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Missing Link: Vor 50 Jahren eröffnet der erste Byte Shop


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Es ist eine der schönsten Anekdoten aus dem Silicon Valley: Wie Steve Wozniak und Steve Jobs auf einem Treffen des Homebrew Computer Clubs ihren Apple I zeigen. Und am nächsten Tag der Byte Shop gleich fünfzig Stück bestellt.

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1975 ist das Jahr des Mikrocomputers. Er ist kleiner als die Minicomputer und mit einem Mikroprozessor ausgestattet. Vorreiter ist der legendäre Altair 8800. Um ihn entstehen Clubs, Hobby-Entwicklungen und kleine Unternehmen. Zum ersten Mal kann jeder nicht nur einen Computer kaufen – jeder kann auch einen Computer bauen oder Zubehör entwickeln und daraus ein Gewerbe machen.

Junge Fachgeschäfte werden dafür in den siebziger Jahren ein wichtiger Multiplikator. Sie sind ein Treffpunkt für die wachsende Community. Man schwatzt, man tauscht sich aus, man entdeckt neue Bücher und Zeitschriften. Vor allem sind sie der Ort, an dem man die neuen Computer sehen und ausprobieren kann.

Den ersten Laden für Heimcomputer eröffnet Dick Heiser am 15. Juli 1975 in Los Angeles. Die bekannteste Kette wird Computerland mit 800 Filialen. Doch besonders in Erinnerung ist der Byte Shop, der Apple durch den ersten Auftrag auf die Beine hilft.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Gründer des Byte Shop sind Paul Terrell und Boyd Wilson. Sie starten 1975 in Mountain View eine Handelsvertretung, eine Sales Representative Company, die sie wenig einfallsreich Repco nennen. Sie vermitteln vor allem Messgeräte wie Multimeter entlang der Ostküste: Kalifornien, Idaho, Oregon und Washington. Kunden sind Universitäten sowie Unternehmen rund um Luft- und Raumfahrt.

Einer von ihnen stellt Terrell den Altair 8800 vor. Terrell fängt sofort Feuer, auch wegen des günstigen Preises von nur 400 Dollar als Bausatz. Er ruft beim Hersteller an, Ed Roberts von MITS, und stellt sich als möglichen Vertrieb vor. Den kann MITS dringend gebrauchen: Bisher wird der Altair nur gegen Bestellung mit der Post verschickt – und man ist damit sehr im Rückstand.

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Terrell und Wilson reisen nach Albuquerque zu MITS (wo sie auf Bill Gates und Paul Allen treffen). Sie präsentieren ihr eigenes Portfolio und schließen mit Roberts einen Vertriebsvertrag für den Altair-Rechner ab. Für die Vermittlung von MITS-Produkten, also dem Altair und Zubehör, erhalten sie fünf Prozent Provision.



Paul Terrell in seinem Byte Shop.

(Bild: Paul Terrell/privat)

Auf einem Vertreter-Treffen im Sommer 1975 bittet Roberts, nach potenziellen Partnern zu suchen, die ein Ladengeschäft eröffnen würden. Es soll neben dem Vertrieb auch Beratung und Reparatur anbieten: Viele Käufer kommen mit dem Bausatz nicht zurecht. Als sie erfahren, dass Dick Heiser mit seinem bereits bestehendem Geschäft 25 Prozent Provision erhält, fassen Terrell und Wilson den Entschluss, selbst einen Laden zu eröffnen – zumal die Vertreter-Provision noch dazu kommt.

Eine Weile dauert die Suche nach einer geeigneten Fläche. Im Silicon Valley soll es sein, natürlich, die passende Größe und vor allem eine gute Lage haben. Die findet man mit der El Camino Real, einer Straße, die von San Jose nach San Francisco führt, parallel zum Highway. Genauer: 1063 West El Camino Real, Mountain View, Kalifornien. Heute findet sich an der Adresse ein Druck- und Kopierladen.

Das Geschäft eröffnet am 8. Dezember 1975 – Paul Terrells Geburtstag. Er kümmert sich eher um den Laden, aus dem bald viele Läden werden, während Boyd die Handelsvertretung leitet. Der Name Byte Shop ist der Zeitschrift Byte entlehnt. Sie erscheint erstmals im September 1975. Terrell entdeckt sie auf dem Flughafen – und spekuliert darauf, dass die Kunden nun denken würden, sein Laden würde das Magazin herausgeben.

Die Idee, ein Computergeschäft zu eröffnen, haben natürlich noch andere. Der Byte Shop macht das Beste daraus und bietet die Marke als Franchise an. Gegen fünf Prozent Umsatzbeteiligung können Interessenten einen eigenen Byte Shop betreiben. Geschäft Nummer 2 öffnet in Santa Clara, Nummer 3 in Campbell, Nummer 4 in Palo Alto … und so weiter. Für die Byte Shops sind Communitys wie der Homebrew Computer Club Inspiration – und Quelle für neue Kunden. So erwartet Terrell von seinen Shop-Managern, dass sie an den Treffen teilnehmen.

