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Lidl haut beliebten Philips-Kaffeevollautomaten für unter 200 Euro raus
Frisch zubereitet schmeckt Kaffee einfach am besten. Möchtet Ihr nicht mehr auf Filter- oder Pulverkaffee zurückgreifen, ist ein Kaffeevollautomat die beste Wahl. Bei Lidl bekommt Ihr jetzt eines der beliebtesten Modelle aus dem Hause Philips besonders günstig geboten. Wir machen den Deal-Check.
Aldi hat einen großen Ausverkauf gestartet, da der Discounter seinen Online-Shop schließt. Lidl hingegen behält seinen Online-Auftritt und lockt gerade mit einem genialen Deal zum Philips EP1200/00. Den Kaffeevollautomaten gab es noch nie für weniger als 200 Euro – bis jetzt. Allerdings solltet Ihr Euch beeilen, denn das Schnäppchen kann jederzeit enden.
Philips-Kaffeevollautomat im Preissturz
Schauen wir uns zuerst einmal den Deal genauer an. Lidl verlangt für den Philips EP1200/00 jetzt nur noch 199 Euro*. Das entspricht einem Rabatt von 47 Prozent gegenüber der UVP, die bei 379,99 Euro liegt. Da es sich hier um ein Einsteigergerät handelt, ist der Preis von knapp 200 Euro also richtig spannend. Bedenkt allerdings, dass hier noch einmal 5,95 Euro Versand hinzukommen. Außerdem kann der Deal jederzeit Enden, da Lidl in der Regel nur eine geringe Stückzahl solcher Kaffeemaschinen anbietet.
Im Netz findet sich das nächstbeste Angebot gerade bei Proshop. Doch hier werden bereits über 270 Euro verlangt. Der Preisverlauf zeigt sich ebenfalls recht volatil. Allerdings gab es den Kaffeevollautomaten bisher nie günstiger als 222 Euro. Dementsprechend knallt uns Lidl hier einen echten Tiefpreis um die Ohren. Vor allem für Menschen, die gerne von einer Filtermaschine umsteigen möchten, aber nicht zwingend 200 Kaffeespezialitäten benötigen, ist dieses Angebot* genial. Nachfolgend verraten wir Euch noch, was die Maschine auf dem Kasten hat.
Philips EP1200/00: Der gelungene Einstieg in die Welt der Kaffeevollautomaten
Ich selbst brauche mindestens zwei bis drei Kaffee am Morgen, um überhaupt ansprechbar zu sein. In meiner Küche steht ebenfalls ein Einstiegsmodell von Philips und ich kann Euch aus Erfahrung sagen: Dieses Gerät ist mehr als ausreichend. Die EP1200/00 bietet eine Leistung von 1.500 Watt und bietet mit Kaffee und Espresso zwei Kaffeespezialitäten aus Bohnen. Diese füllt Ihr einfach in den dafür vorgesehenen Behälter am oberen Teil des Automaten und per Knopfdruck entscheidet Ihr sowohl die Stärke, als auch die Menge Eures Getränkes.

Auch die Reinigung ist hier kein Problem. Es gibt eine automatische „Clean“-Funktion, die Ihr ausführen könnt, nachdem Ihr eine Reinigungstablette eingeworfen habt (in die Maschine, nicht in Euch!). Das Abtropfsieb lässt sich problemlos herausnehmen und auch das Keramikmahlwerk, welches 12 Mahlgradstufen bietet, ist recht schnell unter dem Wasserhahn gereinigt. Philips verspricht bis zu 5.000 Tassen ohne nötiges Entkalken und sogar bis zu 20.000 Tassen, die insgesamt mit dem Mahlwerk möglich sein sollen.
Aufgrund der einfachen Bedienung ohne viel Schnickschnack, dem überschaubaren Funktionsumfang und dem extrem günstigen Preis handelt es sich hier definitiv um ein Einsteigergerät. Dennoch können auch Profis, die einen simplen, aber guten Kaffee schätzen, hiermit glücklich werden. Beachtet allerdings, dass die EP1200/00 von Philips keine Milchaufschäumdüse besitzt, wie sie etwa in der 2200er-Reihe verbaut wurde. Diesen müsstet Ihr also über ein extra Gerät erzeugen, wenn Ihr beispielsweise einen Latte Macchiato möchtet.
Was haltet Ihr von dem Angebot? Klingt der Preis interessant für einen Kaffeevollautomaten oder ist Euch das noch zu teuer? Wir freuen uns auf Eure Kommentare!
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Chatkontrollen-Pflicht vor dem Aus: Dänische Ratspräsidentschaft will freiwillige Lösung
Eine verpflichtende Chatkontrolle für Messenger-Dienste rückt in immer weitere Ferne. Die dänische Ratspräsidentschaft, die die entsprechenden Pläne verfolgt hat, will nun auf eine freiwillige Lösung setzen, berichtet Euroactiv.
