund ab. Die kurze Verschlusszeit friert die schnellen Bewegungen ein und macht so die Eleganz des Flugs sichtbar.
Zum Entstehungsprozess erzählt Florian Dehn: „Ich beobachtete eine der Möwen eine Weile in der Abendsonne. Mit dem Messsucher fokussierte ich die Möwe, machte ein paar Fotos. Ich wartete darauf, dass sie wohl wegfliegen würde. Stattdessen kam eine zweite Möwe ins Spiel, die ihr den Platz an der Sonne streitig machen wollte. Mit kurzer Verschlusszeit und möglichst weit offener Blende von f/1.4 löste ich diesen einen Schuss aus. Die Schärfe passt nicht zu 100 Prozent, aber bei einer Blende von f/1.4 ist die Schärfeebene sehr knapp. Brennweite, Blende, Belichtungszeit und ISO waren absichtlich so gewählt. In Lightroom habe ich lediglich das Foto minimal geradegerückt.“

Glaskugel

Glaskugel
(Bild: Rontrus)
Eine kleine Welt, eingefangen in Glas. Die Kugel bündelt die Landschaft und stellt sie auf den Kopf – ein faszinierendes Spiel mit der Physik des Lichts. Der Fokus liegt eindeutig auf der Kugel und ihrer scharfen Abbildung, während der Hintergrund unscharf bleibt. Dass sich Rontrus für die Schwarz-Weiß-Darstellung entschied, lenkt den Blick auf die Formen und Strukturen und verleiht der Szene eine zeitlose Stimmung.
Feuerfuchs

Feuerfuchs
(Bild: anbeco4macro)
Für einen flüchtigen Moment formt das Feuer die Gestalt eines Fuchses. Die tanzende Flamme wirkt beinahe lebendig, als wäre sie in ihrer eleganten Bewegung eingefroren. Hier zeigt sich, wie die Fotografie den perfekten Augenblick einfangen und im Alltäglichen das Besondere entdecken kann. Vor dem tiefschwarzen Hintergrund kommt die leuchtende, organische Form der Flamme eindrucksvoll zur Geltung.
Grün

Grün
(Bild: Zika)
Geduckt und hoch konzentriert lauert dieser Grünreiher auf seine nächste Mahlzeit. Die Aufnahme auf Augenhöhe mit dem Vogel zieht uns direkt ins Geschehen hinein. Durch die geringe Schärfentiefe verschwimmt der Vordergrund zu einem sanften Grün und setzt den Reiher perfekt in Szene. Seine feine Spiegelung im stillen Wasser rundet die ruhige Komposition ab.
„Den Grünreiher in einer kleinen Bucht mit Zugang zum Wasser und mit Grünpflanzen am anderen Ufer zu sehen, war schon ein Glück. Er hatte gerade erfolglos nach einer Beute gestoßen und sich danach auf seinem Schwimmfloß neu sortiert. Das gab mir die Gelegenheit, ein Bild auf Augenhöhe zu versuchen. Ein solches mit Wasservögeln aufzunehmen ist immer eine Herausforderung, denn Equipment und Fotograf müssen, so nah es geht, ans Wasser. Sehr hilfreich ist dabei ein Klappdisplay, so liegt die Kamera fast auf dem Boden oder Wasser und man muss die Vögel nie direkt anschauen, darauf reagieren sie fast immer mit Flucht, was für ethische Tierfotografie unbedingt zu vermeiden ist“, erzählt Jan Rothe über sein Bild.
Die Bilder der Woche im Überblick:

Gast (75d8c32e)
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(caru)
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