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Datenschutz & Sicherheit

Menschenrechtsorganisation reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein



Das Irish Council for Civil Liberties (ICCL) hat am 28. Oktober eine formale Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Darin kritisiert die Menschenrechtsorganisation die Ernennung von Niamh Sweeney zur Leiterin der irischen Data Protection Commission (DPC). Die Berufung stelle die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde infrage.

Bereits vergangene Woche hatten mehrere Nichtregierungsorganisationen der irischen Regierung einen Beschwerdebrief übergeben, in dem sie die Ernennung Sweeneys kritisieren. Als Grund führen sie zum einen an, dass diese mehr als sechs Jahre als Lobbyistin für den Tech-Konzern Meta tätig war. Meta ist eines der Unternehmen, das die DPC überwacht.

Zum anderen kritisieren die NGOs das Auswahlverfahren selbst. Dafür stellte das Unternehmen publicjobs ein Gremium aus fünf Personen zusammen. Darunter war auch Leo Moore. Der Anwalt der Kanzlei William Fry hat mit mehreren Big-Tech-Unternehmen zusammengearbeitet. Neben Moore gehörte außerdem ein Vertreter des irischen Justizministeriums dem Auswahlgremium an: Deputy Secretary General Doncha O’Sullivan.

Irland: Liebling der Tech-Branche

In seiner Beschwerde betont das ICCL, dass die DPC eine Schlüsselposition bei der Durchsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einnehme. Außerdem müsse die irische Datenschutzkommission laut EU-Recht vollkommen unabhängig gegenüber jeglichen Weisungen von außen agieren – auch gegenüber möglicher Einflussnahme der irischen Regierung.

Viele Technologiekonzerne haben ihren europäischen Hauptsitz in Irland, darunter Meta, Google, Apple, Microsoft und TikTok. Die Unternehmen tragen einen erheblichen Teil zu Irlands Wirtschaft bei. Und Meta allein zahlte im Jahr 2023 mehr als 280 Millionen Euro Steuern an die irischen Behörden.

Derweil geriet die Durchsetzung der DSGVO in Irland den vergangenen Jahren immer wieder ins Stocken. Im Jahr 2022 klagte die DPC sogar gegen eine Entscheidung des ihr übergeordneten European Data Protection Board, um keine weitergehenden Ermittlungen zu Metas Datenverarbeitung aufnehmen zu müssen.

Die Berufung Sweeneys zur dritten Datenschutzkommissarin lässt den ICCL an der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde zweifeln. In ihrer Beschwerde an die EU Kommission schreibt die Organisation:

„Angesichts der bisherigen Bilanz der irischen Datenschutzkommission und der begründeten Zweifel an ihr hätte Irland sich über jeden Vorwurf [der Parteilichkeit] erheben müssen, unter anderem durch die Einführung von Verfahrensgarantien für die Ernennung der Mitglieder seiner Behörde.“

EU-Kommission will offenbar nicht eingreifen

Bei einer Pressekonferenz der EU-Kommission am 29. Oktober erkundigte sich eine Journalistin bei einem Kommissionssprecher, ob die Kommission die Beschwerde des ICCL annehmen werde. Der Sprecher antwortete, dass die europäischen Mitgliedstaaten für die Besetzung ihrer jeweiligen Datenschutzbehörde zuständig seien.

Die Kommission sei nicht in das Auswahlverfahren involviert gewesen und habe auch keine Kompetenzen einzuschreiten. Zugleich versuche die Kommission „immer sicherzustellen […], dass alle europäischen Datenschutzbehörden die Mittel und Unabhängigkeit haben, um ihrer Arbeit nachzugehen“.