MITS verlangt, dass die belieferten Händler den Altair exklusiv anbieten – also keine anderen Computer verkaufen. Terrell findet die Regel sinnlos und kümmert sich nicht darum. Zumal er vom Altair-Klon IMSAI 8080 doppelt so viele Rechner verkauft. Auf der ersten Heimcomputer-Messe, der World Altair Computer Convention, zu der MITS Ende März 1976 nach Albuquerque einlädt, setzt ihm der Hersteller die Pistole auf die Brust: Entweder er hält sich an die Exklusiv-Klausel oder er wird nicht mehr beliefert. Terrell lehnt ab und es kommt zum Bruch.



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OLG Dresden: Metas Datensammlung illegal, keine Revision zum BGH


Meta Platforms muss vier sächsischen Instagram- oder Facebook-Nutzern je 1.500 Euro Schadenersatz zahlen, weil der Datenkonzern über zahllose Webseiten und Apps Dritter rechtswidrig personenbezogene Daten sammelt. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag in vier parallelen Verfahren entschieden (u.a. Az 4 U 292/25, der Redaktion vorliegend). Es sind die ersten rechtskräftigen Entscheidung dieser Art in Deutschland. In Österreich gibt es bereits ein einschlägiges Erkenntnis des dortigen Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen Metas personalisierte Werbung und Datensammlung auf Drittseiten.

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Dafür setzt Meta weltweit seine sogenannten Meta Business Tools ein. Doch das OLG untersagt Meta ab sofort, auf Drittseiten und -apps Daten über die Kläger zu sammeln. Die vier Urteile beruft sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Besonders übel für Metas Position ist, dass das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ausschließt, weil die rechtliche Lage so deutlich sei. Zwar haben deutsche Landgerichte unterschiedlich geurteilt – nicht zuletzt musste das OLG das im Sinne Metas ergangene Urteil des Landgerichts Dresden, Az 3 O 2035/23, umkehren –, aber unter deutschen Obergerichten (!) gibt es keine zwei Rechtsmeinungen zu der Sache. Unterschiede gäbe es allenfalls bei Sachverhalten, mit denen sich der BGH aber nicht zu befassen hat.

Juristisch hält der 4. Senat des OLG Dresden die Sache für ausjudiziert. Dazu verweist es sowohl auf EuGH-Entscheidungen als auch auf ein konkretes Urteil des OLG München (Az 14 U 1068/25e – nicht veröffentlicht, aber der Redaktion vorliegend). Der 14. Senat des OLG München hat im Dezember einer Bayerin aufgrund der Datenernte der Meta Business Tools lediglich 750 Euro zugesprochen und die Revision zum BGH zugelassen, wovon Meta auch Gebrauch gemacht hat.

Die Dresdner gehen mit ihrem Urteil (Az 4 U 292/25) also einen Schritt weiter. Dem typischen Internetnutzer mit Meta-Konto stehen demnach 1.500 Euro zu, und Meta darf nicht zum BGH. Letzteres kann Meta beim BGH anfechten. Solche Nichtzulassungsbeschwerden machen den Löwenanteil aller BGH-Verfahren aus, sind aber selten erfolgreich. Allerdings wird sich der BGH mit Metas Revisionen gegen das erwähnte (und einige weitere, parallele) Münchner Urteile befassen.

Inzwischen dürften um die zehntausend Klagen deutscher Internetnutzer wegen Datenschutzverstößen gegen Meta Platforms anhängig sein. Federführend ist die Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen, die mehr als 7.000 rechtsschutzversicherte Kläger vertritt, vor allen 120 Landgerichten. Weniger als die Hälfte dieser Fälle ist in erster Instanz entschieden, davon sind etwa 60 Prozent gegen Meta ergangen, etwa 40 Prozent für Meta.

Nicht so in Sachsen und Sachsen-Anhalt: Dort haben die Landgerichte bislang für Meta geurteilt, mit der berühmt gewordenen Ausnahme des LG Leipzig. Es hat im Juli eine „Mindestentschädigung von 5.000 Euro (für) die allgemeine Betroffenheit (eines) aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen” Facebook-Nutzers verhängt (nicht rechtskräftig).

