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Künstliche Intelligenz

Missing Link: Die Wegschaubehörden   | heise online


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Es ist ein Paradoxon: Mit fortschreitender Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Cyberwar wären Datenschutz und Datensicherheit eigentlich immer wichtiger. Doch ausgerechnet jene, die sich von Amts wegen darum kümmern müssen, werden immer leiser.

Wann haben Sie zuletzt von den Datenschutzbeauftragten gehört? Heise-Meldungen gelten dafür nicht, aber auch unter diesen finden sich inzwischen zahlreiche eigentümliche Exemplare. Etwa die, dass der europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski keine rechtlichen Einwände mehr gegen die Nutzung von Office 365 durch die Europäische Kommission vorbringt. Ein Thema, bei dem die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden seit fünf Jahren keine Lösung herbeigeführt haben — genau so wenig wie Anbieter Microsoft.

In der Debatte um die elektronische Patientenakte spielt das CCC-Umfeld eine ungleich wichtigere Rolle, beim Thema Digitale Identitäten ist das BSI weitgehend alleine unterwegs. Wie kann es sein, dass im Zeitalter angewandter künstlicher Intelligenz und damit der Auswertung und Verknüpfung großer Datenbestände ausgerechnet die Datenschutzbeauftragten auffallend leise sind? Müssten sie nicht derzeit mehr zu tun haben und präsenter sein, denn je zuvor?

Der Datenschutz ist von einer theoretischen Diskussion über Machtpotenziale wie im Volkszählungsurteil längst zu einem ganz praktischen Thema geworden, das überall eine Rolle spielt. Es gibt mehr vernetzte Geräte als je zuvor. Und es gibt mehr Sensorik, die darin steckt, jede Menge Software, die irgendwelche Daten abgreift. Für Unternehmen und Organisationen gibt es kaum einen Grund, sie nicht einzusetzen.

Moderne Autos etwa stecken voller Sensorik, unter anderem Kameras. Und wohin diese Daten gehen, wie sie verarbeitet werden, durch wen und was mit diesen geschieht? Ein überaus alltagsrelevantes Thema. Und auch in Deutschland sitzt eine Vielzahl an Autoherstellern — oder europäische Firmenzentralen derselben, sodass deutsche Aufsichtsbehörden zuständig sind.

Doch von kritischer Draufsicht ist dort regelmäßig nichts zu sehen. Selbst wenn in anderen Ländern rund um den Globus die Thematik wie die der potenziellen Schnüffelautos aufgegriffen wird, die Erna und Dieter im Garten, am Zebrastreifen und beim Wildpinkeln filmen, deren Sensorik für Polizei eine Fundgrube wäre, von deutschen Aufsichtsbehörden hört man dazu: so gut wie nichts.

Da gibt Niedersachsens Beauftragte mal bekannt, sich in enger Abstimmung mit Volkswagen und anderen Aufsichtsbehörden zu befinden. Aber tatsächliches handeln? Nur in den seltensten Fällen passiert etwas.

Das liegt auch an den Datenschutzaufsichtsbehörden. Die haben über die Jahre zwar mehr Personal bekommen. Aber dass sie tatsächlich ihr Gebiss poliert und kräftig zugebissen hätten, kann nicht seriös berichtet werden. Wer sollte es Unternehmen oder Behörden also verdenken, dass sie im Wissen darum, dass die Aufsichtsbehörden zwar maulen, am Ende aber doch vor einer härteren Gangart meist zurückschrecken, auf nichts Substanzielles verzichten würden?

Talk is cheap, heißt es in der Politik. Und aufsichtsbehördliches Handeln ist teuer: das wäre mit Papierkrieg, Zeitaufwand und möglicherweise auch zu verlierenden Gerichtsprozessen verbunden.

