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Online Marketing & SEO

Mineralbrunnen: Marketingchef Macioszek verlässt Gerolsteiner


Marcus Macioszek verlässt Gerolsteiner.

Bei Gerolsteiner endet eine Ära: Nach über 20 Jahren im Unternehmen geht Marketingdirektor Marcus Macioszek von Bord. Sein Bereich wird nun vorübergehend Chefsache.

Gerolsteiner braucht einen neuen Marketingdirektor: Marcus Macioszek habe sich dazu entschieden, den Brunnen zu

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Online Marketing & SEO

Auf dieses SEO Tool hast du gewartet: Custom Annotations


Google bringt quasi ein Notizbuch zur Search-Optimierung in die Search Console: Notizen zu Traffic und Ranking Updates direkt im Diagramm des Leistungsberichts werden ermöglicht.

Ab jetzt kannst du deutlich besser dokumentieren, was in der Suche mit deinen Inhalten passiert. Für die Leistungsberichte in der Search Console bietet Google neuerdings sogenannten Custom Annotations. Damit kannst du diverse Einflussfaktoren und Geschehnisse, die deine Rankings oder deinen Traffic beeinflussen samt Zeitraum direkt im Bericht vermerken. So wird dieser zum Notizbuch für deine SEO.


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© OpenAI

Das SEO-Notizbuch mit Annotationen: Große Ereignisse in wenigen Worten anzeigen

Nach der Option zur Bereitstellung von Versandoptionen auch ohne Merchant Center Account und dem Start von Query Groups in der Search Console zur Gruppierung verwandter Suchanfragen mit vergleichbarer Search-Intention hat die Google Search Central wieder ein wichtiges Update für SEOs parat. Dabei handelt es sich um die Custom Annotations für die Search Console. Wie der offizielle Account auf LinkedIn angibt, können User damit kontextuelle Notizen direkt in Performance Charts im Leistungsbericht integrieren.

[…] Think of it as a personal notebook for your Search data.

So setzt du die Custom Annotations ein

Die Custom Annotations fungieren als spezifisches Element, um deine Content Performance langfristig zu optimieren. Dabei kannst du sie nutzen, um auf kleine oder große Ereignisse einzugehen. Wenn beispielsweise ein Core Update von Google für Ranking-Schwankungen bei dir gesorgt hat, kannst du das passend zum Zeitraum notieren. Oder du hast deine Content-Strategie geändert und neue Themen behandelt. Den Einfluss kannst du ebenfalls in der Search Console anmerken. Das gilt ebenso für Momente wie die Inanspruchnahme von Agenturleistungen, eine umfassende Seitenmigration oder beispielsweise Feiertage und Aktionstage wie in der nahenden Black Week.

Um Custom Annotations einzusetzen, kannst du im Leistungsbericht in der Search Console einfach per Rechtsklick im Diagramm ein Pop-up öffnen, ein passendes Datum auswählen und deine Notiz hinzufügen. Diese darf aber 120 Zeichen nicht überschreiten. Zudem warnt Google, dass alle User mit Zugriff zur Property diese Annotationen sehen können. Es sollten also keine zu persönlichen oder sensiblen Daten geteilt werden, die nicht für diese Personen bestimmt sind.

So sieht das Custom Annotation Pop-up in der Search Console aus, © Google
So sieht das Custom Annotation Pop-up in der Search Console aus, © Google

Die Annotationen erscheinen dann als Referenzpunkt direkt im Diagramm des Berichts. Hanns Kronenberg, Head of SEO bei Chefkoch, hat auf LinkedIn ebenfalls auf das Feature verwiesen und einige mögliche Einsatzszenarien skizziert. Er nennt beispielsweise den Start von KI-Lösungen in der Suche – wie AI Overviews und der AI Mode, die jeweils in diesem Jahr nach Deutschland kamen –, die Umstellung von Canonicals und Kampagnenstarts als Beispiele für Momente, die erklärende Notizen erhalten könnten.





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Kamerahersteller: Wie der deutschen Kultmarke Leica das digitale Comeback gelang


Der Leitz-Park in Wetzlar hat sich zum Pilgerort für Markenfans entwickelt

Der Kamerahersteller Leica aus Wetzlar ist eine der ikonischen deutschen Technologie-Marken. Ihr Comeback in letzten Jahren ist ein Paradebeispiel dafür, wie Marken die digitale Transformation bewältigen können.

