Künstliche Intelligenz
Netflix dank Werbeabo weiter auf Erfolgsweg
Netflix blickt auf ein weiteres erfolgreiches Geschäftsquartal zurück. Im zweiten Quartal 2025 hat der US-amerikanische Streaming-Dienst 11 Milliarden US-Dollar Umsatz generiert, was einer Steigerung von 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Für das Gesamtgeschäftsjahr erhöht Netflix seine Prognose auf 44,8 bis 45,2 Milliarden US-Dollar Umsatz.
Das sei nicht nur auf den schwachen US-Dollar, sondern auch auf Zuwachs an Abonnenten und Werbeverkäufen zurückzuführen, teilte Netflix mit. Die genauen Abozahlen kommuniziert der Streaming-Dienst nicht mehr – stattdessen konzentriert er sich auf finanzielle Kennmarken. Auch das liegt am Erfolg des Werbeabos: Es zieht zahlreiche neue Kunden an, die für Netflix oft profitabler sind als die Kunden im klassischen Abo.
Neue Werbeformate und KI
Im Mai teilte Netflix mit, dass es weltweit aktuell 94 Millionen Kunden im Werbeabo gebe. Um weiterhin mehr Umsatz mit ihnen zu generieren, will Netflix weitere Werbeformate umsetzen. Unter anderem plant der Streaming-Dienst, auch bei pausierter Wiedergabe Werbeanzeigen einzublenden – ein bei Streaming-Diensten mittlerweile beliebtes Format, das in den vergangenen Jahren auch Youtube und Amazon Prime Video umgesetzt haben. Werbung sehen alle Kunden, die sich für das günstigere Abomodell ab 5 Euro pro Monat entschieden haben.
Eine Möglichkeit, die Produktion neuer Inhalte zu vergünstigen, sieht Netflix derweil in der KI. Künstliche Intelligenz könne etwa CGI-Effekte preiswerter umsetzen, sagte CEO Ted Sarandos laut der BBC bei einem Gespräch mit Investoren. So sei in der argentinischen Netflix-Serie „The Eternauts“ etwa ein einstürzendes Gebäude in Buenos Aires über einen KI-Videogenerator erstellt worden.
Gerade bei kleineren Produktionen mit geringem Budget könne der Einsatz von KI hilfreich sein, sagte Sarandos demnach. Im Vergleich zu klassischen Special-Effect-Tools sei KI zudem zehnmal schneller. Das einstürzende Haus bei „The Eternauts“ sei das erste Beispiel für eine KI-Sequenz in einer Netflix-Eigenproduktion.
Die Nutzung von KI war auch ein Auslöser der jüngsten Hollywood-Streiks, weil Drehbuchautoren und Schauspieler befürchten, dass Studios sie in Zukunft durch Software ersetzen könnten.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Interview: Diese Risiken birgt der Einsatz von Rasterfahndungsoftware
Im März 2025 gab es vonseiten des Bundesrats eine Entschließung, in der man den Bund aufforderte, eine gemeinsame Datenanalyseplattform für die Polizei bereitzustellen. In Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist die Software Palantir Gotham unter den Bezeichnungen VeRA, Hessendata und DAR bereits als sogenannte Interimslösung im Einsatz.
Weitere Bundesländer wollen ebenfalls eine Software zur automatisierten Datenzusammenführung nutzen, nach Recherchen des BR haben sich zuletzt aber mehrere gegen Palantir ausgesprochen. Eigentlich hätte man lieber eine europäische Lösung, aber solange die nicht verfügbar ist, will man in Bayern, Hessen und NRW offenbar weiterhin, zumindest übergangsweise, auf Software des US-Anbieters zurückgreifen.
Arthur Holland Michel beschäftigt sich seit 13 Jahren mit Überwachungstechnik. 2019 hat er mit „Eyes in the Sky“ ein Buch zum Thema veröffentlicht. Ihn haben wir nach den Risiken für die Grundrechte gefragt, die die Technik, die auch unter dem Begriff Rasterfahndungs- oder Data-Fusion-Software bekannt ist, birgt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Interview: Diese Risiken birgt der Einsatz von Rasterfahndungsoftware“.
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Künstliche Intelligenz
Meta, X und LinkedIn wehren sich gegen Steuerforderungen Italiens
Die US-Tech-Konzerne Meta, X und LinkedIn haben Einspruch gegen eine Mehrwertsteuerforderung Italiens eingelegt, die einen Präzedenzfall für die Steuerpolitik in der gesamten Europäischen Union (EU) schaffen könnte. Das berichtete am Montag die Nachrichtenagentur Reuters exklusiv und beruft sich dabei auf vier mit der Angelegenheit vertraute Quellen.
