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Microsoft: Installationsmedien mit neuen Standard-Apps, Hotpatching für ARM


Microsoft bringt die mitgelieferten Standard-Apps auf den Windows-Installationsmedien auf aktuellen Stand. Außerdem liefert das Unternehmen nun auch Hotpatching für ARM-Prozessor-basierte Windows-PCs.

Das hat Microsoft im Message-Center der Windows-Release-Health-Notizen angekündigt. Das Unternehmen erklärt zu den Installationsmedien, dass mit Medien für Windows 11 24H2 sowie Windows Server 2025, die nach dem Juni 2025 erstellt wurden, die neuen Programm-Versionen direkt verfügbar sind. Sie brauchen dann keine unmittelbare Aktualisierung aus dem Microsoft Store. Das soll für ein sichereres, Richtlinien-getreues und nutzerfreundliches Deployment sorgen. Die Apps schließen in den aktualisierten Fassungen unter anderem Sicherheitslücken.

Bislang waren die Release-to-manufacturing-Fassungen (RTM) auf den Medien vorzufinden. Betroffen sind unter Windows 11 Alarms & Clock, App Installer, AV1 Video Extension, AVC Encoder Extension, Bing Search, Calculator, Camera, Clipchamp, Cross Device Experience Host, Get Help, HEIF Image Extension, HEVC Video Extension, Media Player, Microsoft Store, Microsoft To Do, Notepad, Office Hub, Paint, Phone Link, Photos, Power Automate, Quick Assist, Raw Image Extension, Snipping Tool, Solitaire Collection, Sound Recorder, Sticky Notes, Store Purchase App, VP9 Video Extension, Weather, Web Media Extensions, WebP Image Extension, Windows Security, Windows Web Experience Pack, Xbox Game Bar und Xbox Speech-to-Text-Overlay – insgesamt 36 Apps. Bei Windows Server 2025 ist die Liste deutlich übersichtlicher, hier sind die aktuellen Fassungen von App-Installer und Windows Security dabei.

Außerdem verkündet Microsoft die allgemeine Verfügbarkeit von Hotpatching für Windows 11 24H2 auf ARM64-Geräten. Für AMD- und Intel-basierte X64-Rechner hatte Microsoft bereits im April Hotpatching freigegeben. Seitdem beobachtet das Unternehmen eine rasant steigende Nutzung der Hotpatching-Funktion. Millionen von Geräten und Tausende von Kunden haben bereits Hotpatches in den Hotpatch-Update-Monaten erhalten.

Die Hotpatches ermöglichen die Installation und Aktivierung von Sicherheitsupdates, ohne dass ein Geräteneustart nötig wäre. Die sieht Microsoft für Hotpatch-aktivierte Geräte nur noch viermal im Jahr vor, anstatt bislang jeden Monat zu den Sicherheitsupdates zum Patchday. Um Hotpatching auf ARM-Geräten zu nutzen, müssen Interessierte jedoch „Compiled Hybrid Portable Executable“ (CHPE) deaktivieren. Das ist ein Kompatibilitäts-Layer zur Ausführung von x86-Binärdateien auf den ARM-PCs.

Seit Anfang des Monats aktiviert Microsoft Hotpatching für Windows-Enterprise-Kunden mit Windows Autopatch standardmäßig. Damit will Microsoft den Umgang mit Hotpatching vereinfachen.


(dmk)



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KW 29: Die Woche, in der die Netzsperr-Institution aufgegeben hat


Die 29. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 17 neue Texte mit insgesamt 119.146 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

Lina rockt. Über die 18-jährige Abiturientin habe ich inzwischen sieben Texte geschrieben. Denn Lina legt sich mit den ganz Großen an. Mit der Musikverwertungsgesellschaft Gema, der Deutschen Fußball Liga, den sechs größten deutschen Internetprovidern, dem Bundesverband Musikindustrie, dem Verband der deutschen Games-Branche, dem Fernsehsender Sky und weiteren Unternehmen und Verbänden.

Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII), in der sich die Genannten organisieren, beschloss seit 2021, welche Domains in Deutschland wegen Urheberrechtsverletzungen gesperrt werden sollen. Lina, Fan der Netzneutralität, fand es nicht gut, dass sie dies ohne richterliche Kontrolle tun durfte. Deswegen hat Lina immer wieder auf Missstände bei der CUII aufmerksam gemacht. Und sie hat wohl letztlich gesiegt.

Die CUII hat diese Woche verkündet, dass ihr die Bundesnetzagentur angetragen habe, „dass sie sich in Zukunft auf Ihre Pflichtaufgaben fokussieren möchte“. Das heißt, sich um gerichtlich angeordnete Sperren zu kümmern.

