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Lehrerverband gegen Altersgrenze für Tiktok, Insta und Co.


Der Deutsche Lehrerverband spricht sich gegen eine Altersgrenze für die Nutzung sozialer Medien aus. Verbandspräsident Stefan Düll nannte die Idee einer gesetzlichen Altersbegrenzung „realitätsfern und auch nicht sinnvoll“. Zwar sei der Wunsch, Kinder zu schützen, verständlich, sagte er der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch). „Aber Facebook, Instagram und Tiktok sind Teil einer Realität, in der junge Menschen lernen müssen, sich zurechtzufinden. Verbote helfen da nicht weiter“, sagte Düll.

Zuletzt hatte sich etwa Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für eine Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt zu stärken. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte ein Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige gefordert.

Mögliche Verbote und Altersgrenzen hält Lehrerverbandspräsident Düll für kaum umsetzbar. Stattdessen komme es darauf an, Kinder zu einem klugen Umgang mit dem Internet zu erziehen. Hier seien Eltern und die Schulen gefordert. Kinder und Jugendliche hätten zudem ein Recht auf Information. „Es kann uns gefallen oder nicht: Aber wenn sie sich zum Beispiel über Politik informieren, geschieht das oft über Social Media“, sagte Düll.


(dmk)



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Belgisches Gericht ordnet Sperre der Open Library des Internet Archive an


Das Handelsgericht in Brüssel hat eine umfassende Sperranordnung erlassen, die den Zugang zu sogenannten Schattenbibliotheken wie Anna’s Archive, Libgen, Z-Library und OceanofPDF erschweren soll. Ziel solcher Plattformen ist es, Forschungsergebnisse allgemein leichter zugänglich zu machen und wissenschaftliche Aufsätze hinter Bezahlschranken hervorzuholen. Auffällig ist, dass diese Verfügung auch die Open Library des Internet Archive einschließt. Dabei handelt es sich um ein Projekt einer gemeinnützigen Organisation in Kalifornien nach US-amerikanischen Recht.

Ungewöhnlich an der Anordnung von Mitte Juli, die das Portal Torrentfreak veröffentlicht hat, ist zudem: Bisher wurden bei solchen Sperren hauptsächlich Internetprovider zur Blockade von Webseiten verdonnert. Der neue Beschluss aus Belgien geht viel weiter. Er richtet sich nicht nur an Zugangsanbieter wie Telenet, Proximus, Mobile Vikings, Orange sowie Elon Musks Satellitendienst Starlink, sondern auch an viele weitere Unternehmen, die bei der Verbreitung von Webseiten eine Rolle spielen.

Dazu gehören Suchmaschinen wie Google und Bing, DNS-Anbieter, Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) und Resolver wie Cloudflare, die für die Übersetzung von Domänennamen in IP-Adressen zuständig sind, Host-Provider wie Amazon Web Services, Hostinger und GoDaddy sowie Werbetreibende. Erfasst sind sogar Zahlungsdienstleister wie PayPal, Cash App und Alipay. Die einbezogenen Firmen werden dazu verpflichtet, die betroffenen Websites aus den Suchergebnissen zu entfernen, das Hosting einzustellen und die Domainnamen zu deaktivieren.

Die Open Library leiht Bücher nach dem Prinzip „ein Buch, ein Nutzer“ aus – ähnlich wie eine traditionelle Bibliothek. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern erstellt der Betreiber eigene digitale Kopien der Bücher, anstatt Lizenzen zu kaufen. Verlage und Autoren halten dagegen, dass das Digitalisieren und Verleihen geschützter Inhalte ohne ihre Genehmigung illegal ist. Sie beziehen sich dabei auf einen aufsehenerregenden US-Rechtsstreit, den das Internet Archive verloren hat.

Der Betreiber argumentierte hier, dass sein „kontrolliertes digitales Leihprogramm“ eine rechtmäßige Nutzung auf Basis der „Fair Use“-Doktrin der USA darstelle. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen und musste schon zwischenzeitlich aufgrund der Copyright-Klage großer Verlage rund 500.000 Bücher aus seinem Sortiment nehmen.

