Datenschutz & Sicherheit
Microsoft: Installationsmedien mit neuen Standard-Apps, Hotpatching für ARM
Microsoft bringt die mitgelieferten Standard-Apps auf den Windows-Installationsmedien auf aktuellen Stand. Außerdem liefert das Unternehmen nun auch Hotpatching für ARM-Prozessor-basierte Windows-PCs.
Das hat Microsoft im Message-Center der Windows-Release-Health-Notizen angekündigt. Das Unternehmen erklärt zu den Installationsmedien, dass mit Medien für Windows 11 24H2 sowie Windows Server 2025, die nach dem Juni 2025 erstellt wurden, die neuen Programm-Versionen direkt verfügbar sind. Sie brauchen dann keine unmittelbare Aktualisierung aus dem Microsoft Store. Das soll für ein sichereres, Richtlinien-getreues und nutzerfreundliches Deployment sorgen. Die Apps schließen in den aktualisierten Fassungen unter anderem Sicherheitslücken.
Bislang waren die Release-to-manufacturing-Fassungen (RTM) auf den Medien vorzufinden. Betroffen sind unter Windows 11 Alarms & Clock, App Installer, AV1 Video Extension, AVC Encoder Extension, Bing Search, Calculator, Camera, Clipchamp, Cross Device Experience Host, Get Help, HEIF Image Extension, HEVC Video Extension, Media Player, Microsoft Store, Microsoft To Do, Notepad, Office Hub, Paint, Phone Link, Photos, Power Automate, Quick Assist, Raw Image Extension, Snipping Tool, Solitaire Collection, Sound Recorder, Sticky Notes, Store Purchase App, VP9 Video Extension, Weather, Web Media Extensions, WebP Image Extension, Windows Security, Windows Web Experience Pack, Xbox Game Bar und Xbox Speech-to-Text-Overlay – insgesamt 36 Apps. Bei Windows Server 2025 ist die Liste deutlich übersichtlicher, hier sind die aktuellen Fassungen von App-Installer und Windows Security dabei.
Hotpatching für ARM-PCs
Außerdem verkündet Microsoft die allgemeine Verfügbarkeit von Hotpatching für Windows 11 24H2 auf ARM64-Geräten. Für AMD- und Intel-basierte X64-Rechner hatte Microsoft bereits im April Hotpatching freigegeben. Seitdem beobachtet das Unternehmen eine rasant steigende Nutzung der Hotpatching-Funktion. Millionen von Geräten und Tausende von Kunden haben bereits Hotpatches in den Hotpatch-Update-Monaten erhalten.
Die Hotpatches ermöglichen die Installation und Aktivierung von Sicherheitsupdates, ohne dass ein Geräteneustart nötig wäre. Die sieht Microsoft für Hotpatch-aktivierte Geräte nur noch viermal im Jahr vor, anstatt bislang jeden Monat zu den Sicherheitsupdates zum Patchday. Um Hotpatching auf ARM-Geräten zu nutzen, müssen Interessierte jedoch „Compiled Hybrid Portable Executable“ (CHPE) deaktivieren. Das ist ein Kompatibilitäts-Layer zur Ausführung von x86-Binärdateien auf den ARM-PCs.
Seit Anfang des Monats aktiviert Microsoft Hotpatching für Windows-Enterprise-Kunden mit Windows Autopatch standardmäßig. Damit will Microsoft den Umgang mit Hotpatching vereinfachen.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Windows-Updates führen zu unerwarteten Benutzerkontensteuerungs-Prompts
Rufen Windows-Nutzerinnen und -Nutzer mit gewöhnlichen Benutzerrechten nach der Installation der August-Updates bestimmte Programme oder etwa die Reparaturfunktion von MSI-Installern auf, erhalten sie neuerdings einen Benutzerkontensteuerungs-Prompt (UAC). Installationen können deshalb auch fehlschlagen. Darauf weist Microsoft jetzt hin.
In einem Beitrag in den Windows-Release-Health-Notizen erklärt Microsoft das neue Verhalten von Windows. Grundsätzlich will Microsoft mit dem Update eine Sicherheitslücke im Windows-Installer schließen, durch die Angreifer aufgrund „schwacher Authentifizierung“ ihre Rechte im System ausweiten können (CVE-2025-50173 / EUVD-2025-24338, CVSS 7.8, Risiko „hoch„). Der Lösungsansatz besteht darin, einen Prompt der Benutzerkontensteuerung zum Vergeben der nötigen Administratorrechte anzuzeigen, sofern Aktionen des Windows-Installers (MSI) wie Reparaturen und ähnliche ausgeführt werden sollen.
