Datenschutz & Sicherheit
Noch 90 Tage: Microsoft-365-Apps unter Windows 10 nach Support-Ende
Microsoft erinnert an das dräuende Support-Ende von Windows 10 22H2 in 90 Tagen. Zudem konkretisiert der Hersteller den Zeitplan für die Unterstützung von Microsoft-365-Apps unter dem alten Betriebssystem.
Im Message-Center der Windows-Release-Health-Seiten hat Microsoft an das Ende von Windows 10 erinnert. Am 14. Oktober, also in 90 Tagen, ist das Service-Ende von Windows 10 22H2 in den Editionen Home, Pro, Enterprise, Education und IoT Enterprise, bekräftigen die Redmonder. Zugleich bedeutet das auch das Support-Ende von Windows 10 2015 LTSB und Windows 10 IoT Enterprise LTSB 2015. Im Oktober erhalten diese Versionen ihr letztes Sicherheitsupdate, danach gibt es keine Aktualisierungen mehr dafür, um sie vor den jüngsten Sicherheitsbedrohungen zu schützen.
Es gebe aber die Option, auch privat genutzte Windows-10-PCs im erweiterten Support-Programm (Extended Security Updates, ESU) teilnehmen zu lassen. Details dazu hat Microsoft Ende Juni erörtert. Privatkunden können sogar „kostenlos“ ein Jahr länger Sicherheitsupdates erlangen, müssen dafür jedoch Online-Dienste von Microsoft nutzen und dort Daten hinterlassen.
Office-Nutzung nach Windows-10-Support-Ende
Bislang fand ein weiteres Support-Dokument von Ende Juni wenig Beachtung, das die Situation mit den Microsoft-365-Apps, also Microsofts Office, ausführlicher erklärt. Bislang war lediglich klar, dass Microsoft die Drei-Jahres-ESU-Version für den Business-Bereich mit Support für MS365-Apps unter Windows 10 mit weiterem Support unterstützt, bis Oktober 2028.
Jetzt erörtert Microsoft jedoch präziser, welcher Versionszweig wie lange Unterstützung erhält. Demnach erhalten Geräte mit Microsoft-365-Apps unter Windows 10 künftig Aktualisierungen, bis Version 2608 erscheint. Der „Current Channel“, einschließlich der Versionen für Individuen und Familien, bekommt bis August 2026 Updates. Der monatliche Enterprise-Kanal erhält noch bis Oktober 2026 Softwareflicken, und der halbjährliche (semi-annual) Enterprise-Kanal sogar bis Januar 2027. Die Updates umfassen dann jedoch nur noch Sicherheitsprobleme. Wenn der Support Fehler auf die Nutzung unter Windows 10 zurückzuführen kann, lautet die Lösung, auf Windows 11 zu migrieren.
Auch das BSI hat drei Monate vor dem Support-Ende eine Warnung ausgesprochen. Ohne weitere Sicherheitsupdates wird Windows 10 ab Oktober unsicher, Nutzerinnen und Nutzer sollten sich nach Aktualisierung oder alternativem Betriebssystem umsehen – eine Datensicherung davor sei jedoch ratsam.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
FBI schließt illegale Videospiel-Websites | heise online
Die US-Bundespolizei Federal Bureau of Investigation (FBI) hat mehrere Online-Marktplätze mit illegalen Kopien von Videospielen hat beschlagnahmt. Wie das FBI Ende vergangener Woche mitteilte, wurde das FBI-Büro in Atlanta bei den Emittlungen von der niederländischen Steuerfahndung Fiscale Inlichtingen- en Opsporingsdienst (FIDO) unterstützt.
Raubkopie-Webseiten auseinandergenommen
Das FBI hat eigenen Angaben zufolge die Domains beschlagnahmt und die Infrastruktur der Webseiten abgeschaltet. Auf den betroffenen Seiten seien seit mehr als vier Jahren widerrechtliche Kopien von stark nachgefragten Spielen Tage oder gar Wochen vor dem offiziellen Veröffentlichungstermin erhältlich gewesen. Zwischen dem 28. Februar und 28. Mai dieses Jahres seien 3,2 Millionen Downloads über diese Seiten erfolgt. Das FBI beziffert den Schaden auf rund 170 Millionen US-Dollar.
