Künstliche Intelligenz
M365 für Admins: Sichere Konfiguration & effiziente Verwaltung lernen
Microsoft 365 ist aus Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Administratoren kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, um die Plattform sicher und effizient zu verwalten. Im Classroom M365 für Administratoren – Sicheres und effizientes Verwalten der Microsoft-Plattform erhalten IT-Admins einen umfassenden Überblick über M365, seine Konfigurationsmöglichkeiten sowie Best Practices für den sicheren und rechtskonformen Einsatz.
Ein Schwerpunkt liegt zunächst auf der grundlegenden Administration der unterschiedlichen Plattformen innerhalb von Microsoft 365. Dabei erhalten Teilnehmende einen detaillierten Überblick zu den verschiedenen Lizenzmodellen, die zur Verfügung stehen. Darauf aufbauend widmen sich unsere Experten der Zusammenarbeit mit M365 und wie Admins dabei für Sicherheit sorgen. Hier spielen Zero Trust und die Sicherheitsfeatures der Microsoft-Plattform eine zentrale Rolle.
Als weitere Verteidigung gegen potenzielle Angreifer auf die M365-Umgebung hat Microsoft den Defender mittlerweile von seinem ursprünglichen Einsatz als Virenscanner unter Windows weiterentwickelt und tief in M365 integriert. Teilnehmende erhalten einen kompakten Überblick zum Einsatz des Defenders in Office 365, Endpoints, Cloud Apps und Identitäten.
Datenschutz, Informationssicherheit und Risikomanagement mit M365
Das Thema Sicherheit umfasst zudem das Thema Datenschutz, der ebenfalls eine zentrale Rolle in unserem Classroom einnimmt. Insbesondere der DSGVO-konforme Einsatz der Microsoft-Plattform steht dabei im Fokus unserer Experten. Admins verstehen dabei die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um dies zu gewährleisten.
Die vielfältigen Tenant-Einstellungen und wie Admins damit einen Basisschutz in ihrer Organisation gewährleisten, steht im Zentrum einer weiteren Session. Unsere Experten demonstrieren die Umsetzung im M365 Admin Center, Entra ID (ehemals Azure AD), SharePoint Admin Center und im Security & Compliance Center. Abschließend befassen sie sich mit der Daten- und Informationssicherheit. Teilnehmende erfahren dabei, wie sie mithilfe von Microsoft Purview eine risikobasierte Datensicherheitsstrategie umsetzen.
E-Mail-Adresse
Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Unser Classroom versetzt Administratoren in die Lage, Microsoft 365 sicher und rechtskonform zu verwalten und ihr Wissen in der Praxis anzuwenden. Die Termine der einzelnen Sessions sind:
- 02. September 2025: M365 im Überblick: Lizenzarten, Datenschutz und Admin-Center
- 09. September 2025: Mit Zero Trust und Conditional Access in M365 zur sicheren Unternehmensumgebung
- 16. September 2025: Datenschutz und Sicherheit in Microsoft 365: Defender-Produkte im Überblick
- 23. September 2025: Hands-On: M365 Tenant sicher konfigurieren für den produktiven Einsatz
- 30. September 2025: Sicherheit und Risikomanagement mit Microsoft Purview
Praxis- und Expertenwissen – live und für später
Die Sessions haben eine Laufzeit von jeweils vier Stunden und finden von 9 bis 13 Uhr statt. Alle Teilnehmenden können sich nicht nur auf viel Praxis und Interaktion freuen, sondern haben auch die Möglichkeit, das Gelernte mit allen Aufzeichnungen und Materialien im Nachgang zu wiederholen und zu vertiefen. Fragen werden direkt im Live-Chat beantwortet und Teilnehmende können sich ebenfalls untereinander zum Thema austauschen. Der nachträgliche Zugang zu den Videos und Übungsmaterialien ist inklusive.
Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Website des Classrooms.
(cbo)
Künstliche Intelligenz
Kassenärzte starten Informationskampagne für IT-Sicherheit in Arztpraxen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will für mehr IT-Sicherheit in Arztpraxen sorgen und geht daher Anfang Juli in die Informationsoffensive. Helfen sollen regelmäßige Informations- und Schulungsangebote zum Schutz vor Cyberkriminalität. Das Themenspektrum reicht laut KBV vom Umgang mit Phishing-Mails über „sichere Passwörter, Virenschutz, Software-Updates und das Nutzen einer Cloud bis hin zum Basisschutz der Praxis-IT oder was bei einem Sicherheitsvorfall zu tun ist“. Gerade mit Blick auf die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), die für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten gedacht ist, müssen Praxen für IT-Sicherheit sensibilisiert werden.
Mehr Schulungen für Cybersicherheit
IT-Sicherheit wird bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung groß geschrieben.
(Bild: KBV)
Für mehr IT-Sicherheit hatte die KBV kürzlich ihre IT-Sicherheitsrichtlinie aktualisiert, die seitdem auch vorsieht, das Sicherheitsbewusstsein in Arztpraxen zu stärken. „Wir sind gesetzlich verpflichtet, Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in Praxen in einer Richtlinie festzulegen und diese regelmäßig anzupassen“, sagte Steiner.
