Künstliche Intelligenz
Milliarden-Grab oder Effizienz-Wunder? Der steinige Weg zur EU-Interoperabilität
Ein Jahr nach dem Start der Verordnung für ein interoperables Europa präsentiert die EU-Kommission ihren ersten Sachstandsbericht zu deren Umsetzung wie gewohnt optimistisch. Das Fundament für ein nahtlos vernetztes digitales Europa sei gelegt, heißt es aus Brüssel. Tatsächlich ist es der Regierungsinstitution laut dem Report gelungen, innerhalb kurzer Zeit einen beachtlichen Verwaltungsunterbau hochzuziehen: Ein Beirat wurde gegründet, nationale Behörden sind benannt, ein zentrales Portal für Interoperabilitätslösungen ist freigeschaltet.
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Doch hinter den Erfolgsmeldungen über 100.000 monatliche Seitenaufrufe auf dieser neuen Plattform und fast 13.000 Anmeldungen bei der hauseigenen Akademie für Interoperabilität verbirgt sich die Frage, wie viel echte Veränderung bisher in den zehntausenden Bürgerämtern in der ganzen EU vor Ort angekommen ist.
Beschleunigung oder Verlangsamung?
Die Herausforderungen sind immens. Zwar pendeln täglich zwei Millionen Menschen zwischen den Mitgliedstaaten, doch die digitalen Verwaltungen der EU-Länder sprechen oft immer noch nicht dieselbe Sprache. Das von der EU vorgegebene Ziel der digitalen Dekade, bis 2030 alle wichtigen öffentlichen Dienste zu 100 Prozent online anzubieten, ist ambitioniert. Die Kommission sieht in der Verordnung den entscheidenden Hebel, um durch Effizienzsteigerungen 5 Milliarden Euro pro Jahr einzusparen.
Der Weg dorthin führt aktuell über mehr Regulierung: Seit dem 12. Januar 2025 sind Interoperabilitätsbewertungen für neue oder wesentlich geänderte digitale Dienste verpflichtend. Ob dieses neue Instrument tatsächlich die Effizienz steigert oder nur als zusätzlicher „Digitalcheck“ den legislativen Prozess verlangsamt, ist dem Report nicht direkt zu entnehmen. Die Kommission hat zwar bereits 32 solcher Bewertungen abgeschlossen. Der Aufwand ist jedoch beachtlich. Um die Bürokratie-Last zu bändigen, wird bereits am KI-Werkzeug AI4DRPM gebastelt, das die Erstellung dieser Compliance-Berichte teilautomatisieren soll.
Fortschritte bisher primär auf dem Papier
Ein Blick auf die Details zeigt, dass viele der gelobten Fortschritte derzeit noch in der Pilotphase stecken. Die „Agenda für ein interoperables Europa“, die eigentlich langfristig die Richtung vorgeben soll, dürfte erst 2026 förmlich verabschiedet werden. Auch die sogenannten Reallabore, in denen innovative GovTech-Lösungen mit Startups sowie kleinen und mittleren Unternehmen unter kontrollierten Bedingungen getestet werden sollen, erhielten erst im Juli ihre rechtliche Grundlage.
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Bisher stützt sich der Bericht stark auf bewährte Beispiele aus der Praxis. Diese sollen zeigen, was technisch möglich ist. Sie existierten teilweise aber schon lange vor dem Greifen der neuen Verordnung. So verweist die Kommission etwa auf Estland: Der baltische Staat dient mit seinem nationalen Interoperabilitätsrahmen und seines weltweit ersten „Datenkonsulats“ in Luxemburg als Vorbild für digitale Resilienz.
Die Brüsseler Exekutivinstanz stellt ferner auf Emrex ab. Das ist ein System zum gesicherten Austausch von Studierendendaten. Es erleichtert aber schon seit 2015 die Mobilität von Studierenden in Ländern wie Finnland, den Niederlanden und zunehmend auch Deutschland. Ein weiterer „Leuchtturm“ der Kommission ist Polen: Dort wurde ein Einführungskurs der EU-Akademie in die nationale Plattform integriert, um über 400 Beamte in EU-konformen Interoperabilitätsstandards zu schulen.
Als bevölkerungsreichster Mitgliedstaat ist Deutschland dem Report zufolge zentral im „Interoperable Europe Board“ – einem Kontrollgremium zur Umsetzung der Vorgaben – vertreten. Die Bundesrepublik habe aktiv am Aufstellen von Leitlinien mitgewirkt, um nationale Besonderheiten wie den hiesigen Föderalismus zu berücksichtigen. Das Ausrollen von Interoperabilitätsbewertungen auf Länder- und Kommunalebene stelle aber noch eine der großen operativen Hürden dar. Deutschland wird auch als Vorreiter genannt, der verstärkt auf Open Source im Bereich E-Government setzt. Das steht im Einklang mit den Zielen der Verordnung, die Abhängigkeit von IT-Monopolen zu verringern.