Es ist das erste Mal, schreibt Reuters, dass Italien keine Vergleichsvereinbarung erzielt hat, nachdem es Steuerforderungen gegen Tech-Unternehmen erhoben hat. Deshalb wurde ein vollwertiges Steuergerichtsverfahren eingeleitet. Die italienischen Steuerbehörden argumentieren demnach, dass kostenlose Nutzerregistrierungen bei den Plattformen X, LinkedIn und Meta als steuerpflichtige Transaktionen angesehen werden sollten, da sie die Bereitstellung eines Mitgliedskontos im Tausch für die persönlichen Daten der Nutzer erfolge. Nach Ansicht mehrerer von Reuters befragter Experten könnte der italienische Ansatz auch Unternehmen über die Tech-Konzerne hinaus treffen – von Fluggesellschaften über Supermärkte bis hin zu Verlagen. Zahlreiche Unternehmen knüpfen den Zugang zu kostenlosen Diensten auf ihren Websites an die Zustimmung zu Cookies, die Nutzerdaten sammeln. Zudem könnte die Erhebung einer solchen Mehrwertsteuer auf die gesamte EU ausgeweitet werden.
Streitsumme von mehr als einer Milliarde Euro
Im konkreten Streitfall geht es um Steuerforderungen von mehr als einer Milliarde Euro. Von Meta, der Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, fordert Italien 887,6 Millionen Euro, von Elon Musks sozialem Netzwerk X 12,5 Millionen Euro und von Microsofts LinkedIn rund 140 Millionen Euro. Die drei Unternehmen haben vor wenigen Tagen ihre Einsprüche bei einem erstinstanzlichen Steuergericht in Italien eingereicht, so Reuters, aber wohl nach der Frist für die Beantwortung des Steuerbescheids vom März.
Gegenüber Reuters erklärte Meta, man habe „in vollem Umfang mit den Behörden bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen nach EU- und lokalem Recht“ zusammengearbeitet. Das Unternehmen „lehne die Idee, dass die Bereitstellung des Zugangs zu Online-Plattformen für Nutzer der Mehrwertsteuer unterliegen sollte, entschieden ab“.
Jahrelanger Rechtsstreit droht
Ein vollständiges Verfahren in dieser Angelegenheit würde laut Reuters drei Instanzen umfassen und dauert im Durchschnitt zehn Jahre. Ob es dazu kommt, sei allerdings ungewiss.
In einem nächsten Schritt bereite sich die Regierung in Rom darauf vor, ein Gutachten bei der EU-Kommission einzuholen, so die Reuters-Quellen. Dafür werde die italienische Steuerbehörde spezifische Fragen vorbereiten, die das italienische Wirtschaftsministerium dann an den Mehrwertsteuerausschuss der EU-Kommission senden wird. Dieser tagt zweimal im Jahr. Italien plane, die Fragen für die für Anfang November anstehende Sitzung einzureichen.
Der Mehrwertsteuerausschuss der EU-Kommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium. Seine Bewertung ist für die Kommission nicht bindend. Ein negatives Urteil aber könnte Italien dazu veranlassen, das Verfahren einzustellen und die strafrechtlichen Ermittlungen der italienischen Staatsanwaltschaft gegen die Tech-Konzerne fallen zu lassen, so Reuters mit Verweis auf die Quellen.
Zusätzliche Brisanz erhält das Verfahren durch den von der US-Regierung Donald Trump gegen die EU angestrengten Handelskonflikt. Ab dem 1. August sollen für Waren aus der EU Zölle in Höhe von 30 Prozent gelten. Trump sind besonders die Pläne der EU für eine Steuer auf große Digitalkonzerne ein Dorn im Auge. Kurz nach seiner Zolldrohung gab es Meldungen, wonach die EU-Kommission bei der Digitalabgabe einen Rückzieher machen könnte, um die Zollverhandlungen mit den USA zu erleichtern. Auch dem Nachbarland Kanada drohte Trump mit Zöllen als Vergeltung für die dort erwogene Digitalsteuer, die vor Kurzem aber gekippt wurde.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Studie: Energieinfrastruktur kann Mobilfunkversorgung deutlich verbessern
Der Ausbau des Mobilfunknetzes in Deutschland könnte durch die Nutzung bestehender Infrastrukturen von Energieversorgungsunternehmen erheblich beschleunigt, kostengünstiger und umweltfreundlicher gestaltet werden. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Studie der Beratungsfirma WIK-Consult im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervor.
Die Studie zeigt, dass über 40 Prozent der weißen und grauen Flecken – also Gebiete ohne oder mit unzureichender Mobilfunkversorgung – sowie nahezu 50 Prozent der Haushalte in den untersuchten Versorgungsgebieten durch die Errichtung von Funkantennen an Strommasten, Windkraftanlagen oder Liegenschaften der Energieversorger abgedeckt werden könnten.