Die Reaktion der EU-Kommission kritisiert Domínguez de Olazábal vom Verband europäischer Digitalorganisationen European Digital Rights (EDRi): „Die Kommission kann nicht weiter wegschauen, während eine nationale Regulierungsbehörde die Grundsätze der Union untergräbt“, sagt de Olazábal gegenüber netzpolitik.org. „Der Schutz personenbezogener Daten und Grundrechte ist Teil dessen, wofür die EU steht – und die Kommission muss entsprechend handeln.“

De Olazábal betont, dass die Beschwerde des ICCL nicht nur auf das Auswahlverfahren, sondern auch auf die Unabhängigkeit der DPC beziehe. Daher liege das Verfahren durchaus im Zuständigkeitsbereich der Kommission. „Die Kommission konzentriert sich offenbar auf das Auswahlverfahren und übersieht dabei das tieferliegende Problem: die anhaltende mangelnde Unabhängigkeit der irischen Datenschutzbehörde, die durch diese Ernennung offengelegt wird“.



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Datenschutz & Sicherheit

Wie Festplattenfunde Datenschutzprobleme in einer Gemeinde offenbaren


Etwas mehr als 6000 Einwohner zählt die Gemeinde Markt Kipfenberg, die laut Homepage „der geografische Mittelpunkt Bayerns im Herzen des Naturparks Altmühltal“ ist. Bekannt ist der Ort Kipfenberg unter anderem dafür, dass vor rund 2000 Jahren der Limes mitten durch den Ort verlaufen war, der die Grenze des Imperium Romanum zum freien Germanien markiert hatte. Dass die Gemeinde auch antiquierte Methoden zur Datenträger-Aufbewahrung pflegt, zeigt ein aktueller Fall.

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Paul Müller (Name geändert) ist seit 1980 Einwohner Kipfenbergs. Seit 2022 wohnt er in einem Mehrfamilienhaus zur Miete, das der Gemeinde Markt Kipfenberg gehört. Im August 2023 suchte Müller nach Zustimmung des Hausmeisters den Versorgungsraum im Keller auf, um dort den Stromzähler abzulesen. Seiner Schilderung zufolge befanden sich unter dem Zählerschrank, achtlos auf dem Boden abgestellt, drei Pappkisten, die mit 30 bis 40 Festplatten und einer ebenso großen Anzahl Sicherungsbändern befüllt waren. Eines der Bänder sei mit der Abkürzung „EWO“ versehen gewesen. Müller vermutet, dies steht für „Einwohnermeldeamt“.

Zu diesem Zeitpunkt habe am Versorgungsraum ein Türschloss gefehlt. Der Weg von außerhalb dorthin sei für jeden seit drei Wochen frei zugänglich gewesen, weil wegen Bauarbeiten das Tiefgaragentor ebenfalls offengestanden habe. Auf dem Weg sei ihm außerdem ein offener Karton mit anderen Dingen aufgefallen, in dem sich augenscheinlich auch eine Festplatte aus dem Fundus befunden habe. Seine Vermutung: Einer der Bauarbeiter habe sich bereits bedient und etwas zur Seite geschafft. Müller legte seinen Angaben zufolge die Platte wieder in eine der drei Kisten zurück. Er erzählte einem Nachbarn von dem Fund. Dieser habe den Bürgermeister von Markt Kipfenberg informiert, der dann auch vor Ort erschienen sei. Der Bürgermeister habe damals versichert, die Datenträger seien bereits zuvor „sicherheitsgelöscht“ worden.

Man könnte meinen, dieser Vorfall habe nun dafür gesorgt, dass die Gemeinde ihr mangelhaftes Entsorgungskonzept für gebrauchte Datenträger geändert hat. Doch am 29. September 2025 sind offensichtlich dieselben Datenträger wieder im Haus aufgetaucht, dieses Mal fand ein Nachbar Müllers sie im unverschlossenen Heizungskeller hinter Wasserboilern. Müller berichtete uns, dass dieser Heizungskeller „unverschlossen war und in der Regel ständig wechselnden Reinigungskräften, Servicekräften der Heizungsfirma und Mitarbeitern der Gemeinde“ zugänglich gewesen sei. Er habe wie beim ersten Vorfall die Datenträger fotografiert und festgestellt, dass es sich um dieselben wie beim Fund zwei Jahre zuvor gehandelt habe, außer, dass einige gefehlt hätten.