Technologische Transformation – das ist ein Thema, mit dem sich deutsche Unternehmen mittlerweile sichtlich schwertun. Selbst globale Groß

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Folgenschweres Urteil: Werbe-Mails ohne Einwilligung versenden


Unternehmen dürfen Newsletter in der EU auch ohne konkrete Einwilligung verschicken. Das könnte das E-Mail Marketing für viele Shop-Betreiber:innen erleichtern. § 7 Abs. 3 UWG fungiert als Speziallösung neben der DSGVO, doch daran sind auch Hürden gekoppelt.

Für einige Fälle benötigen Unternehmen künftig kein Double Opt-in von Usern mehr, um ihnen relevante Inhalte via Newsletter zu schicken. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-654/23 hervor, welches sich mit dem Versand von Informations-Newslettern ohne ausdrückliche Einwilligung im Rahmen der DSGVO beschäftigte. E-Mail-Werbung darf nur mit Einwilligung versendet werden, aber bei der Bestandskund:innenwerbung gab es bislang zumindest die Option, im Zusammenhang mit Einkäufen passende Newsletter an Personen nachzuschicken. Das ist fortan sogar ohne den konkreten Kaufkontext möglich, sofern Personen ein Konto mit E-Mail-Adresse anlegen und die Unternehmen § 7 Abs. 3 UWG befolgen.


Digital Bash – E-Commerce x t3n


Was sich für das E-Mail Marketing verändert: EuGH-Urteil erleichtert Werbe-Mail-Versand

In Rumänien stand ein Medium vor Gericht, weil es Usern Newsletter ohne deren explizite Zustimmung gesendet hatte, nachdem sich diese mit ihrer E-Mail-Adresse für ein kostenloses Konto registriert hatten. Die örtliche Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen die DSGVO, weil die ausdrückliche Einwilligung zum Erhalt der werblichen Informationen ebenso fehlte wie ein vorangegangener Kauf. Daraufhin landete der Fall schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof, der zugunsten des Mediums entschied.

Demnach können zum Beispiel Medienhäuser in der EU auch dann Werbe-Newsletter an Personen verschicken, wenn sie deren E-Mail-Adressen über die Registrierung für kostenfreie Dienste erhalten haben. Das ordnete der EuGH als Äquivalent zum Kaufkontext ein. Allerdings müssen die Unternehmen ganz konkrete Vorgaben beachten, die sich aus § 7 Abs. 3 UWG ergeben.

  • Die Zusendung werblicher Newsletter ist nur auf Basis eines Verkaufs im Vorwege oder eben der Anmeldung zu kostenlosen Diensten erlaubt, wenn der User die E-Mail-Adresse angegeben hat.
  • Das Unternehmen darf die Adresse nur zur Information in Bezug auf „eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen“ einsetzen.
  • Die Besendeten dürfen nicht widersprochen haben.
  • Die Besendeten müssen bei der Adresserhebung und in weiteren Verwendungen der Adresse immer deutlich auf eine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.

Außerdem ist extrem wichtig zu beachten, dass das Urteil des EuGH zwar richtungsweisend für das Bestandskund:innen-Marketing sein kann, dass aber das betreffende Urteil bei der Betrachtung eines Medienhauses zustande kam. Ob dieselben Rechte ebenso für Online Shops Bestand haben, ist trotz der Rechtsprechung nicht zweifelsfrei gegeben. Darüber hinaus profitieren Seller, die über Marktplätze handeln, nicht. Denn Unternehmen wie eBay und Amazon beispielsweise untersagen derlei Marketing E-Mails an Kund:innen und geben die Kund:innendaten ohnehin gar nicht oder nur teilweise preis.

Diskussion und Daten und Nutzen: Mehr AI-Kommunikation als Lösung?

Auf LinkedIn ist bereits eine Diskussion um die neue Regelung entbrannt. Die einen fürchten noch mehr ungewollte Mails aus User-Sicht, die anderen sehen Potential für relevante Bestandskund:innenwerbung.

Aus dieser Diskussion geht schließlich auch hervor, dass der Aufbau und die Nutzung von eigenen Daten zusehends wichtiger für den Erfolg im Digitalraum wird. Neben der Mail-Kommunikation sollten gerade Unternehmen im E-Commerce vermehrt auf Optionen zum Austausch mit und über KI-Dienste nachdenken. Denn im AI-Zeitalter verlagert sich das Shopping mehr und mehr auch in diese Bereiche.


KI-gestütztes Super Shopping:

Glow-up für Googles AI Mode und Facebook Marketplace

Shopping mit Googles AI Mode
© Google via Canva





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