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Nintendo Switch 2 im Test: Verbesserte Grafik & 4K, aber kein OLED
Die Nintendo Switch 2 löst nach über acht Jahren das Vorgängermodell ab. Mehr Display, mehr Speicher und mehr Power bringt die aktuelle Konsolengeneration mit. Wie sie sich schlägt, klären wir im Test.
Optisch sieht die Nintendo Switch 2 nur geringfügig anders aus als das Vorgängermodell. Sie ist größer und etwas abgerundeter. In ihr steckt allerdings einiges mehr an Power und das ist auch gut so, denn die deutlich in die Jahre gekommene Switch 1 hatte vor allem gegen Ende ordentlich mit Performance-Problemen zu kämpfen. Die Switch 2 zeigt direkt zum Launch mit Mario Kart World, dass sie deutlich mehr auf dem Kasten hat. Ob sie auf ganzer Linie überzeugen kann, verrät unser Test.
Lieferumfang
Die Switch 2 kommt mit Konsole, einem Joy-Con-Paar, einer Halterung, um die Joy-Cons wie einen Controller halten zu können, dem Dock, einem HDMI-Kabel sowie dem Netzteil der Konsole nach Hause. Für die Joy-Cons liegen außerdem noch zwei Aufsätze bei, die zum einen die Führung im Mausmodus verbessern und zum anderen durch die Handgelenkschlaufe verhindern sollen, dass die Joy-Cons beim hitzigen Zocken durch das Zimmer fliegen. Hat man sich für das Mario-Kart-World-Bundle entschieden, liegt der Konsole zudem noch ein Zettel mit dem Code für das Spiel bei, den man im Nintendo Eshop aktiviert.
Design
Beim ersten Auspacken fallen uns direkt der deutlich größere Bildschirm und die ebenfalls deutlich größeren Joy-Cons auf. Ebenso ist die Konsole etwas flacher als die Vorgängerin von 2017. Auch am Dock wurde gearbeitet. Es ist jetzt etwas größer und zur Rückseite hin abgerundet. Negativ fällt uns jedoch die Abdeckung auf. Diese ist jetzt nicht mehr fest mit dem Rest des Docks verbunden und klappt beim Öffnen nach hinten, sondern ist aufgesteckt. Möchte man etwa die Kabel austauschen oder an den Ethernet-Port gelangen, entfernt man jetzt die Abdeckung komplett vom Rest des Docks und muss sie danach wieder befestigen.
Nintendo Switch 2 – Bilder
Der ausklappbare Standfuß ist jetzt stabiler und erstreckt sich über die Rückseite der Konsole. Via einer praktischen Aussparung über dem unteren USB-C-Port klappt man die Stütze unkompliziert aus und passt den gewünschten Winkel an.
Das System mitsamt angeschlossener Joy-Cons ist 116 × 272 × 13,9 mm groß und bringt ungefähr 530 g auf die Waage.
Zum Launch gibt es die Konsole ausschließlich in einer Farbgebung: Schwarz auf Schwarz. Farbliche Akzente setzt man via der Joy-Cons. Deren Sticks sind zum Gehäuse hin jeweils blau und rot ummantelt. Erfahrungsgemäß dürfte es aber nicht allzu lange dauern, bis Nintendo Sondereditionen der Konsole und andere Farbvariationen – zumindest der Joy-Cons – veröffentlicht.
Ausstattung
Der 120-Hz-LCD-Touchscreen unterstützt HDR10 und ist mit 7,9 Zoll ganze 1,7 Zoll größer als das Display der Switch 1. Auch die Auflösung von 1920 × 1080 Pixeln stellt ein Upgrade zu den 1280 × 720 Pixeln der Switch 1 dar. Der Verzicht auf ein OLED-Display schmerzt jedoch, denn bereits die Switch 1 gab es in einer OLED-Variante (wenn auch nicht direkt zum Release). Im TV-Modus erreicht die Konsole eine Höchstauflösung von 4K (3840 × 2160) bei maximal 60 fps. In niedrigerer Auflösung, also 2560 × 1440 oder 1920 × 1080, sind sogar 120 fps möglich. Hinweis: Online wird von diversen Medien-Outlets von der unverhältnismäßig hohen Verzögerung des LCD-Bildschirms berichtet (angeblich bis zu über 30 ms) und dieser in diesem Zusammenhang zu Recht kritisiert. Nachmessen können wir das nicht. Eine spürbare Beeinträchtigung beim Spielen können wir aber nicht feststellen, deswegen fließt es nicht in unsere Bewertung ein.
