Datenschutz & Sicherheit
Microsoft WSUS: Notfallupdate stopft kritische Codeschmuggel-Lücke
Microsoft hat am frühen Freitagmorgen ein Update außer der Reihe für die Windows Server Update Services (WSUS) veröffentlicht. Es schließt laut Microsoft eine kritische Sicherheitslücke korrekt, durch die Angreifer Schadocde einschleusen und ausführen können. Ein Proof-of-Concept-Exploit ist den Redmondern zufolge inzwischen aufgetaucht. Admins sollten daher zügig handeln und den neuen Patch anwenden.
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Darauf weist ein Eintrag in Windows-Release-Health-Message-Center von 4 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit am Freitagmorgen hin. „Microsoft hat eine Remote-Code-Execution-Schwachstelle (RCE) im Berichtswebdienst der Windows Server Update Services (WSUS) entdeckt“, schreiben die Entwickler dort. „Ein Update-außer-der Reihe (Out-of-band, OOB) wurde am 23. Oktober veröffentlicht, um das Problem anzugehen“ – durch die Zeitverschiebung ist es zum Meldungszeitpunkt an der Pazifikküste der USA noch Donnerstag. Microsoft führt weiter aus: „Es handelt sich um ein kumulatives Update. [..] Sofern Sie die Windows-Sicherheitsupdates aus dem Oktober noch nicht installiert haben, empfehlen wir, das Update-außer-der-Reihe stattdessen zu anzuwenden.“ Nach der Aktualisierung ist ein Neustart erforderlich.
Angriff ohne vorherige Authentifizierung möglich
Microsoft hat zum Oktober-Patchday bereits einen Softwareflicken zum Schließen der Lücke veröffentlicht. Die Beschreibung der Schwachstelle lautet: „Die Deserialisierung nicht vertrauenswürdiger Daten im Windows Server Update Service ermöglicht es einem nicht autorisierten Angreifer, Code über ein Netzwerk auszuführen“ (CVE-2025-59287, CVSS 9.8, Risiko „kritisch„).
Die Entwickler schreiben dort im Widerspruch zum Eintrag im Message Center, dass zum vollständigen Korrigieren der Schwachstelle Kunden mit Windows-Servern das Update-außer-der-Reihe anwenden sollen. Sie nennen auch einen Workaround, der unbedingt bis zur Installation der Updates angewendet werden sollte: Entweder deaktivieren Admins den WSUS, oder sie blockieren den Zugriff auf dessen Ports 8530 und 8531 auf der Host-Firewall und machen ihn so unerreichbar.
Das Update steht für diverse Server zur Verfügung:
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Es handelt sich bereits um das zweite ungeplante Update im Oktober. Am Dienstag hat Microsoft ein Update außer der Reihe veröffentlicht, das ein Problem mit der Windows-Wiederherstellungsumgebung korrigiert. Die ließ sich nach den Sicherheitspatches vom Oktober nicht mehr mit USB-Tastaturen und -Mäusen bedienen.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Galaxy Watch 5 zuerst: Samsung liefert Januar-Update für seine Smartwatches aus
Anfang des Monates hatte Samsung Details zum Sicherheitspatch für Januar 2026 für seine Android- und Wear-OS-Geräte veröffentlicht und damit begonnen, es für seine Galaxy-Smartphones und -Tablets zu verteilen. Nun hat der Konzern damit angefangen, es auch allmählich auf die Galaxy Watches zu schieben, dabei ist überraschend die Galaxy Watch 5 zuerst an der Reihe.
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Januar-Sicherheitspatch schließt 55 Lücken
Wie SamMobile schreibt, ist offenbar die Galaxy Watch 5 in der „Wi-Fi + Bluetooth“-Variante das erste Modell, das den Januarpatch erhält. Das Update ist 147,29 MByte groß und trägt die Firmware-Version R910XXU1DYL6.
Laut Samsungs Sicherheits-Informationen behebt der Januar-Sicherheitspatch insgesamt 55 Sicherheitslücken. Neben den seitens Google behobenen Lücken, die wir schon in einer separaten Meldung zusammengefasst haben, enthält der aktuelle „Security Maintenance Release“ (SMR) auch Patches von Samsung. Durch das neue Update werden sensible Nutzerdaten, wie Fitness- und Gesundheitsinformationen, besser vor potenziellen Angriffen geschützt.
