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Nach Epic-Urteil: Google öffnet den Play Store in den USA


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Google hat die Änderungen in seinem Android-Ökosystem, die auf ein Gerichtsurteil von Ende 2023 zurückgehen, umgesetzt. Damit sind App-Anbieter und Entwickler unter anderem nicht mehr dazu verpflichtet, Googles Abrechnungssystem zu verwenden, sie können auch auf Apps außerhalb des Play Stores verlinken. Allgemein erhalten sie mehr Flexibilität bei der Werbung für Angebote und der Abwicklung von In-App-Zahlungen.

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Wie Google in einem Support-Dokument schreibt, wird Google Entwicklern nicht mehr verbieten, mit Nutzern über die Verfügbarkeit oder gegebenenfalls günstigere Preise ihrer Apps außerhalb des Play Stores zu kommunizieren. Zudem wird die Firma Entwicklern nicht untersagen, einen Link zum Herunterladen der App oder einen Link zur Bezahlung außerhalb des Stores bereitzustellen.

Zudem verlange der Konzern nicht mehr die Verwendung von Googles Play Billing in Apps, die im Play Store angeboten werden, ebenso verbietet Google auch nicht mehr die Verwendung anderer In-App-Zahlungsmethoden. Ferner untersagt der Konzern App-Anbietern nicht mehr, mit Nutzern über die Verfügbarkeit anderer Zahlungsmethoden als Googles eigene zu kommunizieren. Verwenden Entwickler ihre eigenen Bezahlmethoden, müssten sie in diesem Fall keine Provisionen mehr an Google abtreten.

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Die Änderungen treten ab dem 29. Oktober 2025 im US-Play Store in Kraft. Allerdings sind sie zunächst nur temporär und gelten nur so lange, wie die Anordnung des US-Bezirksgerichts in Kraft ist, also bis zum 1. November 2027.

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Google erklärt im Dokument weiter, dass „das Vertrauen und die Sicherheit der Nutzer weiterhin im Mittelpunkt unseres Handelns stehen“ und dass das Unternehmen auch bei der Umsetzung der Anordnungen der einstweiligen Verfügung weiterhin seine Sicherheitsgrundsätze befolgen werde.

In „naher Zukunft“ will Google weitere Programmanforderungen und Änderungen am eigenen Geschäftsmodell bekannt geben, „um das Vertrauen und die Sicherheit der Nutzer im Ökosystem zu wahren, basierend auf dem Feedback der Entwickler- und Nutzergemeinschaft“, erklärte der Konzern.

Mit den weiteren Änderungen dürfte Google komplexere Anpassungen meinen, die der Hersteller noch erfüllen muss. Denn gemäß dem Urteil muss Google seinen Play Store für alternative Stores öffnen; Android-Apps können auch in alternativen Stores verfügbar sein, solange die Entwickler das nicht aktiv ausschlagen. Der Umweg über die Installation via APK-Dateien wäre damit nicht mehr erforderlich.

Der Konzern stellt sich derweil auf den drohenden Kontrollverlust über sein Ökosystem ein: Denn ab Herbst 2026 können nur noch Apps auf zertifizierten Android-Geräten installiert werden, deren Herausgeber sich zuvor bei Google registriert und dann die jeweilige Anwendung signiert haben. Für Installationen über den Google Play Store gilt das schon seit 2023; künftig soll die Anonymität auch für Sideloading, also für direkt am Gerät, ohne Nutzung des Play Stores installierte Programme und alternative App-Stores abgeschafft werden. Der Betreiber des alternativen App-Stores F-Droid kritisiert das scharf.


(afl)



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iOS warnt vor langsamen Netzteilen


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Apple hat im Rahmen von iOS 26 verschiedene neue Ladefunktionen implementiert. Dazu gehört eine neue Anzeige, die mitteilt, wie lange es noch (ungefähr) dauert, bis der Akku voll aufgeladen ist. Zu sehen ist die Information sowohl im Sperrbildschirm als auch im Bereich Batterie in den Systemeinstellungen. Aber das ist noch nicht alles: Das System erfasst mittlerweile auch, wenn ein zu schwachbrüstiges Netzteil verwendet wird, das den Ladevorgang ausbremst – und warnt davor.

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Die sogenannte „Slow Charger“-Funktion („Langsames Ladegerät“) ist bereits seit iOS 18 an Bord, dürfte vielen Nutzern aber erst im Rahmen von iOS 26 aufgefallen sein. Sie erscheint beispielsweise, wenn ein altes USB-A-Ladegerät mit 7,5 oder gar nur 5 Watt verwendet wird. (Bei drahtlosem Laden (MagSafe / Qi2) müssen es wiederum mindestens 10 Watt sein, damit die Meldung nicht erscheint.) Damit würde das Aufladen eines iPhone 17 drei bis vier Stunden dauern. Wer die Zeit dafür hat, muss nichts weiter tun – einen Schaden nimmt das Gerät davon nicht.

Alternativ besorgt man sich ein schnelleres Ladegerät, eine Auswahl finden Sie etwa in diesem Test. Zum schnellen Laden beim iPhone 15 oder neuer ist ein USB-C-Netzteil mit mindestens 18 Watt notwendig, via MagSafe sind es wiederum 20 (iPhone 15 oder älter) beziehungsweise 30 Watt (ab iPhone 16).

iOS 26 kann weiterhin erkennen, dass der User ein inkompatibles Ladegerät einsetzt. Das kann verschiedene Gründe haben, etwa wenn Power-Delivery-Werte nicht korrekt ausgelesen werden können oder es Probleme mit der USB-C-Strippe gibt. Dann wird das iPhone sicherheitshalber gar nicht mit Strom versorgt und es erscheint der „Ladegerät nicht kompatibel“-Dialog. Nutzer sollten dann zu einem anderen Netzteil und gegebenenfalls Kabel greifen.