Lina feiert das hart. Und wir ehrlich gesagt auch. Denn selbst wenn die Bundesnetzagentur es mit der Konzentration aufs Kerngeschäft erklärte, so hat das Vorgehen vielleicht auch etwas mit der schlechten Presse zu tun, für die Lina immer wieder gesorgt hat.

Wie genau der Beschluss zustande kam, dazu werden wir hoffentlich bald Details erfahren – und natürlich werden wir das aufschreiben. Denn Lina hat eine Informationsfreiheitsanfrage zur Kommunikation zwischen Bundesnetzagentur und CUII gestellt. Lina lässt nicht locker. Und das beeindruckt mich. Ich hatte mit 18 Jahren ehrlich gesagt nur Quatsch im Kopf. Diese junge Frau dagegen stürzt sich mit vollem Engagement und Durchhaltevermögen in den Kampf zur Durchsetzung ihrer ethischen Prinzipien. Respekt.

Es ist mir eine Freude, Linas wichtige Recherchen bekannt zu machen. Und auch ihr könnt es unterstützen, dass wir immer wieder über Linas Tun berichten und für die Freiheitsrechte kämpfen. Gerade läuft eine Kampagne, mit der wir stabile Spender*innen suchen, also Menschen, die bereit sind, unsere Arbeit mit einem kleinen Betrag monatlich zu unterstützen. Unsere Hoffnung ist, dass 300 Leute mitmachen. Bist du dabei?

Es würde mich sehr freuen!

Martin


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Cyberangriff auf Polizei-Server in MV: Politiker diskutieren Konsequenzen


Die Cyberattacke auf einen Server für Polizei-Diensthandys wird im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern weiterhin lebhaft diskutiert. Die Oppositionsparteien CDU und AfD erneuerten in Schwerin ihre Forderungen nach konsequenter Aufklärung der Hintergründe. Damit die IT der Polizei künftig besser geschützt ist, fordern sie technische Konsequenzen. Allerdings fanden weder der Maßnahmenkatalog der CDU noch die Forderung der AfD nach Einsetzung eines Sonderermittlers eine Mehrheit im Parlament.

Innenminister Christian Pegel (SPD) räumte erneut ein, dass Defizite im internen Meldesystem den Erfolg des Hackerangriffs begünstigt hatten. Warnhinweise zu Lücken in der Betreibersoftware des Servers für die Polizei-Handys seien mit deutlicher Verzögerung bei den zuständigen Stellen im Land angekommen. Gegenmaßnahmen seien so zu spät erfolgt. „Wir werden, und das ist unstreitig, in der Landespolizei künftig durch weitergehende organisatorische Absicherungen sicherstellen müssen, dass solche Warnmeldungen die zuständigen Beteiligten sicher erreichen“, sagte Pegel.

Nach seinen Angaben arbeitet eine Task Force aus Computerspezialisten des Landeskriminalamtes (LKA) weiterhin daran, Wege, Umfang und Auswirkungen des vermutlich von China aus erfolgten Hackerangriffs zu ermitteln. Der infiltrierte Server werde ersetzt, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass dort dauerhaft Schadsoftware installiert wurde, die einen illegalen Datenabfluss ermöglicht.

Unklar sei auch noch, ob tatsächlich Daten abgegriffen wurden, sagte Pegel. Immerhin sei sicher, dass keine sensiblen Ermittlungsakten nach außen gelangten, da diese auf besonders gesicherten, separaten Servern lägen. Zurzeit werde weiter untersucht, welche Auswirkungen der Hackerangriff auf die Polizei-Handys hatte, die aktuell nicht verwendet werden. Falls die rund 4000 Smartphones aus Sicherheitsgründen ersetzt werden müssen, ginge der Schaden in die Millionen. Für den neuen Server ist laut Pegel ein „niedriger sechsstelliger Betrag“ erforderlich.

Die CDU-Abgeordnete Ann Christin von Allwörden warf der Landesregierung vor, unzureichend auf Hinweise zu „Defiziten in der IT-Sicherheitsarchitektur“ reagiert zu haben. Schwachstellen seien offenkundig nicht beseitigt worden. Allwörden forderte, die IT-Sicherheitsorgane im Land sowohl personell als auch technisch angemessen auszustatten. Zudem müsse das Frühwarnsystem zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen verbessert werden.

Jens-Holger Schneider von der AfD äußerte Zweifel daran, dass LKA-Mitarbeiter als Unterstellte des Innenministeriums völlig unabhängig an der Aufklärung möglicher Fehler arbeiten könnten. Um alle Defizite aufzudecken und das Vertrauen in die IT-Sicherheit bei der Polizei wieder herzustellen, sei ein unabhängiger externer Sonderermittler nötig.