„Die Bedrohung der IT-Sicherheit wächst weltweit. Auch die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sind davon betroffen und müssen ihre IT vor unberechtigten Zugriffen schützen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Das Heft „IT-Sicherheit“ (PDF) soll dabei einen kompakten Einstieg bieten, es gibt allerdings noch weitere Informationen und Musterdokumente – etwa ein Beispiel für eine Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeiter und externe Dienstleister.
Pflege fordert IT-Sicherheit und nutzerfreundliche TI-Produkte
Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert „klare gesetzliche Vorgaben“ für die IT-Sicherheit in der Pflege. Er sieht aufgrund zunehmender Cyberangriffe und wachsender Digitalisierung ebenfalls dringenden Handlungsbedarf, um Pflegeeinrichtungen besser vor Angriffen zu schützen. „Auch außerhalb der KRITIS-Kategorien geraten Akteure des Gesundheitswesens, darunter Pflegeeinrichtungen, vermehrt ins Visier – etwa durch Ransomware, DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) oder Social Engineering“, heißt es im Thesenpapier.
„Mit der geplanten Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und somit einem höheren Grad der IT-Durchdringung ist es umso wichtiger branchenspezifische Sicherheitsstandards […] für die ‚Pflegerische Versorgung‘ zu definieren“. Zudem müssen die IT-Hersteller laut DPR zu zertifizierten Sicherheitsstandards verpflichtet werden. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 und dem Cyber Resilience Act werde sich der Markt für IT-Lösungen neu strukturieren und bereinigen.
IT-Sicherheit nicht dem Zufall überlassen
„Die Pflege braucht verbindliche und branchenspezifische IT-Sicherheitsstandards. Es darf nicht länger dem Zufall überlassen bleiben, wie gut Pflegeeinrichtungen gegen Cyberangriffe geschützt sind“, sagte Thomas Meißner, Leiter der DPR-Fachkommission „Digitalisierung in der Pflege“. Die Forderungen sollten nach Sicht des DPR gesetzlich im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) verankert werden.
Außerdem will die Pflege selbst definieren, was als Stand der Technik gilt. „Pflegeeinrichtungen brauchen praxistaugliche, sichere Produkte […]. Dies trägt zudem zur Marktbereinigung bei, da minderwertige oder unsichere Produkte auf Dauer ausgeschlossen werden“. Zumindest in Arztpraxen und Krankenhäusern gibt es regelmäßig Kritik über die fehlende Nutzerfreundlichkeit der Anwendungen. Bald muss auch die Pflege an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein, doch bisher sieht es nicht so aus, dass bis Anfang Juli die Anforderungen erfüllt sind.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Österreich verbietet Dickpics | heise online
Das unaufgeforderte Zusenden von Fotos oder Videos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere ist in Österreich derzeit nicht gerichtlich strafbar. Um das zu ändern, legt die Regierung dem Parlament einen Vorschlag für eine Strafrechtsnovelle vor. Damit soll auch sogenanntes Cyberflashing verboten werden.
Laut vorgeschlagenem Paragraphen 218 Absatz 1b Strafgesetzbuch (StGB) soll strafbar sein, „wer eine andere Person belästigt, indem er ihr im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems eine Bildaufnahme, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt, vergleichbare bearbeitete Bildaufnahmen oder vergleichbares künstlich erstelltes Material, unaufgefordert und absichtlich übermittelt.“ Klingt einfach und ist im Detail erstaunlich komplex.
Diffizile Abgrenzung
Comics oder Zeichnungen erfüllen das Erfordernis nicht, weil sie echten Bildern nicht „vergleichbar“ sind. Die Formulierung „oder unter Verwendung eines Computersystems“ erfasst Cyberflashing. Dabei werden Abbildungen des Gemächts nicht über klassische Telekommunikation, sondern über Nahfunk, beispielsweise Apples Airdrop oder Bluetooth, unverhofft zugemittelt. Erfasst werden zudem Online-Postings, die Platzierung auf Webseiten oder Internetplattformen aller Art sowie Verbreitung über Soziale Netze. Dabei soll laut Erläuterungen jedoch nicht strafbar sein, wer Aufnahmen „in der eigenen digitalen Sphäre (zB in das eigene Profil)“ hochlädt oder platziert.
Nicht kriminalisieren möchte die Regierung Fälle, in denen von Einverständnis der Beteiligten auszugehen ist: „Dies kann beispielsweise in Beziehungen der Fall sein oder auch bei Teilnahme an Angeboten im Internet, in sozialen Medien oder Apps, die auf den (zulässigen) Empfang oder Austausch von sexuellen Inhalten ausgerichtet sind (zB Erotikplattformen). Die bloße Präsenz oder Teilnahme auf Kontakt-Portalen zur Partnersuche oder in sogenannten ‚Dating-Apps‘ genügt dabei freilich nicht.“
Zudem muss die Belästigung im Zeitpunkt des Empfangs eintreten. Wer sich später, etwa nach einem Beziehungsende, ekelt, hat keine rechtliche Handhabe. Die neuen Tatbestände sind sogenannte Ermächtigungsdelikte. Das bedeutet, dass die Tat nur mit Zustimmung der verletzten Person gerichtlich verfolgt werden kann. Vorgesehen sind dann Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen, sofern kein anderer, schwerwiegenderer Tatbestand erfüllt ist.
