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Nikon Z5II im Test: Vollformatkamera für Einsteiger


Mit der Z5II hat Nikon eine weitere Kamera des spiegellosen Z-Vollformatsystems auf den aktuellen Stand gebracht. Diesmal ist das Einsteigermodell modernisiert worden. Der stabilisierte Sensor der Z5II ist aus Modellen wie der Zf und der Z6II bekannt und hat sich bereits bewährt. Nikon führt hier das Baukastenprinzip konsequent fort und bedient sich auch bei diesem Modell aus dem Regal vorhandener Komponenten. Obwohl er nicht die allerneueste Technologie repräsentiert, bietet der BSI-Sensor (Back-Side-Illumination) im Vergleich zur Z5 ohne BSI signifikant höhere Auslesegeschwindigkeiten.

Durch die Verdrahtung auf die Rückseite des Sensors erreicht mehr Licht die lichtempfindlichen Bereiche des Pixels, was die ISO-Spanne erweitert und die Bildqualität insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen verbessert. Die Z5II bietet zudem deutlich höhere Serienbildraten als ihr Vorgängermodell: Sie nimmt Raw-Bilder mit bis zu 14 Bildern pro Sekunde (mechanischer Verschluss) auf, während die Vorgängerin nur 4,5 Bilder pro Sekunde schafft.

Durch den schnelleren Sensor und den leistungsfähigeren aktuellen Bildprozessor Expeed 7 ist die Z5II eine signifikant leistungsfähigere Videokamera als ihre Vorgängerin. Diese konnte Aufnahmen in 4K / 30p nur mit 1,7-fachem Crop-Faktor aufzeichnen. Das neue Modell ermöglicht hingegen 4K ohne Crop mit bis zu 30 Bildern pro Sekunde sowie Full HD mit 120 Bildern pro Sekunde für eindrucksvolle Zeitlupenaufnahmen – eine Verdoppelung der Bildrate gegenüber der Z5.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Nikon Z5II im Test: Vollformatkamera für Einsteiger“.
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BGH: Regulierer darf bei Entscheidungen auch Firmen identifizieren


Die Bundesnetzagentur darf öffentlich über Sanktionen gegen Energielieferanten informieren und dabei auch die Namen des betroffenen Unternehmens nennen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und damit die Beschwerde eines Gasversorgers zurückgewiesen (Az. EnVR 10/24).

Ende des Jahres 2021 hatte das Unternehmen unter dem Namen „gas.de“ nach Angaben des BGH rund 370.000 Haushalten die bestehenden Gaslieferverträge gekündigt und das mit einer „nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen“ begründet. Der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde zeigte das Unternehmen zudem an, nicht weiter als Energielieferant für Haushaltskunden im Markt aktiv zu sein.

Im März 2023 wollte gas.de das Geschäft mit Haushaltskunden wieder aufnehmen. Dies untersagte die Bundesnetzagentur dem Unternehmen nach einer Prüfung. Die Regulierungsbehörde informierte die Öffentlichkeit darüber mittels einer Pressemitteilung, in der auch der Name des Unternehmens genannt wurde. Gegen diese identifizierende Veröffentlichung hat das Unternehmen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, das diese aber zurückwies (Az VI-3 Kart 481/23).

Auch der BGH hat nun die Beschwerde abgewiesen. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlaube grundsätzlich, dass die Bundesnetzagentur die Namen der von Entscheidungen betroffenen Unternehmen nennt. Das diene der Transparenz, betont der BGH: „Ob und in welcher Weise die Veröffentlichung im Einzelfall erfolgt, steht im Ermessen der Bundesnetzagentur.“

Inzwischen ist gas.de wieder als Energielieferant bei der Bundesnetzagentur gelistet. „Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH befindet sich seit der Aktualisierung zum Monatswechsel März/April 2025 auf der Liste der nach § 5 EnWG bei der Bundesnetzagentur angezeigten Energielieferanten“, bestätigte eine Behördensprecherin auf Anfrage. Einzelheiten zur Entscheidung teilte die Bundesnetzagentur nicht mit.

gas.de ist eine Schwesterfirma von Stromio, das im Dezember 2021 ebenfalls die Stromlieferungen eingestellt hatte. Gegen Stromio führt die Verbraucherzentrale Hessen ein Musterfeststellungsverfahren. Das Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Daneben gab es Schadensersatzklagen von Kunden gegen das Unternehmen. Stromio ist derzeit nicht bei der Bundesnetzagentur als Energielieferant gelistet.


