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Künstliche Intelligenz

Meta, X und LinkedIn wehren sich gegen Steuerforderungen Italiens


Die US-Tech-Konzerne Meta, X und LinkedIn haben Einspruch gegen eine Mehrwertsteuerforderung Italiens eingelegt, die einen Präzedenzfall für die Steuerpolitik in der gesamten Europäischen Union (EU) schaffen könnte. Das berichtete am Montag die Nachrichtenagentur Reuters exklusiv und beruft sich dabei auf vier mit der Angelegenheit vertraute Quellen.

Es ist das erste Mal, schreibt Reuters, dass Italien keine Vergleichsvereinbarung erzielt hat, nachdem es Steuerforderungen gegen Tech-Unternehmen erhoben hat. Deshalb wurde ein vollwertiges Steuergerichtsverfahren eingeleitet. Die italienischen Steuerbehörden argumentieren demnach, dass kostenlose Nutzerregistrierungen bei den Plattformen X, LinkedIn und Meta als steuerpflichtige Transaktionen angesehen werden sollten, da sie die Bereitstellung eines Mitgliedskontos im Tausch für die persönlichen Daten der Nutzer erfolge. Nach Ansicht mehrerer von Reuters befragter Experten könnte der italienische Ansatz auch Unternehmen über die Tech-Konzerne hinaus treffen – von Fluggesellschaften über Supermärkte bis hin zu Verlagen. Zahlreiche Unternehmen knüpfen den Zugang zu kostenlosen Diensten auf ihren Websites an die Zustimmung zu Cookies, die Nutzerdaten sammeln. Zudem könnte die Erhebung einer solchen Mehrwertsteuer auf die gesamte EU ausgeweitet werden.

Im konkreten Streitfall geht es um Steuerforderungen von mehr als einer Milliarde Euro. Von Meta, der Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, fordert Italien 887,6 Millionen Euro, von Elon Musks sozialem Netzwerk X 12,5 Millionen Euro und von Microsofts LinkedIn rund 140 Millionen Euro. Die drei Unternehmen haben vor wenigen Tagen ihre Einsprüche bei einem erstinstanzlichen Steuergericht in Italien eingereicht, so Reuters, aber wohl nach der Frist für die Beantwortung des Steuerbescheids vom März.

Gegenüber Reuters erklärte Meta, man habe „in vollem Umfang mit den Behörden bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen nach EU- und lokalem Recht“ zusammengearbeitet. Das Unternehmen „lehne die Idee, dass die Bereitstellung des Zugangs zu Online-Plattformen für Nutzer der Mehrwertsteuer unterliegen sollte, entschieden ab“.

Ein vollständiges Verfahren in dieser Angelegenheit würde laut Reuters drei Instanzen umfassen und dauert im Durchschnitt zehn Jahre. Ob es dazu kommt, sei allerdings ungewiss.

In einem nächsten Schritt bereite sich die Regierung in Rom darauf vor, ein Gutachten bei der EU-Kommission einzuholen, so die Reuters-Quellen. Dafür werde die italienische Steuerbehörde spezifische Fragen vorbereiten, die das italienische Wirtschaftsministerium dann an den Mehrwertsteuerausschuss der EU-Kommission senden wird. Dieser tagt zweimal im Jahr. Italien plane, die Fragen für die für Anfang November anstehende Sitzung einzureichen.

Der Mehrwertsteuerausschuss der EU-Kommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium. Seine Bewertung ist für die Kommission nicht bindend. Ein negatives Urteil aber könnte Italien dazu veranlassen, das Verfahren einzustellen und die strafrechtlichen Ermittlungen der italienischen Staatsanwaltschaft gegen die Tech-Konzerne fallen zu lassen, so Reuters mit Verweis auf die Quellen.

Zusätzliche Brisanz erhält das Verfahren durch den von der US-Regierung Donald Trump gegen die EU angestrengten Handelskonflikt. Ab dem 1. August sollen für Waren aus der EU Zölle in Höhe von 30 Prozent gelten. Trump sind besonders die Pläne der EU für eine Steuer auf große Digitalkonzerne ein Dorn im Auge. Kurz nach seiner Zolldrohung gab es Meldungen, wonach die EU-Kommission bei der Digitalabgabe einen Rückzieher machen könnte, um die Zollverhandlungen mit den USA zu erleichtern. Auch dem Nachbarland Kanada drohte Trump mit Zöllen als Vergeltung für die dort erwogene Digitalsteuer, die vor Kurzem aber gekippt wurde.


(akn)



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Drei Fragen und Antworten: Wie man einen Messenger souverän macht


Oft scheint es, die digitale Souveränität würde in den immer gleichen Diskussionen und Sonntagsreden feststecken. Dabei gibt es auch Beispiele von Unternehmen, die bereits weiter sind – wie der Messenger Wire. Wir haben Benjamin Schilz, CEO des Unternehmens, gefragt, wie sie ihre Infrastruktur souverän aufgestellt haben.

