Datenschutz & Sicherheit
NIS2: Kabinett überantwortet Bundestag offene Baustellen
Das Bundeskabinett hat sich auf einen Entwurf für die Umsetzung der überarbeiteten EU-Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS2) geeinigt. Damit verschiebt die Bundesregierung die meisten ungelösten Probleme der seit bald einem Jahr überfälligen deutschen Umsetzung zur weiteren Debatte in den Bundestag.
„Höheres Sicherheitsniveau“
„Mit dem neuen Gesetz schaffen wir ein deutlich höheres Sicherheitsniveau für unsere Wirtschaft und Verwaltung“, meint Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Diese würden durch die neuen Vorschriften widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe. Damit sollen künftig fast 30.000 statt bisher 4500 Stellen verschärften Cybersicherheitsvorgaben unterliegen.
Während der gescheiterte Versuch der Ampel noch über die europäischen Vorgaben hinausgehen sollte, hat sich Schwarz-Rot auf die Fahne geschrieben, die EU-Richtlinie möglichst ohne jede Übererfüllung umsetzen zu wollen. „Wir setzen dabei auf klare Regeln ohne unnötige Bürokratie“, betont Dobrindt.
Allerdings sind viele der nun in dem Kabinettsentwurf enthaltenen Formulierungen keineswegs klar und unumstritten. So bemängelt etwa der Internetwirtschaftsverband Eco, dass „zentrale Fragen“ offen bleiben, etwa bei geplanten Ausnahmen für Unternehmen, deren kritische Rolle „vernachlässigbar“ ist. „Was politisch pragmatisch klingt, ist europarechtlich heikel“, kritisiert Ulrich Plate für den Eco-Verband.
China-Klausel viel breiter?
Weitere Kritik an der NIS2-Umsetzung übt etwa der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko): Die Regelungen zu sogenannten „kritischen Komponenten“, die die Bundesregierung nun neu formuliert, können deutlich über das hinausgehen, was bislang unter dem „Huawei“-Paragrafen 9b des BSI-Gesetzes verstanden wurde. Breko-Chef Stephan Albers fürchtet, dass damit „nicht nur bei 5G-, sondern auch bei Glasfasernetzen eine Untersagungsmöglichkeit für den Einsatz von geplanten oder bereits in Betrieb befindlichen Bauteilen“ vorgesehen sei.
Sprich: Das Innenministerium könnte in Zukunft viel häufiger den Betrieb von Technologie aus dem nicht immer freundlich gesinnten Ausland untersagen – und Anbieter zum Austausch verpflichten. Allerdings sind die Kriterien für kritische Komponenten durchaus anspruchsvoll, dem Gesetzesentwurf zufolge müssen gleich mehrere erfüllt sein. Genauere Angaben zu der Frage, ob hier eine Ausweitung der Pflichten auf den letzten Millimetern vor dem Kabinettsbeschluss stattgefunden hat, konnte das Innenministerium am Mittag vorerst nicht machen.
Auch bei der Frage, welche öffentlichen Stellen am Ende tatsächlich unter die NIS2-Umsetzung fallen werden, dürften sich die Bundestagsabgeordneten in den kommenden Wochen noch einigen Auseinandersetzungen stellen müssen. Noch während der parlamentarischen Sommerpause sollen die zuständigen Abgeordneten vorarbeiten. Der Bundestag tagt offiziell erst ab dem 10. September wieder. Anschließend soll die deutsche NIS2-Umsetzung dann allerdings schnell durch das parlamentarische Verfahren gehen – ein Versprechen, das in der Vergangenheit bereits mehrfach an der Komplexität der Regelungsmaterie scheiterte.
Kritis-Dachgesetz soll bald folgen
Weiter auf diesen Zwischenschritt warten muss das Komplementärgesetz: Mit dem Kritis-Dachgesetz sollte die Richtlinie zum besseren physischen Schutz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) umgesetzt werden – also Vorschriften zu Zäunen, Videoüberwachung, Meldung von Vorfällen und anderen Sicherheitsmaßnahmen. An diesem Gesetz werde weiterhin unter Hochdruck gearbeitet, hieß es am Mittag von einem Sprecher des Bundesinnenministeriums.
(vbr)
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar
Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.
Schadcode-Schlupfloch
Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.
Um Systeme gegen die geschilderte Attacke zu rüsten, müssen Admins in der Warnmeldung verlinkte Special Builds installieren.
Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.
Weitere Gefahren
Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):
(des)
Datenschutz & Sicherheit
WordPress Theme Alone: Mehr als 120.000 Angriffsversuche dokumentiert
Eine Sicherheitslücke im WordPress-Theme Alone macht damit ausgestattete Websites verwundbar. Angreifer nutzen die „kritische“ Lücke bereits aus und führen Schadcode aus. Eine dagegen abgesicherte Version steht zum Download bereit.
Backoor-Attacken
Vor den Attacken warnen Sicherheitsforscher von Wordfence in einem Beitrag. Sie geben an, in der Spitze mehr als 120.000 Angriffsversuche beobachtet zu haben. Setzen Angreifer erfolgreich an der Sicherheitslücke (CVE-2025-5394) an, können sie ohne Authentifizierung aufgrund von mangelnden Überprüfungen Zip-Dateien mit Schadcode hochladen und ausführen.