Natürlich lässt sich hervorragend darüber streiten, inwieweit Deutschlands Datenschutzdiskussionen teils etwas artifiziell geraten sind. Immerhin gibt es kein Land auf diesem Planeten mit mehr juristischen Fachzeitschriften, in denen selbst die absonderlichsten und interessengeleiteten Interpretationen des Datenschutzrechts breit ausgewalzt werden, um dann im Diskurs als veröffentlichte und somit absolut seriöse Argumente vorgetragen zu werden. Wer mit Anwälten spricht, die vom Fach sind, bekommt schnell ein Gefühl dafür, wie viele der Debatten primär dazu da sind, Verfahren jeder Art in die Länge ziehen zu können und Rechtsklarheit zu vermeiden.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Doch es gehört zu den wundersamen deutschen Eigenschaften, daran zu glauben, dass Deutschland im digitalen Raum von besonders scharf durchgreifenden und die Beteiligten verunsichernden Aufsichtsbehörden stranguliert würde. Irgendwie scheint dieses Narrativ immer noch zu verfangen.

Dabei gibt es wirklich erstaunliche Fälle: Der Hessische Datenschutzbeauftragte etwa wurde verklagt, weil er meinte, dass er Bürgerbeschwerden nicht scharf nachgehen müsse. Und bekam vor dem EuGH Recht: das sei durchaus die Rechtslage.

Ein absurder Fall: Bürger verlangen von Aufsichtsbehörden, Verstöße schärfer zu ahnden – und die wollen das auf keinen Fall müssen. Auch in anderen Fällen werden inzwischen Datenschutzaufsichtsbehörden verklagt, weil sie zu wenig tun.

Diese Situation ist nur zum Teil das Verschulden der oftmals eher spröden und nicht gerade als Karrieresprungbrett für Beamte bekannten Behörden. Der Großteil der Misere ist politisch gewollt — und längst bis in weite Teile der Grünen hinein hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass Datenschutz der Digitalisierung im Weg stehen würde.

Ein Grund, warum etwa die grün-schwarze Landesregierung in Hessen weder etwas gegen die IP-Vorratsdatenspeicherung noch gegen Palantirs Analysesoftware bei der Landespolizei einzuwenden hat. Und die FDP? Die hatte damit in Teilen auch schon lange ihre Probleme. Mit ihrem bundespolitischen Ausscheiden allerdings ist ihre Bedeutung derzeit vernachlässigbar. Doch auch sie frönte zuletzt einem Narrativ, das von CSU bis Grünen gepflegt wird: Es braucht einen ganz anderen Ansatz, um Digitalisierung und Datenschutz zusammenzubekommen.

Statt knallharter behördlicher Aufsicht, die Verfehlungen ahndet, soll ein Wischi-Waschi-Beratungsauftrag erfüllt werden. Und nur bei den ganz, ganz unbelehrbaren soll wirklich einmal durchgegriffen werden. Vielleicht aber besser auch nur dann, wenn das nicht der Wirtschaft schadet. Denn es ist ja auch alles schrecklich kompliziert, vom Datenschutz über die KI-Verordnung und den Data und Data Governance Act bis hin zum Digital Services Act greifen Regelungen ineinander und teilweise aneinander vorbei, regeln ähnliche Sachverhalte und erlauben und verbieten ganz unterschiedliche Dinge.

Und wenn die Politik so komplizierte Geflechte in die Welt setzt, was läge da näher, als, man ahnt es bereits, deren Anwendung im Nachhinein abzuschwächen? Indem aus einer Aufsicht mit Kontrollfunktion eher eine Pausenaufsicht wird, die pädagogisch wertvoll den Kindern bei der Einhaltung der Regeln unter die Arme greift und nur im Ausnahmefall Sanktionen ergreift?

Die Politik erklärt Unternehmen, Behörden und Organisationen seit Jahren in gewisser Weise für zu blöd, Regeln zu verstehen und einzuhalten, nachdem diese über Jahre die ach so große Komplexität beklagt haben. Kein Phänomen des Datenschutzes alleine, aber hier ist es besonders auffällig: seitdem Datenschutz politisch stärker unter Druck steht und zum Sündenbock für die sowohl von Politik, Behörden und Unternehmen an vielen Stellen schlicht nicht oder falsch angegangene Digitalisierung erklärt wurde, agieren diese immer vorsichtiger.

Auch deshalb, weil Vertreter einer härteren Linie unter den Datenschutzbeauftragten von der Politik zuletzt mehrfach abgesägt wurden oder die Stellen schlicht über Monate und Jahre gar nicht mehr besetzt wurden, sind die heutigen Datenschutzaufsichtsbehörden in weiten Teilen als Verwaltungsaufsichten besetzt – die formelle Unabhängigkeit, die die Datenschutzgrundverordnung vorschreibt, endet schnell.

