Künstliche Intelligenz
Meta stellt sich gegen die KI-Pläne der EU
Kurz vor Inkrafttreten eines weiteren Teils der EU-KI-Verordnung („AI Act“) hat Meta, der US-Konzern hinter Facebook und Instagram, entschieden, den freiwilligen Verhaltenskodex der Europäischen Kommission für KI-Anbieter nicht zu unterzeichnen. Der Konzern kritisiert den Kodex als rechtlich unsicher, überregulierend und innovationsfeindlich.
In einem LinkedIn Post schreibt Joel Kaplan, Chief Global Affairs Officer bei Meta: „Europa ist bei der KI auf dem Holzweg. Wir haben den Verhaltenskodex der Europäischen Kommission für allgemeine KI-Modelle (GPAI) sorgfältig geprüft, und Meta wird ihn nicht unterzeichnen.“ Laut Kaplan behindert der Kodex europäische KI-Innovationen. Er könne die Entwicklung und fortschrittlicher KI-Modelle bremsen und die Möglichkeiten von Start-ups einschränken.
Dass Meta so offen auf Konfrontationskurs geht, ist ein bemerkenswerter Schritt. Das Unternehmen möchte in der EU nämlich verstärkt auf eigene KI-Dienste wie das Sprachmodelle Llama 3 setzen. Sie sollen künftig sowohl über eigene Plattformen als auch in Kooperation mit Cloud- und Hardwareanbietern zum Einsatz kommen. So kündigte Meta an, seine eigene KI in Qualcomm-Smartphones und Ray-Ban-Brillen zu integrieren.
Screenshot des Posts von Joel Kaplan bei LinkedIn.
(Bild: LinkedIn)
Risikobasierter Ansatz
Der von der EU-Kommission Anfang Juli vorgestellte Kodex 4895378 ist nicht bindend. Die Union fordert darin unter anderem eine transparente Dokumentation angebotener KI-Modelle, Ausschluss urheberrechtlich geschützter Materialien beim Training sowie das Berücksichtigen von Löschwünschen von Rechteinhabern.
Der AI Act stuft KI-Systeme nach ihrem Risikograd ein. Ein „minimales Risiko“ haben demnach Anwendungen wie Übersetzungssoftware oder einfache Chatbots, ein „begrenztes Risiko“ haben Systeme wie generative KI; sie unterliegen Transparenzpflichten, etwa zur Kennzeichnung von Inhalten. Anwendungen in Personalwesen, Bildung und Produktsicherheit haben laut AI Act ein „hohes Risiko“ und unterliegen strengeren Auflagen. Anwendungen mit „unannehmbarem Risiko“, darunter soziale Bewertungssysteme oder manipulative Verhaltenssteuerung, sind verboten.
Schrittweise Umsetzung
Der europäische AI Act soll generell den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa regeln. Er hat das Ziel, den Einsatz von KI sicher, transparent und ethisch zu gestalten, wobei Grundrechte von Personen geschützt aber gleichzeitig Innovationen unterstützt werden sollen. Der Act trat im August 2024 in Kraft, allerdings werden einzelne Teile daraus erst nach und nach wirksam.
Ab dem 2. August 2025 gilt die in Artikel 50 des AI Acts verankerte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Dieses wichtige Kapitel des Acts bezieht sich auf die sogenannte „General Purpose AI“ (GPAI), also Systeme wie Sprach-KIs, Bildgeneratoren und Musikkomponiermaschinen. Fast alle Anbieter haben ihren Firmensitz in den USA, beispielsweise der Anbieter von GPT, OpenAI, sowie Anthropic (Claude), Google (Gemini) und Meta (Llama).
Diese Firmen trifft die Verordnung mit voller Wucht. Sie hatten daher einen Aufschub beim AI Act gefordert. Doch die EU entschied sich gegen ein späteres Inkrafttreten und hielt am beschlossenen Zeitplan fest. Während OpenAI, Mistral und weitere Anbieter, darunter Microsoft, den Kodex zumindest offiziell als sinnvoll und pragmatisch begrüßen, lehnt Meta ihn nun also ab und geht gegenüber der EU-Kommission auf Konfrontationskurs. Auch wenn der Kodex bisher auf Freiwilligkeit beruht ist unklar, was das künftig für Metas Zugang zum europäischen Markt bedeuten wird.
