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Künstliche Intelligenz

Millionenstrafe wegen Fake-Rabatten für Shein in Frankreich


Der asiatische Billig-Onlinehändler Shein hat in Frankreich wegen Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Preisnachlässen eine Strafe in Höhe von 40 Millionen Euro erhalten. Das teilte die Pariser Wettbewerbs- und Anti-Betrugs-Behörde DGCCRF mit.

Die Behörde wirft dem Shoppingportal vor, Kunden bei Werbeaktionen im Hinblick auf angeblich gesenkte Preise in die Irre geführt zu haben. Die DGCCRF untersuchte laut ihrer Mitteilung Tausende mutmaßlich reduzierte Produkte auf der französischen Shein-Webseite zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. August 2023. Demnach erhöhte das Portal manchmal bestimmte Preise vor einer Rabattaktion oder berücksichtigte vorherige Preisnachlässe nicht.

Dies führte laut der DGCCRF dazu, dass mehr als die Hälfte (57 Prozent) der überprüften Artikel gar keine Preisnachlässe boten. Fast jeder fünfte Nachlass fiel demnach niedriger aus als angekündigt. Elf Prozent der Fälle boten laut Mitteilung sogar Preiserhöhungen. Außerdem kritisierte die französische Behörde, dass das Unternehmen umweltbezogene Angaben auf seiner Webseite nicht habe belegen können – wie die Aussage, seine Treibhausgasemissionen um 25 Prozent gesenkt zu haben.

Ein Unternehmenssprecher teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, man sei bereits im März 2024 von der französischen Behörde informiert worden und habe unverzüglich „Abhilfemaßnahmen“ eingeleitet. Diese seien kurz später abgeschlossen worden. „Dies bedeutet, dass alle aufgezeigten Probleme bereits vor mehr als einem Jahr angegangen wurden.“


(nie)



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Atari-Emulator auf ESP32-Basis bauen mit passenden Joysticks und Controller


Der Atari 800 prägte gemeinsam mit Geräten wie dem C64 die frühe Computerkultur und legte für viele IT-Experten den Grundstein für ihre Berufswahl und Karriere. Die Atari 8-Bit-Computer, eingeführt 1979 mit Modellen wie dem Atari 400 und 800, revolutionierten die Heimcomputer-Branche. Ihre fortschrittlichen Grafik- und Soundchips ermöglichten beeindruckende Spiele und Anwendungen. Die Programmiersprache Atari Basic war fester Bestandteil des Systems und öffnete vielen Neulingen die Tür zur Welt der Programmierung.

Alte Original-Geräte sind kaum noch zu finden. Zum Glück gibt es Emulatoren für verschiedene Plattformen. Emulatoren für Atari-8-Bit-Geräte simulieren die zentrale Komponente, den 6502-Mikroprozessor, sowie spezialisierte Chips wie den ANTIC (Grafik), GTIA (Video) und POKEY (Sound und Ein-/Ausgabe).

  • Atariwelt und dazu passende Emulatoren
  • Aufbau des Emulators und Laden von Software
  • Game-Controller / Tastaturen und ein stylisches Gehäuse

Neben reinen Software-Emulatoren wie Altirra beziehungsweise Atari800 gibt es im Handel auch eine ganze Reihe von Hardware-Nachbauten. Diese basieren entweder auf FPGA-Chips oder Mikrocontrollern wie dem Raspberry Pi. Besonders verbreitet ist hierbei die Retro-Gaming-Plattform RetroPie, die eine Vielzahl von Emulatoren integriert, darunter auch für Atari-8-Bit-Systeme.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Atari-Emulator auf ESP32-Basis bauen mit passenden Joysticks und Controller“.
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Sollen wir ehrlich sein oder uns gut verkaufen?


Moin.


Escape the Feature Factory: Stefan Mintert

Escape the Feature Factory: Stefan Mintert

(Bild: 

Stefan Mintert

)

Stefan Mintert arbeitet mit seinen Kunden daran, die Unternehmenskultur in der Softwareentwicklung zu verbessern. Das derzeit größte Potenzial sieht er in der Leadership; unabhängig von einer Hierarchieebene.