Die Rechteinhaber beschreiben die Open Library in dem belgischen Rechtsstreit als ein öffentliches Portal, auf der registrierte Nutzer einfach auf ihre Bücher zugreifen und sie herunterladen können. Dazu gehören etwa 1542 Werke des Verlags Dupuis und über 5000 Bände von Casterman. Den Herausgebern zufolge sind die Betreiber der Online-Bibliothek nicht leicht zu identifizieren, obwohl das Internet Archive und dessen Macher wie der Internetpionier Brewster Kahle weithin bekannt sind. Es fehlen angeblich gesetzlich vorgeschriebene Informationen auf der Webseite. Die Rechteinhaber werten das als Hinweis darauf, dass die Plattform illegal betrieben wird.

Das Brüsseler Gericht schloss sich nun der Ansicht der Antragsteller und der US-Kollegen an und machte eine „eindeutige und erhebliche Rechtsverletzung“ aus. Die Sperranordnung erließen die belgischen Richter, ohne Vertreter des Internet Archive anzuhören: Die Verfügung erging „ex parte“, also ohne Information und Einbezug der zweiten Partei.

Momentan ist die Open Library anscheinend auch aus Belgien noch erreichbar und nicht aktiv gesperrt. Ein Vertreter des Internet Archive erklärte gegenüber Torrentfreak, dass ihm keine Störungen bekannt seien. Mehrere Domains der vier Schattenbibliotheken sind bereits auf der offiziellen Sperrliste der zuständigen belgischen Behörde aufgeführt, die Webadresse der Open Library aber noch nicht. Angesichts der weitreichenden Anordnung ist damit zu rechnen, dass einige der eingeschlossenen Internetvermittler Rechtsmittel dagegen einlegen werden.

Traditionelle Maßnahmen für DNS-Sperren verpflichten lokale Internetanbieter dazu, den Zugriff ihrer Kunden auf rechtswidrige Seiten zu erschweren. Solche Mittel sind weltweit verbreitet, gelten aber als leicht zu umgehen. In jüngster Zeit richten sich die Sperranträge daher verstärkt auch gegen andere Vermittler wie DNS-Resolver. Entsprechende, heftig umstrittene Erlasse sind etwa aus Deutschland, Frankreich und Italien bekannt. Der in Zürich ansässige DNS-Dienst Quad9 etwa sah sich 2023 gezwungen, eine globale Sperre gegen das Portal Canna.to und eine Zweitdomain einzurichten. Grund: Das Landgericht Hamburg drohte dem DNS-Resolver im Streit über die Zugangsermöglichung zu den Download-Seiten mit urheberrechtlich geschützten Songs von Sony Music ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro an. Das Oberlandesgericht Dresden stufte Quad9 wenig später aber nicht als Täter ein.

Seit einigen Monaten ergehen einschlägige Anordnungen gegen Zugangsanbieter und DNS-Resolver auch in Belgien. Dies löste erheblichen Widerstand aus. So stellte etwa Cisco seinen OpenDNS-Dienst in dem Land ein. Schattenbibliotheken sind auch hierzulande Rechteverwertern ein Dorn im Auge: Vodafone, Telekom, 1&1 sowie Telefónica erschweren den Zugang ihrer Kunden zu Sci-Hub seit 2024 mit DNS-Sperren. Den Maßnahmen zugrunde liegt eine Empfehlung der privaten Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII), die sich jüngst neu ausrichtete.


(nen)



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US-Geschworenengericht: Tesla trägt Mitschuld an tödlichem Unfall mit Autopilot


Tesla soll wegen eines tödlichen Unfalls, der sich 2019 ereignete, Schadenersatz von insgesamt mehreren hundert Millionen US-Dollar zahlen. Dazu haben Geschworene den kalifornischen E-Autobauer in einem bahnbrechenden Prozess vor dem US-Bundesgericht für den südlichen Bezirk von Florida in Miami verdonnert. Es ist das erste Mal, dass eine Jury den Konzern von Elon Musk im Zusammenhang mit dem umstrittenen Fahrerassistenzsystem Autopilot wegen widerrechtlicher Tötung mitverantwortlich gemacht hat. Alle bisherigen Fälle wiesen Gerichte ab oder beide Seiten schlossen außergerichtlich Vergleiche.