Eine Möglichkeit: die Zuständigkeiten zu verschieben. Das droht etwa bei der Datenschutzaufsicht über die Nachrichtendienste schon seit einer ganzen Weile: Egal wie freundlich die Datenschützer mit den Diensten umgehen, egal, wie wenig sie real kontrollieren oder einwenden, die Kontrollkompetenz wollte schon der ehemalige Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) lieber an eine andere Stelle auslagern, den Unabhängigen Kontrollrat, der die Nachrichtendienstarbeit auch sonst kontrolliert.

Dass spätestens da, wo Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, mit Landesämtern für Verfassungsschutz oder dem Bundeskriminalamt interagieren dann doch wieder die jeweiligen Datenschutzaufsichtsbehörden ins Spiel kommen: in der politischen Debatte lässlich. Denn es ginge ja darum, den Datenschutz „zurechtzustutzen“.

Ein ähnliches politisches Signal: bei staatlichen Vorhaben wird in Gesetzen vom sogenannten „Einvernehmen“ auf ein „Benehmen“ reduziert. Sprich: Statt dass die Datenschutzaufsicht grünes Licht geben müsste, reicht es, dass sie ihre Bedenken zu Protokoll gegeben hat. Datenschützer nerven und damit sollen sie aufhören, egal ob Vorratsdatenspeicherung, Gesundheitsdaten oder KI-Einsatz bei Videoüberwachung durch Polizei oder in anderen Kontexten.

Damit sind die Datenschützer am Ende nicht allein. Exakt das gleiche Schicksal droht derzeit in anderen Bereichen: Weil die KI-Verordnung kompliziert ist, soll die zuständige Behörde viel weniger sanktionieren als vielmehr protegieren. Und weil das auch für die Cybersicherheit gilt, soll natürlich auch bei der NIS2-Richtlinie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor jedem Eingreifen doch bitte möglichst die Hand reichen, um darbende deutsche Unternehmen bei der Regeleinhaltung zu unterstützen. Der Präsident der Bundesnetzagentur hat viele Male öffentlich betont, wie wichtig die Beratungsfunktion bei der deutschen Umsetzung der KI-Verordnung ist. Als ob Aufsichtsbehörden Consultingfirmen wären.

Digitalpolitik ist Machtpolitik heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Und genau das ist es, worum es derzeit an vielen Stellen geht: Statt einem behördlichen Aufsichtsregime soll eine Art Digitalisierungsförderung stehen. Gegen letzteres spricht eigentlich auch wenig – aber es ist eine völlig andere Aufgabe, die in Aufsichtsbehörden wenig verloren hat. Niemand käme auf die Idee, etwa die Wirtschaftsförderung eines Bundeslandes mit der Bau-, Lebensmittelaufsicht oder den finanzbehördlichen Aufgaben zu betrauen. Aber vielleicht ist das auch nur noch eine Frage der Zeit, bis die Steuerfahndung als Steuerberater für darbende deutsche Unternehmen tätig werden soll?


Ein Kommentar von Falk Steiner

Ein Kommentar von Falk Steiner

Falk Steiner ist Journalist in Berlin. Er ist als Autor für heise online, Tageszeitungen, Fachnewsletter sowie Magazine tätig und berichtet unter anderem über die Digitalpolitik im Bund und der EU.

So ist es fast schon als Glücksfall zu betrachten, dass sich zumindest beim Datenschutz ein anderer Zweig der Rechtsdurchsetzung inzwischen alternativ herausgebildet hat: Immer häufiger müssen sich Unternehmen Massenverfahren beim immateriellen Schadenersatz stellen. Die jeweils eingeklagten Summen pro Fall sind in der Regel marginal – doch je mehr Betroffene diese Rechte geltend machen, umso höher sind die Risiken, die mit Schlamperei beim Datenschutz verbunden sind.

Zumindest solange, bis die Politik auch hier ein Risiko für die Wirtschaft sieht und die rechtlichen Regeln dafür wieder abändert. Die Datenschutzaufsichtsbehörden können sich über die Entlastung freuen. Und weiter in Arbeitskreisen Positionspapiere schreiben, warum es auf den Einzelfall ankommt, ob die datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes dieser oder jener Software zu kritisieren wäre.

