Datenschutz & Sicherheit
Nach öffentlicher Empörung: Cybergang beendet Erpressung britischer Kindergärten
Nach der öffentlichen Empörung über den Erpressungsversuch eines britischen Kindergartenbetreibers durch Cyberkriminelle hat die Gang angeblich alle erbeuteten Fotos und Daten zu 8000 Kindern gelöscht. Das berichtet die BBC unter Berufung auf die Bande, die sich selbst Radiant nennt. Die hat demnach vor Tagen Zugang zu den Systemen von Kido Schools erlangt und dann begonnen, Profile zu einzelnen Kindern im Darknet zu veröffentlichen, um ein Lösegeld zu erpressen. Später seien dann sogar betroffene Eltern direkt kontaktiert worden, um Druck für die Zahlung der geforderten Summe zu erzeugen. Offenbar wurden sie dann aber von der öffentlichen Empörung überrascht. Zuerst hätten sie die erbeuteten Fotos weichgezeichnet und jetzt angeblich alle Daten gelöscht sowie sich entschuldigt.
Ermittlungen im Anfangsstadium
Das britische Unternehmen Kido Schools betreibt zahlreiche Kindergärten in Großbritannien, den USA und Indien, von dem Cyberangriff waren Medienberichten zufolge aber nur die britischen Einrichtungen betroffen. Laut der BBC hat die Gang namens Radiant den Zugang zu den Systemen von Kido Schools nicht selbst erlangt, sondern einem anderen Cyberkriminellen abgekauft. Radiant habe dann mit dem Erpressungsversuch begonnen. Insgesamt wollte die Bande demnach wohl etwas über 110.000 Euro in Form von Bitcoin erpressen. Die Londoner Polizei hatte laut Reuters Ermittlungen aufgenommen, die aber nicht weit fortgeschritten waren.
Während die Cyberkriminellen nun aber behaupten, dass sie den Erpressungsversuch aus moralischen Gründen beendet hätten, meint die Cybersicherheitsexpertin Jen Ellis gegenüber der BBC, dass die Ursache wohl eigentlich eine andere gewesen sei. Die Bande sei „sichtlich schockiert“, welche Aufmerksamkeit der Angriff bekommen habe und würde jetzt versuchen, ihre Marke zu schützen. Zudem kann gar nicht überprüft werden, ob die erbeuteten Daten tatsächlich gelöscht wurden. Der britische Nachrichtensender hat nach eigenen Angaben aber zumindest Hinweise erhalten, dass Kido Schools das geforderte Lösegeld nicht bezahlt hat. Für die Cybergang wäre der Angriff damit ein Verlustgeschäft. Zudem gebe es Hinweise, dass Radiant vergleichsweise unerfahren ist, schreibt die BBC noch.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
Bundesregierung: IT-Sicherheit im Kanzleramt ist über-geheim
Die deutsche Bundesregierung erachtet die Sicherheit der IKT-Systeme des Kanzleramts als Staatsgeheimnis. Sie weigert sich daher, wesentliche Informationen zur IT-Sicherheit der Regierungszentrale preiszugeben. Die Regierung begründet diesen außergewöhnlichen Schritt in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion so: Sämtliche Auskunft zu dem Thema berührten derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl dem parlamentarischen Auskunftsrecht überwiege.
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Selbst die Einstufung der Information als Verschlusssache (VS) und deren Hinterlegung bei der Geheimschutzstelle des Bundestages wäre zu riskant, sagt das Kanzleramt. Denn auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens könne unter keinen Umständen hingenommen werden.
Die IT-Sicherheitslage sei „angespannt bis kritisch“. Staatliche Akteure und andere Kriminelle professionalisierten ihre Arbeitsweise und agierten zunehmend aggressiv. Die Situation habe sich durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierenden vermehrten Angriffe auf Verbündete wie Deutschland weiter verschärft. Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft und die zunehmende Vernetzung erweiterten ferner die Angriffsflächen.
Bundes-IT wäre enorm gefährdet
Die Veröffentlichung von Details über Resilienz und Schutzmaßnahmen der Bundes-IT würde diese erheblich gefährden, schreibt das Kanzleramt. Angaben etwa zur Anzahl, zum Ort und zur Ausstattung von Rechenzentren, den Ergebnissen technischer Sicherheitsüberprüfungen und der Entwicklung der IT-Sicherheitsstellen könnten potenziellen Übeltätern konkrete Hinweise auf die im Kanzleramt eingesetzten Schutzmaßnahmen liefern. Insbesondere in Zusammenschau mit anderen Regierungsantworten und unter Nutzung von Techniken KI wären Angreifer in der Lage, Schwachstellen gezielt auszumachen und daraus konkrete Angriffsvektoren abzuleiten.
