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Künstliche Intelligenz

Mobile Klimaanlage Bosch Cool 5000 im Test: Kühlt mit R290 bis zu 46 m² Fläche


Die mobile Klimaanlage Bosch Cool 5000 kühlt mit Automatik-Modus und R290-Kühlmittel Räume mit bis zu 46 m² Fläche. Wie gut sie das tut zeigt unser Test.

Als Monoblock-Klimagerät ist die mobile Bosch Cool 5000 in der Lage, Räume mit einem Abluftschlauch, wie man ihn auch von vielen Trocknern her kennt, zu kühlen und zu entfeuchten. Dabei kühlt das mobile Klimagerät für 615 Euro mit 3,4 kWh und dem Kühlmittel R290. Vielversprechend ist hier der Automatik-Modus, welcher intelligent die Kühlleistung anpasst und so einen sparsamen Gebrauch verspricht. Inwiefern das funktioniert, zeigen wir im Test.

Ausstattung & Bedienung

Zum Klimagerät gibt es neben der Bedienungsanleitung noch einen Schiebefenstereinsatz, um das Fenster abzudichten. Ein Einsatz für die weitaus verbreiteteren Flügelfenster ist leider nicht enthalten. Das bedeutet, dass man die wieder eintretende warme Luft beim Betrieb des Klimageräts in Kauf nehmen muss oder sich online eine speziell für Flügelfenster konzipierte Fensterabdichtung bestellt.

Eine Fernbedienung samt Batterien ist ebenfalls enthalten. Zum Entleeren des Kondensatauffangtanks dient der Plastikschlauch, der dem Klimagerät beiliegt.

Die Bosch Cool 5000 hat drei Modi, zwischen denen man je nach Bedarf wechselt. Im Automatik-Modus reguliert die Klimaanlage die Kühlleistung eigenständig und in Abhängigkeit der im Raum gemessenen Temperatur. Dadurch rödelt sie nicht permanent auf der höchsten Stufe, sondern passt die Leistung intelligent an. Aktiviert man, unabhängig vom Modus, noch die Swing-Funktion, bewegt sich der Deckel des Klimageräts, um die Luft im Raum gleichmäßig zu verteilen.

Ansonsten gibt es noch zwei weitere Modi – den Silent- und den Sleep-Mode, zwischen denen man je nach Bedarf umschalten kann. Der Silent-Mode ist für den Gebrauch tagsüber gedacht – etwa im Homeoffice während der Arbeitszeit – und reduziert die Lautstärke des mobilen Klimageräts. Der Sleep-Mode hingegen ist, wie der Name bereits impliziert, für den Einsatz über die Nacht hinweg vorgesehen und passt die Klimatisierung an die Schlafzyklen an. Im Klartext bedeutet dass, dass er die ausgewählte Soll-Temperatur 60 Minuten nach Start um 1 Grad erhöht. Das Ganze wird dann nach weiteren 60 Minuten wiederholt. Danach wird diese Temperatur für 6 Stunden aufrecht erhalten. Außerdem schaltet die Beleuchtung der Anzeige aus.

Das Problem: Die Bosch Cool 5000 ist für den Einsatz im Schlafzimmer über die Nacht einfach zu laut. Sie erzeugt im Sleep-Modus im Schnitt 40 dB(A) am Gerät, die wir über eine Smartphone-App messen. Sie ist so zwar tatsächlich 10-15 dB(A) leiser, als im Automatik-Modus, allerdings hinderte sie uns mit gut 2,5 Metern Entfernung zum Kopfkissen dennoch daran, einzuschlafen. Hier ist man besser beraten, mit dem Runterkühlen ein paar Stunden vor dem Zubettgehen zu beginnen, um dann wenigstens zum Einschlafen eine angenehme Raumtemperatur zu haben.

Zusätzlich zur regulären Kühlung hat die Bosch Cool 5000 auch eine Ventilator- und eine Entfeuchtungsfunktion.

Design

Das Bosch Cool 5000 Klimagerät wirkt optisch sehr hochwertig. Das grauweiße Plastikgehäuse ist robust und gut verarbeitet, das schwarze Bedienfeld oben auf dem Gerät sowie der silberne Rahmen, der die Bedieneinheit optisch vom Rest des Gehäuses trennt, trägt ebenfalls zum edlen Look bei.

