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Leicht, kompakt, mit 4K-Displays: Pico plant für 2026 eine Premium-VR-Brille


Der chinesische VR-Brillenhersteller Pico plant offenbar, im kommenden Jahr ein neues Gerät auf den Markt zu bringen. Das kündigte ein hochrangiger Manager der Muttergesellschaft ByteDance laut einem Bericht von UploadVR auf einer Veranstaltung an.

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Demnach werde die neue Brille mit OLED-Mikrodisplays mit bis zu 45 Pixeln pro Grad und einer Pixeldichte von knapp 4000 PPI gefertigt, heißt es bei UploadVR. Zum Vergleich: Apple Vision Pro erreicht rund 34 Pixel pro Grad und etwa 3.400 PPI, Meta Quest 3 kommt auf etwa 25 PPD und rund 1200 PPI.

Die nächste Pico-Brille werde mit einem selbst entwickelten Chip ausgestattet sein, der eigens für hochwertiges Passthrough mit niedriger Latenz entwickelt wurde, so der ByteDance-Manager laut Bericht weiter. Die Massenproduktion des Chips sei bereits angelaufen. Auch die Apple Vision Pro verwendet einen dedizierten Chip, den R1, für das Passthrough.

TikTok-Eigentümer ByteDance übernahm den chinesischen VR-Brillenhersteller Pico im Jahr 2021. Dessen letzte VR-Brille ist die Pico 4 Ultra, die 2024 auf den Markt kam.

Der gut vernetzte VR-Leaker Brad Lynch will auf Anfrage weitere Einzelheiten kennen: So soll Pico auf OLED-Mikrodisplays von BOE mit einer Auflösung von 3840 × 3840 Pixel pro Auge setzen, entsprechend teuer werde die neue Brille sein. Das Unternehmen plane ein „extrem leichtes Design“, ähnlich Metas nächster Mixed-Reality-Brille, allerdings ohne externe Recheneinheit oder Batterie. Stattdessen sollen alle Komponenten im Headset integriert sein, das seinen Quellen zufolge etwa 270 Gramm wiegen werde.

Welcher Chip verwendet wird, sei ihm nicht bekannt. Es werde sich jedoch nicht um den (noch unangekündigten) Snapdragon XR2 Gen 3 handeln, der laut Lynch zuerst in Metas nächstem Headset zum Einsatz kommen werde. Derzeit sei der Marktstart der Pico-Brille für die erste Jahreshälfte 2026 geplant.

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Die ersten Gerüchte über ein Premium-Headset von Pico gehen auf das Jahr 2023 zurück. Das US-Magazin The Information berichtete damals, dass die Entwicklung der Pico 5 zugunsten einer neuen Pico 4 und eines neuen Premium-Geräts gestoppt worden sei. Aus ersterer wurde später die Pico 4 Ultra, während letzteres Projekt in der für nächstes Jahr geplanten Mixed-Reality-Brille münden dürfte.

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Im Juli hieß es dann, der Hersteller arbeite an einem ultraleichten Headset mit einer kabelgebundenen Recheneinheit. Das Design und die Spezifikationen seien jedoch noch nicht endgültug. The Information bestätigte zudem frühere Gerüchte, dass Meta eine neue, besonders kompakte Mixed-Reality-Brille entwickelt.

Mit Steam Frame, Metas nächstem Mixed-Reality-Headset sowie Picos Premium-Gerät dürften im nächsten Jahr also gleich drei VR-Brillen bekannter Hersteller um die Gunst der VR-Enthusiasten buhlen.


(tobe)



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Nicht erlaubt: Microsoft könnte Schulkinder für Werbezwecke verfolgen


Eine minderjährige Schülerin kann einen juristischen Erfolg gegen die Microsoft Corporation verbuchen: Die österreichische Datenschutzbehörde hat einer Beschwerde des Kindes aus dem Jahr 2024 stattgegeben. Anlass ist, dass Microsoft in der von der Schule für die Kinder gemieteten Software Microsoft 365 Education personenbezogene Cookies platziert. Diese Cookies könnten dazu genutzt werden, das Online-Verhalten der Kinder für Werbezwecke zu verfolgen. Die Speicherung erfolgt ohne Zustimmung, was laut Datenschutzbehörde rechtswidrig ist. Das österreichische Bildungsministerium und die Schule wollen von der Datenernte nichts gewusst haben.

