Künstliche Intelligenz
Mähroboter ohne Begrenzungskabel: Top-Modelle im Preischeck – ab 600 Euro
Mähroboter ohne Begrenzungskabel sind relativ teuer. Doch inzwischen gibt es viele Geräte deutlich unter 1000 Euro. Wir zeigen die besten Angebote.
Wer einmal einen Mähroboter mit Begrenzungsdraht verwendet hat, kennt die Nachteile dieser Geräteklasse: Wird etwa ein Pflanzentopf umgestellt, darf man das Kabel erneut verlegen. Der Einsatz der Robo-Ziege kann auch durch einen Kabelbruch verhindert werden. Aus gutem Grund entscheiden sich daher viele für ein Modell, das mit GPS, Lidar oder Kameras mithilfe von künstlicher Intelligenz ganz ohne das zeitraubende Verlegen eines Kabels navigiert. Mehr Informationen zu den Unterschieden bietet unser Beitrag Husqvarna, Ecovacs & Co.: Das können Mähroboter ohne Begrenzungskabel.
Mähroboter ohne Begrenzungskabel (Bestenliste) bieten also klare Vorteile gegenüber Modellen mit physischem Perimeterdraht. Doch diese technischen Vorzüge lassen sich die Hersteller auch teuer bezahlen. Doch wie immer: Mit der Einführung der 2025er-Modelle sinken die Preise der Vorgänger-Generation.
Doch gehören die 2024er-Varianten nun zum alten Eisen? Mitnichten. Im Gegenteil: Gerade im vergangenen Jahr gab es innovative Neuentwicklungen, die über die Saison mit zahlreichen Firmware-Updates verbessert wurden. Und so zählen die 2024er-Modelle inzwischen zu den ausgereiften Geräten am Markt. Viele dieser Verbesserungen sind natürlich auch in die Entwicklung der aktuellen Varianten eingeflossen.
Welche Mähroboter aktuell besonders günstig sind, zeigen wir im Folgenden.
Bilder: Mähroboter-Schnäppchen
Mammotion Luba Mini AWD 1500: Derzeit ist das 2025er-Modell zum Tiefstpreis für 1799 Euro erhältlich – 10 Prozent günstiger
Ecovacs Goat O800 RTK: Mit einem Preis von 816 Euro ist das 2025er-Modell aktuell 18 Prozent günstiger.
Mähroboter ohne Begrenzungskabel: Top-Angebote
Mit einem Preisnachlass von bis zu 55 Prozent sind die 2024er Ecovacs-Modelle Goat G1 am stärksten im Preis gefallen. Das Modell G1-800 (Testbericht) kostet statt 1100 Euro nur noch 549 Euro. Und der G1-2000 (Testbericht) für eine Rasenfläche mit bis zu 2000 m² gibt es inklusive Garage für knapp 900 Euro statt 2000 Euro – günstiger gab es das Modell noch nie.
Der Robup T600 (Testbericht) knackt mit einem Preis von 635 Euro ebenfalls fast die 600-Euro-Marke – 51 Prozent weniger als vergangenes Jahr.
Auch für die Modelle von Worx muss man aktuell deutlich weniger Geld hinblättern als 2024. So gibt es den Worx Landroid Vision M600 (Testbericht) 35 Prozent günstiger für 782 Euro.
Top-Angebote für 2025er-Modelle findet man derzeit noch selten. Aktuell gibt es den Luba Mini AWD 1500 (Testbericht) mit einem Preis von 1800 Euro knapp 10 Prozent günstiger. Und für kleinere Gärten ist der Ecovacs O800 RTK (Testbericht) für 816 Euro eine gute und preiswerte Wahl – 18 Prozent günstiger.
Die folgende Tabelle zeigt weitere Angebote für Mähroboter ohne Begrenzungskabel für unter 1000 Euro.
Fazit
Mähroboter ohne Begrenzungskabel (Bestenliste) sind gegenüber Modellen mit Perimeterdraht zwar teurer, bieten aber deutlich mehr Komfort. Für Schnäppchenjäger ist gerade eine gute Zeit. Während die 2025er-Varianten gerade auf den Markt gekommen sind, gibt es die Spitzenmodelle aus dem vergangenen Jahr aktuell mit bis zu 55 Prozent Preisnachlass. Während vor wenigen Monaten kaum Varianten unter 1000 Euro zu haben waren, liegt nun der Einstiegspreis in die Welt der Mähroboter ohne Begrenzungskabel bei unter 600 Euro.