Anfang Juni hatte das Innenministerium über den Hackerangriff berichtet – über den Server, der die Polizei-Handys, die sogenannten mPol-Geräte, vernetzt. Mit den Handys können Streifenbeamte laut Ministerium telefonieren, Mails empfangen und verschicken, online Fahrzeughalter abfragen und Ausweispapiere prüfen. Zudem war auch die private Nutzung erlaubt. Ob das auch künftig so sein wird, werde geprüft, sagte Pegel.


(dwi)



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Wo war die Empörung, bevor es Deepfakes gab?


Viele Jahre lang haben Betroffene und Verbände vor bildbasierter Gewalt gewarnt. So nennt man es, wenn Menschen sexualisierte Aufnahmen ohne Einverständnis der Gezeigten verbreiten. Viele Jahre lang haben Journalist*innen immer wieder alarmierende Fälle bildbasierter Gewalt enthüllt. Nun hat auch die große Politik das Thema für sich entdeckt. Endlich.

Bildbasierte Gewalt hat es in eine EU-Richtlinie geschafft, in den schwarz-roten Koalitionsvertrag, und auch der Bundesrat und die Justizminister*innen der Länder machen inzwischen Druck.

Ein entscheidender Faktor für die neue Aufmerksamkeit dürfte der KI-Hype sein, genauer gesagt: die Sorge vor sexualisierten Deepfakes, also künstlich generierten Nacktaufnahmen. Sie sind die neuste Erscheinungsform bildbasierter Gewalt. „Deepfake“ ist ein massenkompatibler, geradezu modischer Begriff. Er klingt nach Zukunft, Cyber und technologischem Fortschritt. Kurzum, das Wort ist attraktiv für Massenmedien und Politik.

Vor Jahren war vermehrt von „Rachepornos“ die Rede. Gemeint waren damit oftmals intime Aufnahmen, die während einer Beziehung entstanden sind und danach von Ex-Partner*innen verbreitet wurden. Viele Betroffene lehnen diesen Begriff aber ab. Sie wollen ihre Aufnahmen nicht als „Porno“ verstanden wissen; und das Wort „Rache“ kann den Anschein erwecken, die Täter*innen hätten ein legitimes Motiv. So etablierte sich stattdessen der Begriff bildbasierte, sexualisierte Gewalt.

Deepfakes machen Kampf gegen bildbasierte Gewalt attraktiv

Anscheinend war es jedoch schwer, mit diesem Begriff größere politische Aufmerksamkeit zu bekommen. Wahrscheinlich war (und ist) er für manche zu nüchtern-technisch oder zu feministisch. Immerhin geht es um die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen, denn bildbasierte Gewalt ist oftmals geschlechtsspezifisch. In einer nach wie vor patriarchal geprägten Welt dürften manche allein schon deshalb einen Bogen um das Thema machen.

Mit Deepfakes hat sich die Situation verändert. Nicht-einvernehmliche Nacktfotos lassen sich inzwischen kostenlos im Browser generieren; als Vorlage genügt ein Foto aus sozialen Medien. Das ändert nicht nur die Verfügbarkeit bildbasierter Gewalt, sondern auch ihr Image. Auf einmal ist bildbasierte Gewalt eine der vielen Gefahren durch sogenannte generative Künstliche Intelligenz. Und KI ist das internationale Hype-Thema, befeuert durch Milliarden-Investitionen der reichsten Konzerne der Welt.

Es gibt noch einen Faktor, der den Kampf gegen Deepfakes für Politik und Medien attraktiv macht: Zum Ziel von nicht-einvernehmlichen, sexualisierten Deepfakes werden auch Promis wie Taylor Swift. Solche Fälle lösen Wellen an Solidarität aus. Zwar verdienen unbekannte Menschen ebenso Schutz wie weltbekannte Stars; dennoch dürfte dieser Promi-Faktor dazu beitragen, das Bewusstsein dafür zu pushen. Selbst die rechtsradikale Trump-Regierung, die für ein feministisch gelesenes Thema niemals den Finger rühren würde, setzt sich gegen nicht-einvernehmliche Deepfakes ein.

Die Gefahr von Trend-Politik

Nun könnte man sagen: Egal, wie oberflächlich die Gründe sind – Hauptsache, bildbasierte Gewalt bekommt endlich mehr Aufmerksamkeit. Da ist auch etwas dran. Andererseits tritt dabei auf verstörende Weise zutage, wie sehr sich politisches Momentum an Hypes orientiert statt an den tatsächlichen Bedürfnissen von Menschen.