Vielleicht ist es also einfach an der Zeit, einzusehen, dass Digitalisierung nur dann Regeln folgt, wenn die Bürger in allen Feldern die Möglichkeit bekommen, böswillige oder schlampende Akteure in Grund und Boden zu klagen – dann können die staatlichen Aufsichtsbehörden sich auf die politisch derzeit gewünschte Beratungsleistung konzentrieren.


(nen)



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Trotz Support-Ende: Windows-10-Installationen bleiben Mehrheit in Deutschland


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Windows 11 hat beim weltweiten Anteil der Windows-Versionen seinen Vorgänger Windows 10 überholt, wie aus Zahlen des Analysedienstes Statcounter hervorgeht. Das Betriebssystem hat demnach seit Anfang des Jahres kontinuierlich zulegen können und erreicht Stand Juli 2025 53,51 Prozent. Windows 10, dessen Support am 14. Oktober 2025 ausläuft, fiel im gleichen Zeitraum kontinuierlich auf nunmehr 42,88 Prozent.

Doch während sich die IT-Welt global offenbar auf das Support-Ende und die Migration auf Windows 11 einstellt, zeigt sich in Deutschland laut Statcounter ein ganz anderes Bild: Hier ist Windows 10 mit 56,64 Prozent immer noch an der Spitze und hat damit seit Tiefstand von 54 Prozent im April sogar noch einen leichten Zuwachs zu verzeichnen. Im vergangenen Dezember lag der Anteil noch bei rund zwei Dritteln. Windows 11 macht derweil 41,08 der hiesigen Windows-Installationen aus, ein leichtes Minus von rund 43 Prozent im April. In Österreich ist Windows 10 mit 51,17 ebenfalls noch in der Mehrheit, der Anteil sinkt aber kontinuierlich. Derweil hat sich Windows 11 dort mit 46,84 Prozent kontinuierlich hochgearbeitet. In der Schweiz führt Windows 11 bereits seit März und erreichte im Juli rund 51 Prozent.

Zur Ermittlung der nicht repräsentativen Nutzungsstatistiken wertet Statcounter monatlich fünf Milliarden Zugriffe auf 1,5 Millionen Websites aus, jedoch nicht die individuellen Besucher. Ob hinter dem vergleichsweise hohen Windows-10-Anteil in Deutschland eher verhalten anlaufende Migrationsprozesse bei Firmen und Behörden stehen oder einfach auch viele Endnutzer auf Hardware sitzen, die nicht mehr die Anforderungen von Windows 11 erfüllt, lässt sich aus den Zahlen von Statcounter nicht ablesen.

Allerdings hat Microsoft mit seinem diesmal auch für Endnutzer zugänglichen Programm für erweiterte Sicherheitsupdates (ESU) unmittelbaren Wechseldruck herausgenommen. Zahlende Unternehmenskunden können per ESU drei Jahre Sicherheitsupdates über den 14. Oktober hinaus beziehen, für Privatkunden gibt es ein Jahr bis zum 13. Oktober 2026. Letztere müssen dafür entweder Windows Backup aktivieren, das die Einstellungen in die Cloud synchronisiert, 1000 Microsoft Reward-Punkte einlösen oder als dritte und letzte Option rund 30 US-Dollar zahlen, wobei lokale Preise abweichen können.

Ab Mitte August soll dafür ein über Windows-Updates hinzugefügter ESU-Wizard allgemein zur Verfügung stehen, über den Endnutzer in Windows-Benachrichtigungen und den Windows-Einstellungen ihren Beitritt zum ESU aktivieren können. Wer den Wechsel auf Windows 11 ohnehin nicht vollziehen will, kann natürlich auch zu kostenlosen Alternativen wie Linux wechseln.


(axk)



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Wegen China-Bann: AMD macht Betriebsminus trotz Rekordumsatz


7,685 Milliarden US-Dollar hat AMD im zweiten Quartal 2025 umgesetzt. Die genaue Zahl ist wichtig, da erst die letzten beiden Nachkommastellen den firmeneigenen Rekord beweisen – Ende 2024 machte AMD 7,658 Milliarden Dollar Umsatz.