Bei dem Unfall in Key Largo raste ein Tesla des Typs Model S laut Berichten mit aktiviertem Autopilot-System in ein stehendes Fahrzeug. Der Wagen überfuhr mit 100 Kilometern pro Stunde ein Stoppschild und erfasste dabei zwei Personen, die am Straßenrand neben ihrem abgestellten Auto auf dem Seitenstreifen in die Sterne schauten. Ein Opfer starb bei dem Crash, das zweite erlitt schwere Kopfverletzungen.

Der Tesla-Fahrer gab an, er habe sich darauf verlassen, dass der Autopilot Fehler oder Unaufmerksamkeiten von ihm ausgleichen würde. Dabei sei ihm während voller Fahrt sein Handy entglitten. Er habe daher den Blick zu Boden gerichtet, um das Mobiltelefon aufzuheben. Die entsprechende Wahrnehmung des Assistenzsystems haben Tesla und sein CEO Musk immer wieder maßgeblich gefördert. Der Konzernchef orchestrierte laut belastendem Material in einer anderen gerichtlichen Auseinandersetzung persönlich ein Werbevideo von 2016, in dem das Unternehmen Fähigkeiten von Autopilot übertrieben bis falsch darstellte und von autonomen Fahren sprach. Tesla argumentierte dagegen, der Fahrer trage die alleinige Verantwortung.

Die Geschworenen entschieden nun am Freitag, dass die Schuld geteilt wird: Der Fahrer ist ihnen zufolge zu zwei Dritteln (67 Prozent) verantwortlich. Da er nicht angeklagt war, muss er seinen Anteil aber nicht bezahlen.

Tesla haftet dem Beschluss zufolge zu 33 Prozent. Die Jury sprach der Familie der verstorbenen Frau und dem schwer verletzten Freund 129 Millionen US-Dollar Schadenersatz zu, wovon der Autofabrikant seinen Drittelanteil zahlen soll. Zusätzlich legten sie einen sogenannten Strafschadenersatz in Höhe von 200 Millionen US-Dollar fest, den Tesla allein begleichen müsste. Ein solcher Zusatz kann laut anglo-amerikanischen Recht im Zivilprozess einem Kläger über den tatsächlich erlittenen Schaden hinaus zuerkannt werden. Die Hinterbliebenen und der verletzte Partner der Verstorbenen hatten 345 Millionen US-Dollar Wiedergutmachung gefordert.

Die Geschworenen befanden, dass Tesla ein Auto mit einem „Mangel“ verkauft habe, der zum Unfall beitrug. Der Anwalt der Kläger hob hervor, dass das Unternehmen den Autopiloten nur für Autobahn-ähnliche Straßen konzipiert habe. Trotzdem verhindere es nicht, dass das System auch in anderen, mehr Aufmerksamkeit erfordernden Verkehrsbereichen genutzt werde. Musk habe ferner behauptet, Autopilot sei besser als menschliche Fahrer, was falsche Hoffnungen weckte. Der CEO habe den Billionenwert der Firma „mit dem Hype um autonomes Fahren auf Kosten von Menschenleben gestützt“.

Ein Sprecher von Tesla bezeichnete das Geschworenenurteil als gespickt mit „erheblichen Rechtsfehlern“ und kündigte an, in Berufung zu gehen. Dem Konzern zufolge ist allein der Fahrer schuld, da er zu schnell gefahren sei, Gas gegeben und so den Autopiloten deaktiviert sowie nach seinem heruntergefallenen Telefon gesucht habe, statt auf den Verkehr zu achten. Das Assistenzsystem sei gar nicht die Ursache für den Unfall gewesen. Kein Auto im Jahr 2019 und keines heute hätte diesen Unfall verhindert. Die Entscheidung gefährde so auch die Entwicklung neuer Sicherheitstechnologien.


(nen)



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Galaxy Z Fold 7 im Test: Endlich ein richtig schlankes Foldable von Samsung


Samsung hat dazugelernt: Das neue Galaxy Z Fold 7 ist deutlich schlanker und alltagstauglicher. Wie gut das Foldable-Smartphone ist, zeigt dieser Test.

Samsung zählt zu den Pionieren im Foldable-Markt und bringt mit dem Galaxy Z Fold 7 bereits die siebte Generation seines Falt-Smartphones. Beim Vorgänger wirkten das klobige Gehäuse, der Faltmechanismus und das schmale Front-Display nicht mehr zeitgemäß.