Diesmal habe er zwei Festplatten herausgegriffen, mit in die Wohnung genommen und gemeinsam mit seinem Nachbarn als Zeugen an seinen PC angeschlossen. Er habe nun wissen wollen, ob sie wirklich sicherheitsgelöscht seien. Keine sei verschlüsselt oder gelöscht gewesen. Auf einer Platte fand er seinen Angaben zufolge eine Verzeichnisstruktur, deren Ordner „Personalwesen, Bescheide, Bauverwaltung oder Standesamt“ hießen. Außerdem habe er Protokolle von nicht öffentlichen Gemeinderatssitzungen von 1992 bis 2015 gesehen. Er habe Screenshots von der Verzeichnisstruktur gefertigt, keine Daten gespeichert, die Platte wieder abgezogen und in die Kiste zurückgelegt. Die andere habe er behalten, die Polizei über den Fund und sein Vorgehen informiert und die Platte „zur Beweissicherung“ dort abgegeben.

Müller ging seinen Worten zufolge und wohl mit einiger Berechtigung davon aus, dass das Band mit der Aufschrift „EWO“ hoch vertrauliche Daten des Einwohnermeldeamtes enthält. Deshalb habe er „umgehend eine Gemeindemitarbeiterin, die in der Nachbarschaft wohnt und einen ‚Dienstschlüssel‘ besitzt, aufgefordert, den Kellerraum unverzüglich abzuschließen“. Dies geschah dann auch.



Zwischenablage, abseits des Fundorts: Ein Bauarbeiter könnte sich bereits am Datenträgerfundus der Gemeinde bedient haben.(Bild: Paul Müller)

Anschließend habe er die Gemeinde mangels Vertrauen nicht mehr informiert, sondern die Geschehnisse direkt der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet. In Bayern ist die Datenschutzaufsicht zweigeteilt: Für den nicht-öffentlichen Bereich, also die Unternehmen, zeichnet das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach verantwortlich. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) sitzt in München und beaufsichtigt öffentliche Stellen, also etwa Behörden und Gemeinden. Genau dorthin versandte Müller seine Meldung. Außerdem informierte er c’t über die Vorfälle.

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Wir haben beim BayLfD angefragt, ob die Behörde in der Sache ein Verfahren eingeleitet hat. Man behandele die Frage, „ob und mit welchem Inhalt ihm Beschwerden oder Kontrollanregungen vorliegen und Verfahren durchgeführt werden, grundsätzlich vertraulich“, teilte uns Regierungsdirektor Patrick Veigel vom BayLfD am 8. Dezember mit. Er könne daher „lediglich allgemein bestätigen, dass in der KW 50 eine Vor-Ort-Prüfung bei der Gemeinde Kipfenberg durchgeführt wird“.

Dies hatte uns indirekt zuvor bereits Silvia Obermeier, Geschäftsleiterin der Gemeinde Markt Kipfenberg, bestätigt. Es sei ein Vororttermin geplant, teilte sie uns Ende November mit. Unsere Fragen zu den Vorfällen beantwortete Obermeier so: Man werde „bis zur Klärung mit dem Landesdatenschutzbeauftragen keine Angaben hierzu machen können. Danach sind wir gerne bereit, eine Stellungnahme abzugeben“. Die Gemeinde nehme „die Angelegenheit sehr ernst“ und unternehme alles, damit so etwas nicht mehr vorkommt. Und: „Die Datenträger sind sicher verwahrt, sodass Folgeschäden ausgeschlossen sind.“

Eigentlich wollten wir von der Gemeinde wissen, wer Zugriff auf die mutmaßlich teils sensiblen Daten von Einwohnern und Mitarbeitern gehabt haben könnte. Außerdem interessierte uns, wieso die Datenträger laut Hausbewohner Müller nach zwei Jahren erneut in einem ungesicherten Raum aufbewahrt wurden, und was dazwischen alles damit geschah. Immerhin scheint es zumindest möglich, dass Daten in fremde Hände gelangten.