Verglichen mit dem gleichen Vorjahreszeitraum wächst AMDs Umsatz um 32 Prozent. Dennoch bricht das Betriebsergebnis auf ein Minus von 134 Millionen Dollar zusammen. AMD begründet das mit dem zwischenzeitlichen Exportverbot eigens für China angepasster KI-Beschleuniger in Form der Instinct MI308.

Rund 800 Millionen Dollar „Kosten für Inventar und damit verbundene Aufwendungen“ nennt AMD im eigenen Geschäftsbericht. Damit dürften größtenteils Abschreibungen gemeint sein. Inzwischen zeigt sich die US-Regierung für den Export wieder offen, allerdings hat AMD noch keine Lieferlizenz erhalten.

Aufgrund der einmaligen Kosten fällt die Bruttomarge auf 40 Prozent. Laut AMD wäre sie ohne die Abschreibungen elf Prozent höher gewesen. Das Nettoergebnis sieht deutlich freundlicher aus: AMD macht 872 Millionen Dollar Nettogewinn – mehr als dreimal so viel wie ein Jahr zuvor. Das liegt an einer Steuergutschrift von 834 Millionen Dollar. Analog steigt der operative Cashflow von 593 Millionen Dollar auf gut zwei Milliarden.

Laut AMD verkaufen sich insbesondere die eigenen Epyc- und Ryzen-Prozessoren für Server und Desktop-PCs prächtig. Die Epyc-CPUs sollen „den Gegenwind durch die Instinct-MI308-Auslieferung nach China mehr als ausgeglichen“ haben.

So steigt der Umsatz der Data-Center-Sparte binnen eines Jahres um 14 Prozent auf 3,24 Milliarden Dollar. Der Blick auf Anfang 2025 zeigt aber, dass die Sparte durch den Bann dennoch schrumpft – dort machte sie noch 3,6 Milliarden Dollar Umsatz. Zum ersten Mal seit Jahren bleibt wegen der Abschreibung ein Betriebsminus von 155 Millionen Dollar stehen.


(Bild:

AMD

)

Das Client-Segment rund um Ryzen-CPUs blüht dagegen regelrecht auf. 2,5 Milliarden Dollar Umsatz stellen einen Rekord dar – verglichen mit dem gleichen Vorjahreszeitraum wächst die Sparte um gut 67 Prozent. Laut AMD verkaufen sich vor allem die aktuellen Desktop-Modelle Ryzen 9000 gut.

Ähnlich stark wächst die Gaming-Gruppe – um 63 Prozent auf 1,12 Milliarden Dollar. In ihr fasst AMD alle Radeon-Grafikkarten und Semi-Custom-Chips für Konsolen zusammen. Primär soll das Konsolengeschäft wieder besser laufen.

Das Betriebsergebnis für Client und Gaming gibt AMD ausschließlich zusammengefasst wieder. Es schießt von 166 Millionen auf 767 Millionen Dollar.

Unter „alles andere“ verbucht AMD hauptsächlich die laufenden Kosten für die Xilinx-Übernahme. Dort steht ein Minus von gut einer Milliarde Dollar. Mit den Xilinx-Produkten macht AMD 824 Millionen Dollar Umsatz in der Embedded-Sparte (-4 Prozent). Der Betriebsgewinn sinkt dort um 20 Prozent auf 275 Millionen Dollar.

Im jetzt laufenden dritten Quartal erwartet AMD 8,7 Milliarden Dollar Umsatz (+/- 300 Millionen). Das entspricht im Mittel 28 Prozent Wachstum gegenüber dem Vorjahr. Laut AMD schließen die 8,7 Milliarden Dollar keine MI308-Beschleuniger für China ein, weil die Lieferlizenz bisher nicht gewährt wurde.

Die Börse zeigt sich traditionell unzufrieden mit AMDs Geschäftsbericht: Die Aktie ist im nachbörslichen Handel fast vier Prozent gefallen.


(mma)



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Tödlicher Titanic-Tauchgang: Vernichtender Untersuchungsbericht | heise online


„The company was economically very stressed and as a result, (they) were making decisions that compromised safety.“ Zu Deutsch etwa: „Die Firma war finanziell schwer angeschlagen und daher haben sie Entscheidungen getroffen, die die Sicherheit beeinträchtigten.“ So zitiert der aktuelle Untersuchungsbericht des US Coast Guard Marine Board of Investigation (MBI) auf Seite 237 einen ehemaligen Mitarbeiter der US-Firma Oceangate. Sie baute das Tauchboot Titan. Bei einer Besichtigungsfahrt zum Wrack der Titanic am 18. Juni 2023 implodierte Titan, alle fünf Personen an Bord waren sofort tot.