Mit dem Fold 7 reagiert Samsung auf diese Kritik: Das neue Modell ist deutlich schlanker, nutzt im geschlossenen Zustand ein alltagstaugliches 21:9-Format und integriert aktuelle High-End-Technik aus der Galaxy-S25-Serie – inklusive der Hauptkamera des S25 Ultra. Wie gut sich das Fold 7 im Alltag schlägt, klärt unser Test.

Design

Das Galaxy Z Fold 7 folgt dem bekannten Prinzip – quadratisch, praktisch, gut. Die Verarbeitung ist hochwertig, Spaltmaße sind nicht sichtbar, und die Falz im aufgeklappten Display fühlt sich nur noch minimal wellig an. Laut Samsung sollen bis zu 500.000 Faltvorgänge möglich sein, bevor Verschleiß eintritt.

Das Gerät ist erneut nach IP48 zertifiziert und damit gegen Spritzwasser geschützt. Ein vollständiger Staubschutz fehlt bauartbedingt – wie bei allen aktuellen Foldables. Die auffälligste Neuerung ist das deutlich schlankere Gehäuse. Aufgeklappt misst das Fold 7 nur 4,2 mm, gefaltet 8,9 mm – lediglich 0,7 mm mehr als ein Galaxy S25 Ultra. Damit ist es zum Testzeitpunkt das dünnste Foldable in unserer Redaktion.

Die Abmessungen: 158,4 mm Länge, 143,2 mm Breite aufgeklappt und 72,8 mm geschlossen. Das neue 21:9-Format macht sich im Alltag deutlich positiv bemerkbar – vorrangig im geschlossenen Zustand. Der Vorgänger war hier zu schmal.

Display

Beide Displays überzeugen mit exzellenter Farbdarstellung, starken Kontrasten und hoher Schärfe – die Bildqualität ist durchweg erstklassig.

Das Außendisplay misst 6,43 Zoll in der Diagonale und löst mit 2376 × 1060 Pixeln auf, was einer Pixeldichte von 402 PPI entspricht. Dank LTPO-Technologie kann die Bildwiederholrate dynamisch zwischen 1 und 120 Hz angepasst werden. Das sorgt für flüssige Animationen bei gleichzeitig optimierter Energieeffizienz. Mit bis zu 5000 Nits im Peak leuchtet das Panel strahlend hell – selbst bei direkter Sonneneinstrahlung bleibt es ablesbar.

Das faltbare Hauptdisplay innen kommt auf 7,92 Zoll bei einer Auflösung von 2344 × 2156 Pixeln (405 PPI). Auch hier setzt Samsung auf OLED mit LTPO und adaptiver Bildwiederholrate zwischen 1 und 120 Hz. Die maximale Helligkeit liegt laut Hersteller bei 1800 Nits – das reicht ebenfalls für den Außeneinsatz unter realistischen Bedingungen.

Neu ist die Punch-Hole-Notch im Innendisplay. Anders als beim Vorgänger Fold 6 verzichtet Samsung auf eine Under-Display-Kamera. Das ist optisch immer noch relativ unauffällig, sorgt aber für deutlich bessere Selfie-Aufnahmen.

Kamera

Samsung setzt beim Kamera-Setup auf Komponenten aus der eigenen Premium-Reihe. Die Hauptkamera wurde deutlich aufgewertet und verwendet den 200-Megapixel-Sensor aus dem Galaxy S25 Ultra. Ergänzt wird sie durch eine 12-Megapixel-Ultraweitwinkelkamera und eine 10-Megapixel-Telelinse, bekannt aus dem S25 und S25+. Für Selfies sind jeweils vorn und innen 12-Megapixel-Kameras verbaut.

Bei Tageslicht gelingen der Hauptkamera scharfe, detailreiche Aufnahmen mit breitem Dynamikumfang. Farben und Kontraste wirken natürlich. Auch bei wenig Licht liefert der Nachtmodus ordentliche Aufnahmen. Das Bildrauschen bleibt gering, die Detailzeichnung meist erhalten – auch wenn manche Nachtbilder etwas weich wirken. Insgesamt ist das Setup für verschiedene Lichtverhältnisse gut geeignet.