Der Abluftschlauch befindet sich zusammengefaltet auf der Rückseite der mobilen Klimaanlage und stört so nicht, wenn diese gerade nicht im Betrieb ist. Für die mitgelieferte Fernbedienung gibt es – ebenfalls auf der Rückseite – eine Halterung, die diese magnetisch fixiert.

Die Klimaanlage steht auf Rollen, was sie ideal für den Transport zwischen Räumen macht. Mit ihren zwei seitlichen Griffen lässt sie sich bequem von Hand zum Einsatzort bewegen. Beim Transport über Teppiche sollte man jedoch vorsichtig sein: In unserem Test konnten die Räder diese nicht problemlos überwinden und schoben sie stattdessen vor sich her. Wer die Klimaanlage auf verschiedenen Etagen nutzen möchte, sollte zudem das Gewicht der Cool 5000 von 35 kg berücksichtigen.

Ersteinsatz

Die Bosch Cool 5000 ist sofort nach dem Auspacken einsatzbereit. Wir mussten lediglich das Hartplastikende am Abluftschlauch festdrehen und die mitgelieferten Batterien in die Fernbedienung einsetzen.

Die Klimaanlage lässt sich entweder über das Bedienfeld am Gerät oder mittels der mitgelieferten Fernbedienung steuern. Die Bedienung per Fernbedienung kann jedoch etwas umständlich sein: Sie erfordert ein sehr präzises Ausrichten auf den Empfänger, der sich vorne im oberen Drittel des Geräts befindet und kaum Spielraum lässt. Je nach Winkel und Position der Fernbedienung reagiert das Klimagerät dann nämlich nicht. Dies zeigte sich in unserem Test zum Beispiel, wenn wir die Fernbedienung schräg von oben oder seitlich auf die Cool 5000 richteten. Wer das Gerät nachts, etwa vom Bett aus, steuern möchte, muss daher die Klimaanlage entsprechend ausrichten.

Beim ersten Start der Bosch Cool 5000 macht sich ein etwas unangenehmer Plastikgeruch im Zimmer breit, der aber nach kurzer Zeit wieder verfliegt. Den Abluftschlauch zieht man wie eine Ziehharmonika auseinander, um ihn aus dem Fenster zu hängen und drückt ihn nach getaner Arbeit wieder zusammen.

Kühlleistung

Die Bosch Cool 5000 Klimaanlage kühlt mit maximal 3,4 kWh eine Fläche von bis zu 46 m² oder 115m³. In unserem Test klimatisieren wir einen 20 m² großen Raum mit laufendem Desktop-PC und Fernseher ohne Automatik-Modus in einer Stunde um 1 Grad von 27 auf 26 Grad herunter. Die gefühlte Temperatur während man im Raum sitzt ist jedoch deutlich kühler. Der Schlauch hing dabei aus einem Flügelfenster ohne Abdichtung. Überraschend war für uns, dass die Performance sich in unserem Fall mit installierter Flügelfensterabdichtung nicht merklich verbesserte. Zum Kühlen verwendet die Bosch Cool 5000 das Kühlmittel R290.

Im Automatik-Modus fluktuiert der Verbrauch und reichte während unseres Tests von 0,02 kWh bis 1,4 kWh, gemessen über einen Zeitraum von einer Stunde.

Preis

Die UVP der Bosch Cool 5000 liegt bei 685 Euro. Derzeit kann man sie aber bereits für 615 Euro kaufen.

Fazit

Die Bosch Cool 5000 überzeugt durch ihre Verarbeitung, ihre Optik und durch den energiesparenden Automatik-Modus. Der Timer, eine gleichmäßige Raumkühlung durch die Swing-Funktion sowie eine einfache und selbsterklärende Handhabung des Geräts zählen zu den positiven Eigenschaften der Bosch Cool 5000.

Zumindest tagsüber hilft der Silent-Mode dabei, die Geräuschkulisse der ansonsten durchaus lauten mobilen Klimaanlage zu reduzieren. Auch Entfeuchter- und Ventilator-Funktion sind eine sinnvolle Ergänzung der performanten Kühleinheit. Der Schlaf-Modus ist zwar eine nette Idee, reduziert in der Praxis die Geräusche der Cool 5000 jedoch nicht genug, um für eine ruhige Nacht zu sorgen, wodurch der Einsatz nachts daher komplett wegfällt.