Auch die Speicherkapazität hat ein Upgrade erhalten: Hier arbeitet die Switch 2 jetzt mit 256 GB Universal Flash Storage (UFS) im Vergleich zu den 32 GB eMMC des damaligen Launch-Models. Der Speicher lässt sich zusätzlich über den SD-Kartenslot erweitern. Kompatibel sind allerdings ausschließlich microSDXC, die man anhand des auf der Karte aufgedruckten EX erkennt.
Die Switch 2 ist mit zwei USB-C-Anschlüssen ausgestattet, wobei der untere Anschluss ausschließlich zum Laden der Konsole und dem Verbinden mit dem Dock gedacht ist. An den oberen hingegen kann man auch Zubehör wie etwa die Switch-2-Kamera anschließen. Über den 3,5-mm-Audio-Eingang der Konsole schließt man zum Beispiel kabelgebundene Kopfhörer an.
Weiter im Hinblick auf Audio geht es mit den Stereo-Lautsprechern und dem eingebauten Mikrofon, letzteres ist mit Noise-Cancelling, Echo-Unterdrückung und automatischer Geräuschregelung ausgestattet. In der Praxis klingen die Lautsprecher überraschend gut, wenngleich sie auch etwas leise sind.
Da die Switch 2 abwärtskompatibel ist, nimmt der Game-Card-Schlitz oben an der Konsole auch die Software-Karten der Switch 1 an.
Joy-Con 2
Wie bereits erwähnt, sind die Joy-Con 2 ein gutes Stück größer als das Vorgängermodell. Hier kommt jedoch die Ernüchterung: Trotz des Wachstumsschubs sind sie nach wie vor unbequem. Schlimmer noch ist es, wenn man sie ohne die Halterung verwendet. Hier bekamen wir nach mehreren Runden Mario Kart tatsächlich Krämpfe in den Händen. Eventuell relativiert sich das Problem mit kleineren Händen, Menschen mit großen Händen greifen jedoch besser auf einen vollwertigen Controller oder die mitgelieferte Halterung zurück, wenn sie mit den Joy-Con 2 spielen.
Nintendo hat es allerdings nicht bei der Größe belassen, denn die Joy-Con 2 verbinden sich jetzt nicht länger per Schiene mit dem Bildschirm, sondern magnetisch. Mit einem zufriedenstellenden Klick rasten diese in ihre Position ein. Vorsicht: Wir haben den Fehler gemacht, einen der Joy-Con beim Anstecken an den Bildschirm so zu halten, dass die Haut des Zeigefingers zwischen Joy-Con und Bildschirm klemmte – schmerzhaft. Zum Glück lassen sich die Controller jedoch einfach entfernen. Über einen Hebel, der sich unmittelbar unter dem ZL- und ZR-Button befindet, drückt man den jeweiligen Joy-Con nach außen und löst so die magnetische Verbindung. Eine gelungene Mechanik, wie wir finden.
Unabhängig davon hat sich am Aussehen der Joy-Cons nur wenig verändert. Sie sind etwas runder als die Vorgänger, und der rechte Joy-Con hat einen zusätzlichen Button. Der C-Button ruft den Gamechat auf – die neue Videochat- und Sprachchat-Funktion der Switch 2. Wer zudem gehofft hat, dass Nintendo mit den Joy-Con 2 auf Hall-Effect-Sticks setzt, wird bitter enttäuscht.