Microsoft listet auf, dass diese Änderung nun in Benutzerkontensteuerungs-Rückfragen in einigen Szenarien sorgen kann: Beim Aufruf von MSI-Reparaturoperationen (etwa mittels „msiexec /fu“ [sic!]), beim Start von Autodesk-Apps, AutoCAD, Civil 3D oder Inventor CAM, sowie bei der Installation einer MSI-Datei, nachdem Nutzer sich das erste Mal in der App angemeldet haben. Außerdem können UAC-Prompts bei Installation von Apps auftreten, die sich als Benutzer installieren lassen, beim Start von Windows-Installern bei einem Active Setup, beim Verteilen von Paketen mittels Manager Configuration Manager (ConfigMgr), die auf Nutzer-spezifische „Advertising“-Konfigurationen zurückgreifen und beim Aktivieren des Secure Desktops.
Fehlschlagende Installationen
Weiter erklären Microsofts Entwickler, dass Installationen mit einer Fehlermeldung fehlschlagen können. Das passiert etwa, wenn Nutzer mit Standardrechten eine MSI-Reparaturfunktion anstoßen, die keine Dialoge anzeigt. Als Beispiel nennen die Redmonder die Installation und den Start von Microsoft Office Professional Plus 2010 als Standardnutzer. Im Konfigurationsvorgang erscheint dann der Fehler 1730.
Als Gegenmaßnahme empfiehlt Microsoft, die App nach Möglichkeit als Administrator zu starten. Etwa aus dem Startmenü oder aus den Suchergebnissen heraus durch Rechtsklick und der Auswahl „Als Administrator ausführen“. IT-Verwalter können bei Microsofts Support for Business eine spezielle Gruppenrichtlinie anfordern, die dann offenbar Standardnutzern die Möglichkeit bietet, Apps als Admin auszuführen.
Microsoft arbeitet den Angaben zufolge an einer Lösung, die Admins die Möglichkeit gibt, bestimmten Apps MSI-Operationen ohne UAC-Prompts einzurichten. Betroffen sind eigentlich alle derzeit unterstützten Windows-Versionen: Windows 11 24H2, 23H2, 22H2, Windows 10 22H2, 21H2, 1809, Enterprise LTSC 2019, Enterprise LTSC 2016, 1607, Enterprise 2015 LTSB und Windows Server 2025, 2022, 1809, 2019, 2016, 2012 R2 und 2012.
Die August-Sicherheitsupdates für Windows haben ungewöhnlich viele Nebenwirkungen aufgezeigt. Zunächst schlug das Verteilen der Updates mittels WSUS fehl. Das konnte Microsoft lösen, allerdings wurde im gleichen Atemzug bekannt, dass das Zurücksetzen und die Wiederherstellung mit Windows-Bordmitteln nach Anwendung der Updates nicht mehr klappte. Ein ungeplantes Update des Updates außer der Reihe hat die zugrundeliegenden Fehler schließlich korrigiert. Schließlich hat das Windows-Sicherheitsupdate noch für Aussetzer beim professionellen Video- und Audio-Streaming gesorgt, das etwa mit OBS genutzt werden kann.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Serientäter bekennen sich zu IT-Angriff auf Jaguar Land Rover
Nach einem IT-Angriff auf Jaguar Land Rover stehen in Großbritannien Produktion und Vertrieb still. Am Dienstag wurden zahlreiche Mitarbeiter nach Hause geschickt, weil sie ohne die heruntergefahrenen IT-Systeme nicht arbeiten können. Auf einer Messaging-App sind nun öffentliche Bekenntnisse zu der Tat aufgetaucht.
Eine Bande namens Scattered Lapsus$ Hunters prahlt mit der Straftat und hat als Beweis des erfolgreichen Eindringens in die Computer Jaguar Land Rovers (JLR) Screenshots gepostet. Das berichtet die BBC (British Broadcasting Corporation). Die Postings sind auf Englisch verfasst. Außerdem hat sich eine Person, die sich als Sprecher der Bande geriert, in nicht öffentlich ausgetauschten Textnachrichten auf Englisch verständigt.
Daraus gehe hervor, dass JLR erpresst werden soll. Der Autohersteller hat bislang keine Details zur Vorgehensweise, zur Art der kopierten Daten oder zu etwaigen Geldforderungen gemacht. Nur soviel: Es gäbe zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass Kundendaten heruntergeladen wurden.
Junge Briten
Ein weiteres Indiz, das, neben der Sprachwahl, auf inländische Täter deutet, ist der Name, den sich die Gruppe gegeben hat. Er soll offenbar darauf hinweisen, dass es sich um versprengte Mitglieder dreier krimineller Gruppen handelt, die sich vor allem aus jungen Briten zusammensetzen. Dazu gehört Scattered Spider, die im April und May die Einzelhändler M&S (Marks & Spencer), Co-op und Harrods angegriffen hat. Im Juli wurden in England eine 20 Jahre alte Frau, zwei 19-jährige Männer und ein siebzehnjähriger Bursche verhaftet.
