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Missing Link: Vor 50 Jahren startete die Concorde in den Liniendienst


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Bei Hummer und Champagner im Überschalltempo über den Atlantik: Das Überschallpassagierflugzeug Concorde bot einen schnellen und luxuriösen Transfer nach New York. Vor 50 Jahren flog der schlanke Jet erstmals mit Passagieren an Bord.

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Zwei Maschinen hoben gegen Mittag am 21. Januar 1976 zur gleichen Zeit (11.40 Uhr Londoner Zeit) ab, eine in Paris und eine London – die Concorde war eine britisch-französische Gemeinschaftsentwicklung. Die Concorde von Air France flog über die senegalesische Hauptstadt Dakar nach Rio de Janeiro. British Airways steuerte von London aus das Emirat Bahrain im Persischen Golf an. Die Plätze für die Erstflüge waren teilweise schon Jahre im Voraus reserviert. Die Flüge wurden sogar im Fernsehen übertragen.

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Concorde | Technik Museum Sinsheim

Die Concorde war ein Prestigeprojekt der britischen und französischen Luftfahrtindustrie. Sie flog mit rund 2.200 Kilometern pro Stunde und überquerte den Atlantik in weniger als dreieinhalb Stunden – das ist weniger als die Hälfte der Flugzeit mit einer regulären Verkehrsmaschine. Manchmal auch schneller: Am 7. Februar 1996 flog sie von New York nach London in 2 Stunden, 52 Minuten und 59 Sekunden. Drinnen genossen die 100 Passagiere derweil erlesene Speisen und Getränke: Kaviar, Hummer oder Gänseleber mit Trüffeln. Dazu wurde Champagner gereicht.

Frankreich und Großbritannien begannen Ende 1962 mit der Entwicklung des ersten Überschallpassagierflugzeugs und förderten diese massiv. Nach einer Entwicklungszeit von sechs Jahren waren die beiden ersten Prototypen fertig: Concorde 001 flog erstmals am 2. März 1969, Prototyp 002 am 9. April. Am 1. Oktober flog eine Concorde erstmals schneller als Mach 1. Gut ein Jahr später, am 4. November 1970, erreichte sie Mach 2. Das entspricht etwa 1200 km/h respektive 2500 km/h.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Mit dem Flugzeug schmückten sich die beiden Länder: Die Air-France-Besatzung etwa wurde später von Präsident Valéry Giscard d’Estaing in den Élysée-Palast zum Frühstück eingeladen. Die Staatsoberhäupter beider Länder flogen gern damit. Ein Schauflug gehörte 2002 zum Festprogramm anlässlich des Goldenen Thronjubiläums von Königin Elisabeth II.

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Die Geschwindigkeit der Concorde ermöglichte Air-France Angebote wie einen doppelten Jahreswechsel: Fluggäste feierten ihn zunächst in Paris, stiegen dann in die Concorde und begingen ihn dann noch einmal in New York. Am 13. Juli 1985 beim Live-Aid-Konzert trat der britische Musiker Phil Collins erst in London auf, flog dann mit der Concorde in die USA und spielte noch einmal in Philadelphia. 1999 folgten zwei Maschinen der totalen Sonnenfinsternis über dem Nordatlantik und verlängerten den Insassen so das Naturschauspiel.

Sogar in der DDR zeigte sie Präsenz: Im März 1986 landeten zwei Concordes, eine französische und eine britische, in Leipzig anlässlich der dortigen Technikmesse. Eine durfte sogar einen Teil der Strecke mit Überschallgeschwindigkeit fliegen. Überschallflüge über dem europäischen Festland waren der Concorde sonst nicht gestattet.

Dabei gab es jenseits des Eisernen Vorhangs Konkurrenz – und die stahl der Concorde die Show: Drei Wochen vor der Concorde, am 29. Dezember 1975, startete die Tupolew TU-144 zu ihrem ersten kommerziellen Flug. Später wurde allerdings bekannt, dass sie nur Fracht und keine Passagiere an Bord hatte.

1963 begann das Konstruktionsbüro Tupolew mit den Arbeiten, am 31. Dezember 1968 hob die TU-144 zum ersten Mal ab, drei Monate vor der Concorde, am 25. Mai 1970 erreichte sie auch als erstes ziviles Flugzeug doppelte Schallgeschwindigkeit.

Vom Design her sah der sowjetische Überschalljet dem westlichen Pendant verblüffend ähnlich, weshalb die Sowjets der Spionage verdächtigt wurden. Die TU-144 bekam den Spitznamen „Konkordski“.

Technisch war die TU-144 jedoch weniger ausgereift als die Concorde. Beiden hatte sie Deltaflügel. Die der Concorde jedoch aerodynamisch günstiger geformt, was Vorteile beim Langsamflug bot. Die der TU-144 waren einfacher geformt. Für den Langsamflug klappten hinter dem Cockpit zwei Canardflügel aus. Die erledigten zwar effizient ihre Aufgabe, machten die Maschine aber schwerer. Zudem hatte die Concorde modernere, Computer-gesteuerte Triebwerke als die TU-144 und erzielte damit eine größere Reichweite. Leiser als die der TU-144 waren sie auch noch.