Die wohl spannendste Neuerung ist jedoch der Mausmodus. Dreht man den linken oder rechten Joy-Con mit der Innenseite nach unten und bewegt diesen auf einer festen Oberfläche, wechselt der Controller in den Mausmodus. Hier fungiert er wie eine Computermaus mitsamt Mauszeiger. Da beide Joy-Cons über einen Sensor verfügen, greifen sowohl Links- als auch Rechtshänder problemlos auf das Feature zu. Wir haben ihn ausprobiert und … er funktioniert. Er ist bei Weitem nicht so präzise wie eine dedizierte Computermaus und definitiv nicht unsere erste Wahl in Sachen Steuerungsmethode, könnte aber durchaus in First-Person-Shootern wie Metroid Prime 4 funktionieren. Wir sind auf jeden Fall sehr gespannt, welche Spiele von dem Feature Gebrauch machen werden.
Performance
Was die Performance angeht, macht die Switch 2 zumindest mit Mario Kart World eine gute Figur. Das Spiel läuft sowohl im TV-Modus als auch im Handheld-Modus flüssig, und auch nach über dreißig Stunden Spielzeit konnten wir keine Performance-Einbrüche feststellen.
Auch in den Menüs macht sich die zusätzliche Rechenpower des Systems bemerkbar: Der Eshop lädt deutlich schneller und auch zwischen Spiel und Home-Menü zu wechseln fühlt sich zumindest um einiges flüssiger an, als noch mit der Switch 1.
Der schnellere Prozessor sowie der performantere Flash-Speicher reduzieren die Ladezeiten bei Switch-1-Spielen merklich. Generell ist der Performance-Boost, den viele Spiele der Switch 1 auf der neuen Konsole erhalten, bemerkenswert. Wir konnten das zum Beispiel in Pokémon Violet feststellen. Das Spiel erhielt gerade wegen der miserablen Performance zum Release 2022 einiges an Kritik. Von Rucklern, Slowdowns und generellen FPS-Einbrüchen fehlt auf der Switch 2 jede Spur.
Der in der Switch 2 verbaute Lithium-Ionen-Akku hat eine Kapazität von 5220 mAh. Spielt man auf der Konsole nur im TV-Modus, ist die Performance des Akkus relativ irrelevant. Im Handheld-Modus macht sich jedoch schnell die deutlich energiehungrigere Hardware bemerkbar. Hier hält der Akku je nach Spiel 2 bis maximal 6,5 Stunden durch und tatsächlich – mit Mario Kart World ist nach gut zwei Stunden Schluss. Das reicht definitiv für kürzere Spielesessions unterwegs, etwa auf dem Weg zur Arbeit, für längere Flüge oder Zugfahrten sollte man aber definitiv das Netzteil mitnehmen.
Launch-Spiele
Hier kommt die wohl größte Ernüchterung für Early-Adopter der Switch 2: Eine üppige Auswahl an Spielen gibt es – zumindest im Veröffentlichungsmonat – nicht. Neben Mario Kart World und kostenpflichtigen Upgrades von Switch-1-Spielen wie The Legend of Zelda: Breath of the Wild und The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom war es das mehr oder weniger auch schon im Hinblick auf First-Party-Spiele. Zu den Games von Nintendo gesellen sich noch diverse Ports anderer Publisher wie das von Cdprojekt Red entwickelte Cyberpunk 2077 und Fantasy Life i: the girl who steals time von Entwickler/Publisher Level-5.
Die Welcome Tour führt an die Funktionen der Konsole heran und gibt Informationen zu den verbauten Komponenten sowie deren Funktionsweise. Eine nette Idee, jedoch unverständlich, wie man dafür 10 Euro verlangt.
Ist man kein Fan von Mario Kart oder hat die beiden Zelda-Spiele bereits auf der Switch 1 gezockt, sieht die Auswahl zum Launch jedoch sehr mager aus.
Als Abonnent von Nintendo Switch Online + Erweiterungspaket erhält man mit dem Launch der neuen Konsole Zugriff auf eine Handvoll Gamecube-Spiele, die man via des Services zocken kann. Der Gamecube erweitert so das bisherige Retro-Angebot, das von NES bis Gameboy Advance reicht und regelmäßig erweitert wird. Am 03.07.2025 erscheint für den Gamecube das Spiel Super Mario Strikers.