Im Kern ist die dänische Regierung immer noch dafür eine allgemeine Chatkontrolle, bei der Internetdienste auch verschlüsselte Inhalte scannen müssen. Im EU-Rat gibt es dafür jedoch keine Mehrheit, Anfang Oktober ist erneut ein Anlauf unter anderem am Widerstand aus Deutschland gescheitert. Weil die bestehenden Regeln im April 2026 auslaufen, will sich Dänemark jetzt für freiwillige Vorgaben einsetzen.
Schon jetzt dürfen Internetdienste die Inhalte der Nutzer scannen, ob Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu entdecken. Ob sie es machen, liegt aber im Ermessen der Unternehmen. Eine Pflicht, im Zweifel selbst verschlüsselte Inhalte zu prüfen, besteht nicht. Und dieses Instrument möchte man behalten, erklärte der dänische Justizminister Peter Hummelgaard lokalen Medien am Donnerstag.
Freiwillige Chatkontrolle wurde ebenfalls schon abgelehnt
Die Sorge ist in erster Linie, dass die aktuellen Regeln auslaufen, ohne dass Ersatz besteht. Inwieweit dieser Vorschlag eine Mehrheit findet, ist aber ebenfalls noch nicht sicher. Wie Netzpolitik.org berichtet, hatte Polen bereits versucht, die Chatkontrolle auf freiwilliger Basis durchzusetzen. Dieser Vorstoß hatte ebenfalls keine Mehrheit.
Gegen eine freiwillige Lösung ist etwa die EU-Kommission. Und diese müsste einer Regelung auch zustimmen, wenn sich EU-Kommission, Parlament und EU-Rat auf die finale Richtlinie einigen.
Die dänische Ratspräsidentschaft läuft noch bis Ende des Jahres. Bis dahin hat Dänemarks Regierung also Zeit, um für die freiwillige Regelung zu werben.
„Großer Sprung“ mit Nachbesserungsbedarf
Den neuen Vorschlag bezeichnen Bürgerrechtler wie Patrick Breyer, Ex-Abgeordneter für die Piraten im EU-Parlament, als großen Sprung. „Der Vorschlag würde sichere Verschlüsselung schützen und damit die Sicherheit unserer Smartphones“, so Breyer. Drei Probleme würden seiner Ansicht nach aber bestehen bleiben.
Die erste Baustelle: Wenn Anbieter wie Meta (Facebook, Instagram), Microsoft und Google (Gmail) auf freiwilliger Basis scannen, handele es sich immer noch um eine Massenüberwachung, die Millionen von Nutzern treffe. Ein Vorgehen, das auch bei der Strafverfolgung nicht zielführend wäre. Breyer wirbt daher für den Vorschlag des EU-Parlaments, der eine richterlich angeordnete Telekommunikationsüberwachung von Personen und Gruppen vorsieht, die mit sexuellem Kindesmissbrauch in Verbindung stehen. So eine Begrenzung fehle im dänischen Vorschlag noch.
Der nächste Punkt ist die Altersprüfung, die Anbieter womöglich durchführen müssen, wenn das Risiko besteht, dass die Dienste zur Kontaktaufnahme mit Kindern genutzt werden. Um Kinder vor sexuellen Annäherungen zu schützen, könnte so eine Regelung laut Breyer dazu führen, dass Nutzer unter 16 Jahren offiziell keine alltäglichen Apps mit Chat-Funktionen wie WhatsApp, soziale Netzwerke wie Facebook und TikTok oder Spiele wie Fifa und Minecraft installieren können.
Als weiteres Problem bezeichnet er die Identifizierungspflicht beim Einrichten von Kommunikationsdiensten. Damit wäre es etwa nicht mehr möglich, anonyme E-Mail- oder Messenger-Konten einzurichten, was etwa auch Auswirkungen auf politische Aktivitäten oder die vertrauliche Kommunikation von Whistleblowern hätte.
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Wochenrück- und Ausblick: Sapphires Mini-PC-Comeback und Huaweis Kamera-Smartphone

Die aktuelle Woche war wieder von vielen verschiedenen Themen geprägt. Das meiste Leserinteresse fanden Sapphires Mini-PC-Comeback, Huaweis Kamera-Smartphone und das Gerücht, dass die nächste Xbox ein Windows-PC fürs Wohnzimmer werden soll.
Sapphires Mini-PC-Comeback mit AMD-CPU
Sapphire legt bei den Mini-PCs mit den neuen Edge-AI-Systemen ein gelungenes Comeback hin, das mit AMD Krackan oder Strix Point, cleverem Design und Fan-Stop bei der Kühlung ein Ausrufezeichen für die Konkurrenz setzt. So lassen sich eine hohe Leistung mit einem sehr geringen Verbrauch im Alltag kombinieren. Ruft man die Leistung ab, wird der Mini-PC aber auch laut.
Huaweis Kamera-Smartphones
Bei den beiden Smartphones Pura 80 Ultra und Pura 80 Pro legt Huawei den Fokus auf das Kamerasystem. 1-Zoll-Sensor und eine Dual-Tele-Kamera mit beweglichem Prisma zur optischen Umstellung der Zoomstufe sorgen dafür, dass Huawei mit dem Pura 80 Ultra eines der, wenn nicht das derzeit beste Kamera-Smartphone auf dem Markt hat.