Eine echte Konkurrenz war die TU-144 am Ende nicht: 1973 stürzte das erste Serienmodell, die TU-144S, bei einem Demonstrationsflug während der Pariser Luftfahrtmesse ab. Es unterschied sich von dem Prototyp, der den Erstflug absolvierte, in einigen Designmerkmalen. Die nächste Iterationsstufe, die TU-144D, geriet auf einem Testflug am 23. Mai 1978 in Brand und musste notlanden. Daraufhin beendete die Regierung das Projekt TU-144 nach nur 102 Flügen, davon gerade einmal 55 mit Passagieren.



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WF-1000XM6: Sonys Premium-In-Ears erscheinen in sechster Generation


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Sony bringt eine neue Baureihe seiner Premium-In-Ears: Die sechste Version der WF-1000-Serie soll ihre Vorgänger vor allem in Sachen aktive Geräuschunterdrückung (Active Noise Cancelling, ANC) und Telefonie übertrumpfen. Der Verkauf soll noch im Laufe dieses Februars beginnen; die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 300 Euro.

Das Versprechen für die sechste Version klingt ähnlich wie jenes, das Sony für die fünfte Generation gab: Telefonie und ANC sollen verbessert worden sein. Während das ANC der Vorgängerversion schon zu den Klassenbesten gehörte, galt das in unserem Test nicht für die Gesprächsqualität bei Telefonaten. Um das zu ändern, spendiert Sony den WF-1000XM6 mehr Mikrofone als dem Vorgänger. Insgesamt acht anstelle der sechs in den WF-1000XM5 sollen für klare Telefonate und wirkungsvolle aktive Geräuschunterdrückung sorgen. Außerdem übernehmen die In-Ears den Noise-Cancelling-Prozessor QN3e des Over-Ear-Modells WH-1000XM6. Laut Sony reduziert die aktuelle Generation Umgebungsgeräusche 25 Prozent besser als die Vorgängerversion. Der aktiven Geräuschunterdrückung stellt Sony zudem eine verbesserte passive Dämmung zur Seite. Die Ohrstöpsel aus Schaumstoff sollen Störgeräusche effektiver maskieren als die Silikonvarianten. Sie liegen in vier verschiedenen Größen bei.

Die In-Ear-Kopfhörer selbst sind ein wenig kleiner als die Vorgänger, allerdings ist das Gehäuse kantiger und damit weniger hosentaschenfreundlich geworden.

Auch am Klang hat der Hersteller gearbeitet. Neu entwickelte Lautsprechereinheiten sollen einen präziseren, verzerrungsärmeren Klang liefern als beim Vorgänger. In der zugehörigen App steht ein Zehn-Band-Equalizer bereit, um den Klang an die eigenen Vorlieben anzupassen. Die Kopfhörer verstehen neben den Codecs SBC und AAC die hochauflösende Variante LDAC. Per Multipoint-Bluetooth lassen sich zwei Abspielquellen gleichzeitig verbinden. 1,5-mal größere Antennen als im Vorgängermodell sorgen laut Hersteller für eine stabilere Verbindung. Die integrierten Akkus der WF-1000XM6 sollen bis zu acht Stunden mit aktiver Geräuschunterdrückung halten. Das Ladecase hat genug Akkukapazität für zusätzliche 16 Stunden Laufzeit, bevor es ans Ladekabel muss.


(rbr)



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„Bethesda Pinball“: Klassische Flipper-Tische erreichen Virtual Reality


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Die ungarischen Zen Studios, bekannt für die Flipper-Plattformen „Pinball FX“, „Pinball M“ und „Zen Pinball World“, bringen die aus „Bethesda Pinball“ bekannten Flipper-Tische als DLC-Pack für ihre Plattformen sowie das 2025 erschienene „Pinball FX VR“ auf Meta Quest heraus.

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Der DLC enthält „Fallout Pinball“, „Doom Pinball“ und „Sykrim Pinball“. Jeder Flipper-Tisch greift typische Schauplätze, Figuren und Spielmechaniken der Vorlage auf und übersetzt sie in ein missionsbasiertes Flipper-Erlebnis.

„Fallout Pinball“ führt ins postnukleare Commonwealth, schreibt Zen Studio. Spieler schließen sich Fraktionen an, erfüllen Aufträge und verbessern ihren Charakter. V.A.T.S. verstärkt Angriffe auf Mutanten und Raider, während ikonische Waffen wie der Fat Man für besonders punkteträchtige Momente sorgen. Begleiter, Levelaufstiege und sammelbare Extras sind ebenfalls integriert.

In „Doom Pinball“ führt der Weg auf die von Dämonen überrannte UAC-Marsbasis. Spieler schalten verschiedene Waffen frei und setzen sie situativ ein, darunter auch die legendäre BFG. Ein Deathmatch-Multiball erhöht Tempo und Punktzahl, während Power-ups direkt ins Spielgeschehen eingreifen. Im Finale wartet das Duell mit dem Cyberdemon.