Für den 17. Juli 2025 ist dann das nächste Blockbuster-Spiel von Nintendo, Donkey Kong Bananza, angekündigt.
Preis
Die Nintendo Switch 2 kostet offiziell im Basis-Modell 470 Euro und im Mario-Kart-World-Bundle 510 Euro. Da sie derzeit jedoch häufig ausverkauft ist, bekommt man sie im Moment nur teurer über Drittanbieter. Der günstigste Preis für das Basis-Modell ohne Spiel ist 500 Euro auf Ebay und 560 Euro, ebenfalls auf Ebay, für das Bundle mit Mario Kart World.
Fazit
Die Nintendo Switch 2 ist in vielerlei Hinsicht ein gelungenes Upgrade zum Vorgängermodell aus 2017. Kann sie mit der Rechenleistung einer PS5 oder Xbox Series X mithalten? Nein, aber das muss sie auch nicht, denn wer die neuesten Nintendo-Spiele spielen will, kommt um den Kauf der Konsole schlicht und ergreifend nicht herum. Für das beste Erlebnis mit Third-Party-Spielen greift man aber nach wie vor besser zur leistungsstärkeren Konkurrenz.
Die bessere Hardware der Switch 2 macht sich sowohl im Handheld- als auch im Docked-Modus bemerkbar. Mario Kart World läuft super flüssig und die Switch 2 kommt dabei nicht ins Schwitzen. Ein größerer und vor allem schnellerer Speicher sorgt parallel dazu für deutlich kürzere Ladezeiten. Neue Funktionen wie der Gamechat sind zwar nett, holen aber heutzutage niemanden mehr hinter dem Ofen hervor.
Während viele Designänderungen gefallen, ärgern das flimsig wirkende Dock und der Verzicht auf Hall-Effect-Sticks. Ebenso schade ist, dass ein LCD-Bildschirm anstelle eines OLED-Bildschirms verbaut wurde.
Obwohl die Nintendo Switch 2 ein technisch gutes Upgrade liefert, ist sie zum Release erst einmal nur Fans zu empfehlen, da ein geringes Angebot an Spielen sowie ein höherer Preis abschrecken. Wer damit kein Problem hat und sich auch damit zufriedengibt, in den ersten Monaten überwiegend ältere Switch-Spiele in neuem Glanz zu spielen, der kann bei der Switch 2 zuschlagen.
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Smarte Küchengeräte und Rezepte-Apps | c’t uplink
Für die einen ist es Kultobjekt und smarte Küchenrevolution, für die anderen ein teurer Mixer mit Tablet dran – doch eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte ist der Thermomix von Vorwerk so oder so. In dieser Folge des c’t uplink sprechen wir aber auch über andere Geräte, etwa über das Konkurrenzprodukt Cookit von Bosch und Ähnliches, aber auch über vernetzte Kaffee-Vollautomaten und einen smarten Grill. Und: Was können spezialisierte Rezepte-Apps eigentlich besser als ganz normale Notiz-Apps?
Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Zu Gast im Studio: Sven Hansen, Stefan Wischner
Host: Jan Schüßler
Produktion: Ralf Taschke
► Unser Titelthema zu vernetzten Küchenhelfern gibts in c’t 14/2025.
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(jss)
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KI-Update DeepDive: Wie steht es um den AI Act?
AI Act und seine Stufen
Der AI Act oder auch die KI-Verordnung ist nach einem risikobasierten Ansatz aufgebaut. Es gibt inakzeptable Risiken und damit einhergehend auch KI-Systeme, die verboten sind. Dazu gehört etwa das sogenannte Social-Scoring. Diese Systeme sind bereits seit Anfang des Jahres verboten. Nun soll in einem nächsten Schritt GPAI reguliert werden. General Purpose AI sind jene Basismodelle, die für allgemeine Zwecke eingesetzt werden können – darunter fallen also die GPT-Modelle von OpenAI, Metas Llama oder Googles Gemini. Über die geplante Regulierung sprechen wir in diesem Deep-Dive des Podcasts mit Arnika Zinke, digital-politische Beraterin aus dem EU-Parlament. Denn der eigentliche Fahrplan scheint ins Wanken geraten zu sein. Doch Zinke sagt, viele Sorgen und Gerüchte seien unbegründet und zum Teil sogar mit Absichten gestreut.