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„Laut Microsofts eigener Dokumentation analysieren (die Cookies) das Nutzungsverhalten, sammeln Browserdaten und werden für Werbung verwendet”, schildert die Datenschutzorganisation Noyb, welche die Schülerin im Verfahren vertreten hat. Microsoft hingegen hat im Verfahren argumentiert, die Cookies bloß pseudonymisiert für statistische Zwecke auszuwerten. Und dafür seien die Cookies technisch notwendig.

Tatsächlich erfolgt die Pseudonymisierung erst, nachdem die personenbezogenen Daten zu Microsoft gelangt sind. Und diese Datenübertragung fällt laut Bescheid unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), unabhängig von etwaiger nachfolgender Pseudonymisierung. Und dass die Cookies für Reichweitenmessungen erforderlich seien, spiele keine Rolle, weil Reichweitenmessungen selbst nicht notwendig sind.

Somit stellt die Behörde fest, dass die Microsoft Corporation „gegen die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie den Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Treu und Glauben verstoßen hat, indem sie ohne erforderlichen Erlaubnistatbestand des Art 6 Abs 1 DSGVO personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Einsatz von Cookies beim Produkt ‚Microsoft 365 Education‛ verarbeitet hat.” Das bedeutet, dass Microsoft keine Zustimmung eingeholt hat und sich auch auf keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten stützen kann.

Daher trägt die Datenschutzbehörde Microsoft auf, ihr rechtswidriges Verhalten einzustellen. Konkret soll sie „den Einsatz technisch nicht notwendiger Cookies unterlassen, sofern hierfür kein geeigneter Erlaubnistatbestand (Einwilligung) vorliegt und dadurch personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin verarbeitet werden. Als technisch nicht erforderlich gelten jedenfalls die Cookies MC1, FPC, MSFPC, MicrosoftApplicationsTelemetryDeviceId und ai-session.”

Microsoft akzeptiert das nicht. Es meint nach wie vor, alle notwendigen Datenschutzvorgaben einzuhalten. „Microsoft 365 for Education erfüllt alle vorgeschriebenen Datenschutzstandards, Bildungseinrichtungen können es weiter unter Einhaltung der DSGVO einsetzen“, sagte eine Sprecherin zu heise online. Ob Microsoft die Cookies umprogrammieren oder Rechtsmittel ergreifen wird, ist demnach noch nicht entschieden. Für beides hat Microsoft vier Wochen Zeit, gerechnet ab Zustellung des am 21. Jänner erlassenen Bescheides (GZ 2025-0.768.263, D135.026).

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Vergebens hat Microsoft versucht, sich dem österreichischen Verfahren zu entziehen. Einerseits brachte der Konzern vor, für die Datenverarbeitung gar nicht verantwortlich zu sein. Er sei lediglich (Unter-)Auftragnehmer österreichischer Bildungseinrichtungen. Doch geriet Microsofts Eigenmarketing zum Bumerang: Demnach dienen die mit Microsoft 365 Education geernteten Daten allen möglichen Zwecken, von „interner Berichterstattung und Geschäftsmodellierung” bis „Energieeffizienz”.

Diese Zwecke verfolge Microsoft nicht im Auftrag der Schule sondern im eigenen Interesse, hält die Datenschutzbehörde fest, weshalb sie Microsoft für diese Datenverarbeitung verantwortlich macht. Die Ausrede, das „kundenorientierte Marketing-FAQ-Papier“ sei für Feststellungen nicht geeignet, lässt die Behörde nicht gelten.