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Das neue Portal für ein interoperables Europa verzeichnete bis Juli 2025 immerhin 670 aktive Lösungen. Auffällig ist indes: Über 58 Prozent davon stammen von der EU-Ebene selbst. Hauptakteur ist die Generaldirektion Digit der Kommission. Der Beitrag aus den Mitgliedstaaten und von öffentlichen Stellen bleibt mit 34,5 Prozent deutlich dahinter. Um das zu ändern, legten die Verantwortlichen im Mai 2025 ein offizielles Verfahren für das Label „Lösung für ein interoperables Europa“ fest. Es soll hochwertige Entwicklungen besser sichtbar machen.
Die kommenden Jahre werden zum Lackmustest für das Prestigevorhaben. Damit das interoperable Europa nicht als Papiertiger endet, müsse der Fokus nun weg von der Gremienarbeit hin zur flächendeckenden Implementierung wandern, weiß auch die Kommission. Sie will daher Interoperabilität tiefer in andere Gesetze wie die KI-Verordnung oder den Data Act einbetten. Doch ohne echtes politisches Engagement in den Hauptstädten und massive Investitionen in die technische Basis wird die versprochene digitale Souveränität kaum zu erreichen sein.
Der von der Kommission angekündigte Ausbau der Interoperabilitäts-Akademie, die bis Ende 2025 zwölf neue Kurse – teils in allen 24 Amtssprachen – anbieten will, ist ein Anfang. Am Ende zählen aber nicht die ausgestellten Zertifikate, sondern ob ein Umzug von Berlin nach Brüssel oder Warschau für den Bürger digital so reibungslos funktioniert wie ein Klick im Online-Shop.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
Was Wi-Fi 7 kann | c’t uplink
Der Funkstandard Wi-Fi 7 ist inzwischen breit verfügbar – zumindest Notebooks und Smartphones ab dem mittleren Preissegment sprechen den schnelleren Standard, der auch unter dem Namen 802.11be bekannt ist. Und auch bei Routern und Access Points steigt die Verbreitung langsam aber sicher an.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Doch warum genau ist Wi-Fi 7 eigentlich besser als der Vorgängerstandard 6E? Was bringt die Nutzung von 320 MHz breiten Kanälen? Was ist der Vorteil von MLMR? Und warum wird der 2,4-GHz-Band auf absehbare Zeit unersetzlich bleiben? Das und mehr besprechen wir in dieser Folge des c’t uplink.
Zu Gast im Studio: Ernst Ahlers, Andrijan Möcker
Host: Jan Schüßler
Produktion: Tobias Reimer
► Unsere Artikel zu Wi-Fi 7 sind bei heise+ erschienen (€)
► sowie in c’t 25/2025 (€).
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(jss)
Künstliche Intelligenz
Neue Macs im Anflug: Apple lädt zur „Apple Experience“ nach Los Angeles
Die Hinweise darauf, dass Apple noch in diesem Monat frische Macs vorstellen wird, verdichten sich. Nach ersten Spekulationen, dass der Konzern die Rechner zusammen mit dem neuen Creator-Studio-Abopaket präsentieren könnte, sowie schlechter Verfügbarkeiten der alten Modelle im Apple Online Store kommt nun eine dritte Information hinzu. Denn Apple hat zu einem speziellen Event geladen: YouTuber, TikToker und andere „Creators“ aus dem Influencer-Segment sollen vom 27. bis 29. Januar nach Los Angeles kommen. Worum es bei der Veranstaltung geht, die der Konzern schlicht als „Apple Experience“ tituliert, ist unklar. Auch deutsche Vlogger sind wohl unter den Eingeladenen. Ob klassische Medien dabei sein werden, blieb zunächst unklar.
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Drei Tage Los Angeles
Interessant an der Veranstaltung ist die Länge: An den drei Tagen könnte Apple nicht nur sein Creator Studio und neue Hardware vorstellen, sondern auch Seminare und Kurse zum direkten Ausprobieren der Produkte abhalten. Neu ist dieser Ansatz, bei dem „Creators“ als Erstes gebrieft werden, nicht: Der Konzern agierte bereits im vorvergangenen Jahr bei seinen M4-Maschinen ähnlich. Damals gab es zusätzlich aber auch Keynote-Videos, die die Rechner vorstellten. Ob das dieses Mal so sein wird, bleibt unklar.
Mit dem Creator Studio vermarktet Apple seine macOS-Programme Final Cut Pro, Logic Pro, Pixelmator Pro sowie Tools wie Motion oder MainStage erstmals in einem Abo-Paket (12,90 Euro im Monat oder 129 Euro im Jahr), das um zusätzliche „Premium-Inhalte“ für iWork-Programme ergänzt wird. Es wäre ungewöhnlich, einem solchen Produkt ein dreitägiges Kreativen-Event zu gönnen – entsprechend wahrscheinlich ist neue Hardware.