Das FBI hat die Domains mehrerer Webseiten beschlagnahmt, darunter „nsw2u.com“, „nswdl.com“, „game-2u.com“, „bigngame.com“, „ps4pkg.com“, „ps4pkg.net“ und „mgnetu.com“. Diese Domains haben demnach Zugriff auf die gehosteten Videospiele gewährt. Wer diese Webseiten jetzt ansurft, bekommt das FBI-Banner zur Beschlagnahmung der Domain zu Gesicht.
Zu den Drahtziehern und Betreibern hinter diesen Angeboten macht das FBI keine Angaben. Es ist nicht erkenntlich, ob den Strafverfolgern dazu keine Informationen vorliegen oder die Täter schlicht nicht greifbar sind.
Nicht nur US-amerikanische Strafverfolger können Erfolge gegen Kriminelle vorweisen. Ende Mai hat etwa Europol zusammen mit Microsoft die Lumma-Malware zerschlagen. Die hatte fast 400.000 PCs infiziert und dort Zugangsdaten, Kryptowährungen und Dokumente gestohlen.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Schattentreffen unterläuft Position des EU-Parlaments
Der konservative Vorsitzende des Innenpolitik-Ausschusses (LIBE) des Europäischen Parlaments und Chatkontrolle-Berichterstatter, Javier Zarzalejos, hat überraschend für Mittwoch ein so genanntes „Schattentreffen“ zum Thema Chatkontrolle angesetzt. Der Zeitpunkt dafür ist ungewöhnlich, da keine Verhandlungen mit EU-Rat und EU-Kommission anstehen – und das EU-Parlament seine Chtakontrolle-Kompromiss schon vor mehr als einem Jahr gefunden hat. Der gilt als grundrechtsfreundlich, da er verschlüsselte Kommunikation von der Überwachung ausnimmt.
Am Montag konnte netzpolitik.org eine Agenda des kurzfristig angesetzten Treffens einsehen. Die Liste der bis dahin Eingeladenen ließ auf eine sehr einseitige Ausrichtung der Veranstaltung schließen. Bis Montagnachmittag war kein einziger Vertreter der digitalen und bürgerrechtsorientierten Zivilgesellschaft zu dem Treffen geladen, während überwachungsfreundliche Lobbyisten aus dem Bereich des Kinderschutzes von ECPAT, Brave und Eurochild neben Vertretern der dänischen Polizei und von Europol das Feld bestimmen.
Auf der Liste steht auch eine Vertreterin des Justizministeriums von Dänemark, welches derzeit die Ratspräsidentschaft inne hat und jüngst einen verschärften Vorschlag zur Chatkontrolle vorgelegt hat. Neben einem Vertreter der Kommission gibt es außerdem noch Industrievertreter von Meta und Microsoft sowie mit Hany Farid einen Professor, der mit der NGO „Counter Extremism Project“ zusammengearbeitet hat, die dem Sicherheits- und Geheimdienstapparat aus den USA und Deutschland nahesteht.
EDRi auf letzten Drücker eingeladen
Am Montagabend – und nach einer Presseanfrage von netzpolitik.org bezüglich der einseitigen Besetzung der Veranstaltung – wurde dann eine aktualisierte Fassung der Agenda verschickt, die wir im Volltext veröffentlichen. In dieser Agenda ist nun auch der europäische Dachverband digitaler Bürgerrechtsorganisationen EDRi als Teilnehmer gelistet. Der Berichterstatter Javier Zarzalejos hat auf eine Presseanfrage von netzpolitik.org zu Zweck und Zusammensetzung des Treffens nicht geantwortet.
Beobachter:innen aus der digitalen Bürgerrechtsszene fürchten, dass das Schattentreffen der Versuch des konservativen Zarzalejos ist, die Parlamentsposition schon vor möglichen Trilog-Verhandlungen zu schwächen. „Es ist unfassbar, dass der Berichterstatter Javier Zarzalejos versucht, diese Position des EU-Parlaments zu unterminieren – anders kann man dieses Vorgehen nicht nennen“, sagt Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Das Vorgehen zeige, dass es um das Durchpressen von anlassloser Massenüberwachung gehe und nicht um einen ausbalancierten nachhaltigen und grundrechtskonformen Plan zum Schutz von Kindern, so Eickstädt weiter.