(vbr)



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heise+ Update vom 20. Juni 2025: Lesetipps fürs Wochenende


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

besitzen Sie zufällig eine Katze? Dann organisieren Sie vor dem Urlaub vermutlich, wer in Ihrer Abwesenheit nach dem pelzigen Mitbewohner schaut. Natürlich ist es ideal, wenn Freunde oder Familie regelmäßig nach dem Rechten sehen können. Doch auch wenn jemand die Grundversorgung übernimmt, möchten Sie möglicherweise auch selbst vom Strand aus sehen können, ob die Samtpfote genüsslich futtert oder die Wohnung „aufräumt“. In unserem Ratgeber zur Katzenbetreuung aus der Ferne zeigen wir Ihnen, wie Sie dies mit modernen Hilfsmitteln von der Security-Kamera bis zum Futterautomaten erledigen können.

Apropos Urlaub – für viele bedeutet das, draußen aktiv zu sein. Wie wäre es mit Radtouren? Brose, bekannt als Fahrzeugzulieferer, hat kurz vor dem Verkauf seiner E-Bike-Sparte an Yamaha ein neues Antriebssystem namens Qore auf den Markt gebracht. Bei unserer ausgiebigen Probefahrt mit dem Brose E-Bike-System testen wir den neuen Mittelmotor Drive3 Peak, der mit beeindruckende 95 Nm Drehmoment sogar die stärksten Motoren von Bosch und Shimano übertrifft.


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KI-Update Deep-Dive: Videogeneratoren zwischen Hype und holpriger Realität


KI-Videogeneratoren werden oft als das nächste große Ding in der Medienproduktion gefeiert, ein Werkzeug, das auf Knopfdruck beeindruckende Filmszenen erschaffen kann. Doch wie gut ist die Technologie wirklich, wenn man sie jenseits der polierten Demo-Videos betrachtet? André Kramer, Experte von der c’t, hat fünf aktuelle Modelle – Sora von OpenAI, Firefly von Adobe, Kling AI, Luma AI und Runway ML – auf den Prüfstand gestellt. Sein Fazit: Die Realität sieht noch deutlich anders aus als der Hype. Die Vorstellung von langen, perfekten Videos, die einfach so entstehen, entspricht nicht dem aktuellen Stand.


Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

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Wer auf Hollywood-reife Blockbuster per Texteingabe hofft, wird enttäuscht. Die von Kramer getesteten Modelle erzeugen derzeit lediglich kurze Clips. „Also die Videogeneratoren, die es auf dem Markt gibt und die ich getestet habe, erzeugen fünf Sekunden lange Videoclips“, erklärt Kramer. Einige schaffen zehn Sekunden, doch das sei oft nur eine Verlängerung des Bestehenden. Die Ursache liegt in der Funktionsweise der Modelle, die ähnlich wie Bildgeneratoren arbeiten, aber das gesamte Video als Einheit betrachten. Ein weiterer wichtiger Punkt: „Es wird überhaupt kein Audio mit erzeugt. Also es sind wirklich Stummfilme.“

Die Animation von Standbildern zu Videos bringt zudem eigene Herausforderungen mit sich. Während ein Bild nur stimmig aussehen muss, erfordert ein Video Kontinuität – eine große Hürde für die KI. Kramer nennt Beispiele: „Wenn ein Kind einen Burger isst, dann muss ein Stück abgebissen sein.“ Oder bei einem Hubschrauber, der ein Gebäude umfliegt, darf sich das Gebäude nicht verformen. Probleme mit Geometrie und Physik sind häufig. Auch die „Kinderkrankheiten“ der Bildgeneratoren, wie die Darstellung von Händen oder die korrekte Anzahl von Fingern, finden sich in den Videos wieder. Kramer berichtet von einer Hochzeitsszene, in der Finger und Hände, „einfach all over the place sind“. Selbst bei Action-Szenen können kuriose Ergebnisse entstehen: „In drei Fällen hatte ich einen Kampfjet mit Hubschrauberflügeln.“