Die Xbox als Wohnzimmer-PC mit Windows
Bei den Meldungen dieser Woche stieß hingegen das Gerücht, dass sich die nächste stationäre Xbox an den jüngsten Handhelds aus der Kooperation mit Asus orientieren und praktisch ein PC für das Wohnzimmer werden wird, auf das meiste Leserinteresse. Auf der nächsten Xbox soll demnach ein vollwertiges Windows laufen, das auf angepasster Xbox-Oberfläche native Spiele, aber auch über den Windows-Desktop Titel anderer Launcher wie Steam und Co. ausführen kann. Dass die Technik in der nächsten Xbox von AMD stammen wird, haben beide Unternehmen bereits bestätigt.
Podcast
Der Podcast in dieser Woche beleuchtet einerseits den Test des Sapphire Edge AI Mini-PCs, dreht sich aber auch um neue X3D-CPUs von AMD, die aktuellen GPU-Preise und RAM.
In der kommenden Woche wird es unter anderem noch einmal um The Outer Worlds 2 gehen. Nachdem ComputerBase bereits die PC-Version im Test hatte, folgt nun ein Blick auf die Spielbarkeit unter Linux.
Mit diesem Lesestoff im Gepäck wünscht die Redaktion einen erholsamen Sonntag!
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Bei Amazon Prime winkt Rückzahlung
Amazon hat einen Dämpfer kassiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB von Amazon Prime nicht rechtens ist – und genau diese Klausel war die Grundlage dafür, dass Amazon die Prime-Preise 2022 einfach mal so angezogen hat. Das könnte Folgen haben.
Rückblick: 2022 hat Amazon die Preise für Prime-Abos deutlich erhöht. Statt 7,99 Euro im Monat waren plötzlich 8,99 Euro fällig, und wer jährlich zahlt, musste 89,90 Euro statt bisher 69 Euro berappen – also fast 30 Prozent mehr! Als Begründung hieß es damals, man müsse auf „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ reagieren. Klingt nachvollziehbar – aber rechtlich war das Ganze wohl nicht so sauber, wie Amazon dachte.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich die Sache genauer angeschaut und gegen diese Preiserhöhung geklagt. Schon vor dem Landgericht Düsseldorf bekamen sie Recht (Az. 12 O 293/22). Und jetzt, in zweiter Instanz, hat das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, Urteil vom 30. Oktober 2025) die Entscheidung bestätigt: Die sogenannte Preisanpassungsklausel in den AGB ist unwirksam.
Warum das Amazon-Prime-Urteil so wichtig ist
Im Kern ging es um eine Formulierung in den AGB von Amazon Prime. Darin behielt sich Amazon das Recht vor, die Preise „nach billigem Ermessen und sachlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien“ anzupassen – etwa wegen Inflation, steigender Kosten oder höherer Lizenzgebühren. Klingt erst mal harmlos.
Das Problem: Diese Klausel gibt Amazon einseitig das Recht, die Gebühren zu erhöhen. Ihr als Kunden habt nur eine Option – kündigen. Laut dem OLG Düsseldorf ist das aber keine echte Vertragsänderung im Sinne des Verbraucherschutzes. Eine Preiserhöhung ohne Eure ausdrückliche Zustimmung sei schlicht nicht zulässig.
Was das für Euch bedeutet
Wenn Ihr also ein Amazon-Prime-Abo habt und Euch über die gestiegenen Preise geärgert habt: Dieses Urteil könnte Euch bares Geld bringen! Denn laut der Verbraucherzentrale NRW könnten Rückforderungen möglich sein – also zu viel gezahlte Beiträge, die Amazon unter Umständen zurückzahlen muss.
Allerdings: Das Urteil ist bis jetzt nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, es „gründlich prüfen“ zu wollen. Eine Revision wurde zugelassen, also kann der Fall noch weitergehen. Trotzdem: Die Chancen für Verbraucher stehen momentan richtig gut.
Rückzahlung bei Amazon Prime – was Ihr jetzt tun könnt
Die Verbraucherzentrale NRW prüft aktuell, ob eine Sammelklage vorbereitet wird. Das würde bedeuten, dass Ihr Euch anschließen könnt, um gemeinsam eine Rückzahlung durchzusetzen. Wenn Ihr also Prime-Mitglieder seid und seit 2022 höhere Beiträge zahlt, solltet Ihr das Thema auf dem Schirm haben.
Das Urteil des OLG Düsseldorf ist aber nicht nur ein Schlag für Amazon, sondern auch ein Signal an die gesamte Branche. Streamingdienste, Online-Shops oder Plattformen mit Abo-Modellen müssen jetzt genau hinschauen. Preisänderungen dürfen nicht einseitig durchgedrückt werden, sondern müssen transparent und fair gestaltet sein – mit klarer Zustimmung der Kunden.
Bleibt also aufmerksam, verfolgt die nächsten Schritte der Verbraucherzentrale NRW – und checkt Eure Prime-Abos. Vielleicht klingelt bald nicht nur der Paketbote, sondern auch die Bank mit einer schönen Rückzahlung von Amazon.
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