Samsung macht darauf aufmerksam, dass einige Patches, die von Chipsatzherstellern bereitgestellt werden, möglicherweise nicht im Sicherheitsupdate-Paket des Monats enthalten sind. „Diese gerätespezifischen Patches“ würden dem Unternehmen zufolge erst in künftigen Sicherheitsupdate-Paketen nachgeliefert, sobald sie bereitstehen.
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Weitere Galaxy-Watch-Modelle folgen
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Um die neue Softwareversion auf der Galaxy Watch 5 zu erhalten, muss man die Galaxy Wearable App öffnen und in die Uhreinstellungen navigieren. Hier öffnet man den Punkt „Uhren-Software-Update“ und tippt auf „Herunterladen und installieren“.
Neben der Galaxy Watch 5 wird Samsung den Patch nach und nach für die Watch 4, die neben anderen im Dezember das große Update auf One UI 8 Watch erhalten hat, und neuer verteilen. „Die Lieferzeit für Sicherheitspatches kann je nach Region und Modell variieren“, erklärt Samsung.
(afl)
Datenschutz & Sicherheit
Auslegungssache 151: Datenschutz vor Gericht
Datenschutz gilt überall, auch am Gericht. Doch wie genau setzen Richterinnen und Richter die Regeln um, wenn sie selbst täglich mit sensiblen Informationen arbeiten? Diese Frage steht im Mittelpunkt von Episode 151 des c’t-Datenschutz-Podcasts. Redakteur Holger Bleich und heise-Justiziar Joerg Heidrich sprechen dazu mit Kristin Benedikt. Sie ist Richterin an einem bayerischen Verwaltungsgericht, dort auch Datenschutzbeauftragte und Pressesprecherin. Zuvor leitete sie fünf Jahre lang den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
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Die Verwaltungsrichterin Kristin Benedikt im c’t-Datenschutz-Podcast
Benedikt erläutert zunächst die Grundlagen. Die DSGVO gilt für alle Gerichte, von Zivil- über Verwaltungs- bis zu Arbeitsgerichten. Nur die Strafjustiz unterliegt eigenen Regelungen. Als öffentliche Stellen stützen sich Gerichte auf die DSGVO-Rechtsgrundlagen der rechtlichen Verpflichtung und des öffentlichen Interesses. Das berechtigte Interesse, auf das sich Unternehmen oft berufen, steht ihnen nicht zur Verfügung.
DSGVO-Grundsätze gelten auch am Gericht
Eine Besonderheit macht die Sache kompliziert: Richter genießen verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit. Deshalb gibt es für ihre Tätigkeit keine Datenschutzaufsicht. Die DSGVO schließt in Art. 55 ausdrücklich aus, dass Aufsichtsbehörden Gerichte bei ihrer richterlichen Arbeit kontrollieren. Bußgelder gegen Richter? Ausgeschlossen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Richter tun können, was sie wollen, betont Benedikt. Sie müssen den Grundsatz der Datenminimierung beachten und dürfen nur Informationen erheben, die für ihre Entscheidung relevant sind. In der Praxis entstehen dabei Spannungen: Verwaltungsrichter müssen von Amts wegen ermitteln, wissen aber oft erst im Laufe des Verfahrens, welche Informationen sie wirklich brauchen, erläutert Benedikt.
Betroffenenrechte
Ein praktisches Problem schildert sie aus ihrem Alltag. Behörden schicken häufig komplette Akten ans Gericht, ohne vorher zu prüfen, welche Informationen darin wirklich relevant sind. Das Gericht muss diese Unterlagen dann den Verfahrensbeteiligten zugänglich machen – auch wenn sie Daten unbeteiligter Dritter enthalten. Hier sieht die Richterin die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Pflicht, für mehr Sensibilität zu sorgen.
Betroffenenrechte gelten auch gegenüber Gerichten. Wer wissen will, welche Daten über ihn gespeichert sind, kann Auskunft verlangen. Allerdings gibt es Einschränkungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und laufender Verfahren. Lösch- oder Berichtigungsansprüche laufen bei Gerichtsakten oft ins Leere – was einmal in einer Akte steht, lässt sich meist nicht einfach entfernen.
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Zum Schluss geht es um den Einsatz von KI am Gericht. Einen „Robo-Richter“ lehnt Benedikt strikt ab. Entscheidungen müssen ihrer Ansicht nach von Menschen vorbereitet und getroffen werden. Sinnvoll sei KI aber bei unterstützenden Aufgaben, etwa beim Anonymisieren von Urteilen oder in der Gerichtsverwaltung. Auch bei Übersetzungen oder der Aufbereitung großer Textmengen sieht sie Chancen, solange die Verantwortung klar beim Menschen bleibt.