Die kommende Stufe des AI Acts bringt noch eine weitere Unterteilung der Größe der Modelle mit – Größe meint verschiedene Kennzahlen wie etwa Parameter, aber auch Nutzer. Besonders große Modelle müssen mehr Pflichten einhalten. Ob auch KI-Modelle von dem französischen Anbieter Mistral oder der Bildgenerator Flux von Black Forest Labs dazugehören, ist noch unbekannt.
Für alle Anbieter von GPAI ist ein Code of Practice vorgesehen, eine Hilfe zur Umsetzung der Verordnung. An dem arbeiten, wie Zinke erklärt, Menschen aus der Politik, von Unternehmen, aus der Wissenschaft und aus der Zivilgesellschaft. Dabei sei dem Parlament besonders wichtig gewesen, dass Experten dabei sind, die den Aussagen der Big-Tech-Unternehmen etwas entgegenhalten können, also etwa, wenn die KI-Anbieter behaupten, etwas sei technisch gar nicht möglich, um Regulation abzuwenden.
Code of Practice für KI-Anbieter
„Grundsätzlich ist es so, dass kein Provider dem folgen muss, es ist ein freiwilliger Code, und man kann auch auf andere Weise den AI Act umsetzen“, sagt Zinke. Deswegen sei auch die ganze Debatte, die es aktuell gebe, um diese Unterschrift vor allem von den Big-Tech-Firmen gepusht. Es klinge derzeit manchmal, als könne der ganze AI Act noch scheitern. Dem sei nicht so, versichert Zinke. Es gehe aktuell darum, ob es eine längere Implementierungspflicht geben könne.
Zinke rechnet damit, dass der Code of Practice sehr zeitnah veröffentlicht wird. Eigentlich sollte er bereits im Mai verfügbar sein. Nun bleibt den Anbietern wenig Zeit für die Umsetzung, allerdings seie diese ja bei der Ausarbeitung des Codes dabei gewesen.
Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
KI-Regulierung nur für große Anbieter
Zur Regulierung für GPAI gehören etwa Transparenzpflichten, es soll offengelegt werden, welche Daten für das Training genutzt wurden, es gehe um den Energieverbrauch.
„Und dann gibt es eben noch diesen kleinen Extra-Teil, der nur wirklich für die absoluten Top-Modelle gilt, die entweder sehr viel Energie verbrauchen beziehungsweise sehr viel Computerkapazität verwenden oder die zum Beispiel von sehr, sehr vielen Menschen genutzt werden“, sagt Zinke. Für diese Top-Modelle gelten dann noch zusätzliche Risikoabschätzungen, die sie machen müssen, und die sie der Kommissionvorlegen müssen. „Da reden wir zum Beispiel von Risikoabschätzungen; ob sich die KI sozusagen verselbstständigen kann, ob es zu Nuklearkatastrophen kommen kann oder großen Infrastrukturproblemen.“ HInzukämen Abschätzungen, die Desinformationen und Diskriminierung betreffen, sowie Data-Poisoning, also absichtlich vergiftete Trainingsdaten.
Standards und die Simplifizierung
Neben dem Code of Practice soll es auch bei der Ausarbeitung der Standards zu Verzögerungen kommen. Wo genau es hapert, ist allerdings derzeit unklar. Es steht im Raum, ob es hier einen Stop-the-Clock geben wird, also einen Aufschub. Auch Henna Virkkunen, Vize-Exekutivpräsidentin der Kommission, hat bereits bestätigt, dass darüber gesprochen werde. Damit soll Unternehmen mehr Zeit bei der Umsetzung gelassen werden, bis alle Fragen geklärt sind.
