Künstliche Intelligenz
Laser gegen Drohnen: Deutsches Start-up setzt auf Präzision und Beweglichkeit
Das deutsche Start-up Inleap Photonics hat einen Prototyp seines „Inleap Fastlight Shield“ genannten Systems zur laserbasierten Drohnenabwehr erfolgreich getestet und eine Pre-Seed-Finanzierung bekannt gegeben. Die Finanzierungsrunde erfolgte unter Führung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) sowie weiterer Investoren. Zur Höhe der Investition machte das Unternehmen keine Angaben.
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Das Inleap Photonics spezialisierte sich ursprünglich auf industrielle Laser-Anwendungen. Es entwickelte eine Laserstrahlführung, die um ein Vielfaches schneller als bestehende Systeme sein soll und damit Fertigungsprozesse, etwa in der Batteriezellenproduktion, effizienter macht.
Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Drohnen hat das Unternehmen sein Portfolio in Richtung Verteidigung erweitert und entwickelt ein System zur laserbasierten Abwehr von Kleindrohnen der Klassen UAS Typ 1 und 2 (UAS steht für „Unmanned Aircraft System“). Diese haben im Ukraine-Krieg eine zentrale Rolle entwickelt, da sie eine permanente Aufklärung des Gefechtsfelds ermöglichen und die Zeit zwischen Zielerfassung und Bekämpfung erheblich verkürzen.
Darüber hinaus stellen diese Kleindrohnen ein wachsendes Risiko für zivile und kritische Infrastruktur dar, da sie kostengünstig verfügbar und mit geringem Aufwand einsetzbar sind. Energieanlagen, Flughäfen oder Industriekomplexe lassen sich aus der Distanz ausspähen oder mit improvisierten Sprengladungen angreifen. Der geringe Preis, die kleine Baugröße und die niedrige Flughöhe erschweren die Abwehr mit konventionellen Mitteln oder machen diese wirtschaftlich ineffizient.
Laserbasierte Systeme gelten als mögliche Alternative, da sie lediglich Strom statt ballistischer Munition verbrauchen, niedrige Kosten pro Abschuss versprechen und sich präzise auf kleine Flugobjekte richten lassen. In dicht bebauten urbanen Räumen könnten sie damit eine Ergänzung zu klassischen Flugabwehrsystemen sein – sofern freie Sicht besteht und das System ausreichend Wirkzeit hat.
Laserabwehr im Palettenformat
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Inleap Photonics wurde 2023 aus dem Laser Zentrum Hannover e. V. heraus gegründet. Das Start-up entwickelt eine Drohnenabwehr auf Basis seiner in der Industrie erprobten Technologie. Deren Kerninnovation liege in einer schnellen und präzisen Laserstrahllenkung mit extrem kleinem Fokusdurchmesser, sagt Mitgründer und CEO Marius Lammers. „Dadurch kann die Wirkung gezielt auf kritische Komponenten einer Drohne konzentriert werden, was sehr kurze Abfangzeiten ermöglicht und gleichzeitig die erforderliche Gesamtleistung reduziert.“

Der Prototyp in voller Größe.
(Bild: Inleap Photonics)
Durch die hohe Energiekonzentration am Zielpunkt liege die erforderliche Laser-Ausgangsleistung bei unter 10 Kilowatt. Konventionelle Laser-Abwehrsysteme gegen Drohnen arbeiten dagegen häufig im Bereich von etwa 50 bis 100 Kilowatt, um ausreichend Energie auf größere Distanzen einzubringen. Die Abwehrdistanz liegt, abhängig von Zielgröße und Umgebungsbedingungen, bei bis zu 3 Kilometern, sagt Lammers. Die Energiekosten pro Abschuss sollen unter einem Euro liegen. Ob sich das System am Ende rechnet, hängt jedoch von den Anschaffungskosten und der Einsatzhäufigkeit ab.
Auch in puncto Größe und Mobilität könnte die Laserabwehr von Inleap Photonics Vorteile bieten, da sie laut Lammers „europalettengroß“ sei und sich damit auch für temporäre Einsatzorte und mobile Schutzszenarien eigne. Für die Zielerfassung setzt das Start-up auf KI-gestützte Schwachstellenerkennung. Die Wirkung erfolge in unter einer Sekunde durch gezielte Bestrahlung. Dieser präzise und kontrollierte Ansatz unterscheidet sich Lammers zufolge von bestehenden Systemen, die häufig flächiger und weniger zielgerichtet wirkten.
Auf seiner Webseite wirbt das Unternehmen mit einer 2.500-fach schnelleren Laserstrahllenkung und einer theoretischen Abwehrleistung von bis zu 300 Drohnen pro Minute. Die tatsächliche Wirksamkeit ist aber auch hier von Sichtbedingungen (Nebel, Rauch, Regen) und einer robusten Zielverfolgung abhängig.