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Perplexity bietet Google 34,5 Milliarden US-Dollar für Chrome-Browser


In einem Kartellrechtsverfahren gegen Google wird derzeit auch über die Zukunft von Chrome verhandelt. Das Gericht könnte einen Zwangsverkauf von Googles eigenem, den Markt dominierenden Webbrowser anordnen. Jetzt bringt sich das KI-Start-up Perplexity als möglichen Käufer ins Spiel und bietet 34,5 Milliarden US-Dollar für Chrome. Das Angebot übersteigt zwar den Börsenwert Perplexitys deutlich, aber die KI-Firma will sich die Finanzierung durch Investoren gesichert haben.

Google steht seit 2020 in dem Kartellrechtsverfahren vor Gericht. Das US-Justizministerium und viele US-Bundesstaaten hatten den Konzern verklagt, weil er ihrer Auffassung nach seine Marktmacht missbraucht habe. Durch Zahlungen an die Hersteller von Browsern und Endgeräten habe Google dafür gesorgt, dass dort seine Suchmaschine voreingestellt ist – eine unrechtmäßige Behinderung des freien Wettbewerbs. Richter Amit Mehta ist der Argumentation der Kläger im April 2024 gefolgt. Jetzt wird über die Konsequenzen beraten. Dazu gehört, dass Google verpflichtet werden könnte, Chrome zu verkaufen. Doch Googles Kartellprozess birgt Risiken für die Browser-Zukunft, nicht nur für Chrome.

Zuvor hat OpenAI bereits Interesse angemeldet, Chrome zu kaufen, sollte die Gerichtsverhandlung über die Zukunft von Google zu einem Zwangsverkauf führen. OpenAI könnte damit ein zentrales Problem lösen, denn eine der größten Schwierigkeiten der Firma ist es nach Ansicht von Beobachtern aktuell, die eigene KI zu verbreiten. Eine Entscheidung des Richters wird noch im Laufe dieses Monats erwartet.

Das Angebot von Perplexity könnte dem Richter zeigen, dass es mehr als einen Interessenten am Kauf von Chrome gibt. Denn das wird für den Käufer kostspielig. Schließlich wird der Wert des Google-Browsers zwischen 20 und 50 Milliarden Dollar geschätzt. Das Angebot Perplexitys liegt ziemlich genau in der Mitte der letzten Wertschätzungen Chromes, übersteigt den Börsenwert der KI-Firma jedoch deutlich.

Zwar wurde Google-Herausforderer Perplexity bereits letztes Jahr mit mehr als einer Milliarde Dollar bewertet und soll mittlerweile rund 18 Milliarden Dollar wert sein. Doch um einen Kauf für 34,5 Milliarden Dollar zu stemmen, braucht die KI-Firma externe Unterstützung. Perplexity erklärte dem Wall Street Journal jedoch, dass das Angebot von mehreren Investoren wie großen Risikokapitalfonds vollständig gestützt wird.

In einem Brief an Sundar Pichai, Chef von Google-Mutter Alphabet, erklärte Perplexity, dass das Angebot zum Kauf von Chrome „darauf ausgelegt sei, einem kartellrechtlichen Rechtsmittel im höchsten öffentlichen Interesse nachzukommen, indem Chrome einem fähigen, unabhängigen Betreiber übergeben wird.“ Bislang hat Google kein Interesse am Verkauf von Chrome, und auf Anfrage wollte sich der Datenkonzern nicht zu dem Angebot Perplexitys äußern.

Perplexity hat mit Comet bereits einen eigenen Browser mit integrierten KI-Agenten, der wie Chrome auf Chromium basiert und Perplexity als Suchmaschine nutzt. Dieser ist vorerst Perplexity-Max-Abonnenten vorbehalten, die 200 Dollar im Monat zahlen, sodass der Nutzerkreis überschaubar ist. Dagegen ist Chrome Marktführer unter den Webbrowsern. Mit rund 3,5 Milliarden Nutzern kommt der Google-Browser auf über 60 Prozent Marktanteil. Doch auf Chromium setzen neben Chrome und Comet auch viele weitere Browser wie Microsoft Edge, Vivaldi, Brave und Opera. Addiert man die Marktanteile der Chromium-Browser, kommt man auf knapp 80 Prozent.