Das Unglück, bei dem auch Firmenchef Stockton Rush ums Leben kam, war vermeidbar; das macht der über 300 Seiten dicke Bericht deutlich. Er lässt kein gutes Haar am Management der Firma. Diplomatischer formuliert sind die Feststellungen der Unzulänglichkeiten bei Behörden und Gesetzgeber, die das verantwortungslose Vorgehen Oceangates zugelassen haben.

„Ab einem gewissen Punkt ist Sicherheit nur noch Verschwendung.“ So zitiert eine Klage der Familie eines Opfers den Mitgründer und Chef Oceangates, Stockton Rush. Er ist selbst eines der fünf Todesopfer.

Beispielhaft für die mangelnde Sicherheitskultur ist der Fall des 2016 bis 2018 tätigen Betriebsleiters (Director of Marine Operations for Oceangate). Er machte firmenintern wiederholt auf Sicherheitsprobleme aufmerksam, was auf Feindseligkeit des Managements stieß. Am 18. 1. 2018 stellte er für die erste Karbonfaser-Hülle des Tauchboots (damals noch Cyclops II genannt) einen Quality Inspection Control Report aus. Die Inspektion fiel in mehr als zwei Dutzend Punkten negativ aus – bei nur neun erledigten Problemen.

Das kam bei Firmenchef Stockton Rush gar nicht gut an. Er und weitere Manager baten den Betriebsleiter schon am nächsten Tag zu einem Gespräch, das auch aufgenommen wurde. Aus der nun veröffentlichten Abschrift geht hervor, dass Stockton wusste, dass das von Boeing als abgelaufene Ware günstig eingekaufte Material von schlechter Qualität war. Gleich zu Beginn des mehr als zweistündigen Gespräches wird Stockton in folgender Form zitiert: „Ich werde kein Geld dafür verschwenden, Boeing dieses Stück Scheiße testen zu lassen. Ich weiß, dass es Mist ist … Am Ende des Tages muss ich damit tauchen.“

Stockton bestätigt die Aussage grundsätzlich, nicht aber die konkrete Formulierung „Stück Scheiße“, und meint, ein akustisches Warnsystem würde rechtzeitig vor Probleme warnen. Es folgt eine lange, hitzige Diskussion über Sicherheitsmängel, die das Management weitgehend zur Seite wischt. Wenige Tage später wird der Betriebsleiter gefeuert. Dabei verbietet ein US-Bundesgesetz namens Seaman’s Protection Act ausdrücklich solche Rache an Mitarbeitern in der Marinebranche, die auf Sicherheitsprobleme hinweisen.

Der geschasste Betriebsleiter alarmiert die US-Arbeitssicherheitsbehörde OSHA; diese versucht, den Whistleblower-Bericht an die US-Küstenwache per E-Mail weiterzuleiten. Doch diese Nachricht kommt nie an. Die OSHA selbst hat nicht genügend Mitarbeiter, sodass es einen erheblichen Rückstau unbearbeiteter Whistleblower-Berichte gibt.

Als Rache für die Anzeige verklagt Oceangate seinen ehemaligen Betriebsleiter wegen angeblicher Verstöße gegen Immaterialgüterrecht. Das alarmiert den zuständige OSHA-Mitarbeiter, weil solche Unterdrückungsklagen (SLAP) erstens ein schlechtes Zeichen und zweitens in den meisten US-Staaten unzulässig sind. Doch die Klage wirkt: Nach fast elf Monaten ohne Fortschritte in der behördlichen Untersuchung, zieht der Betriebsleiter seinen Anzeige zurück, weil er und seine Frau den psychischen Druck nicht mehr aushalten. Die Anzeige wird nie untersucht, weder von der OSHA noch von der Küstenwache.

Die damals durchgefallen Karbonfaserhülle wird später so stark beschädigt, dass Oceangate eine neue herstellt. Diese wird zur Todesfalle, auch für Firmenchef Rush selbst.



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