Viele Anbieter werben mit Open Source und Souveränität – und setzen im Hintergrund trotzdem auf US-Hyperscaler. Ganz konkret: Geht Wire einen anderen Weg? Und wie kann Wire die operative Kontrolle über die Nutzerdaten behalten?

Wire ist vollständig europäisch aufgestellt – mit Hauptsitz in der Schweiz – und unterliegt ausschließlich dem EU- und Schweizer Datenschutzrecht. Unsere Infrastruktur läuft ausschließlich bei unabhängigen europäischen Hosting-Providern, wir haben also keine Abhängigkeiten zu US-Hyperscalern. Die Kontrolle über alle Systeme liegt operativ komplett bei uns. Der gesamte Quellcode ist offen und unter Open-Source-Lizenz verfügbar. Zusammen mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und einer Zero-Knowledge-Architektur bedeutet das: Auf Nutzerdaten kann technisch niemand zugreifen – weder wir noch Dritte.




Auf dem IT Summit by heise 2025 am 11. und 12. November im München erklären renommierte Experten, was europäische Cloud-Hoster im Vergleich zu US-Hyperscalern leisten und wie man KI-Lösungen lokal betreibt. Lernen Sie aus Fallstudien, wie andere Unternehmen ihre digitale Abhängigkeit vermindert haben. Erfahren Sie, wie Open Source Ihre Software-Landschaft unabhängiger macht und warum mehr digitale Souveränität die IT-Sicherheit verbessert.

Der IT Summit by heise 2025, die neue Konferenz für IT-Verantwortliche, findet am 11. und 12. November im Nemetschek Haus in München statt. Veranstalter ist heise conferences, das Programm kommt aus der iX-Redaktion.

Aufgrund welcher technischer und organisatorischer Kriterien hat Wire seine Infrastrukturpartner ausgewählt?

Wir haben Partner gewählt, die groß genug sind und technisch die Kapazität haben, um auch große Unternehmen und Behörden zuverlässig zu bedienen. Außerdem war uns wichtig, dass sie die Anforderungen an die digitale Souveränität der EU erfüllen und sich klar dazu bekennen.

Auch Open-Source-Software ist bereits durch komplizierte Abhängigkeiten in die Security-Bredouille geraten. Wie geht Wire hiermit bei der Entwicklung der eigenen Software um?

Wir begegnen diesem Risiko mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen. Dazu gehören ein automatisiertes Tracking unserer Abhängigkeiten, semantische Versionierung und Dependency-Locking, aber auch regelmäßige Code-Audits und Security-Reviews. Ergänzend setzen wir auf automatisierte Sicherheitsscans sowie konsequentes Patch-Management, sodass wir bei Bedarf sehr schnell Updates ausrollen können. Zusätzlich lassen wir externe Audits durchführen und beziehen Meldungen und Hinweise aus der Open-Source-Community mit ein.

Herr Schilz, vielen Dank für die Antworten! Die digitale Souveränität in der Praxis ist ebenfalls Fokus-Thema der nächsten iX 10/2025, die am 19. September erscheint. Ein Interview mit Dorothea Schneider, bei der Bundesdruckerei für das Projekt Bundesportal verantwortlich, veröffentlichen wir vorab und kostenlos.

In der Serie „Drei Fragen und Antworten“ will die iX die heutigen Herausforderungen der IT auf den Punkt bringen – egal ob es sich um den Blick des Anwenders vorm PC, die Sicht des Managers oder den Alltag eines Administrators handelt. Haben Sie Anregungen aus Ihrer tagtäglichen Praxis oder der Ihrer Nutzer? Wessen Tipps zu welchem Thema würden Sie gerne kurz und knackig lesen? Dann schreiben Sie uns gerne oder hinterlassen Sie einen Kommentar im Forum.


(fo)



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Weg von Spotify: Was Deezer, Tidal, Apple Music & Co. besser machen | c’t uplink


Unsere Musikstreaming-Experten Hartmut Gieselmann von c’t und Daniel Ziegener von heise+ vergleichen Spotify mit Amazon Music, Apple Music, Deezer, Tidal und anderen. Wir reden über deren Preise, über Qualitäten und darüber, welcher der Dienste am meisten Geld an die Musiker auszahlt.


Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

Zuerst die gute Nachricht: Die Tools, um seine Playlists und Albensammlung von einem Dienst zum nächsten mitzunehmen, sind ausgereift und einfach zu bedienen. Kostenlos sind sie allerdings nur für kleine Sammlungen. Für größere muss man ein Abo abschließen – das man allerdings nach einem Monat wieder kündigen kann.

