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Meta droht Milliardenstrafe wegen Suchtgefahr


Konkret geht es um Mechanismen wie endloses Scrollen, automatisch startende Videos, personalisierte Empfehlungen sowie Push-Benachrichtigungen. Aus Sicht der EU sorgen diese Elemente dafür, dass Nutzer:innen deutlich länger auf den Plattformen bleiben, als sie ursprünglich beabsichtigt hatten. Gerade junge Menschen seien dadurch einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Social Media übermäßig oder sogar zwanghaft zu nutzen.

Die Kommission sieht darin nicht nur ein Problem für das digitale Wohlbefinden, sondern auch für die körperliche und psychische Gesundheit von Minderjährigen. Nach ihrer Einschätzung müssten große Online-Plattformen deutlich mehr unternehmen, um solche Risiken zu erkennen und wirksam einzudämmen. Genau dazu verpflichtet sie der Digital Services Act.

EU hält Jugendschutz bei Meta für unzureichend

Sollte sich der Vorwurf im weiteren Verfahren bestätigen, könnten Konsequenzen folgen. Für Facebook und Instagram drohen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – und zwar für jede Plattform einzeln. Bevor eine endgültige Entscheidung fällt, erhält Meta jedoch zunächst Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu reagieren.

Meta selbst weist die Kritik jedoch zurück. Der Konzern betont, dass der Schutz von Jugendlichen ein zentrales Anliegen sei, und verweist auf bereits eingeführte Sicherheitsfunktionen. Dazu gehören unter anderem standardmäßig aktivierte Zeit-Limits sowie verschiedene Jugendschutz- und Elternkontrollen.


Urteil mit Signalwirkung:

Junge Klägerin gewinnt Prozess gegen Meta und YouTube


Genau diese Maßnahmen hält die EU allerdings für nicht ausreichend. Nach Einschätzung der Kommission lassen sich Zeitbeschränkungen zu einfach umgehen und führen deshalb kaum zu einer spürbaren Verringerung der Bildschirmzeit. Auch die Kindersicherungsfunktionen stünden in der Kritik, weil Eltern dafür teilweise umfangreiche technische Kenntnisse benötigten und die Einstellungen vergleichsweise kompliziert seien.

Auch aus dem Europäischen Parlament kommen deutliche Worte. Mehrere Abgeordnete fordern, dass die Kommission nicht bei einer bloßen Ankündigung bleiben, sondern bei einem bestätigten Verstoß rasch Sanktionen verhängen sollte. Ihrer Ansicht nach seien die bisherigen Schutzmaßnahmen des Konzerns nicht geeignet, Kinder und Jugendliche wirksam vor den Risiken exzessiver Social-Media-Nutzung zu schützen. Teilweise wird Meta sogar vorgeworfen, problematische Designentscheidungen bewusst in Kauf zu nehmen, weil eine möglichst lange Nutzungsdauer eng mit dem Geschäftsmodell der Plattformen verknüpft sei. Auch die EU-Digitalpolitikerin Alexandra Geese fordert die EU-Kommission auf:

Jetzt müssen schnelle Strafen folgen, bis die suchtfördernden Mechanismen abgestellt werden. Meta und Facebook nutzen gezielt unsere Schwächen aus, um ihren immensen Profit zu optimieren – auf Kosten unserer Kinder.

Der aktuelle Fall reiht sich zudem in eine Serie juristischer Auseinandersetzungen ein, mit denen Meta weltweit konfrontiert ist. Auch in den USA geriet der Konzern zuletzt mehrfach unter Druck. Dort kamen Geschwor:innengerichte in verschiedenen Verfahren zu dem Schluss, dass Meta nicht ausreichend zum Schutz junger Nutzer:innen beigetragen habe. Darüber hinaus laufen zahlreiche weitere Klagen gegen große Social-Media-Unternehmen, in denen es ebenfalls um mögliche gesundheitliche Folgen einer intensiven Nutzung durch Kinder und Jugendliche geht.

Jugendschutz soll weiter verschärft werden

Mit ihrem Vorgehen macht die EU deutlich, dass sie den Schutz Minderjähriger im digitalen Raum weiter verschärfen will. Nach Angaben der Kommission erfüllen bislang die wenigsten großen Plattformen die europäischen Anforderungen vollständig. Zwar wird Meta zugutegehalten, bereits erste Schutzmaßnahmen eingeführt zu haben, aus Sicht der Behörde reichen diese jedoch nicht aus. Ob daraus tatsächlich ein Verstoß gegen den Digital Services Act und damit eine milliardenschwere Strafe wird, entscheidet sich jedoch erst nach Abschluss des laufenden Verfahrens.


EU ermittelt gegen Meta:

Kinder trotz Verbot auf Instagram aktiv

© dole777 – Unsplash, Veränderungen via Canva vorgenommen

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