Übererfüllung einer EU-Richtlinie
Die Novelle setzt die 2004 beschlossene EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um. Diese Richtlinie erlegt in Artikel 7 Absatz c den Mitgliedsstaaten auf, „unaufgeforderte, mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person, sofern diese Handlungen wahrscheinlich dazu führen, dass der Person schwerer psychischer Schaden zugefügt wird“, spätestens 2027 unter Strafe zu stellen. Die österreichische Novelle geht über die EU-Vorgabe hinaus.
Denn für Strafbarkeit in Österreich soll Belästigung reichen, selbst wenn keine Wahrscheinlichkeit schweren psychischen Schadens besteht. Die Übererfüllung von EU-Vorgaben ist auch als Goldplating bekannt. Genau das sollte in Österreich nicht mehr vorkommen, wie Bundeskanzler Christian Stocker und seine Partei, die ÖVP, versprochen haben. Die Erläuterung der Regierungsvorlage begründet das Goldplating so: „Einerseits scheint die Anknüpfung an den Aspekt der Belästigung (…) sachgerechter; andererseits würde das Kriterium der Wahrscheinlichkeit eines schweren psychischen Schadens Ermittlungs- und Beweisverfahren voraussichtlich verlängern und verkomplizieren (…)“, und es gäbe dann weniger Verurteilungen.
Die österreichische Regierung erwartet, dass es in Zukunft zirka 300 einschlägige Verfahren pro Jahr bei den Staatsanwaltschaften sowie ungefähr 45 Gerichtsverfahren jährlich geben wird. Entsprechend dürfte die Kriminalitätsrate geringfügig steigen. Die Regierungskoalition dürfte die kleine Strafrechtsnovelle ohne Federlesen verabschieden.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Big Data: Deutsche Polizisten nutzen Palantir auch bei Eigentumsdelikten
Bundesländer wie Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzen unter verschiedenen Namen eine eingeschränkte Version der Big-Data-Software Gotham des umstrittenen US-Konzerns Palantir. Die zuständigen Politiker begründen dies damit, dass die Datenanalyse der Polizei helfe, schwere Gefahren wie Terroranschläge abzuwehren oder diese aufzuklären. In Bayern wurde die entsprechende „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) fast hundertmal zwischen September 2024 und Mitte Mai genutzt. Doch bei über zwanzig dieser Fälle ging es um andere als die genannten Zwecke – nämlich etwa um Straftaten im Bereich „Eigentums- und Vermögenswerte“.
Das geht laut einem Bericht von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung aus der Antwort der bayerischen Regierung auf eine Anfrage des Sprechers der bayerischen Grünen-Fraktion für Digitalisierung, Benjamin Adjei, hervor. Viele Einträge deuten demnach auf große Gefahrenlagen hin. Doch das System werde eben auch „für deutlich weniger gemeingefährliche Situationen genutzt, und das besonders oft“, moniert der Informatiker Adjei. Bei den genannten Eigentumsstraftaten könnte es sich etwa um bandenmäßigen Fahrraddiebstahl oder Geldautomatensprenger handeln.
Viele Unbescholtene im Raster?
Auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri ist besorgt: Wenn die Polizei VeRA routinemäßig zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten einsetze, würden massenhaft unbescholtene Menschen dem Risiko polizeilicher Maßnahmen ausgesetzt. Das Innenministerium des Freistaats verweist dagegen auf die Gesetzeslage. Im Katalog der Straftaten, bei denen VeRA genutzt werden könne, sei der Sektor Eigentumswerte enthalten. Nur speziell ausgebildete Kriminalbeamte nutzten die Software, was unverhältnismäßige Ausweitung verhindere.
Palantir sei nach europaweiten Ausschreibungen beauftragt worden, da das Analysewerkzeug der Firma bisher als alternativlos gelte, heißt es dem Bericht zufolge aus Hessen. Dort könnten 2000 Beamte mit der dortigen Version HessenData arbeiten. Diese machten jährlich bis zu 15.000 Mal davon Gebrauch – was erheblichen Einsatz jenseits von Terrorismus und organisierter Kriminalität vermuten lässt. Die Software könne dort aber nur Verbindungen zwischen Daten aufzeigen, die der Polizei bereits vorliegen. Gegen den bundesweiten Einsatz der Datenplattform Palantirs zur Strafverfolgung gibt es Widerstand in mehreren Ländern. Das von Trump-Förderer Peter Thiel mitgegründete Unternehmen steht als „Schlüsselfirma der Überwachungsbranche“ in der Kritik.
(ds)
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