Lapsus$ ist seit Jahren amtsbekannt, hat sie doch prominente Einrichtungen angegriffen: Zu den bekannten Opfern zählen Rockstar Games, das brasilianische Gesundheitsministerium, Nvidia, Samsung, Ubisoft, T-Mobile, Microsoft, Uber und die British Telecom. Ende 2023 wurde ein minderjähriger Brite schuldig befunden, ein gerade großjährig gewordener Landsmann in die forensische Psychiatrie gesteckt. Seine Begier, weitere IT-Straftaten zu begehen, ist so groß, dass er als Gefahr für die Öffentlichkeit eingestuft werden musste. Der Dritte im Bunde, Shinyhunters ist vor allem für den Einbruch bei Ticketmaster und den einstigen Mitbetrieb des Breachforums bekannt.
Die Täter sind eher keine ausgefeilten Zeroday-Experten, sondern haben sich bislang vorwiegend Methoden aus dem Werkzeugkasten des Social Engineering bedient, um sich in Unternehmensnetze einzuschleichen. Dann leiten die Kriminellen Daten aus, erpressen ihre Opfer, und protzen damit online. Zusammengefunden haben sich die Täter laut BBC über das soziale Untergrundnetzwerk The Com (The Community), vor dem Strafverfolger wie die britische National Crime Agency und das FBI öffentlich warnen.
(ds)
Datenschutz & Sicherheit
Sag deine Meinung zur Massenüberwachung
Die EU-Kommission arbeitet an einem Gesetz, das Internet-Unternehmen und Diensteanbietern vorschreiben soll, Metadaten aller Kunden ohne Anlass zu speichern. Es geht darum, Verkehrsdaten für einen noch nicht näher bestimmten Zeitraum zu speichern und an staatliche Behörden herauszugeben. Man mag das Wort fast nicht mehr hören: Es geht wieder um die Vorratsdatenspeicherung.
Die Diskussionen um die Idee begannen in Europa schon kurz nach dem 11. September 2001. In Deutschland war das Thema erstmal abgeräumt, als das Bundesverfassungsgericht die damalige deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärte. Mehr als zwanzig Jahre später steht der Zombie wieder auf, in Europa und auch in Deutschland.
Vorratsdatenspeicherung
Wir berichten seit zwanzig Jahren über die politischen Vorhaben rund um die Vorratsdatenspeicherung. Unterstütze unsere Arbeit!
Der Europäische Gerichtshof hatte immer wieder darüber geurteilt und noch letztes Jahr im Grundsatz seine Position beibehalten: Eine allgemeine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig.
Doch die Kommission probiert es erneut. Im Juni kündigte sie an, eine Folgenabschätzung für eine neue Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Denn weil die verdachtsunabhängige Massenüberwachung ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen in Europa wäre, müssen die Folgen erwogen werden.
Öffentliche Konsultation
Daher läuft nun eine Befragung zur „Öffentlichen Konsultation zu einer EU-Initiative zur Vorratsdatenspeicherung durch Diensteanbieter für Strafverfahren“. Die Kommission will in dem Fragebogen wissen, was die Bevölkerung von dem Neuanlauf hält. Sie fragt darin auch nach alternativen Maßnahmen und warum sie vorzuziehen wären.
Dankenswerterweise hat EDRi eine ausführliche Hilfestellung veröffentlicht, die das Ausfüllen erleichtert. Die Digitale Gesellschaft hat sie auf Deutsch angepasst.
Man kann entweder die dortigen Empfehlungen in der Befragung schnell durchklicken oder aber in Ruhe die Argumente wägen und die Begründungen für die Empfehlungen lesen und sich selbst eine Meinung bilden. Einzige Voraussetzung zur Teilnahme ist eine funktionierende E-Mailadresse.
Die EU-Kommission begründet ihren Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung mit der Behauptung, dass schwere Straftaten wie Mord oder Terror mit der anlasslosen Speicherpflicht besser aufgeklärt werden könnten. Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen der Mitgliedstaaten erschwerten eine Aufklärung von Straftaten. Generell sollen Strafverfolgungsbehörden in Europa im Rahmen der Strategie für die innere Sicherheit („ProtectEU“) mehr Zugang zu Daten erhalten.
Bisher haben die Deutschen im Vergleich mit den anderen Europäern den Spitzenplatz bei den bisher über 2.300 Konsultationsteilnehmern. Die Befragung läuft noch bis 12. September. Die Rückmeldungen sollen in den Gesetzgebungsprozess und konkret in ein Arbeitspapier einfließen, welches für das erste Quartal 2026 vorgesehen ist.
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