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Datenschutz & Sicherheit

Wir wollen ein Netz für alle


Google bietet uns seine Dienste kostenlos an und lässt uns unbemerkt mit unseren Daten zahlen. Wer bei Metas Social-Media-Portalen Reichweite bekommt und wer untergeht, bestimmen undurchsichtige Empfehlungssysteme. Tech-Konzerne wenden Unsummen dafür auf, gesetzliche Regulierung in ihrem Sinne mit Lobbyarbeit zu beeinflussen.

Doch es gibt Alternativen zu den großen monopolistischen Strukturen – für den privaten Chat unter Freund:innen, die Datenspeicherung auf Arbeit oder auch für die Infrastruktur unseres Staates. Wir machen diese Lösungen sichtbar und geben auch denen eine Stimme, die keine millionenschweren Lobbyabteilungen hinter sich haben.

Dafür brauchen wir deine Unterstützung.

In diesem Jahr fehlen uns noch 252.337 Euro.

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Datenschutz & Sicherheit

Netzwerk des Bundestags am Montag stundenlang ausgefallen


Ab 14:30 Uhr ging am Montagmittag erst einmal nichts mehr im Deutschen Bundestag – das Netzwerk, E-Mail, gemeinsame Laufwerke und die Drucker waren offline. Die bestätigte ein Sprecher auf Anfrage von heise online.

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Parallel zu den Waffenstillstands-Verhandlungen, die wenige Meter weiter im Bundeskanzleramt mit dem ukrainisichen Präsidenten Wolodimir Selenskyj, Donald Trumps Schwiegersohn Jared Kushner und dem US-Sondergesandten Steve Witkoff stattfinden, ein gezielter Angriff auf die Bundestags-IT? Und das, nachdem erst am vergangenen Freitag das Auswärtige Amt die Bundesregierung den russischen Botschafter einbestellt hatte – wegen Desinfomations- und IT-Sicherheitsvorfällen, welche die Nachrichtendienste der Bundesrepublik klar russischen Akteuren zuschreiben? Sollte es sich um eine Machtdemonstration, etwa der Fancy Bear getauften, und auch als Advanced Persistent Threat 28 (APT28) identifizierten Einheit des russischen Militärgeheimdienstes GRU handeln? Der sich schon in der Vergangenheit im Bundestagsnetzwerk zu schaffen gemacht haben soll?

Die Aufregung jedenfalls war unter Abgeordneten, Mitarbeitern und Medien am Montagnachmittag ausgesprochen groß. Erst nach mehreren Stunden kamen die Netze wieder ans Laufen. Was genau passiert ist, darüber herrscht derzeit noch keine Klarheit, betont ein Sprecher der Verwaltung des Bundestags. „Routinemäßig“ sei das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hinzugezogen worden – was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war, da das BSI als Exekutivbehörde eigentlich nicht für die gesetzgebende Gewalt, das Parlament, zuständig ist. Am frühen Abend, so der Sprecher, seien die Systeme nach und nach wieder in Betrieb genommen worden. Er betonte: „Die Ursache für die Störung ist aktuell weiter offen.“ Allerdings spricht die schnelle Wiederinbetriebnahme gegen den Verdacht, dass diese nachhaltig kompromittiert sein könnten.

Der Bundestag steht immer wieder im Fokus von Angriffen. Das Parlament verfügt dabei über gleich mehrere, voneinander teilweise unabhängige IT-Infrastrukturen. Die Methoden schwanken dabei von manipulierten USB-Sticks über gestreute Attacken auf Office-Produkt bis hin zu gezieltem Spearphishing gegen einzeln Akteure. Der Bundestag selbst betreibt ein Netzwerk für die Arbeitsplatzrechner und Drucker der Abgeordneten und Mitarbeiter sowie der Parlamentsverwaltung. Die Bundestagsfraktionen wiederum nutzen teils eigene IT-Infrastruktur. Dazu kommt ein WLAN im Bundestag, das weitgehend vom Rest der Netze separiert ist – und auch vom heutigen Ausfall nicht betroffen gewesen sein soll.

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(nie)



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