„Skyrim Pinball“ schließlich stellt elf Hauptquests in den Mittelpunkt, die zum Drachen und Endgegner Alduin führen. Neben klassischen Missionszielen gibt es Minispiele wie Schlossknacken sowie ein zufällig generiertes Höhlen-Minispielfeld. Spieler erkunden Himmelsrand, sammeln Beute und entwickeln ihren Charakter, so Zen Studios.

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Das DLC-Pack erscheint für „Pinball FX“ und „Pinball M“ auf PC und Konsolen, für „Zen Pinball World“ auf iOS und Android sowie für „Pinball FX VR“ auf Meta Quest. Letztere Variante versetzt Spieler in eine immersive Spielhalle mit interaktiven Objekten, Minispielen und einem Kampagnenmodus mit freischaltbaren Belohnungen. Optional lassen sich die Flipper-Tische per Mixed-Reality-Modus auch im eigenen Wohnzimmer platzieren.

Wer „Bethesda Pinball“ in „Pinball FX“ kauft, erhält es automatisch auch für „Pinball M“ und umgekehrt, sofern man beide Spiele auf derselben Plattform nutzt, etwa Playstation, Xbox oder Nintendo Switch.


Update

12.02.2026,

23:19

Uhr

Eine frühere Version dieses Artikels suggerierte, dass die Flipper-Tische zum ersten Mal erscheinen. Tatsächlich wurden sie als DLC-Paket neu aufgelegt. Der Fehler wurde berichtigt.


(tobe)



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Aus für Websperren: Gericht kippt Sperrverfügung gegen Pornhub & Co.


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In den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen um Netzsperren gegen pornografische Angebote hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteile gefällt, die die bisherige Praxis der deutschen Medienaufsicht infrage stellen. Mit jetzt publik gemachten Entscheidungen vom 13. Januar kippte das Gericht die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im April 2024 angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Websites der Aylo-Gruppe (Az.: 5 K 475/24.NW und andere).

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Damit gaben die Richter den Klagen des Internetanbieters 1&1 sowie der Aylo-Gruppe (früher Mindgeek), zu der Schwergewichte wie Pornhub und YouPorn gehören, in vollem Umfang statt. Die Medienwächter meinten, dass die Plattformen ohne ausreichende Altersverifikationssysteme gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verstießen. Doch die Neustädter Richter sehen darin einen europarechtlich unzulässigen nationalen Alleingang.

Der grundlegende Hebel für diese Urteile ist der Digital Services Act (DSA) der EU. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte klar, dass es für den Jugendmedienschutz im Internet nun ein einheitliches, vollharmonisiertes Regelwerk auf EU-Ebene gibt, das nationale Sondervorschriften weitgehend verdrängt. Da der DSA bereits umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz Minderjähriger vorsieht, fehle es den deutschen Behörden an einer Ermächtigungsgrundlage, um auf Basis des JMStV gegen Anbieter im EU-Ausland vorzugehen. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts führt dazu, dass die Instrumente der Landesmedienanstalten in einer digitalen Welt ohne Binnengrenzen in dieser Sache stumpf geworden sind.

Ein weiterer Pfeiler der Urteilsbegründung ist das Herkunftslandprinzip. Es besagt, dass Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich nur den Gesetzen des Mitgliedstaates unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben – in diesem Fall Zypern. Zwar erlaubt das EU-Recht Abweichungen unter engen Voraussetzungen, doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden dafür zuletzt erhöht. Die Richter in Neustadt betonten, dass pauschale, abstrakt-generelle Gesetze wie der JMStV nicht ausreichen, um den freien Dienstleistungsverkehr einzuschränken. Besonders deutlich wird dieser Kompetenzwechsel bei Diensteanbietern, die die Kommission als sehr große Plattformen (VLOPs) eingestuft hat. Die Richter stellten klar, dass die Zuständigkeit der deutschen Aufseher hier faktisch erloschen ist, da die EU-Kommission bereits eigene Verfahren gegen solche Branchenriesen eingeleitet hat.

Das Urteil markiert eine Kehrtwende und steht im Kontrast zu früheren Beschlüssen anderer Gerichte, die Websperren oft im Eilverfahren durchgewinkt haben. Das Verwaltungsgericht München und die Medienwächter in Berlin-Brandenburg warfen Aylo noch mangelnde „Rechtstreue“ vor und erhielten Sperren aufrecht. Neustadt folgt dagegen der Linie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses erkannte bereits Ende 2025 an, dass die starren Vorgaben des JMStV angesichts der neuen EU-Rechtslage kaum haltbar sind.

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Websperren sind in Deutschland damit allerdings noch nicht Geschichte. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. Dennoch ist das Signal an die Regulierer kaum übersehbar: Die Zeiten, in denen Internetprovider als Hilfssheriffs gegen ausländische Webseiten eingespannt wurden, dürften sich dem Ende zuneigen. Für Provider wie 1&1, die sich seit Jahren gegen die technische Umsetzung dieser oft ineffektiven Sperren wehren, ist das Urteil ein weiterer Etappensieg.


(mma)



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