Nicht alle Streamingdienste haben die Musik in verlustfreien Formaten oder mit hohen Bitraten im Angebot. Daniel und Hartmut sind sich aber einig, dass man die Unterschiede nur mit teuren Lautsprechern und Kopfhörern wahrnimmt. Interessanter ist Dolby Atmos, denn einige der eigentlich für 3D-Sound gedachte Eigenschaften verbessern quasi nebenbei auch den normalen Stereosound.

Vom Angebot her liegen alle Dienste nahe beisammen. Dass einzelne Künstler auf einzelnen Diensten nicht zu finden sind, gehört weitgehend der Vergangenheit an. Deutlicher unterscheiden sich die Dienste darin, wie gut die Vorschlagsalgorithmen arbeiten, KI versus kuratiert, grob gesagt.

Weiter diskutieren wir über die Vergütungen für Künstler, sprechen Alternativen wie Konzerte, CD- und Merch-Käufe, aber auch Alternativen wie Bandcamp an. Auch die Verteilmöglichkeiten kommen zur Sprache, also Spotify Connect, Tidal Connect, AirPlay oder einfach Bluetooth.

Zu Gast im Studio: Hartmut Gieselmann, Daniel Ziegener
Host: Jörg Wirtgen
Produktion: Pascal Schewe

► Die heise+- und c’t-Artikel zum Thema (Paywall):
https://heise.de/s/m1pNP
https://heise.de/s/kDnWV
https://heise.de/s/zKr4M
https://heise.de/s/1ZkJb

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

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► c’t auf Papier: überall, wo es Zeitschriften gibt!


(jow)





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Batman gegen die KI: Auch Warner zerrt Midjourney vor Gericht


Der Unterhaltungskonzern Warner Bros. Discovery aus New York im gleichnamigen US-Bundesstaat hat eine umfassende Klage gegen den KI-Bildgenerator-Dienst Midjourney eingereicht. Der Vorwurf lautet auf massive und vorsätzliche Urheberrechtsverletzung.

In der beim Bundesgericht in Kalifornien eingereichten Klageschrift wird dem Unternehmen Midjourney aus San Francisco vorgeworfen, seine Künstliche Intelligenz illegal mit unzähligen urheberrechtlich geschützten Bildern trainiert zu haben. Konkret geht es um bekannte Charaktere aus dem Warner-Universum, darunter Batman, Superman, die Looney Tunes und Harry Potter.

Laut der Klageschrift, aus der unter anderem Engadget zitiert, geht der Vorwurf über das reine Training der KI hinaus. Warner Bros. Discovery argumentiert, Midjourney nutze die Popularität der Charaktere gezielt als Verkaufsargument für seine kostenpflichtigen Abonnements.

Besonders schwer wiege der Umstand, dass Midjourney zeitweise technische Schutzmaßnahmen implementiert hatte, die eine Erstellung von Bildern mit Warner-Charakteren unterbanden. Diese seien aber in jüngster Vergangenheit wieder entfernt worden. „Es ist schwer, sich eine Urheberrechtsverletzung vorzustellen, die vorsätzlicher ist als das, was Midjourney hier tut“, heißt es dazu in den Gerichtsunterlagen.

Die Klage von Warner Bros. Discovery ist der nächste logische Schritt in einer ganzen Reihe von juristischen Auseinandersetzungen, mit denen sich Entwickler generativer KI konfrontiert sehen. Bereits im Juni 2025 hatten die Konzerne Disney und Universal Studios eine sehr ähnliche Klage gegen Midjourney eingereicht.

Diese Entwicklung zeigt, dass die großen Rechteinhaber nicht länger bereit sind, die Trainingsmethoden der KI-Anbieter hinzunehmen. Die grundlegende Frage, ob das Auslesen und Verarbeiten urheberrechtlich geschützter Werke zum Training einer KI unter Ausnahmeregelungen wie „Fair Use“ fällt, wird nun an entscheidender Stelle verhandelt.

Der Ausgang dieser Gerichtsverfahren könnte weitreichende Konsequenzen haben. Sollten die Gerichte zugunsten der Hollywood-Studios entscheiden, könnte dies das Geschäftsmodell vieler KI-Unternehmen fundamental infrage stellen. Sie wären gezwungen, für Trainingsdaten künftig Lizenzgebühren zu entrichten oder ihre Modelle auf Basis lizenzfreier oder explizit freigegebener Daten komplett neu zu entwickeln.

Ein Urteil zugunsten von Midjourney hingegen könnte die Position der KI-Unternehmen stärken und die bisherige Praxis des sogenannten „Scraping“ von Daten aus dem Internet rechtlich festigen. Das birgt jedoch die Gefahr, die Position von Künstlern und anderen Kreativen weiter zu schwächen, deren Werke ohne ihre Zustimmung oder Vergütung zur Grundlage neuer kommerzieller Produkte gemacht werden. Der Weg zu einer klaren rechtlichen Regelung bleibt damit vorerst den Gerichten überlassen.

Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.


(jle)



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