Malvertising: Betrüger schieben Netflix, Microsoft & Co. falsche Nummer unter
Online-Betrüger haben einen weiteren Weg gefunden, wie sie mit manipulierten Werbelinks in Suchergebnissen Opfer finden können. Sie schieben dabei Webseiten falsche Telefonnummern unter.
Die Websuche liefert offenbar Werbelinks auf die echten Webseiten – die enthalten aber unsichtbare „Extras“.
(Bild: Malwarebytes)
Vor der Betrugsmasche warnt Malwarebytes aktuell. Die Täter schalten Werbeanzeigen, die auf die Support-Seiten von renommierten Unternehmen verweisen, unter anderem Apple, Bank of America, Facebook, HP, Microsoft, Netflix und Paypal. Oftmals leiten Betrüger solche Werbelinks auf gefälschte Webseiten um. In diesem Fall landen potenzielle Opfer aber tatsächlich auf den echten Webseiten der Unternehmen. Dort landen sie auf den Support-Seiten – anstatt der echten Telefonnummer zeigen sie jedoch die Telefonnummer der Betrüger an.
Betrugsmasche falscher Tech-Support
Die Adressleiste des Webbrowsers zeigt die korrekte Domain des gesuchten Anbieters an, wodurch bei Besuchern kein Misstrauen aufkommt. Jedoch bekommen Besucherinnen und Besucher irreführende Informationen angezeigt, da der Werbelink so manipuliert wurde, dass die Webseite die betrügerische Telefonnummer in einem Feld anzeigt, das nach einem Suchanfragenfeld aussieht.
Rufen Opfer dort an, melden die Betrüger sich mit der Marke, die beworben wurde, und versuchen, die Anrufer dazu zu bringen, persönliche Daten oder Kreditkarteninformationen preiszugeben. Die Täter könnten auch versuchen, Fernzugriff auf den Rechner zu erlangen. Im untersuchten Fall der Bank of America oder Paypal wollten die Betrüger Zugriff auf die Konten der Opfer, sodass sie diese leerräumen können, erörtert Malwarebytes in der Analyse.
Die Analysten führen aus, dass es sich um Injektion von Suchparametern handelt, da die Betrüger eine bösartige URL zusammengestellt haben, die ihre eigene gefälschte Telefonnummer in die Suchfunktion der originalen Webseite einbettet. Malwarebytes erklärt weiter, dass das nur klappt, weil die Webseitenbetreiber die Parameter nicht filtern oder prüfen, die Nutzer übergeben.
Um sich zu schützen, sollten Internetnutzerinnen und -nutzer darauf achten, dass keine Telefonnummern in Links enthalten sind oder verdächtige Suchbegriffe wie „Call Now“ oder „Emergency Support“ oder anderssprachige Pendants in der Adressleiste des Webbrowsers erscheinen. Verdächtig sind auch kodierte Zeichen wie „%20“ für Leerzeichen oder „%2B“ für das Plus-Zeichen zusammen mit Telefonnummern, zudem angezeigte Suchergebnisse, bevor Nutzer überhaupt auf der Webseite Suchbegriffe eingegeben haben.
Malvertising bleibt eine Bedrohung auf hohem Niveau. Vergangene Woche ist heise security eine Masche aufgefallen, bei der Kriminelle Webseiten mit angeblichen Optionen zu Standardbefehlen unter macOS online stellen. Im Endeffekt führen die dort angegebenen Befehlsaufrufe jedoch dazu, dass Malware auf das System heruntergeladen und installiert wird. In diesem Fall waren es Infostealer, die etwa Zugangsdaten und weitere Informationen ausspähen, die Kriminelle zu Geld machen können.
Die Woche, in der sich die Überwachungspläne bei uns stapelten
Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski
Liebe Leser*innen,
in Berlin ist zwar die Ferienzeit angebrochen. Sommerliche Ruhe will aber nicht so recht einkehren. Denn auf unseren Schreibtischen stapeln sich die neuen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung. Und die haben’s in sich.
Beispiele gefällig?
Staatstrojaner: Künftig soll die Bundespolizei zur „Gefahrenabwehr“ Personen präventiv hacken und überwachen dürfen, auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
Biometrische Überwachung: Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen Personen anhand biometrischer Daten im Internet suchen dürfen. Auch Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview AI oder PimEyes können sie dann nutzen.
Palantir: Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen Datenbestände zusammenführen und automatisiert analysieren dürfen. Das riecht gewaltig nach Palantir – was das Innenministerium in dieser Woche bestätigt hat.
Auch in vielen Bundesländern wird über Palantir diskutiert. In Baden-Württemberg sind die Grünen soeben umgekippt. Keine gewagte Prognose: Andere werden ihre Vorsätze auch noch über Bord werfen.
Die gute Nachricht: In allen drei Bundesländern, die Palantir einsetzen – Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen -, sind jeweils Verfassungsbeschwerden gegen die Polizeigesetze anhängig. Und auch die Überwachungspläne der Bundesregierung verstoßen ziemlich sicher gegen Grundgesetz und EU-Recht. Wir bleiben dran.
Martin, Sebastian und Chris im Studio. – CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org
Diese Recherche hat für enorm viel Aufsehen gesorgt: Über Monate hinweg hat sich Martin damit beschäftigt, wie Polizeibehörden, Banken und Unternehmen unser Bargeld verfolgen und was sie über die Geldströme wissen. Die Ergebnisse überraschten auch uns, denn sie räumen mit gängigen Vorstellungen über das vermeintlich anonyme Zahlungsmittel auf. Die Aufregung um diese Recherche rührt vielleicht auch daher, dass Behörden nicht gerne darüber sprechen, wie sie Bargeld tracken. Martin selbst spricht von einer der zähsten Recherchen seines Arbeitslebens.
Außerdem erfahrt ihr, wie wir solche Beiträge auf Sendung-mit-der-Maus-Niveau bringen und warum man aus technischen Gründen besser Münzen als Scheine rauben sollte. Wir sprechen darüber, wie wir trotz schlechter Nachrichten zuversichtlich bleiben und warum wir weitere Wände im Büro einziehen. Viel Spaß beim Zuhören!
Und falls wir es in dieser Podcast-Folge noch nicht oft genug erwähnt haben sollten: Wir freuen uns über Feedback, zum Beispiel per Mail an podcast@netzpolitik.org oder in den Ergänzungen auf unserer Website.
In dieser Folge: Martin Schwarzbeck, Sebastian Meineck und Chris Köver. Produktion: Serafin Dinges. Titelmusik: Trummerschlunk.
Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.
Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.
Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.
Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
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Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.
Schadcode-Schlupfloch
Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.
Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.
Weitere Gefahren
Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):