Hinzu kommt eine weitere Gefahr: Der aktuelle Fokus auf Deepfakes kann andere Formen bildbasierter Gewalt in den Hintergrund drängen und damit die Anliegen der Betroffenen unsichtbar machen. Die Kopplung an den KI-Trend birgt zudem das Risiko, dass politische Bemühungen versanden, sobald der Hype verklingt.

Justizminister*innen fordern mehr Schutz gegen bildbasierte Gewalt

In ihrem jüngsten Beschluss schreiben die Justizminister*innen der Länder, bildbasierte Gewalt sei „nicht zuletzt durch den Einsatz künstlicher Intelligenz zu einem zunehmend relevanten Phänomen geworden“. Die Relevanz ist jedoch kein Ergebnis von KI-Einsatz. Bildbasierte Gewalt, bei der Täter*innen oftmals systematisch intime Aufnahmen ohne Einverständnis verbreiten, gibt es seit Jahren im Netz.

Während mit Pornhub und xHamster zwei der weltgrößten Pornoseiten inzwischen umfassend gegen anonyme Uploads vorgehen und das Problem auf ihren Seiten eindämmen, weichen Täter*innen auf weniger bekannte Plattformen aus.

Der Fall „D.“

Wie das konkret aussehen kann, zeigt das Beispiel von „D.“. Er war einer der besonders aktiven Nutzer auf einer Pornoseite, die laut Impressum auf Zypern registriert ist. Dort hat er rund 10 Millionen Bilder veröffentlicht, bevor sein Account eines Tages offline ging. In seiner öffentlichen Account-Beschreibung schrieb er auf Englisch, keine der Aufnahmen gehöre ihm. „Fühlt euch frei, JEGLICHE meiner Inhalte zu teilen“, schrieb er.


2025-07-14
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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Die inzwischen gelöschten Uploads erweckten nicht den Anschein, aus professionellen Shootings zu stammen, sondern eher aus privater Quelle. Das ist typisch für online zur Schau gestellte Sammlungen bildbasierter Gewalt. Die Aufnahmen können etwa von gehackten Fotodiensten kommen; von versteckten Kameras aus Umkleidekabinen und öffentlichen Toiletten – oder von Ex-Partner*innen, die Fotos aus der ehemaligen Beziehung ins Netz gestellt haben.

D. hatte die Aufnahmen in durchnummerierten Ordnern sortiert:  45.465, 45.466 und so weiter. Auf Anfrage erklärte D., er habe alles händisch hochgeladen, es sei „eine Menge Arbeit“. Warum das alles? „Ich denke, es ist etwas, das mit der Zeit gewachsen ist, und man könnte sagen, es ist wirklich eine Herzensangelegenheit“. Unrechtsbewusstsein ließ er nicht erkennen, weitere Fragen beantwortete er nicht.

Untypisch am Fall D. ist allein die hohe Anzahl seiner Uploads. Abgesehen davon ist er nur einer von unzähligen Männern im Netz, die Nacktfotos als Beute und Sammelware betrachten; sie massenhaft horten und verbreiten. Für Betroffene lässt sich kaum nachverfolgen, wo ihre Aufnahmen kursieren.

KI-Fokus wird Problem nicht gerecht

Beispiele wie der Fall D. rücken die aktuellen Debatten um bildbasierte Gewalt in ein anderes Licht. Deepfakes verstärken bildbasierte Gewalt, aber auch ohne Deepfakes ist das Ausmaß bildbasierter Gewalt enorm. Der Fokus auf das Hype-Thema KI wird dem Problem nicht gerecht. Wer nahelegt, dass bildbasierte Gewalt erst durch Deepfakes ein alarmierendes Ausmaß annehme, könnte ungewollt die Marginalisierung der Betroffenen verstärken.

Strengere und passende Gesetze, wie sie derzeit diskutiert werden, können Betroffenen lange erwartete juristische Werkzeuge an die Hand geben. Die Flut an bildbasierter Gewalt können diese Gesetze aber auch nicht stoppen. Die Wurzel des Problems dürfte weitaus tiefer liegen, und zwar in der offenkundigen Entmenschlichung von Frauen durch oftmals männliche Täter. Und damit kommen wir zu einem Begriff, der leider nicht so massenkompatibel ist wie Deepfakes. Es ist der nach wie vor bitternötige Kampf gegen: Sexismus.

Rat und Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt gibt es in Deutschland bei bundesweiten Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen, in der Schweiz bei der Frauenberatung, in Österreich beim Frauennotruf.



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