Bußgeld der Woche: 42 Mio. Euro gegen die französischen Telekommunikationsunternehmen Free Mobile und Free
Episode 151:
Hier geht es zu allen bisherigen Folgen:
(hob)
Datenschutz & Sicherheit
So will die EU-Kommission den Sprung ins Glasfaserzeitalter schaffen
Mit dem gestern vorgestellten Entwurf des Digital Networks Acts (DNA) will es die EU-Kommission, wenn schon nicht allen, dann doch vielen recht machen. Weder schafft sie pauschal die Netzneutralität ab, noch die strenge Vorab-Regulierung marktmächtiger Unternehmen, noch wird sie EU-Länder dazu zwingen, vorschnell alternde Kupferleitungen abzuschalten.
Ziel des lange erwarteten Gesetzentwurfs ist ein großflächiger Umbau der EU-Regulierung im Telekommunikationsbereich. Davon erwartet sich die EU-Kommission mehr Investitionen der Netzbetreiber in Infrastruktur. Flächendeckend verfügbare, moderne Internetanschlüsse sollen „die Grundlage für Europas Wettbewerbsfähigkeit“ bilden sowie „innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz und Cloud Computing“ ermöglichen, so die Kommission.
In der geplanten Verordnung sollen gleich mehrere EU-Gesetze aufgehen. Allen voran der European Electronic Communications Code (EECC); die Regeln zur Netzneutralität; die Verordnung über das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) sowie das Radio Spectrum Policy Programme (RSPP), mit dem künftig die Nutzung von Funkfrequenzen EU-weit geregelt werden soll. Begleitend zum rund 260 Seiten starken Gesetzentwurf hat die Kommission mehrere ausführliche Folgeabschätzungen veröffentlicht.
Nutzungsrechte ohne Ablaufdatum
Einer der größte Änderungsvorschläge: Die Kommission will die zeitliche Befristung der Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen abschaffen. Künftig soll die Laufzeit unbegrenzt sein, regelmäßige Versteigerungen von Frequenzblöcken sollen demnach der Vergangenheit angehören. Allerdings soll die Zuweisung künftig nach dem Motto „use it or share it“ ablaufen. Netzbetreiber, die ihnen zugeteilte Frequenzen nicht nutzen, können sie also wieder verlieren. Neben Mobilfunkbetreibern sind etwa auch Satellitenanbieter erfasst.
Diese Vorschläge der Kommission dürften auf Widerstand mancher EU-Länder stoßen, die sich etwa die Einnahmen aus den Frequenzauktionen nicht entgehen lassen wollen. Auch Teile der Branche sind nicht begeistert. Als „sehr problematisch“ bezeichnet etwa der deutsche Betreiberverband Breko diesen Ansatz. Solche Regeln „würden das Oligopol der Mobilfunknetzbetreiber zementieren“ und den Wettbewerb beschädigen, warnt der Verband.
Umstieg auf Glasfaser
Für hitzige Debatten wird wohl auch der Plan sorgen, ab Ende des Jahrzehnts mit der Abschaltung veralteter Infrastruktur wie Kupferleitungen zu beginnen. Bis zum Jahr 2036 soll schließlich EU-weit der Umstieg auf moderne Glasfaser-, aber auch auf Gigabit-fähige Kabelanschlüsse vollzogen sein. Dazu hat die Bundesnetzagentur letzte Woche ein Regulierungskonzept vorgelegt, zugleich aber betont, dass es sich in erster Linie um einen „Debattenbeitrag“ handelt.
Betreiberverbände wie VATM oder ANGA begrüßen das „klare Ablaufdatum“, das allen Beteiligten „ausreichend Planungsperspektive“ geben würde, so VATM-Präsidentin Valentina Daiber. Dabei dürfe es jedoch nicht zu Marktverwerfungen kommen, wenn marktmächtige Unternehmen ihre Dominanz auf die neue Infrastruktur übertragen und dabei gar ausbauen würden. „Entscheidend ist dabei, dass der Übergang diskriminierungsfrei ausgestaltet wird. Die Regeln dürfen Wettbewerbsunternehmen im Prozess nicht schlechter stellen als etablierte Marktakteure“, schreibt ANGA in einer ersten Einschätzung.