Problematisch erscheinen vielen Anbietern die Überschneidungen mit der DSGVO. Es geht etwa um Auskunftspflichten und das Recht auf Richtigstellung bei Daten zur eigenen Person. Geplant ist eine Überprüfung der Gesetze, doch diese Simplifizierung, die dabei herauskommen soll, wird frühestens gegen Ende des Jahres Ergebnisse bringen. „Dem möchte ich nicht vorhergreifen, denn der Sinn dieses Digital Fitness Checks ist ja genau herauszufinden, wo es Schwierigkeiten gibt.“ Idealerweise hätte man natürlich Überschneidungen und Widersprüche bereits bei der Erarbeitung der Gesetze ausgebügelt. Laut Zinke nutzen aber aktuell gerade solche Akteure, denen die DSGVO schon immer ein Dorn im Auge war, dieses Narrativ der Simplifizierung und unnötigen Überschneidungen sowie der Überregulation.
Dabei findet Zinke, sei es enorm wichtig, dass Unternehmen Rechtssicherheit haben und es ein einheitliches Regelwerk gebe. Oft werde vergessen, dass gerade diese Rechtssicherheit einen Rahmen bilde, in dem Startups gedeihen können. „Auch in den USA ist fehlende Regulierung ein Problem, jeder Bundesstaat hat andere KI-Gesetze, und schlussendlich übernehmen die großen Unternehmen einfach jedes Startup.“
(emw)
Künstliche Intelligenz
Hessens Regierung will psychisch Kranke melden, Datenschützer werden übergangen
Die hessische Landesregierung will dafür sorgen, dass Polizei und Ordnungsämter informiert werden, wenn nach Einschätzung der Ärzte eine Gefahr für andere besteht. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von CDU und SPD zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) vor. Auch andere Bundesländer planen entsprechende Gesetzesänderungen.
Künftig soll auch eine Abhängigkeit von Suchtstoffen als psychische Störung im Sinne des Gesetzes gelten. Zudem müssen bei Entlassungen aus psychiatrischen Einrichtungen die zuständigen Behörden „unverzüglich“ benachrichtigt und mit den notwendigen Informationen zur Gefährdungseinschätzung versorgt werden, wenn weiterhin eine Gefahr für Dritte bestehe.
Die Neuregelungen im Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ werden mit einem besseren Informationsaustausch zur Gefahrenabwehr begründet, wie aus einer Eilanfertigung hervorgeht (PDF). Datenschützer und Sozialverbände äußerten bereits Kritik und warnen vor einer Stigmatisierung und dem möglichen Missbrauch sensibler Gesundheitsdaten. Ob die Pläne mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar sind, ist bislang unklar.
„Mit der Gesetzesänderung bekennt sich Hessen klar zur Stärkung der psychiatrischen Versorgung und setzt auf einen wirksamen Schutzmechanismus im Spannungsfeld zwischen individueller Hilfe und öffentlicher Sicherheit“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Bauer. Ein Beitrag auf Instagram, in dem der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ralf-Nobert Bartelt, den Gesetzentwurf ankündigte, wird derzeit kontrovers diskutiert. Er erklärte, dass alle Personen, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, „Ordnungsbehörden gemeldet werden müssen“.
Hessische Datenschutzbehörde nicht eingebunden
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Alexander Roßnagel, war in die Vorbereitung des Gesetzentwurfs nicht eingebunden. Er kennt den Entwurf nicht und musste diesen erst beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege anfordern.
„Die geplanten Meldungen der Entlassung von Patientinnen oder Patienten, von denen ‚ohne ärztliche Behandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte‘, ist ein tiefer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen, weil besonders schützenswerte Daten betroffen sind und die Meldungen zu Beeinträchtigungen dieser Personen führen können. Eine solche Meldung verfolgt einen Schutzzweck im öffentlichen Interesse, ist aber nur unter engen Voraussetzungen zulässig“, so Roßnagel. Detaillierter könne er sich erst äußern, sobald er den Gesetzentwurf kennt.