Vom Prototyp zur Serienfertigung
Mit dem Kapital der Pre-Seed-Finanzierung möchte Inleap Photonics seine Infrastruktur ausbauen und den Übergang vom Prototypenbau zur Serienfertigung schaffen, sagt Lammers. Letztere soll nach aktuellen Plänen ab 2027 gewährleistet sein. Der Zeitplan hänge unter anderem von regulatorischen Vorgaben und Anforderungen potenzieller Kunden ab, sagt der CEO. Aus diesem Grund spricht das Start-up bewusst von einem „schrittweisen Markteintritt“.
Laserbasierte Drohnenabwehr wird international bereits erprobt, etwa mit Israels Iron Beam oder dem US-System DE-M-SHORAD. In Europa treiben Konsortien mit Industriepartnern wie Rheinmetall und Leonardo im Projekt TALOS-TWO eine eigene Lösung voran, die allerdings erst gegen Ende des Jahrzehnts verfügbar sein soll. Auch Großbritannien meldete mit DragonFire erfolgreiche Tests, während kommerzielle Anbieter wie EOS bereits Aufträge entgegennehmen.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Suno: So leicht lassen sich Copyright-Sperren bei KI-Musik umgehen
Der KI-Musikgenerator Suno erlaubt laut eigenen Richtlinien nur die Nutzung eigener Inhalte oder frei formulierter Texte. Hochgeladene Songs und Liedtexte sollen automatisch geprüft und bei Verstößen blockiert werden. In der Praxis funktioniert das jedoch nicht zuverlässig: Schon mit frei verfügbarer Software wie Audacity lassen sich geschützte Musikstücke so verändern, dass sie vom System nicht mehr erkannt werden.
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Kleine Tricks, große Urheberrechtsverletzungen
Die eingebauten Copyright-Filter von Suno lassen sich offenbar schnell und einfach austricksen, wodurch täuschend ähnliche Versionen bekannter Titel entstehen können. Ein Test des Technikmagazins The Verge zeigt, dass häufig schon kleine Anpassungen wie halbe oder doppelte Abspielgeschwindigkeit oder kurzes Rauschen am Anfang und Ende ausreichen, um die Prüfung zu umgehen.
Anschließend kann ein derart manipulierter Song in die kostenpflichtige KI-Audio-Workstation Suno Studio hochgeladen, wieder in Richtung des Originals bearbeitet und als Basis für KI-Musik genutzt werden. Ohne zusätzliche Stiländerung erzeugt Suno laut dem Test Instrumentalstücke, die dem Original zum Verwechseln ähnlich klingen. Neuere Modellversionen verändern einzelne Elemente zwar stärker, behalten aber weiterhin erkennbare Strukturen bei.
Auch beim Schutz von Liedtexten zeigen sich Schwächen. Unveränderte Texte werden zwar blockiert, doch minimale Anpassungen in der Schreibweise reichen oft aus, um die Sperre zu umgehen. Schon die Variation einzelner Wörter soll reichen, damit das System den Text akzeptiert und passende Gesangsspuren generiert.
Wohl keine Prüfung beim Dateiexport
Für unabhängige Künstlerinnen und Künstler ist der mangelhafte Schutz besonders problematisch. Weniger bekannte Stücke sollen teils ohne jede Anpassung durch die Filter gelangen. Suno überprüft Inhalte offenbar auch nur beim Upload, nicht aber beim Export. Dadurch lassen sich erzeugte Stücke relativ unkompliziert über Distributoren auf Streaming-Dienste hochladen und potenziell monetarisieren – ohne Beteiligung der eigentlichen Urheber.
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Zwar gehen Streaming-Plattformen wie Spotify oder Deezer gegen KI-generierte Inhalte vor, einen hundertprozentigen Schutz gibt es allerdings bisher nicht. Für Rechteinhaber entsteht damit ein System, in dem Nachahmungen schnell erstellt und verbreitet werden können. Schon 2024 sind deshalb Plattenlabel gegen Suno und Udio vor Gericht gezogen.
Auch die Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte, kurz GEMA, klagt gegen Suno. Der KI-Anbieter soll unter anderem von der GEMA geschützte Aufnahmen unberechtigt zu Trainingszwecken verwendet haben. Die mündliche Verhandlung am 9. März 2026 blieb ohne Entscheidung. Diese soll nun am 12. Juni 2026 fallen.
(joe)
Künstliche Intelligenz
Umfrage: Bevölkerung findet Energie-Importabhängigkeit bedrohlich
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat im März 2026 eine repräsentative Bevölkerungsumfrage mit 2190 Befragten von YouGov durchführen lassen, um ein Meinungsbild zur Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erhalten. Ein Großteil der Befragten empfindet diese demnach als bedrohlich.