Im Test zeigten sich deutliche Qualitätsunterschiede zwischen den fünf Kandidaten. „Kling AI und OpenAIs Sora haben bei weitem die besten Resultate abgeliefert“, fasst Kramer zusammen. Adobe Firefly, Luma und das ältere Runway-Modell im Test fielen „sehr weit dahinter zurück“ – wobei von Runway inzwischen bereits ein neueres Modell verfügbar ist, das im Test noch nicht berücksichtigt werden konnte. Interessant sei die Herangehensweise von Runway, deren Clips oft sehr ruhig und fast in Zeitlupe wirkten. Diese „kluge Selbstbeschränkung“ führe zwar zu weniger Dynamik, aber auch zu weniger Fehlern und mache die Ergebnisse durchaus kommerziell nutzbar, etwa für ästhetische Aufnahmen von Rauch oder Wasser.

Die Qualität des Ergebnisses hängt darüber hinaus stark vom Prompt ab. Kramers Ratschlag: „Nicht zu kompliziert denken.“ Je komplexer die gewünschte Szene, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die KI scheitert oder unerwartete Elemente vermischt. Text in Bildern ist ebenfalls schwierig. Am besten funktionieren Klischees und wiederkehrende Motive, insbesondere solche mit angloamerikanischem Hintergrund. Szenen wie ein Motel in der Wüste gelingen eher als spezifisch europäische oder skandinavische Ästhetiken. Dies zeige, dass die Modelle „bekanntes Reproduzieren“ und in ihrer Kreativität noch begrenzt sind.


KI-Update

KI-Update

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

Für den professionellen Einsatz in der Filmproduktion sind die Generatoren laut Kramer derzeit nur bedingt geeignet. Für komplexe Szenen oder gar „Reshoots“ nach Testvorführungen seien sie noch nicht präzise genug. Mögliche Nischen seien etwa die Animation eines Gebäudefotos, wenn keine echte Aufnahme verfügbar ist, oder Workarounds bei Zeitdruck. Kramer sieht die aktuelle Qualität oft noch als „unfreiwillig komisch“.

Die einfache Bedienung wirft zudem ethische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Deepfakes. Die getesteten kommerziellen Dienste versuchen dem entgegenzuwirken. „Diese Modelle […] kommen in der Regel entweder aus den USA oder wie Kling AI aus China und da ist systembedingt der Einsatz für pornografische Zwecke ausgeschlossen“, erklärt Kramer. Auch die Generierung von Material mit Prominenten oder Politikern werde meist blockiert. Ein weiteres sensibles Thema ist das Trainingsmaterial und das Recht am Bild. Adobe setze auf eigene, lizenzierte Inhalte aus seinem Stock-Dienst, was die generierbaren Motive einschränke, aber rechtliche Sicherheit biete. Andere Dienste nutzten das gesamte Internet, was zwar mehr Vielfalt ermögliche, aber auch zu Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen führe. Das generierte Material selbst sei in der Regel urheberrechtsfrei, da die „kreative Schöpfungshöhe“ durch einen Prompt nicht erreicht werde.

Insgesamt zeigen die getesteten KI-Videogeneratoren eine faszinierende, aber noch unreife Technologie. Die Entwicklung schreitet rasant voran, neue, leistungsfähige Modelle erscheinen in schneller Abfolge, oft ganz überraschend. Neben der reinen Generierung von Clips sieht Kramer Potenzial in pragmatischeren Anwendungen wie der automatischen Videoübersetzung mit Lippensynchronisation oder der Animation von Charakteren per Video-Input. Es bleibt abzuwarten, welche Fortschritte die nächste Generation bringen wird.


(igr)



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