Eine solche Preisgabe der Verteidigungsstrategie würde die Lage in den Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und Schadwirkung dramatisch verschlechtern, heißt es in der Nicht-Antwort. Dies könnte „unmittelbar die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gefährden“.
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BSI ist gegen Security by Obscurity
Das Kanzleramt macht lediglich einzelne operationelle Angaben: Alle einschlägigen Rechenzentren verfügten über Notstromversorgung. Die Funktionsfähigkeit des Kanzleramtes werde durch redundante Systeme gesichert.
Kritik des Bundesrechnungshofes werde bei einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess berücksichtigt. Derzeit seien keine Stellen im IT-Sicherheitsbereich unbesetzt. Generell sieht die Regierung die Notwendigkeit, die IT-Systeme des Kanzleramtes besonders zu schützen, was sich im Entwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie niedergeschlagen habe.
Security by Obscurity (Sicherheit durch Verschleierung) funktioniert Experten zufolge nicht als primäre oder alleinige Sicherheitsstrategie, da sie Angreifer allenfalls kurzzeitig bremst. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt davor, da Angreifer automatisierte Werkzeuge nutzten und damit regelmäßig Schwachstellen in verborgenen Systemen fänden.
(ds)
Datenschutz & Sicherheit
GEMA klagt erfolgreich gegen OpenAI

Fast ein Jahr hatte das Verfahren vor dem Landgericht München gedauert. Am Dienstag gab das Gericht dann der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) recht. Die GEMA verwaltet die Lizenzrechte zu den Werken vieler tausend Musiker*innen und hatte gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI geklagt. Das Gericht urteilte, OpenAI dürfe urheberrechtlich geschützte Songtexte nicht ohne eine entsprechende Lizenz verwenden. Außerdem verurteilte es OpenAI zu Schadensersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits im November 2024 hatte die GEMA eine Klage gegen den US-amerikanischen Technologiekonzern eingereicht. Der Vorwurf: OpenAI benutze gesichert GEMA-Werke, um seine KI zu trainieren, zum Beispiel „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Streitgegenstand war die Frage, ob ChatGPT diese memorisiert und dann auf Anfrage reproduziert oder nur aus ihnen lernt und sehr ähnliche Texte neu produziert.
Das Gericht schloss sich der ersteren Position und damit der GEMA an. Prof. Silke von Lewinski, Wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, sieht darin ein Urteil von „grundlegender Bedeutung für alle Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder jegliche andere Werke, die für Generative KI benutzt werden“.
KI-Unternehmen sollen für geschützte Werke zahlen
Es ist allerdings zu erwarten, dass OpenAI das Urteil nicht auf sich beruhen lassen wird. Auch eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof wäre wohl möglich. OpenAI beharrt darauf, dass ChatGPT die Songtexte durch eine „sequenziell-analytische, iterativ-probabilistische Synthese“ selbst neu erstellt hätte und diese keineswegs einfach kopiert seien.
Die Klage gegen OpenAI ist nicht die einzige der GEMA gegen einen KI-Anbieter. Im Januar 2025 reichte der Verein zusätzlich Klage gegen Suno AI ein, eine Plattform, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz Musik generiert. Suno AI erstelle Lieder, die von der GEMA geschützten Werken wie „Cheri Cheri Lady“ oder „Daddy Cool“ zum verwechseln ähnlich seien, so der Vorwurf der GEMA. Eine Anhörung hat bis jetzt noch nicht stattgefunden.
Die GEMA verfolgt mit den Klagen das Ziel, ein Lizenzmodell durchzusetzen. Wer seine KI-Modelle mit einem bestehenden Lied trainieren will, soll dafür zahlen. Ein entsprechendes Lizenz-Modell für generative KI hatte die GEMA im vergangenen Jahr eingeführt. „Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme“ sagt GEMA-CEO Tobias Holzmüller in einem Statement auf der Website. „Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten.“
Datenschutz & Sicherheit
SAP-Patchday bringt 18 neue Sicherheitsmitteilungen
SAP hat am Dienstag den monatlichen Patchday begangen und dazu 18 neue Sicherheitsmitteilungen veröffentlicht. Zwei davon behandeln Sicherheitslecks, die die Walldorfer Entwickler als kritisches Sicherheitsrisiko einstufen; eine erreicht sogar den Höchstwert CVSS 10.