Die Ultraweitwinkelkamera fällt bei Bilddetails und Dynamik etwas ab, besonders bei Dunkelheit. Für Makroaufnahmen aus kurzer Distanz ist sie gut geeignet. Auch die Selfie-Kameras liefern solide Ergebnisse mit natürlicher Farbwiedergabe.

Ein Kompromiss bleibt die Telekamera. Mangels Platz gibt es keine Periskop-Linse, sondern die 10-Megapixel-Optik mit dreifachem Zoom. Bei Tageslicht sind die Ergebnisse solide, bei wenig Licht fehlt es an Schärfe und Kontrast. Der optische Zoom bietet im Vergleich zur Konkurrenz wenig Spielraum und nur geringen Vorteil gegenüber dem digitalen Zweifach-Zoom der Hauptkamera.

Videos nimmt das Galaxy Z Fold 7 mit bis zu 8K bei 30 FPS oder 4K bei 60 FPS auf. Die Clips sind gut stabilisiert, scharf und farblich ausgewogen – auch bei wechselndem Licht.

Ausstattung

Im Galaxy Z Fold 7 kommt Qualcomms derzeit schnellster Smartphone-Prozessor zum Einsatz: der Snapdragon 8 Elite, in einer speziell für Samsung optimierten Variante. Im 3Dmark Wild Life Extreme erreicht das Gerät bis zu 6000 Punkte. Auch im Alltag läuft das Fold 7 flüssig und bietet genug Leistung für alle gängigen Anwendungen, inklusive Gaming. Im Vergleich zum S25 Ultra fällt die Performance minimal geringer aus.

Die Energieeffizienz zeigt im Stresstest Schwächen. Nach kurzer Zeit sinkt die Leistung auf etwa 51 Prozent. Aufgrund des kompakten Gehäuses ist die Kühlung eine Herausforderung. Das Gerät wird spürbar warm, bleibt aber im Rahmen.

Der Arbeitsspeicher beträgt in allen Varianten 12 GB RAM. Der interne Speicher ist wahlweise mit 256 GB, 512 GB oder 1 TB erhältlich – jeweils im schnellen UFS-4.0-Standard. Eine Speichererweiterung per microSD ist nicht möglich.

Auch bei der Konnektivität ist das Fold 7 auf aktuellem Stand. Es unterstützt Wi-Fi 7, Bluetooth 5.4, NFC, UWB, 5G und USB-C 3.2. Zur Ortung nutzt es GPS, Glonass, Beidou und Galileo. Im GPS-Test lag die Genauigkeit bei rund drei Metern. Der Fingerabdrucksensor befindet sich im Power-Button und reagiert schnell sowie zuverlässig.

Die Sprachqualität ist hoch, Stimmen werden klar übertragen. Leichtes Rauschen kann gelegentlich auftreten, meist bedingt durch die Netzqualität. Die Stereo-Lautsprecher liefern einen kräftigen und ausgewogenen Klang – für ein Falt-Smartphone auf hohem Niveau.

Ein klarer Nachteil bleibt der fehlende S-Pen-Support. Anders als beim Vorgänger wird der Eingabestift nicht mehr unterstützt. Samsung verzichtet darauf zugunsten des schlankeren Gehäuses – ein Kompromiss, den vorrangig produktive Nutzer spüren werden.

Software

Das Galaxy Z Fold 7 läuft bereits mit dem neuen One UI 8 auf Basis von Android 16. Zum Testzeitpunkt war noch der Sicherheitspatch aktuell. Mit sieben Jahren Android- und Sicherheitsupdates bietet Samsung Langzeitpflege auf Google-Niveau. One UI 8 ist gezielt auf das nahezu quadratische Innenformat des Fold 7 abgestimmt. Multitasking, Splitscreen und App-Anordnung wirken durchdacht und nutzen den verfügbaren Platz deutlich besser als beim Vorgänger.

Mit Gemini Live lässt sich der Bildschirm per Ein-/Aus-Taste freigeben, sodass die KI den Inhalt direkt analysieren und kontextbezogene Hilfe bieten kann – besonders hilfreich bei Multitasking und komplexeren Anwendungen.