Andererseits hat die belangte Microsoft Corporation die Zuständigkeit der österreichischen Datenschutzbehörde bestritten. Das Unternehmen habe eine Tochterfirma in Irland, weshalb die dortige Behörde zuständig sei. Dieser wird nachgesagt, besonders datenkonzernfreundlich zu sein.

Die österreichische Datenschutzbehörde weist jedoch darauf hin, dass die wesentlichen Entscheidungen nicht in Irland sondern in der amerikanischen Konzernzentrale getroffen werden. Laut EuGH (Az. CǦ604/22 Rz 62 ff) reicht für die Verantwortung aus, „dass eine Stelle hinsichtlich der Datenverarbeitung Richtlinien, Anweisungen, technische Spezifikationen, Protokolle und vertragliche Verpflichtungen vorgibt”, was zweifelsohne in den USA erfolge. Weil die darauf beruhenden Cookies in Österreich gesetzt werden, könnten österreichische Behörden einschreiten.

Allenfalls könne es gemeinsame Verantwortung der Microsoft Corporation und ihrer irischen Tochterfirma geben. Noyb hat sich aber nur über den Mutterkonzern beschwert, nicht über die irische Tochter, womit diese nicht Verfahrenspartei wurde. Damit sieht die österreichische Behörde keinen Anlass zur Verlagerung des Verfahrens nach Irland.

Für Microsoft ist dies bereits die zweite Niederlage gegen eine von Noyb vertretene Schülerin. Im Oktober hat die österreichische Datenschutzbehörde festgestellt, dass Microsoft geltendes Datenschutzrecht verletzt hat, indem es der Schülerin die erbetene Datenschutzauskunft nicht hinreichend erteilt hat. (GZ 2025-0.477.534, D135.027). Zusätzlich kamen das Gymnasium der Schülerin und das Bildungsministerium zum Handkuss, weil sie die Schülerin nicht vorab über Erhebung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt hatten.


(ds)



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Stille Naturfotografie aus dem Münsterland – Portfolio Simone Baumeister


Simone Baumeister fotografiert bereits seit vielen Jahren. Doch der Weg von ihren ersten Bildern, die sie noch mit einer einfachen Kompaktkamera gemacht hat, bis hin zur mehrfach ausgezeichneten Naturfotografin, war ein Prozess – einer, der eng mit persönlichen Erfahrungen und ihrer Liebe zur Natur verknüpft ist. Zunächst hielt sie mit kleinen Schnappschüssen ihre Katze fest, wie sie selbst erzählt. „Das hatte keinen Anspruch, ich wollte einfach Erinnerungen behalten.“ Erst später, in einer schwierigen Lebensphase, fand sie in der Naturfotografie einen persönlichen Anker und ihre fotografische Bestimmung.




Simone Baumeisters Bilder sind keine lauten Statements, sondern stille Begegnungen mit der Natur. Sie zeigen Nähe, ohne naiv zu wirken, sie sind technisch perfekt, ohne kühl zu sein, und sie besitzen Empathie, ohne sentimental zu wirken. Ihre Fotografie ist weniger eine Suche nach dem außergewöhnlichen Motiv als nach dem Moment, in dem Licht und Natur im Gleichgewicht sind. Während viele Fotografen die ganze Welt bereisen, um das Besondere zu finden, fotografiert Simone Baumeister im Münsterland und beweist mit ihren Aufnahmen, dass sich das Erstaunliche oft direkt vor der eigenen Haustür verbirgt.

Diese Zeit bedeutete für sie eine Wende. Allein und in abgelegenen Gegenden suchte sie Ruhe – und fand sie schließlich in der Natur und in Tieren. Aus den Spaziergängen wurden Beobachtungen und aus diesen wiederum eine Leidenschaft. „Es hat mich komplett in den Bann gezogen, mich fokussiert, beruhigt und abgelenkt – und ich konnte einfach nicht mehr aufhören.“ Heute ist die Fotografie für Baumeister mehr als nur ein Hobby, sie ist für sie Ausdruck von Achtsamkeit und eine Form des Loslassens. Ihre Aufnahmen zeigen auch, dass eine tiefe Verbundenheit zu Motiven nicht aus Anspruch, sondern aus Nähe entsteht.