Welche Macs erwartet werden
Aktuell geht die Gerüchteküche von mindestens zwei neuen MacBook-Pro-Baureihen aus, die vorgestellt werden könnten. Nachdem nur das Midrange-Modell MacBook Pro M5 mit 14 Zoll im Herbst präsentiert wurde, stehen noch MacBook Pro M5 Pro und MacBook Pro M5 Max aus – jeweils mit 14 und 16 Zoll. Weitere Rechner mit M5-Chip könnten ebenfalls kommen, wobei diese – etwa MacBook Air M5 und Mac Mini M5 und M5 Pro – aktuell eher Richtung Jahresmitte erwartet werden. Schließlich steht Beobachtern zufolge auch noch ein neues Kompakt-MacBook mit iPhone-Chip aus, doch davon hat man seit längerem nichts mehr gehört.
Die neuen Macs sollen etwa lokale Sprachmodelle (noch) schneller ausführen können. Momentan gibt es nur die einfachen M5-Chips. Diese stecken neben dem erwähnten MacBook Pro M5 auch im iPad Pro M5 sowie der Vision Pro M5.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
iPhone-Daten an Apple trotz Opt-Out: Richter verwirft Teile von Sammelklage
Schon seit fast vier Jahren läuft der Versuch, Apple per Sammelklage dazu zu bewegen, weniger iPhone-Daten zu sammeln – oder zumindest eine Entschädigung an die Nutzer zu zahlen, falls dies nachweislich getan wurde. Doch nun hat der zuständige US-Richter zumindest Teile des Klage abgewiesen. Apple hatte stets mitgeteilt, dass die Annahme der Kläger „völlig falsch“ sei. Dem schloss sich der US District Court for the Northern District of California laut einem Bericht des Justizfachdienstes Bloomberg Law nun teilweise an.
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Tracking durch den App Store
Bei der Klage geht es unter anderem um die Frage, ob Apple sich an Opt-In/Opt-Out-Regeln hält. Die deutsch-kanadischen Sicherheitsforscher der Gruppe Mysk hatten im Herbst 2022 herausgefunden, dass Apple Analysedaten aus seinem App Store auch dann zu erfassen scheint, wenn Nutzer diesem widersprochen hatten. Dazu gibt es in iOS (und Apples anderen Betriebssystemen) einen zentralen Schalter, der Analytics durch den Konzern aktivieren oder unterbinden soll.
Dass die App-Store-Anwendung auf Apples Server zugreifen muss, liegt schon in der Natur der Sache – diese liefern schließlich deren Inhalte. Allerdings gingen die Requests laut der Mysk-Analyse, die den Datenverkehr entschlüsselt hatte, in beide Richtungen. Es gab demnach Session-IDs, die mit einem Profil verknüpft seien. Es würden Geräteinformationen übertragen, darunter Spracheinstellungen der Tastatur und vorhandener Speicherplatz. Apple speichere zudem, welche App wann und wie lange betrachtet wurde. Ungewöhnliche Analytics-Daten sind das keineswegs, doch sie wurden offenbar eben auch dann erfasst, wenn das Tracking eigentlich abgedreht sein sollte.
Kläger bekommen einen letzten Versuch
Richter Edward J. Davila entschied laut Bloomberg Law nun am Dienstag, Teile der Sammelklage wegen einer möglichen Verletzung der Privatsphäre abzuweisen. Die Kläger hatten unter anderem Verstöße gegen das kalifornische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre, die kalifornische Verfassung und das Gesetz des US-Bundesstaates gegen unlauteren Wettbewerb gestützt. Auch gegen ein Gesetz des US-Bundesstaates Pennsylvania, das elektronische Überwachungsmaßnahmen einschränkt, sollte Apple verstoßen haben.
„Es gibt ernsthafte Zweifel daran, ob die Kläger ihre abgewiesenen Ansprüche angesichts der in diesem Beschluss angesprochenen Mängel ausreichend geltend machen können“, so Davila. Gänzlich gegessen ist das Verfahren für Apple aber dennoch nicht. Er handele lieber übervorsichtig, so der Richter, und erlaube den Sammelklägern, ihre Klage „ein letztes Mal“ abzuändern und neu einzureichen. Die Sammelkläger repräsentieren allesamt Nutzer, die die Analytics-Funktion auf iPhone und iPad abgeschaltet hatten. Die Klage wirft Apple unter anderem vor, Nutzer in die Irre geführt zu haben, indem es ihnen vorgaukelte, dass durch die Deaktivierung verhindert wird, dass Apple Daten aus den eigenen Apps sammelt. Erwähnt werden neben dem App Store auch Apple Music, Apple TV, die Bücher-App und die Aktien-App.
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(bsc)
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