Mitnutzung spart Kosten
Die Mitnutzung bestehender Infrastruktur bietet laut der Analyse eine Reihe von Vorteilen: Anstatt neue Standorte zu suchen, aufwändige Genehmigungsverfahren zu durchlaufen und neue Masten zu bauen, könnten Mobilfunkbetreiber direkt auf einen Pool nutzbarer Standorte zurückgreifen. Damit ließen sich Kosten von nahezu 400 Millionen Euro einsparen, wenn allein 50 Prozent der bestehenden Infrastruktur der Energieversorger genutzt würden.
Ein weiterer Vorteil ist die ökologische Nachhaltigkeit: Das Vermeiden neuer Eingriffe in die Natur schützt Ökosysteme. Das ist laut den Forschern auch in Zeiten des „überragenden öffentlichen Interesses“ des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen von besonderer Relevanz, da Funklöcher und „unterversorgte Gebiete überproportional häufig in besonders schützenswerten Gebieten liegen“.
Die drei großen Mobilfunknetzbetreiber unterliegen zudem hohen Versorgungsauflagen: Sie müssen angesichts der Verlängerung ihrer Frequenznutzungsrechte etwa eine Flächenversorgung von 99,5 Prozent mit mindestens 50 MBit/s im Download ab 2030 sicherstellen. Dies könnte durch eine Mitnutzung deutlich schneller umgesetzt werden.
Weiße und graue Flecken
Die Potenziale haben die Experten differenziert betrachtet. 833 Standorte von zwei exemplarisch untersuchten großen Energieversorgern befinden sich laut ihrer Stichprobe in unmittelbarer Nähe zu weißen Flecken – also vollständig unversorgten Gebieten – und könnten rund 400 Quadratkilometer abdecken. 113 dieser Standorte sind besonders attraktiv, da sich damit jeweils mehr als ein Quadratkilometer unversorgter Fläche, insgesamt also circa 256,5 Quadratkilometer, ausleuchten ließen.
Bei grauen Flecken, die von maximal zwei Netzbetreibern versorgt werden, besteht ein deutlich größeres Defizit. Hier geht es mit Blick auf 4G oder 5G um 14 Prozent der Fläche Deutschlands, mit weißen Flecken sind es rund 16 Prozent. Im Unterschied zu Gebieten mit Funklöchern könnten Mobilfunkbetreiber beim Ausbau grauer Flecken auch bestehende passive Infrastruktur von Konkurrenten oder Funkturmgesellschaften mitnutzen.
Besonders bei Dachstandorten in städtischen Gebieten erlaubten die Gebäudestatik sowie die verfügbare Fläche oft aber nur die Installation von Antennentechnik eines Betreibers. Zudem müssten Strahlungsgrenzwerte eingehalten werden.
Alles zusammen könnten laut den Forschern 1008 besonders attraktive Standorte der Energieversorger rund 4596 Quadratkilometer unversorgter und unterversorgter Fläche abdecken, was einem Anteil von 43,1 Prozent in den beiden einbezogenen Regionen entspricht. Die zusätzliche Abdeckung unversorgter und unterversorgter Haushalte läge bei 110.558 (48,7 Prozent), Straßen bei 42,6 Prozent, Bahnstrecken bei 50,5 Prozent und Industrie- und Gewerbegebieten bei 59,8 Prozent.
Gemauschel bei Funkturmbauern
Die Autoren verweisen auch auf Herausforderungen: Der Markt für Mobilfunkinfrastruktur sei in Deutschland stark eingeengt. So gebe es nur drei Funkturmgesellschaften, von denen zwei eng mit Mobilfunknetzbetreibern verbunden sind (Telekom/Deutsche Funkturm und Vodafone/Vantage Towers). Dies könnte das Interesse an der Nutzung fremder Infrastrukturen mindern.
Letztlich müssten die Mobilfunknetzbetreiber „aus betriebswirtschaftlichen, ökologischen und regulatorischen Gründen ein vitales Interesse haben, auf Bestandsinfrastrukturen zurückzugreifen“, ist der Studie zu entnehmen. Sofern sie nicht einmal prüften, „inwieweit vorhandene passive Infrastrukturen zur Erfüllung von Versorgungsauflagen beitragen können, wäre dies allein auf das betriebswirtschaftliche Interesse der am Markt führenden Funkturmgesellschaften zurückzuführen“. Die Bundesnetzagentur müsste dann gegebenenfalls prüfen, ob die exemplarisch betrachteten Infrastrukturen und Liegenschaften verwendbar gewesen seien.
Die Verfasser raten zu einem aktiven Austausch zwischen Energieversorgern und Mobilfunkbetreibern in Form eines Runden Tisches. Eine unabhängige, koordinierende Stelle wie die umstrittene Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) könnte als Vermittler agieren. Über eine solche Instanz ließen sich die passiven Infrastrukturen der Stromlieferanten mit den Suchkreisen der Mobilfunker abgleichen. Dabei bliebe die Datensouveränität beider Parteien gewährleistet.
(vbr)
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