Wenn Baumeister über ihre westfälische Heimat spricht, schwingt sowohl Bewunderung als auch Herausforderung mit. Die Fotografin beschreibt das Münsterland als schwieriges Terrain für Naturmotive: Es gibt viele Felder, jedoch nur wenige Wälder und kaum unberührte Orte. „Unsere Waldstücke sind so klein, dass man fast überall nach zwanzig Metern wieder auf einem Spazierweg steht“, sagt sie. Selbst größere Seen sind meist touristisch genutzt oder aufgrund des Naturschutzes nicht zugänglich. Hinzu kommt ein hoher Jagddruck, der die Wildtiere scheu macht.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Stille Naturfotografie aus dem Münsterland – Portfolio Simone Baumeister“.
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Digitaler „Omnibus”: Europa-Parlament bremst Kommissionspläne für Daten und KI


Die EU-Kommission hat am Montag im EU-Parlament für ihre Gesetzesvorstöße zu Digitalisierung und KI-Regulierung geworben – mit mäßigem Erfolg. Fast alle Fraktionen kritisieren die im Dezember 2025 vorgelegten Vorschläge und warnten davor, hart erkämpfte Schutzstandards zugunsten von „Big Tech“-Unternehmen aufzuweichen.

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Die Kommission will mit einem digitalen Omnibusgesetz die Regeln im Digitalbereich vereinfachen und vier verschiedene Normenkomplexe unter ein Dach bringen: Die Verordnung für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten, die Open-Data-Richtlinie, den Data Governance Act und den Data Act. Auch die in verschiedenen Digitalgesetzen verstreuten Meldepflichten bei Datenverlust sollen zusammengefasst werden, sodass Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle dafür bekommen.

Das sei eine echte Verbesserung für Unternehmen, betonte Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin der DG Connect der EU-Kommission. Die Vereinfachung europäischer Normen und mehr Wettbewerbsfähigkeit für europäische Unternehmen seien die zentralen Ziele des Pakets.

Im Innenausschuss des Parlaments war hingegen von einer „Deregulierungsinitiative“ der Kommission die Rede. Vereinfachte Regulierung und mehr Wettbewerbsfähigkeit klängen gut, sagt der irische Berichterstatter zum KI-Akt, Michael McNamara (Renew), und nennt es erstaunlich, wenn die Kommissionsentwürfe „Artikel für Artikel Vorschläge der großen Big-Tech-Firmen wiedergeben“.

Abgeordnete von Piraten/Grünen und Sozialdemokraten warnten bei dieser ersten Erörterung des Pakets vor allem vor einer Neudefinition persönlicher Daten. Pseudonymisierte Daten etwa können künftig an Dritte weitergegeben werden, wenn sie von diesen nicht mehr re-identifiziert werden können. Welche Art von Pseudonymisierung dabei „sicher“ ist, will die Kommission selbst in Implementierungsbeschlüssen festlegen.

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Birgit Sippel (S&D) kritisierte die Möglichkeit für KI Firmen, sich selbst als „High Risk“ einzustufen oder eben nicht. Ihre Parteikollegin und stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses, Marina Kaljurand, stellte das geplante Privileg für KI-Firmen infrage, das ihnen die Nutzung sensibler Daten erlaubt: „Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in KI Modellen automatisch sicherer als die Verarbeitung durch andere Anwendungen?“

Axel Voss (EVP) anerkannte, dass die Kommission die DSGVO und den AI Act zusammenführen wolle. Ob die Neumischung im Sinne von Rechtssicherheit und Klarheit gelänge, sei bei dem vorgelegten Entwurf noch unklar. Voss mahnte, sich nicht wegen der laufenden Umsetzung des AI Acts unter Zeitdruck zu setzen. Die Ausschusssitzung war die erste zu dem Paket, aber, wie Kaljurand unterstrich, nicht die letzte.


(vbr)



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