Der Objektradierer erlaubt das präzise Entfernen von Bildelementen, unterstützt durch große Arbeitsfläche und Live-Vorschau. Mit „Instant Slow Mo“ lassen sich beliebige Videos direkt in der Galerie verlangsamen. Bei Gruppenfotos wählt die Kamera-App automatisch das beste Gesicht aus mehreren Aufnahmen, die sich auf dem Display direkt vergleichen lassen.

Auch der Dolmetscher profitiert vom Flex-Modus: Die Übersetzung erscheint außen, während innen weitergesprochen werden kann – praktisch für Gespräche, wenn auch nicht immer zuverlässig bei weniger verbreiteten Sprachen.

KI-Funktionen wie „Circle to Search“, KI-Zuschnitte, sprachgesteuerte Suche und das KI-Briefing erweitern den Funktionsumfang sinnvoll. Gerade „Circle to Search“ funktioniert bei viel Bildschirmfläche noch besser. Inhalte lassen sich schnell einkreisen und direkt analysieren. Der Audioradierer entfernt Hintergrundgeräusche aus Videos zuverlässig.

Zudem sind die AI Agents und Googles Gemini tief ins System und App-übergreifend integriert. Sie übernehmen kontextbezogene Aufgaben wie das Erstellen von Terminen oder das Versenden von Nachrichten.

Akku

Wie schon beim Fold 6 setzt Samsung im Galaxy Z Fold 7 auf einen Lithium-Ionen-Polymer-Akku mit 4400 mAh. Damit bleibt der Hersteller konservativ, während Wettbewerber wie Honor bereits Silizium-Kohlenstoff-Akkus mit höherer Energiedichte einsetzen.

Trotz der begrenzten Kapazität ist die Akkulaufzeit dank effizienter Hardware erfreulich gut. Im Alltag reicht eine Ladung meist für einen ganzen Tag. Wer jedoch viel spielt, Videos streamt oder das Gerät häufig aufgeklappt nutzt, muss mit deutlich kürzeren Laufzeiten rechnen.

Die Ladeleistung liegt bei maximal 25 Watt – deutlich langsamer als bei vielen chinesischen Modellen. Eine vollständige Ladung dauert rund 90 Minuten.

Preis

Die unverbindliche Preisempfehlung für das Galaxy Z Fold 7 liegt bei stolzen 2099 Euro für die Version mit 256 GB Speicher. Zur Auswahl stehen die Farben Dunkelblau, Schwarz und Silber. Exklusiv bei Samsung ist zusätzlich ein Mintgrün erhältlich. Wie gewohnt sinken die Preise schnell.

Aktuell ist die 512-GB-Variante bei Gomibo bereits ab 1499 Euro erhältlich und liegt damit nur rund 35 Euro über dem Einstiegspreis für 256 GB. Für das Modell mit 1 TB werden derzeit mindestens 2300 Euro fällig.

Fazit

Samsung hat aus früheren Schwächen gelernt und zur Konkurrenz aufgeschlossen. Das Galaxy Z Fold 7 wirkt hochwertig und liegt dank des schlanken Gehäuses angenehm in der Hand. Echte Innovationen fehlen, doch Samsung schnürt ein überzeugendes Gesamtpaket.

Die Hauptkamera aus dem S25 Ultra liefert starke Ergebnisse. Nur das Teleobjektiv aus dem S25 und S25+ wirkt im Vergleich zu aktuellen Honor-Modellen nicht mehr ganz zeitgemäß. Insgesamt überzeugt die Kamera im Alltag – lediglich beim optischen Zoom gibt es leichte Abstriche.

Auch bei der Leistung bietet das Fold 7 keinen Anlass zur Kritik. Der Snapdragon 8 Elite liefert hohe Performance, die Software ist ausgereift, KI-Funktionen sind praxisnah integriert. Mit sieben Jahren Updates liegt Samsung zudem klar vor der chinesischen Konkurrenz.

Ein kleiner Schwachpunkt bleibt die vergleichsweise geringe Akkukapazität – sie wird jedoch durch die gute Effizienz kompensiert. Das langsame Laden hingegen ist ein klarer Nachteil. Dennoch zählt das Galaxy Z Fold 7 zu den aktuell besten Foldables auf dem Markt.

Technische Daten



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