Die Anzeige, wie lange der Ladevorgang noch benötigt, orientiert sich stets am individuellen Ladelimit. Standardmäßig liegt dieses bei 80 Prozent – im Rahmen des sogenannten optimierten Ladens wird dafür gesorgt, dass das Gerät erst kurz vor Inbetriebnahme (meistens am Morgen) voll aufgeladen wird. Das Ladelimit kann aber auch auf einen anderen Wert gesetzt oder ganz deaktiviert werden – dann kann abgelesen werden, wie lange es bis zu 100 Prozent Ladung dauert.

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(bsc)



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China bestätigt Pause bei Kontrollen auf Seltene Erden, Forderung an die EU


Die chinesische Regierung hat bestätigt, dass die zuletzt angekündigten verschärften Exportkontrollen für Seltene Erden für ein Jahr ausgesetzt werden. Das geht aus einer Mitteilung des Handelsministeriums in Peking hervor, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Weiterhin wolle die Volksrepublik in diesem Zusammenhang spezifische Pläne prüfen. Im Gegenzug hätten die Vereinigten Staaten zugesagt, eigene Sanktionen gegen China rückgängig machen zu wollen. In Deutschland wurden derweil Forderungen aus der Industrie laut, dass die EU in Bezug auf die wichtigen Mineralien eigenständig Kontakt zur Volksrepublik aufnehmen sollte.

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Die Bekanntmachung aus Peking folgt auf ein lange erwartetes Treffen zwischen Chinas Präsident Xi Jinping und US-Präsident Donald Trump im südkoreanischen Busan. Trump hatte danach von Teileinigungen im Zoll- und Handelsstreit gesprochen, aus China gab es erst keine Bestätigung. Das Land hatte Anfang Oktober angekündigt, die verbleibenden Seltenen Erden sanktionieren zu wollen, was mit der Kontrolle über die gesamte Lieferkette für hochentwickelte Halbleiter einhergehen könnte. Für die Einigung nimmt die US-Regierung nun eine etwa genauso alte Maßnahme zurück. Bei der wurden Tochterfirmen auf eine schwarze Liste gesetzt, die zu 50 Prozent oder mehr in Besitz chinesischer Unternehmen waren, die bereits auf dieser Liste standen, ergänzt die dpa.

Parallel zu dem Bekanntwerden der Einigung hat der Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Volker Treier, jetzt gefordert, dass die EU selbstständig mit China über Seltene Erden verhandelt. „Im Windschatten der USA zu fahren, ist keine längerfristig tragbare Strategie für Deutschland und Europa“, sagte er laut der dpa im RBB-Inforadio. Die Europäische Union sei auf die wichtigen Mineralien aus China angewiesen, deshalb müsse ein Weg gefunden werden, dieses Problem mit China zu lösen. Europa sei von den Folgen der Auseinandersetzungen längst betroffen und das werde sich ohne direkte Gespräche auch nicht ändern.


(mho)



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Last Call: c’t-Webinar – Sprachmodelle verstehen statt nur verwenden


Ob in Redaktion, Kundenservice oder Verwaltung – KI-Sprachmodelle schreiben längst mit. Sie fassen Texte zusammen, übersetzen Inhalte und erstellen Transkripte in Sekunden. Das spart Zeit, wenn man weiß, wie man die Werkzeuge richtig nutzt. Doch die neuen Werkzeuge werfen auch Fragen auf: Wie zuverlässig sind ihre Ergebnisse? Welches Modell eignet sich für welchen Zweck? Und was gilt es rechtlich zu beachten?

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Denn wer ihre Grenzen nicht kennt, tappt schnell in die KI-Falle: überzogene Erwartungen, unklare Zuständigkeiten, falsche Ergebnisse – und am Ende mehr Aufwand statt Entlastung.

Das Webinar bietet eine kompakte, praxisnahe Einführung in den produktiven Einsatz von Sprach-KI. Die c’t-Redakteure Hartmut Gieselmann und Jo Bager erklären, wie große Sprachmodelle funktionieren, welche Aufgaben sie übernehmen können und wo ihre Grenzen liegen. Dabei gehen sie auch auf alternative Modelle zu ChatGPT ein, etwa Llama oder Mistral.

Die Referenten zeigen anhand konkreter Szenarien, wie sich Sprach-KI in unterschiedlichen Branchen sinnvoll einsetzen lässt. Sie beleuchten technische Grundlagen, Kostenfaktoren und den Ressourcenbedarf der Systeme.

c’t-Redakteur Holger Bleich gibt einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Sprach-KI: Datenschutz, Urheberrecht und die neue EU-KI-Verordnung, die seit August 2025 strengere Transparenzpflichten vorschreibt.

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Das Webinar richtet sich an alle, die Sprachmodelle bereits in ihre Arbeitsprozesse integriert haben oder den Einsatz planen. Auch erfahrene Nutzer, die die Systeme besser verstehen und souverän einsetzen wollen, finden hier wertvolle Orientierung. Ziel ist es, ein realistisches Verständnis der Möglichkeiten und Grenzen aktueller Sprachmodelle zu vermitteln und Sicherheit im produktiven Umgang mit den Systemen zu schaffen.

  • Termin: 6. November 2025
  • Uhrzeit: 10 bis 13 Uhr
  • Kosten: 69,00 Euro

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie auf der Seite zum c’t-Webinar von heise academy.


(abr)



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