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Im Milliarden-Angebot an Google verspricht Perplexity, Chromium weiter zu pflegen und zu unterstützen. Chromium ist zwar ein unabhängiges Open-Source-Projekt, wird aber weitgehend von Google kontrolliert. So haben Google-Entwickler letztes Jahr mehr als 94 Prozent zum Programmcode beigetragen. Zudem würde Perplexity auch nach dem Kauf von Chrome Google als voreingestellte Suchmaschine behalten. Nutzer können dies jedoch jederzeit in den Einstellungen ändern.

Eine gerichtliche Entscheidung über die Konsequenzen für Google im Kartellrechtsverfahren wird noch im August erwartet. Marktbeobachter halten es momentan für unwahrscheinlich, dass der Datenkonzern zu einem Verkauf von Chrome gezwungen wird. Der Richter hat bislang aber nicht angedeutet, in welche Richtung er tendiert. Allerdings ist davon auszugehen, dass Google alle Instanzen ausschöpfen wird, wenn das Gericht derartige Maßnahmen anordnet.


(fds)



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Ein unmögliches Leben ist zu Ende: Zum Tode von Dame Stephanie Shirley


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Wie erst jetzt bekannt wurde, ist Dame Stephanie Shirley am Samstag nach kurzer schwerer Krankheit in Henley-on-Thames gestorben. Die IT-Unternehmerin wurde 91 Jahre alt. Mit ihrer Firma Freelance Programmers (später F International, dann Xansa), die zunächst ausschließlich Frauen beschäftigte, schrieb sie IT-Geschichte in einem männlich dominierten Umfeld.

Von den ersten 300 Angestellten ihrer Firma waren 297 Frauen, für die sie flexible Arbeitszeiten und Kinderbetreuungsmodelle entwickelte. Als Gründungsmitglied und zeitweilige Präsidentin der British Computer Society engagierte sie sich für Frauen in der IT, als Mäzenatin unterstützte sie mit ihrer Shirley Foundation zahlreiche Projekte für autistische Jugendliche und Erwachsene.

Dame Stephanie Shirley wurde als Vera Stephanie Buchthal am 16. September 1933 in Dortmund geboren. Ihr Vater war als Jude zu diesem Zeitpunkt schon aus seinem Amt als Landgerichtsrat entfernt worden. Die Familie zog zunächst nach Österreich. Mit dem Anschluss Österreichs wurde Vera mit ihrer Schwester 1939 mit einem Kindertransport nach Großbritannien geschickt und von Pflegeeltern aufgenommen. Den Eltern gelang später ebenfalls die Flucht.

Als Vera in die höhere Schule kam, bemerkte man ihr mathematisches Talent, was dazu führte, dass sie am Mathematik-Unterricht eines Jungen-Gymnasiums teilnehmen konnte. Daneben belegte sie Mathematik-Kurse an einer Abendschule. 1951 wurde Vera Buchthal als Stephanie Brook britische Staatsbürgerin und nahm ein Studium der Mathematik auf. Schließlich arbeitete sie in einem Forschungsinstitut der Royal Mail, wo sie unter anderem am Bau eines elektronischen Zufallszahlengenerators beteiligt war.

1959 heiratete sie Derek Shirley, der ebenfalls im Forschungsinstitut arbeitete. Stephanie Shirley wechselte dann zur Firma International Computers and Tabulators, die den Transistorrechner ICT 1301 baute. Stephanie Shirley testete seine Software, verließ die Firma aber bald, nachdem sie in einer Beratung rüde von einem Kollegen unterbrochen wurde. In ihren Memoiren „Ein unmögliches Leben“ spricht sie davon, an einer „gläsernen Decke“ gescheitert zu sein.

1962 gründete sie die Softwarefirma Freelance Programmers: „Ich hatte 6 Pfund Kapital, einen Esstisch, einen Telefonanschluss, den wir uns mit einem Nachbar teilten, den dieser zum Glück kaum benutzte, und noch eine weitere verrückte Idee: Nur Frauen sollten für mich arbeiten, alle auf freiberuflicher Basis und von zu Haus aus.“ Die Firma lief gut, nachdem der Guardian im Jahr 1964 über die ungewöhnliche Firma von „Mrs. Steve Shirley“ berichtete. Tatsächlich unterzeichnete Stephanie Shirley ihre Geschäftskorrespondenz als Steve Shirley.