Änderungen an Psychisch-Kranken-Gesetzen
Nicht nur in Hessen, sondern auch in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein setzt man auf Symptom- und nicht auf Ursachenbekämpfung. Die dortige Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hofft auf eine bessere Vernetzung der Behörden, wie aus einem Beitrag vom Deutschlandfunk hervorgeht. Demnach zählt sie den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht zu den größten Hürden. Wichtig sei jedoch, dass „sensible Daten über Menschen mit psychischen Krankheiten weitergeleitet werden dürfen“.
Auch Niedersachsen hatte vor Kurzem dafür notwendige Änderungen am Psychisch-Kranken-Gesetz (NPsychKG) angekündigt, wie aus einem Bericht des NDR hervorgeht. In Bayern und Thüringen sieht es ähnlich aus. Die bessere Vernetzung wurde bereits im Koalitionsvertrag versprochen: Darin ist unter anderem von „rechtlichen Rahmenbedingungen für einen effektiven und effizienten Datenaustausch zwischen den Diensten und anderen Behörden (Ausweitung von Übermittlungsbefugnissen und Prüfung von Löschfristen)“, die Rede.
Kürzlich wurden die Forderungen und Anpassungen an die rechtlichen Rahmenbedingungen auch in einem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) „Integriertes Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen“ bekräftigt. Gefordert ist unter anderem, dass relevante Informationen zu psychischen Erkrankungen zuständigen Behörden und gegebenenfalls auch der Polizei zugänglich gemacht werden. Demnach sei ein integriertes Risikomanagement zwischen Gesundheits-, Sicherheits-, Ausländer- und Justizbehörden notwendig.
Starke Kritik an Vorhaben
Nach dem Anschlag in Magdeburg sprach sich Carsten Linnemann (CDU) gegenüber dem Deutschlandfunk Ende 2024 dafür aus, dass es neben Registern für Rechtsextreme und Islamisten ein Register für psychisch kranke Gewalttäter brauche. Datenschützer und Patientenvertretungen lehnen das entschieden ab. Regelmäßig werden derartige Taten für die Ausweitung von Überwachungsbefugnissen oder deren Begründung genutzt.
Die Landesärztekammer Hessen hatte sich im Frühjahr gegen Pläne für ein zentrales Register ausgesprochen: „Viele Betroffene könnten aus Angst vor Registrierung und Stigmatisierung davon abgehalten werden, ärztliche Hilfe und Therapie in Anspruch zu nehmen. Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen, die unter bestimmten Umständen ein erhöhtes Risiko für Gewalttaten aufweisen können, benötigen frühzeitige und intensive Therapie“. Stattdessen müssten die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, um die Behandlung zu verbessern.
„Gravierende Einzelfälle von Gewalttaten, begangen von psychisch Kranken, werden hier zum Anlass genommen, pauschal Daten zur Behandlung psychisch Kranker generell für die Sicherheitsbehörden zu verwenden. Das zerstört Vertrauen und die Schweigepflicht und ist abzulehnen. Gerade bei der Entlassung aus stationärer Behandlung, die jetzt den Behörden jeweils gemeldet werden soll, ist der Zustand kranker Menschen meist gebessert. Sie in der Folge zu überwachen, um eine Verschlechterung und eine – äußerst selten vorkommende – Fremdaggressivität rechtzeitig mitzubekommen, wäre nicht verhältnismäßig“, sagt dazu der Psychiater und Psychotherapeut Dr. Andreas Meißner, der sich für den Schutz von Patientendaten einsetzt.
Elektronische Patientenakte ebenfalls von Interesse
Immer wieder forderten Vertreter aus Politik und Polizei auch, Daten aus der elektronischen Patientenakte zu nutzen, um Straftaten psychisch kranker Menschen zu verhindern. Die Justiz- und Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken (CDU), fordert laut dpa die Nutzung von Daten psychisch kranker Menschen aus der elektronischen Patientenakte. Diese könnte den Informationsaustausch zwischen verschiedenen psychiatrischen Einrichtungen verbessern, sagte sie im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags.
(mack)
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