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Derzeit kommt es gehäuft zu Energiekrisen, die die Versorgung mit Öl und Gas unsicher machen, etwa der Ukraine-Krieg oder der Krieg gegen den Iran und die daraus folgende Sperrung der Straße von Hormus, die sogar die Chip-Produktion betrifft. Das führt auch zu steigenden Spritpreisen, der Dieselpreis eilt von Rekord zu Rekord.
Bevölkerung wünscht sich Reduktion der Abhängigkeit
Zwei Fragen hat die Solarwirtschaft gestellt. „Wünschen Sie sich, dass die Bundesregierung durch den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien und Speichertechnologien die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger (z.B. Gas und Öl) reduziert?“ beantworteten 68 Prozent der Umfrageteilnehmer mit „Ja“ oder „Eher ja“, 20 Prozent sind dagegen und gaben „(eher) Nein“ als Antwort. Zwölf Prozent machten keine Angabe oder waren unentschieden.
Die zweite Frage war etwas länger: „Die Kriege und Krisen der letzten Jahre haben immer wieder zu steigenden Energiepreisen für Haushalte in Deutschland geführt. Um seinen Energieverbrauch zu decken, ist Deutschland aktuell sehr stark auf Importe fossiler Energien (z.B. Gas und Öl) aus dem Ausland angewiesen. Wie empfinden Sie persönlich die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie (z.B. Gas und Öl) aus dem Ausland?“ Darauf antworteten 78 Prozent der Befragten, dass sie das als „eher“ oder „stark“ bedrohlich empfinden, 16 Prozent hingegen als „eher“ oder „gar nicht“ bedrohlich. Sechs Prozent waren unentschlossen oder machten keine Angabe.
Der BSW-Solar erklärt dazu: „Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, die Förderung von Solarstromanlagen sowie den Stromnetzzugang von Solar- und Windkraftwerken ab 2027 massiv zu beschneiden, würden diesem gesellschaftsübergreifend erklärten klaren Bürgerwillen widersprechen.“ Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, mahnt: „Sie würden den Ausbau Erneuerbarer Energien ausbremsen und die Abhängigkeit von Erdgas- und Ölimporten deutlich verlängern. Dies käme der deutschen Wirtschaft und der Allgemeinheit teuer zu stehen.“
Der Verband gibt an, dass laut Umweltbundesamt Solarstrom anteilig zu 33 Prozent Strom aus Erdgas, zu 55 Prozent Strom aus Steinkohle und zu 12 Prozent Strom aus Braunkohle ersetzt. Mit einem Anteil von rund 18 Prozent an der heimischen Stromerzeugung überholte die Photovoltaik im vergangenen Jahr neben der Braunkohle (rund 14 Prozent) auch das Erdgas (rund 16 Prozent).
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Der BSW-Solar erklärt weiter, dass Solaranlagen kaum Betriebskosten hätten, wodurch sie im Strommarkt die teuren Gaskraftwerke verdrängen und so die Börsenstrompreise nachhaltig senken. „Insgesamt summieren sich die solaren Einsparungen von Haushalten, Gewerbe und Industrie dadurch bereits heute auf über sechs Milliarden Euro pro Jahr, ergab eine Analyse des Beratungsunternehmens Enervis im BSW-Auftrag“. Der Verband führt aus, Analysen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme zeigten, dass der starke EE-Ausbau, insbesondere der Photovoltaik, seit 2022 entscheidend dazu beigetragen habe, dass die Auswirkungen steigender Erdgaspreise auf den Börsenstrompreis deutlich geringer ausgefallen sind als während der letzten Energiekrise. „Noch sei der EE-Ausbau aber nicht ausreichend, um unabhängig von geopolitischen Schocks zu sein.“
(dmk)
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App-Sideloading: Was Googles Einschränkungen für Nutzer und Entwickler bedeuten
Google möchte die Sicherheit von Android verbessern und dessen Nutzer vor böswilligen Apps schützen. Das klingt super. Und trotzdem führte die Ankündigung zu einem Aufschrei in der Entwicklergemeinde: Viele Kritiker werfen Google vor, Android unter dem Deckmantel der Datensicherheit schrittweise in eine geschlossene Plattform umzubauen. Dem Unternehmen sei die eigene Marktmacht wichtiger als die Open-Source-Philosophie.
Bislang ist es auf Android-Telefonen problemlos möglich, Apps aus beliebigen Quellen zu installieren. Man lädt einfach im Browser die gewünschte App-Datei im APK-Format herunter und öffnet sie im Dateimanager, woraufhin Android anbietet, sie zu installieren.
Bei diesem „Sideloading“ erscheint bislang als einzige Hürde einmalig ein kurzer Warnhinweis, der schnell abgenickt ist. Davon können die Besitzer eines iPhones nur träumen: Dort entscheidet Apple, was aufs Handy darf und was nicht.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „App-Sideloading: Was Googles Einschränkungen für Nutzer und Entwickler bedeuten“.
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