Künstliche Intelligenz
Bundesgerichtshof: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Urheber zwar Anspruch auf eine Vergütung für Privatkopien in der Cloud haben. Sie können eine entsprechende Zahlung aber nicht direkt von den Cloud-Anbietern verlangen. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sieht demnach vor, dass diese Abgabe an die Veräußerung von physischen Geräten und Speichermedien wie CDs oder DVDs geknüpft ist. Den Ausgleich legitimer Privatkopieren müssen demnach nur entsprechende Hersteller, Importeure oder Händler zahlen.
Eine analoge Anwendung der Vergütungsvorschriften für diese Betroffenen auf Anbieter von Diensten in den Rechnerwolken kommt laut dem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 17. Juli „mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht“ (Az.: I ZB 82/24). Die Karlsruher Richter sehen also keine unbeabsichtigte Lücke im UrhG. Der Gesetzgeber habe offenbar bewusst entschieden, dass die Zahlungspflicht für Cloud-Dienste nicht gilt. Auch die Vorgaben aus der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 verlangten nicht, die deutsche Klausel auf Cloud-Speicher auszuweiten.
In dem Fall geht es um einen Antrag der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die urheberrechtliche Auskunfts- und Vergütungsansprüche im Namen mehrerer Verwertungsgesellschaften geltend macht. Das tat sie auch gegenüber mehreren Cloud-Anbietern inklusive Dropbox, kam damit vor Gericht aber nicht weit. Die Betroffenen sollten unter anderem erklären, wie viele ihrer Online-Speicher sie jeweils nachweislich privaten und gewerblichen Endabnehmern zur Verfügung stellten. Einen konkreten Tarif für die Vergütungen wollten die Verwertungsgesellschaften im Anschluss veröffentlichen. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sollte dazu eine empirische Untersuchung durchführen, wies dieses Begehr aber im März 2024 zurück.
Rechte von Wirtschaftsakteuren zu beachten
Die ZPÜ wollte die Schlichtungsinstanz nun über das Bayerische Oberste Landesgericht dazu verpflichtet sehen, die geforderte Marktanalyse rund um PCs, Tablets, Mobiltelefonen, Smartwatches und Cloud-Server doch noch zu erstellen. Den Antrag der ZPÜ auf gerichtliche Entscheidung lehnten die Münchner Richter aber ab. Der BGH musste sich daher mit der Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung befassen.
Das Hoch- und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus der Cloud lässt sich laut dem BGH als eine einzige Handlung sehen, um eine Privatkopie zu erstellen. EU-Länder dürften daher ein System einführen, bei dem eine Ausgleichszahlung an die Urheber nur für Geräte oder Speichermedien erhoben wird, die für diesen Vorgang notwendig sind. Das sind etwa Smartphones oder Festplatten. Dabei muss die Höhe der Abgabe dem Beschluss zufolge so bemessen sein, dass sie den Schaden für die Werkschöpfer angemessen ausgleicht.
Die Karlsruher Richter verweisen auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof von 2015: Danach dürften die Mitgliedstaaten keine Modalitäten für einen gerechten Ausgleich vorsehen, die dazu führen, dass verschiedene Kategorien von Wirtschaftsteilnehmern, die vergleichbare, von der Privatkopie-Klausel erfasste Güter vermarkten, oder verschiedene Gruppen von Nutzern geschützter Gegenstände ohne Rechtfertigung ungleich behandelt werden.
Zweifel an angemessenem Ausgleich
Dem BGH ist zugleich nicht entgangen: Wenn Nutzer ihren lokalen Speicherplatz wie auf Festplatten oder USB-Sticks durch Cloud-Dienste ersetzen, sinken die Einnahmen aus der Privatkopie-Abgabe. Um zu beurteilen, ob diese Entwicklung die gesetzlich vorgesehene Ausgleichspflicht gefährde, müsste das gesamte Nutzungsverhalten der Konsumenten umfassend analysiert werden. Eine solche vertiefte Untersuchung habe die Schiedsstelle vorgeschlagen, die ZPÜ sei damit aber nicht einverstanden gewesen.
Die Karlsruher Richter verweisen auch auf von Wissenschaftlern geäußerte Zweifel, ob das geltende System der Geräte- und Speichermedienvergütung geeignet ist, den angemessenen Ausgleich für Privatkopien mit Blick auf die zunehmende Cloud-Nutzung sicherzustellen. Überwiegend hielten diese Stimmen eine Anpassung der gesetzlichen Vorschriften für angezeigt. Aus den Darlegungen der niederen Instanz hätten sich dafür aber keine Anhaltspunkte ergeben. Die ZPÜ forderte die Politik schon voriges Jahr auf, „in Deutschland eine Cloud-Vergütung zu realisieren“.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Mehr trinken: Trinkflasche Brita LARQ iQ mit Wassertracking im Test
Unser Körper besteht je nach Alter zu 50 bis 80 Prozent aus Wasser – und dieses erfüllt zahlreiche lebenswichtige Funktionen: Es reguliert die Körpertemperatur, transportiert Nährstoffe, unterstützt die Verdauung und hält Haut, Hirn und Kreislauf in Schwung. Ein Flüssigkeitsdefizit kann zu Konzentrationsproblemen, Kopfschmerzen oder Müdigkeit führen.