Marktmacht bleibt relevant
Aufatmen können kleinere Netzbetreiber in einem zentralen Punkt: Marktmächtige Unternehmen, hierzulande die Telekom Deutschland, müssen sich auch künftig strengerer Vorab-Regulierung unterwerfen, wenn ein Marktversagen zu erkennen ist. Zugleich soll es aber nationalen Regulierungsbehörden wie der Bundesnetzagentur möglich sein, mehr auf sogenannte symmetrische Regulierung zu setzen. Dabei werden Marktakteure gleich behandelt und müssten gegebenenfalls ihrer Konkurrenz den Zugang zu ihren Netzen zu regulierten Bedingungen gestatten.
Vom ambitionierten Plan, einen vollharmonisierten Markt für Telekommunikation zu schaffen, ist die EU-Kommission abgerückt. Dazu seien die Ausgangsbedingungen in den 27 EU-Mitgliedsländern einfach zu unterschiedlich, sagte eine Kommissionssprecherin im Zusammenhang mit der Kupfer-Glas-Migration. Übrig geblieben ist jedoch der Vorschlag einer zentralen Autorisierung für Netzbetreiber. Diese könnten sich künftig in einem EU-Land registrieren, um ihre Dienstleistungen anschließend EU-weit anbieten zu können.
Netzneutralität und Netzzusammenschaltung
Die Regeln zur Netzneutralität hat die Kommission praktisch wortgleich aus der bislang geltenden Verordnung übernommen. Datenverkehr darf demnach in Zukunft weiterhin nicht unterschiedlich behandelt oder diskriminiert werden, auch die Endgerätefreiheit soll unberührt bleiben.
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Allerdings behält sich die EU-Kommission das Recht vor, in einem eigenen Durchführungsgesetz („Implementing Act“) detaillierte Leitlinien zu sogenannten Spezialdiensten zu erlassen. Das sind besondere Zugangsprodukte, die über das normale Internet nicht funktionieren würden, beispielsweise das Gaming-Paket der Telekom Deutschland. Damit will die Kommission potenzielle Rechtsunsicherheiten beseitigen, über die manche Netzbetreiber klagen.
Mittelbar mit der Netzneutralität haben Konflikte rund um sogenanntes Peering zu tun. Ursprünglich hatten Ex-Monopolisten die Debatte unter dem Schlagwort „Fair Share“ losgetreten, um von großen Inhalte-Lieferanten wie YouTube oder Netflix eine Datenmaut erheben zu können. Das Konzept war jedoch auf großen Widerstand gestoßen, den offenkundig auch die Kommission nachvollziehen konnte. Der Markt für die Zusammenschaltung von Netzen funktioniere gut, sagte Digitalkommissarin Henna Virkkunen bei der Vorstellung des DNA.
Von der Debatte übrig geblieben ist jedoch eine freiwillige Schlichtungsstelle, die etwaige Konflikte rasch auflösen soll. Virkkunen verwies auf Rechtsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten, die sich über viele Jahre hinziehen könnten. „Wir sind überzeugt, dass der von uns im DNA vorgeschlagene freiwillige Schlichtungsmechanismus den Parteien helfen wird, Streitigkeiten leichter beizulegen und eine effiziente, wirtschaftlich nachhaltige und zuverlässige durchgängige Datenübermittlung zu gewährleisten“, sagte die EU-Kommissarin.
Der Vorschlag geht jedoch manchen zu weit, etwa der Interessenvertretung CCIA (Computer & Communications Industry Association), die im Namen von Amazon, Google, Meta und anderen Tech-Konzernen spricht. Anstatt auf bewährte Marktmechanismen zu setzen, würde hier eine Regulierung nur um der Regulierung willen eingeführt, so der Verband. In der Praxis könnte sich der freiwillige Ansatz womöglich „in ein verbindliches System zur Beilegung von IP-Streitigkeiten verwandeln und damit die weithin abgelehnten Netzwerkgebühren wieder einführen“, warnt der Verband vor einer Datenmaut durch die Hintertür.
Der Vorschlag der Kommission geht nun an das EU-Parlament und an den EU-Rat, in dem sich die EU-Länder beraten. Beide Institutionen müssen zunächst eine eigene Position zu dem Vorhaben finden. Anschließend laufen die gemeinsamen Verhandlungen im sogenannten Trilog-Verfahren. Insgesamt dürfte sich das Verfahren über mehrere Jahre hinziehen.
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