(dwi)
Künstliche Intelligenz
Ungestört surfen mit Smartphone und Tablet
Die Nutzung von Webdiensten und Apps nervt auf dem Smartphone noch mehr als auf dem Rechner: Das kleine Display wird oft von Werbung eingenommen, die man nur schwer wegdrücken kann – wenn überhaupt. Und Empfehlungsalgorithmen sorgen dafür, dass man möglichst viel davon konsumiert. Im Hintergrund wird der Nutzer dabei ungewollt von Trackern bespitzelt, deren Einsatz er über komplizierte Cookie-Banner auch noch selbst genehmigen muss.
Doch dagegen gibt es bewährte Mittel: Inzwischen funktionieren viele der Antiwerbe- und Antitracking-Maßnahmen, die Sie vom Rechner kennen, auch auf Ihrem Smartphone und Tablet mit Android oder iOS. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Nerven.
- Werbung, Cookie-Banner & Co. sind auf dem Smartphone besonders lästig.
- Aber auch davon können Sie das meiste mit passenden Browsern und Add-ons loswerden.
- Auch YouTube und Social Media können Sie künftig störungsfrei genießen.
Der Weg in eine bessere, ungestörte Surfwelt beginnt mit der Wahl des Browsers. Bei Mobilgeräten ist die Situation etwas komplizierter als am Rechner, auch wenn es viele der von dort bekannten Browser für Android und iOS gibt. Diese Apps haben jedoch oft einen eingeschränkten Funktionsumfang und weniger Anpassungsmöglichkeiten. Beim Thema Add-ons zum Beispiel lässt Google seine mobilen Chrome-Nutzer seit jeher im Regen stehen, die Installation eines Adblockers fällt für sie flach. Apple-Nutzer können Safari seit iOS 15 und iPadOS 15 zwar um Erweiterungen ergänzen; die müssen aber über den App Store verteilt und somit von Apple abgesegnet werden. Entsprechend klein ist die Auswahl, zudem sind viele bekannte Erweiterungen im Apple App Store kostenpflichtig.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ungestört surfen mit Smartphone und Tablet“.
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Künstliche Intelligenz
Pixel Drop: Google verpasst seinen Pixel-Smartphones Material 3 Expressive
Im Mai hatte Google mit Material 3 Expressive das erste Redesign für Android seit vier Jahren präsentiert. Nun verteilt der Hersteller es für seine Modelle Pixel 6 bis 9, nachdem die Pixel-10-Serie es schon ab Werk installiert hatte. Mit dem Pixel Drop (Android 16 QPR1 (Quarterly Platform Release)) landen neben der Designauffrischung noch ein paar weitere Funktionen auf den Pixel-Geräten.
Mehr Farbe und Gestaltungsfreiheit
Mit Material 3 Expressive setzt Google auf das 2021 eingeführte „Material You“ auf, das eine Fortsetzung des Material Design aus dem Jahr 2014 darstellen soll. Die aufgefrischte Designsprache ziehen mit Android 16 QPR1 und Wear OS 6 zunächst in Pixel-Smartphones und -Smartwatches ein. Schon seit einigen Wochen bereitet Google auf den systemseitigen Umstieg vor, indem zahlreiche hauseigene Apps den neuen Anstrich erhalten. Damit einhergehen etwa größere Buttons und neue Farben.
Googles Anruferansicht unter Android ähnelt in gewisser Weise Apples Kontaktpostern.
(Bild: Google)
Neben der Gmail-App ist das neue Design auch schon in der Google-Telefon-App, Wallet, Drive und weiteren zu sehen. Auch auf seinen Pixel-Watch-Modellen hat der Konzern erste optische Anpassungen vorgenommen, die Material 3 Expressive widerspiegeln. Zudem können Nutzer das Hintergrundbild des Sperrbildschirms nun mit Live-Effekten wie Formen und Wettereffekten versehen.
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Auf Systemebene ziehen mit Material 3 Expressive Änderungen in den Schnelleinstellungen ein, deren einzelne Kacheln nun in verschiedenen Größen dargestellt werden können. Außerdem setzt Google bei den Schnelleinstellungen, Benachrichtigungen und dem App-Drawer auf einen teilweise transparenten Hintergrund, der wie Milchglas wirkt. Zudem ziehen neue Animationen ein, die „natürlicher, federnder“ anmuten und „alltägliche Routinen auflockern“ sollen. Wenn zum Beispiel eine Benachrichtigung ausblendet wird, reagieren die danebenliegenden Benachrichtigungen auf die Interaktion. Die neuen Animationen werden durch haptisches Feedback und Ton untermalt.