Die Forscher erläutern, dass Angreifer versuchen, mit Schadcode verseuchte Plug-ins auf erfolgreich attackierten Websites zu installieren, um Hintertüren einzurichten. Admins sollten also nach ihnen unbekannten Plug-ins Ausschau halten.
Die Entwickler geben an, das Sicherheitsproblem in Alone – Charity Multipurpose Non-profit WordPress Theme 7.8.5 gelöst zu haben.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Wir veröffentlichen das neue Bundespolizei-Gesetz
Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz für die Bundespolizei. Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet und an Verbände geschickt. Wir veröffentlichen das 170-seitige Dokument als PDF: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.
Das neue Gesetz soll das aktuelle Bundespolizeigesetz vollständig ersetzen. Das ist aus dem Jahr 1994 und damit laut Bundesregierung veraltet. Das neue Bundespolizeigesetz gibt der größten deutschen Polizei „zeitgemäße und moderne“ sowie „zusätzliche und neue Befugnisse“.
Staatstrojaner und Quellen-TKÜ plus
Das Gesetz erlaubt der Bundespolizei erstmals die Überwachung von Telekommunikation. Die Polizei soll Personen präventiv überwachen, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
Die Befugnis ermöglicht nicht nur klassische Telefon-Überwachung, sondern auch den Einsatz von Staatstrojanern. Die Polizei soll Smartphones und Computer hacken und infizieren, um verschlüsselte Kommunikation „wie beispielsweise Skype oder Whatsapp“ auszuleiten.
Laut Gesetzentwurf soll die Bundespolizei dabei auch auf gespeicherte Daten zugreifen. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den „Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten“ nicht zu erlauben. Gegen diese „Quellen-TKÜ plus“ laufen mehrere Verfassungsbeschwerden.
Fluggastdaten ohne Anordnung
Seit 2017 müssen Fluglinien sämtliche Passagierdaten von Flügen aus oder nach Deutschland an das Bundeskriminalamt übermitteln, das sie in einer Datenbank speichert und rastert. Die Bundespolizei kann Fluglinien anordnen, ihr Passagierdaten von Flügen über die Schengen-Außengrenzen zu übermitteln.
Das neue Gesetz verpflichtet Fluglinien, sämtliche Passagierdaten von Flügen über die Schengen-Außengrenzen an die Bundespolizei zu schicken. Eine Anordnung ist nicht mehr nötig. Laut Innenministerium entfallen damit „aufwendige Verwaltungs-(streit-)verfahren und der Aufwand für die Identifizierung von Risikoflugstrecken“.
Wegfall der Errichtungsordnung
Wenn die Bundespolizei eine „automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten“ anlegt, muss sie bisher eine Errichtungsanordnung erstellen. Das Bundesinnenministerium muss zustimmen, die Bundesdatenschutzbeauftragte wird angehört.
Das neue Gesetz streicht die Errichtungsordnung. Laut Innenministerium führt das „zur effizienteren und bürokratiearmen Wahrnehmung polizeilicher Arbeit“. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert das als „Wegfall eines wichtigen datenschutzrechtlichen Kontrollinstruments“.
Zusätzliche, neue Befugnisse
Der Gesetzentwurf umfasst eine ganze Reihe neuer Befugnisse. Die Bundespolizei soll Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erheben, eigene Drohnen fliegen und fremde Drohnen abwehren, stille SMS verschicken, IMSI-Catcher einsetzen sowie Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote aussprechen.
Zudem weitet das Gesetz existierende Befugnisse weiter aus. Das betrifft beispielsweise das Filmen mit Bodycams, das Scannen von Kfz-Kennzeichen, den Einsatz von V-Personen und Verdeckten Ermittlern sowie eine DNA-Datenbank.
Keine Kennzeichnung, keine Quittung
Schon die Ampel-Regierung wollte das Bundespolizeigesetz reformieren. Ende 2023 hatte sie einen eigenen Entwurf beschlossen. Im Bundestag haben Abgeordnete und Sachverständige diesen Entwurf kritisiert.
Die Ampel wollte eine pseudonyme Kennzeichnung von Polizisten einführen, um „polizeiliches Handeln für alle Bürger:innen transparenter zu machen“. Zudem sollten sich kontrollierte Personen „Kontrollquittungen ausstellen lassen“, um „das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu stärken“. Beide Ideen hat die aktuelle Regierung wieder gestrichen.
In Richtung autoritärer Kontrolle
Das Gesetz ist aktuell ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums. Das Ministerium hat den Entwurf Ende letzter Woche an Länder und Verbände geschickt. Die dürfen jetzt Stellungnahmen abgeben – bis Ende nächster Woche. Zwei Wochen für 170 Seiten – in Ferien und Sommerpause.
Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag Clara Bünger kritisiert gegenüber netzpolitik.org: „Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei sind ein klarer Schritt in Richtung autoritärer Kontrolle. Statt mehr Überwachung und weniger Transparenz brauchen wir eine stärkere demokratische und justizielle Kontrolle der Polizei.“
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