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Rechtsanwalt Max Baumeister geht davon aus, dass sächsische Landgerichte ihre Spruchpraxis nun ändern werden. In Leipzig gibt es fortan vielleicht geringeren Schadenersatz, aber Metas Karten vor den Landgerichten des Freistaats sind schlecht geworden. Die Wende habe sich schon in der mündlichen Verhandlung Anfang Dezember gezeigt: „Die Richter haben Metas Anwälte wirklich in die Zange genommen”, sagte Baumeister zu heise online. In naher Zukunft dürften das OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt sowie ein anderer Münchner OLG-Senat urteilen.

Folgen sie den Dresdner Kollegen, dürfte das eine Lawine neuer Klagen und Urteile gegen Meta auslösen. Nicht zuletzt gehen dann jenen Rechtsschutzversicherungen, die die Kostendeckung für Klagen gegen Meta bislang ablehnen, die Argumente aus.

heise online hat Meta gefragt, wie es nach dem österreichischen OGH-Erkenntnis seine Geschäftspraxis dort geändert hat, und ob Meta angesichts des Dresdner Urteils die Business Tools im Europäischen Wirtschaftsraum oder auch nur in Deutschland anpassen wird. Eine Antwort steht noch aus.


(ds)



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Google: Medienwächter warnen vor KI-Zusammenfassungen


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Wo bei einer Internetsuche früher eine Liste von blau unterlegten Links den Weg zu verschiedenen Quellen ebnete, präsentieren Dienste wie Google und die spezialisierte KI-Suchmaschine Perplexity zunehmend fertig formulierte Zusammenfassungen („AI Overviews“). Doch was für Nutzer komfortabel erscheinen mag, alarmiert zunehmend die deutsche Medienaufsicht.

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Nach Informationen der Wochenzeitung Die Zeit haben die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) bereits Mitte Januar offizielle Verwaltungsverfahren gegen die beiden Tech-Größen eingeleitet. Dabei handelt es sich um ein Novum. Dieser Aufschlag rückt die Frage ins Zentrum, ob und wie algorithmisch generierte Antworten die öffentliche Meinungsbildung manipulieren oder verengen könnten.

Im Kern der Untersuchung steht laut dem Bericht die Sorge um die mediale Vielfalt. Wenn Chatbots Informationen aus verschiedenen Quellen zu einem monolithischen Text verschmelzen, wird die Herkunft der Nachricht oft zur Nebensache. Immer mehr Nutzer informierten sich direkt über solche Zusammenfassungen.

Die Behörden wollen nun klären, wer die journalistische und rechtliche Verantwortung für diese KI-generierten Inhalte trägt. Besonders Perplexity steht hier unter Beobachtung, da das Unternehmen externe Webseiten eher als Fußnoten denn als eigenständige Ziele behandelt. Doch auch Google drängt mit seinen KI-Übersichten in diesen Markt. Auf Smartphones nehmen diese Zusammenfassungen oft den gesamten sichtbaren Bereich ein und verdrängen die klassischen Suchtreffer in den unteren, kaum noch beachteten Bereich.

Dieser Trend befeuert die Angst vor dem „Zero-Click-Szenario“: Wenn die KI die Antwort bereits mundgerecht serviert, entfällt für den Nutzer die Notwendigkeit, auf die Webseite des Urhebers zu klicken. Erste Studien deuten auf massive Reichweitenverluste für Verlage und Informationsanbieter hin.

Google bestreitet einen direkten Zusammenhang zwischen den neuen AI Overviews und sinkenden Klickzahlen. Doch der Druck verschärft sich von juristischer Seite. Das Landgericht Frankfurt hat erst kürzlich in einer Entscheidung klargestellt, dass fehlerhafte KI-Angaben nicht einfach als technisches Versehen abgetan werden können. Wenn eine KI falsche Informationen über Unternehmen verbreitet, kann dies als wettbewerbswidrige Behinderung gewertet werden. Damit erhalten betroffene Firmen ein scharfes Schwert aus dem Kartellrecht, um mittels Unterlassungsansprüchen gegen die „Halluzinationen“ der algorithmischen Systeme vorzugehen.

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Die rechtliche Basis für das Vorgehen der Medienanstalten bildet unter anderem der Digital Services Act (DSA) der EU. Er verpflichtet große Plattformen dazu, systemische Risiken für die Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus vorab zu prüfen und zu minimieren. Google und Perplexity haben nun zunächst einige Wochen Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dabei zeichnet sich bereits ein Kompetenzgerangel ab: Google stellt die Zuständigkeit der deutschen Medienwächter grundsätzlich infrage und verweist auf die EU-Kommission sowie die irische Datenschutzaufsicht als primäre Ansprechpartner. Die EU-Kommissionermittelt aktuell selbst, ob Googles KI Fremdinhalte geklaut hat.