Was noch?
Laut Google sollen später im September noch weitere Funktionen für die Pixel Buds Pro 2 wie „Adaptive Audio“ erscheinen. Damit sollen sich die Kopfhörer „intelligent“ an die Umgebung anpassen, sodass Träger und Trägerinnen „aufmerksam bleiben und gleichzeitig Musik oder Podcast hören“ können. Des Weiteren kommt der Schutz vor lauten Geräuschen hinzu, der das Gehör schonen kann.
Zudem können Nutzer mit den Pixel Buds Pro 2 Gespräche mit Gemini führen, etwa wenn der Fernseher läuft oder Menschen sich um den Träger herum unterhalten. Mit dem Update soll es ähnlich wie bei Apples Airpods möglich sein, eingehende Anrufe anzunehmen oder abzulehnen, ohne die Hände zu benutzen – ein Nicken oder Kopfschütteln genügt, so Google. Des Weiteren wird es möglich sein, die Navigation für Fußgänger oder Radfahrerinnen auf dem Smartphone zu initiieren, und Google Maps wird automatisch auf der Pixel Watch angezeigt.
Teil des Updates sollten eigentlich noch die Live-Updates sein, die Google in der Ankündigung nicht erwähnt. Daher ist ungewiss, ob sie nun an Bord sind oder nicht. Mit den Live-Updates können etwa Fortschrittsbenachrichtigungen von ausgewählten Liefer-, Mitfahr- und Navigations-Apps in Echtzeit im Sperrbildschirm oder in der Statusleiste verfolgt werden. Sie erinnert ein wenig an Apples Live-Aktivitäten, jedoch ist das Feature auf Android funktional stärker eingeschränkt.
Die neue Android-Version kann auf Googles Smartphones ab dem Pixel 6 installiert werden. Auch das Pixel Fold, 9 Pro Fold und das Pixel Tablet sind kompatibel.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Fab in China: USA streichen Exporterleichterung für TSMC
Die US-Regierung widerruft nun auch die Exportgenehmigungen für den chinesischen Standort von Chipfertiger Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC). Wie zuvor bei Intel, Samsung und SK Hynix läuft die Ausnahmeregelung für TSMC zum Jahresende aus.
„Betrieb sicherstellen“
TSMC bestätigte gegenüber verschiedenen Medien, von der US-Regierung über den Ablauf der Blanko-Exportgenehmigung für die Fab in Nanjing informiert worden zu sein. Das Unternehmen habe die erforderlichen Schritte eingeleitet und bleibe mit der US-Regierung im Austausch, heißt es. Das Unternehmen arbeite weiter daran, „den unterbrechungsfreien Betrieb von TSMC Nanjing sicherzustellen“.
Mit der Einstufung der Fab in Nanjing als „Validated End User“ (VEU) konnte TSMC US-Technologie für den chinesischen Standort einkaufen, ohne dafür jedes Mal eine Exportgenehmigung erhalten zu müssen. Dieser Status wird dem Standort nun entzogen.
Ab dem Jahreswechsel kann TSMC zwar weiter Technologie einführen, die in den USA Exportbeschränkungen unterliegt. Dafür benötigt das Unternehmen dann aber jeweils einzelne Ausfuhrgenehmigungen. Das könnte den Betrieb der Fab beeinträchtigen.
Börse bleibt entspannt
Die Börse reagierte dennoch milde auf die Nachricht. In Nanjing produziert TSMC Chips im 16-nm-Verfahren und andere ältere Halbleiter. Der Standort trug im Geschäftsjahr 2024 nur rund 2,4 Prozent zum Gesamtumsatz des Unternehmens bei. TSMC hatte bereits in seinem Geschäftsbericht gewarnt, dass die Ausnahmegenehmigung jederzeit widerrufen werden kann.
Zuvor hatte die US-Regierung den VEU-Status für chinesische Niederlassungen von Intel, Samsung und SK Hynix einkassiert. Auch für diese drei Hersteller gilt ab Januar 2026, dass sie für Exporte von US-Technologie an ihre chinesischen Standorte eine Genehmigung benötigen.
(vbr)
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