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Auf der Übersichtsseite zum November-Patchday reißt SAP die betroffenen Produkte mit kurzer Schwachstellenbeschreibung an. Im SQL Anywhere Monitor (Non-GUI) findet sich demnach eine Schwachstelle, die eine unsichere Verwaltung von Keys und Secrets betrifft (CVE-2025-42890, CVSS 10.0, Risiko „kritisch„). Der CVE-Eintrag präzisiert, dass Zugangsdaten fest im Code verankert sind, was schlussendlich in der Ausführung von eingeschleustem Schadcode münden kann.
Außerdem können angemeldete Angreifer im SAP Solution Manager Schadcode einschleusen (CVE-2025-42887, CVSS 9.9, Risiko „kritisch„). Laut Beschreibung geht das auf fehlende Prüfung und Filterung von Eingaben zurück. Das gelingt beim Aufruf eines Funktionsmoduls aus dem Netz und führt zu erhöhten Zugriffsrechten, mit denen Angreifer die volle Kontrolle über das System übernehmen können. Schließlich klafft in SAP CommonCryptoLib eine Speicherzugriffslücke (CVE-2025-42940, CVSS 7.5, Risiko „hoch„). Mit manipulierten Paketen können Angreifer einen Absturz der Software und somit einen Denial-of-Service auslösen, erörtert die Schwachstellenbeschreibung.
Weitere, weniger gravierende Sicherheitslücken
Die weiteren Sicherheitsmitteilungen kümmern sich um Schwachstellen, die weniger schwerwiegend ausfallen. Admins sollten trotzdem prüfen, ob sie verwundbare Instanzen betreiben, und die Aktualisierungen im kommenden Wartungsfenster installieren.
- Code Injection vulnerability in SAP HANA JDBC Client, CVE-2025-42895, CVSS 6.9, Risiko „mittel„
- OS Command Injection vulnerability in SAP Business Connector, CVE-2025-42892, CVSS 6.8, „mittel„
- Path Traversal vulnerability in SAP Business Connector, CVE-2025-42894, CVSS 6.8, „mittel„
- JNDI Injection vulnerability in SAP NetWeaver Enterprise Portal, CVE-2025-42884, CVSS 6.5, „mittel„
- Open Redirect vulnerabilities in SAP S/4HANA landscape (SAP E-Recruiting BSP), CVE-2025-42924, CVSS 6.1, „mittel„
- Open Redirect vulnerability in SAP Business Connector, CVE-2025-42893, CVSS 6.1, „mittel„
- Reflected Cross-Site Scripting (XSS) vulnerability in SAP Business Connector, CVE-2025-42886, CVSS 6.1, „mittel„
- Miissing authentication in SAP HANA 2.0 (hdbrss), CVE-2025-42885, CVSS 5.8, „mittel„
- Information Disclosure vulnerability in SAP GUI for Windows, CVE-2025-42888, CVSS 5.5, „mittel„
- SQL Injection vulnerability in SAP Starter Solution (PL SAFT), CVE-2025-42889, CVSS 5.4, „mittel„
- Information Disclosure vulnerability in SAP NetWeaver Application Server Java, CVE-2025-42919, CVSS 5.3, „mittel„
- Information Disclosure vulnerability in SAP Business One (SLD), CVE-2025-42897, CVSS 5.3, „mittel„
- Missing Authorization check in SAP S4CORE (Manage Journal Entries), CVE-2025-42899, CVSS 4.3, „mittel„
- Missing Authorization check in SAP NetWeaver Application Server for ABAP, CVE-2025-42882CVSS 4.3, „mittel„
- Insecure File Operations vulnerability in SAP NetWeaver Application Server for ABAP (Migration Workbench), CVE-2025-42883, CVSS 2.7, „niedrig„
Der Patchday von SAP im Oktober fiel mit 13 Sicherheitsmitteilungen spürbar weniger umfangreich aus. Von den Sicherheitslücken hatten die Entwickler dort drei als kritisch eingestuft.
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(dmk)
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