Schon im Oktober monierten die Landesmedienanstalten gemeinsam auf Basis eines Gutachtens: „KI-basierte Suchantworten schaffen neue Inhalte und verdrängen etablierte Informationsquellen.“ Das habe „weitreichende Folgen für die Sichtbarkeit journalistischer Angebote, die Refinanzierung von Medien und die Vielfalt der online zugänglichen Informationen“. Traffic-Verluste für Verleger und Sender bedrohten die Refinanzierung der Inhaltsproduktion, „die für eine vielfältige Informationslandschaft unerlässlich ist“.

Ob sich die deutschen Regulierer mit ihrem Vorstoß durchsetzen können, hängt vor allem davon ab, wie eng das Zusammenspiel zwischen nationalem Medien- und europäischem Plattformrecht künftig interpretiert wird. Der Freibrief für KI-Experimente auf Kosten der Publisher ist jedenfalls unter Beschuss geraten. Die Verfahren markieren den Beginn einer Debatte darüber, ob Suchmaschinen lediglich neutrale Vermittler bleiben müssen oder ob sie durch die Erstellung eigener Inhalte zu einer neuen Form von Super-Redaktionen werden, die einer strengeren Aufsicht unterliegen.


(dahe)



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Experten: Russland fängt Daten von europäischen Satelliten ab


Russische Satelliten sollen nach Erkenntnissen westlicher Geheimdienste und Militärs gezielt die Kommunikation mindestens zwölf europäischer Satelliten abgefangen haben. Laut einem Berichtet der Financial Times (FT) nähern sich die russischen Satelliten ihren Zielobjekten und beobachten diese über längere Zeiträume.

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Laut dem Bericht beobachten zivile und militärische Stellen seit Jahren verdächtige Manöver der Kommunikationssatelliten „Luch-1“ (Lutsch-4/Olymp-K1) und „Luch-2“ (Lutsch-5X/Olymp-K1). Das habe insbesondere seit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine zugenommen.

Die russischen Satelliten nähern sich dabei ihren Zielen bis auf riskante Distanzen und verharren dort oft wochen- oder gar monatelang. Allein Luch-2 soll seit seinem Start im Jahr 2023 bereits 17 europäische Satelliten angesteuert und sich in deren unmittelbare Nachbarschaft manövriert haben. Geheimdienstler gehen davon aus, dass sich die Satelliten gezielt in der Funkverbindung zwischen Bodenstationen und Satellit positionieren.

Aktuelle Daten von Tracking-Unternehmen wie Slingshot Aerospace und Aldoria untermauern diese Einschätzung. Luch-2 befindet sich derzeit in direkter Nähe zu Intelsat 39, einem für Europa und Afrika essenziellen Kommunikationsknotenpunkt.

Da viele der betroffenen europäischen Systeme bereits vor Jahren konstruiert wurden, verfügen sie oft nicht über moderne Verschlüsselungsmechanismen oder leistungsfähige Bordcomputer. Dies macht sie zu einer leichten Beute für klassische Funkaufklärung („Signals Intelligence“). Angreifer könnten unverschlüsselte Kommunikationsströme mitlesen und sensible Informationen abgreifen.

Generalmajor Michael Traut, Chef des Weltraumkommandos der Bundeswehr, warnt gegenüber der FT davor, dass die russischen Satelliten vermutlich gezielt die Kommandoverbindungen der westlichen Systeme ins Visier nehmen. Wer einen solchen Befehlskanal steuert, kann das Gerät kontrollieren.

Geheimdienstexperten befürchten, dass Moskau durch das Aufzeichnen dieser Steuerdaten in die Lage versetzt wird, Bodenstationen zu imitieren und die Kontrolle über die Satelliten zu übernehmen. Länder wie die USA und China verfügen Experten zufolge zwar über ähnliche Spähtechnik; Russlands Vorgehen im Orbit wird aber als deutlich aggressiver und rücksichtsloser wahrgenommen.

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Die betroffenen europäischen Satelliten übertragen nicht nur Fernsehen und Internet, sondern wickeln teils auch kritische Regierungs- und Militärkommunikation ab. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat im Herbst vergangenen Jahres deshalb Satellitennetzwerke als die Achillesferse moderner Gesellschaften bezeichnet.

Dass dieser Einsatz im All nicht ohne technisches Risiko für die Akteure selbst bleibt, zeigte sich Ende Januar bei Luch-1. Teleskopbeobachtungen registrierten eine Gaswolke am Satelliten und sich lösende Fragmente. Der Satellit scheint nach einem Triebwerksschaden nun ungesteuert durchs All zu taumeln.

Die Aufrüstung im All geht derweil unvermindert weiter. Mit Cosmos 2589 und Cosmos 2590 hat Russland im vergangenen Jahr zwei neue Satelliten gestartet, die über ähnliche Manövrierfähigkeiten verfügen wie ihre Vorgänger und bereits Kurs auf den geostationären Gürtel nehmen.


(vbr)



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