Die Aufgabe, dieses Potenzial zu heben, hat er sich nach einem beruflichen Weg mit einigen Kurswechseln gegeben. Ursprünglich aus der Informatik kommend, mit mehreren Jahren Consulting-Erfahrung, hatte er zunächst eine eigene Softwareentwicklungsfirma gegründet. Dabei stellte er fest, dass Führung gelernt sein will und gute Vorbilder selten sind.

Es zeichnete sich ab, dass der größte Unterstützungsbedarf bei seinen Kunden in der Softwareentwicklung nicht im Produzieren von Code liegt, sondern in der Führung. So war es für ihn klar, wohin die Reise mit seiner Firma Kutura geht: Führung verbessern, damit die Menschen, die die Produkte entwickeln, sich selbst entwickeln und wachsen können.

Für Heise schreibt Stefan als langjähriger, freier Mitarbeiter der iX seit 1994.

“Sollen wir ehrlich sein oder uns gut verkaufen?” Diese Frage wurde mir einmal von einem Teammitglied gestellt. Zum Hintergrund: In der Firma haben mehrere Teams parallel an verschiedenen Komponenten eines Produkts gearbeitet. Ich hatte den Auftrag, die einigermaßen isolierten Teams näher zusammenzubringen. Eine Maßnahme bestand darin, die mehreren Komponenten-Reviews zu einem Produkt-Review zu verändern. Es sollten also nicht mehr isolierte Komponenten vorgestellt werden, sondern das integrierte Produkt. Und bei der Gelegenheit sollten weitere Personen aus dem Konzern anwesend sein als in den bisherigen Komponenten-Reviews.

Die neue Situation lässt sich also wie folgt zusammenfassen: ein teamübergreifendes Review mit Stakeholdern, die man noch nicht kannte.

Und da tauchte die Frage auf: “Sollen wir (Developer) ehrlich sein oder uns (und unser Produkt) gut (an die Stakeholder) verkaufen?” Meine spontane Antwort lautete: “Im Idealfall beides. Aber wenn ich eins wählen muss, dann Ehrlichkeit.”

So überrascht ich von der Frage war, so gut fand ich sie auch. Sie sagt sehr viel über die bis dato unsichtbare Kultur aus. Die (neuen) Stakeholder gehörten zum gleichen Konzern, wurden aber als Externe wahrgenommen. Ein Gefühl von psychologischer Sicherheit gab es in dieser neuen Gruppe von Menschen noch nicht.

Man könnte das als Alarmsignal werten oder zur Kenntnis nehmen und überlegen, wie man Sicherheit herstellen kann. Hier ist Führung gefragt. Die muss aber nicht von Vorgesetzten ausgehen. Das kann jeder Mensch übernehmen. Es geht etwa darum, Fragen so zu stellen, dass sie Interesse vermitteln und nicht Angriff und Kritik. Es geht auch darum, nicht erledigte Dinge und Fails ins richtige Licht zu rücken. Weg von persönlichem Versagen, hin zu gut durchgeführten Experimenten, die trotzdem gescheitert sind. Und natürlich geht es auch darum, ehrliche Wertschätzung und Dank auszusprechen für das, was entwickelt und vorgestellt wurde.

Im geschilderten Fall musste ich als Agility Coach gar nicht viel machen. Die in der Ausgangsfrage enthaltene Sorge war unberechtigt. Alle Beteiligten sind anständig miteinander umgegangen. Es gab durchaus vereinzelte Konflikte in der Sache und in wenigen Fällen hat das jemand persönlich aufgefasst. Im Großen und Ganzen war ich rückblickend zufrieden damit, dass ich Ehrlichkeit statt Verkaufen als Leitlinie vorgegeben habe. Ich würde jederzeit wieder diesen Rat geben. Und wer damit auf die Nase fällt, hat zumindest deutlich sichtbar gemacht, dass es in der Unternehmenskultur eine Baustelle gibt.