Freelance Programmers entwickelte sich mit einer Handvoll Mitarbeiterinnen und vielen freiberuflichen Programmiererinnen recht langsam aber erfolgreich. Betrug der Umsatz 1964 noch 7000 Pfund, waren es 1970 bereits 50.000 Pfund und 1976 schon 739.000 Pfund. Die Millionengrenze knackten die Frauen (und ein paar Männer, weil 1975 der Sex Discrimination Act in Kraft trat) im Jahre 1977, zehn Millionen wurden 1987 erreicht. Mit dem Börsengang 1996 wurden dank der von Shirley abgegebenen Firmenanteile 70 Mitarbeiterinnen zu Millionärinnen. Stephanie Shirley wurde mit 150 Millionen Pfund die drittreichste Frau des Vereinigten Königreiches und nutzte das Geld zur Gründung der Steve Shirley Foundation.

Denn zu diesem Zeitpunkt hatte sie die Leitung des Unternehmens an Hillary Cooper abgegeben, die den Umsatz auf 450 Millionen Pfund steigerte. Shirley hatte andere Pläne, etwa als erste Präsidentin der British Computer Society, wo sie den Sexismus in der Branche anprangerte.

Ihr 1963 geborener und 1998 gestorbener Sohn Gilles litt an schwerem Autismus und an Epilepsie und musste in einem Heim gepflegt werden. Dementsprechend spendete ihre Stiftung viel Geld für Projekte wie Autism at Kingwood und Prior’s Court.

Als Dame Stephanie Shirley wurde sie 2001 geadelt und 2017 in den Order of the Companions of Honour aufgenommen. 2006 erhielt sie den Ehrendoktor der University of Bath und 2009 den der Open University.


(vbr)



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EU-Ranking: Deutschland schneidet bei digitaler Verwaltung weiter desaströs ab


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Die Digitalisierung der Verwaltung gehörte zu den Prioriäten der Ampelregierung, doch im EU-Vergleich hinkt Deutschland nach wie vor hinterher: In einem aktuellen Ranking landet die Bundesrepublik in Sachen E-Government nur auf Rang 21 von 27 – vor Bulgarien, Frankreich, Zypern, der Slowakei, Italien und Rumänien.

Erstellt wurde die Rangliste vom Digitalverband Bitkom auf Basis von EU-Daten. „Unter der Ampelregierung ist Deutschland digital zurückgefallen“, kommentierte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst die Zahlen. Bei der Digitalisierung der Verwaltung reiche es nicht aus, wenn der Bund seine Hausaufgaben macht, ergänzte er. „Etwa 90 Prozent aller Verwaltungsaktivitäten sind bei den Ländern und vor allem den Städten und Gemeinden angesiedelt.“ Der Bund müsse daher mehr unterstützen und bessere Angebote machen.

In das E-Government-Ranking fließen mehrere Indikatoren des europäischen Digital Economy and Society Index (DESI) ein. Dazu zählen unter anderem der Anteil der E-Government-Nutzer, das Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen sowie der Anteil vorausgefüllter Formulare (wobei Deutschland als Vorletzter besonders schlecht abschneidet).

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Die Daten werden von der EU-Kommission erhoben und veröffentlicht. Da die Kommission seit 2023 keine übergreifenden Rankings aus den Indikatoren mehr bildet, tut dies nun der Digitalverband Bitkom. „Dieser Index war als wichtigster Maßstab zum digitalen Fortschritt der EU-Länder international sehr anerkannt, auch wenn seine Ergebnisse nicht allen gefielen“, sagte Wintergerst.

In den anderen Bereichen des Rankings landet Deutschland deutlich weiter vorne: im Bereich „Digitale Transformation von Unternehmen“ auf Platz 8, bei „Digitalen Kompetenzen“ auf Platz 15 und bei der Qualität der digitalen Infrastruktur auf Platz 9, bei deren Nutzung allerdings nur auf Rang 19. „Rund 78 Prozent verfügen über die Möglichkeit eines Gigabit-Anschlusses mit mindestens 1000 Mbit/s. Allerdings haben nur 6 Prozent der Haushalte einen solchen Anschluss gebucht, das sind 16 Prozentpunkte weniger als im EU-Durchschnitt“, kommentierte Wintergerst.


(cwo)



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