Mediziner empfehlen Erwachsenen eine Zufuhr von etwa 1,5 Litern Wasser pro Tag. Der konkrete Wert hängt unter anderem vom Aktivitätslevel und der Umgebungstemperatur ab. Tatsächlich trinken viele Menschen zu wenig – und diese Problematik verstärkt sich im Alter häufig, weil etwa das natürliche Durstgefühl nachlässt oder Medikamente eingenommen werden, die entwässernd wirken.
Hier setzt die Trinkflasche LARQ iQ der für ihre Wasserfilter bekannten Firma Brita an: Sie misst automatisch, wie viel der Nutzer trinkt und soll so helfen, täglich die empfohlene Menge zuverlässig zu erreichen. Ganz preiswert ist das smarte Trinkvergnügen nicht: Die Brita LARQ iQ kostete bei Redaktionsschluss rund 125 Euro.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mehr trinken: Trinkflasche Brita LARQ iQ mit Wassertracking im Test“.
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Künstliche Intelligenz
LibreOffice 25.8: Ein letztes Mal für macOS 10.15
LibreOffice 25.8 ist freigegeben: Die freie Office-Suite bringt zahlreiche Verbesserungen und neue Funktionen für Writer, Calc, Impress, Draw sowie weitere Updates unter der Haube. Zu den wichtigsten Updates zählt die Integration weiterer PDF-2.0-Features, etwa eine AES-256-Verschlüsselung, Unterstützung für PDF/A-4 und der Export von Dokumenten als PDF 2.0.
Updates der einzelnen Programme
Im Textverarbeitungsprogramm Writer können Nutzer das Verhalten der Silbentrennung am Seitenende gezielter steuern. LibreOffice kann entweder Wörter auf der letzten Zeile einer Seite trennen oder stattdessen die betroffene Zeile komplett auf die folgende Seite verschieben. Außerdem können Anwender ihre Änderungen individuell aufzeichnen, wiederherstellen und nachvollziehen – bislang ließ sich das ausschließlich für einzelne Dokumente, aber nicht für Nutzer aktivieren. Ferner führt ein Ablehnen einer Änderung nicht mehr zum vollständigen Verschwinden des Vorschlags, sie finden sich ab sofort im Verlauf des Dokuments wieder.
In Calc wurden viele neue Tabellenfunktionen integriert, etwa SPALTENWAHL, ZEILENWAHL, ERWEITERN, WEGLASSEN und viele weitere. Für den Dialog ‚Textimport‘ gibt es jetzt Kontrollkästchen ‚Beim Import immer anzeigen‘, das standardmäßig gesetzt ist. Wer häufig mit gespeicherten Einstellungen CSV-Dateien in die Tabellenkalkulation importiert, kann den Dialog also ausschalten. Die zugehörigen Einstellungen finden sich unter ‚Filtereinstellungen bearbeiten‘ im Dialog ‚Datei öffnen‘.
Komplett neu ist der anwendungsweite Viewer-Modus. Er öffnet Dateien im schreibgeschützten Modus, den Nutzern stehen keinerlei Bearbeitungswerkzeuge zur Verfügung. Zudem haben die Entwickler wie bei jedem Release die Filter für den Import und Export verbessert, um die Kompatibilität mit Microsoft Office zu erhöhen. Dasselbe gilt für die Geschwindigkeit der Programme, große Dokumente sollen sich jetzt schneller laden lassen.
Ende des Supports
Allerdings fällt mit LibreOffice 25.8 auch der Support alter Betriebssysteme weg: Die Unterstützung für Windows 7 sowie 8 und 8.1 hat das Projekt entfernt und wird auch die 32-Bit-Windows-Builds nicht mehr weiterentwickeln. Außerdem wird das Release das letzte für macOS 10.15 sein, das kommende LibreOffice 26.2 wird wenigstens macOS 11 voraussetzen. Alle Änderungen der neuen Version führen die ausführlichen Release-Notes auf. Hier findet sich auch ein Ausblick auf noch experimentelle Features, darunter ein neuer ‚Makro-Manager‘ und ein neuer Modus der passwortbasierten ODF-Verschlüsselung.
(fo)
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