Im Podcast Escape the Feature Factory greife ich ausgewählte Themen des Blogs auf und diskutiere sie mit einem Gast. Durch den Austausch lerne ich eine zweite Perspektive kennen. Wenn Du auch daran interessiert bist, findest Du den Podcast bei Spotify, Deezer, Amazon Music, und Apple Podcasts. Wenn Du die Themen, die ich im Blog anspreche, in Deiner Firma verbessern möchtest, komm’ in unsere Leadership-Community für Softwareentwicklung.


(rme)



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Kostenfalle In-App-Kauf: Eltern haften nicht immer fürs Kind


Ob am Smartphone, der Spielekonsole oder dem Tablet: Insbesondere Kinder und Jugendliche tauchen gerne mal in der digitalen Welt ab. Spielen sie dort „Free-to-play“-Titel wie Fortnite, Brawl Stars oder Clash of Clans, gehen Eltern zunächst einmal davon aus, dass dafür keine Kosten anfallen können. Doch das ist ein Irrglaube.

„Die Spiele verleiten dazu, Geld auszugeben“, sagt Alexander Wahl vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschlands (EVZ). Mit sogenannten In-App-Käufen ließen sich nämlich etwa Wartezeiten überbrücken, eine besondere Ausrüstung oder In-Game-Währungen wie Coins oder Juwelen erwerben. Und dann kann es schnell richtig teuer werden. Die Frage ist aber: Müssen Eltern dann wirklich die Kosten tragen?

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Das kommt ganz auf den Einzelfall an: In Deutschland sind Kinder bis 7 Jahre nicht geschäftsfähig, sie können daher gar keine gültigen Verträge wie In-Game-Käufe abschließen. Im Alter von 7 bis 18 Jahren sind Kinder und Jugendliche zumindest beschränkt geschäftsfähig. Für einen wirksamen Vertrag benötigen sie die Zustimmung der Eltern. Haben Kinder also unbeaufsichtigt einen Kauf getätigt, sollten Eltern schnellstmöglich Widerspruch einlegen.

Haben Kinder den Zugang oder die Kreditkartendaten ihrer Eltern benutzt, kann es kompliziert werden. Dann müssen Erziehungsberechtigte Alexander Wahl zufolge nämlich nachweisen, dass sie den Kauf nicht selbst getätigt haben. Gleiches gilt, wenn ein Kauf nicht zum ersten Mal vom Kind getätigt wurde. „Die Rechtsprechung geht in diesem Fall davon aus, dass die Eltern die Ausgaben geduldet haben“, so Wahl.

Noch dazu gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Denn nach dem sogenannten Taschengeldparagrafen dürfen beschränkt geschäftsfähige Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren zumindest ihr Taschengeld frei verwenden, solange die Erziehungsberechtigten mit dem Zweck einverstanden sind. Eine vorherige Genehmigung ist dann nicht notwendig. Ist die ausgegebene Summe aber zu hoch oder wurde ein Abo abgeschlossen, greift der Taschengeldparagraf nicht.

Damit es beim Zocken gar nicht erst kostspielig wird, können Eltern folgende Tipps des EVZ befolgen:

  • Belegen Sie Einkäufe in Apps mit einem Passwortschutz oder deaktivieren Sie In-App-Käufe komplett im jeweiligen App-Store.
  • Vermeiden Sie die automatische Abrechnung über die Handyrechnung (sogenanntes „Carrier-Billing“) und richten Sie über Ihren Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre ein.
  • Mit Hilfe von Prepaid-Karten der App-Stores lassen sich die Ausgaben besser kontrollieren. Zahlungen, die über das Guthaben hinausgehen können dann nicht getätigt werden.
  • Hinterlegen Sie keine Zahlungsdaten auf dem Gerät Ihres Kindes. Spielt das Kind über Ihren Account, entfernen Sie die gespeicherten Daten oder sperren Sie sie im App-Store.


(afl)



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