Einwände von Ausschuss-Stellvertretenden
Das Schattentreffen stößt bei den „Schattenberichterstattern“ – so werden die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden genannt – nicht nur auf Gegenliebe. So sagt Markéta Gregorová von den tschechischen Piraten und Mitglied der Grünen Fraktion, dass sie selbst und eine Reihe anderer Schattenberichterstatter Einwände gegen die Abhaltung dieser Sitzung erhoben hätten: „Wir sind der Ansicht, dass die Position des EP klar ist: Eine allgemeine Überwachung privater Kommunikation ist unabhängig von ihrer Form illegal und daher nicht zulässig.“
Außerdem habe man mehrere Vorschläge an den Berichterstatter Zarzalejos bezüglich Einladungen weitergeleitet. Man hoffe nun, dass diese Vorschläge in der Diskussion berücksichtigt werden, damit der EU-Rat die Position des Parlaments verstehe, so die Abgeordnete weiter.
Dokument
Stand: Montag, 20 Uhr
DRAFT AGENDA
Shadows Meeting
Proposal for a
REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL
laying down rules to prevent and combat child sexual abuse
2022/0155 (COD)
Wednesday, 16 July 2025
13.00-15.00
Brussels (SPINELLI 5E2 and interactio)
1) Welcoming introduction by the Rapporteur
2) PANEL I: Protecting Children And Privacy: Which Balanced Solution?
(approximately 60 minutes)
- Patricia Cardona, Brave Movement (5 minutes max presentation)
- John Carr, Online Safety Expert and Adviser at ECPAT International (5 minutes max presentation)
- Fabiola Bas Palomares, Policy & Advocacy Officer on Online Safety, Eurochild (5 minutes max presentation)
- Ella Jakubowska, Head of Policy at European Digital Rights (EDRI) (5 minutes max presentation)
Closing Remarks to Panel I:
- Ms Ida Høiberg Bendsen, Danish Ministry of Justice
Ms Rikke Freil Laulund, Danish Police, Chairperson of the Council’s Law Enforcement Working Party-Police (head of delegation), Danish Presidency (2 minutes)
- Mr ONIDI, Deputy Director-General DG HOME, European Commission (2 minutes)
- Mr LECOUFFE, Deputy Executive Director, Europol (2 minutes)
Q&A session (approximately 35 minutes)
3) PANEL II: Detecting CSAM in an Encrypted Environment. Which Risks For Cybersecurity?
(approximately 60 minutes)
- Hans Graux, lawyer at TimeLex, attending on behalf of Microsoft
(5 minutes max presentation)
- Ahmed Razek, Public Policy Manager, Messaging at Meta (5 minutes max presentation)
- Prof Hany Farid, Digital Forensics, Berkley, University of California
(5 minutes max presentation) – REMOTELY
Closing Remarks to Panel II:
- Ms Ida Høiberg Bendsen, Danish Ministry of Justice
Ms Rikke Freil Laulund, Danish Police, Chairperson of the Council’s Law Enforcement Working Party-Police (head of delegation), Danish Presidency (3 minutes)
- Mr ONIDI, Deputy Director-General DG HOME, European Commission (3 minutes)
- Mr LECOUFFE, Deputy Executive Director, Europol (3 minutes)
Q&A session (approximately 35 minutes)
4) Closing Remarks by the Rapporteur
5) AOB
Datenschutz & Sicherheit
„Bits & Böses“: Dem Hass nicht das Internet überlassen
„Hass im Netz, digitale Gewalt, Hasskommentare, das macht etwas mit allen, die davon betroffen sind“, sagt Josephine Ballon, Geschäftsführerin der Organisation HateAid. Die Zahlen des Bundeskriminalamts bestätigen das Problem: Die bei der Polizei gemeldeten strafbaren Hassbeiträge haben sich zwischen 2021 und 2024 vervierfacht. Doch was ist rechtlich überhaupt strafbar und wie können sich Betroffene wehren? Im heise-Podcast „Bits & Böses“ erklären Expertinnen und Experten, welche Werkzeuge es gegen digitale Gewalt gibt.
Die rechtliche Einordnung ist oft schwierig, erklärt Joerg Heidrich, Rechtsanwalt und Justiziar für heise medien. Es kollidieren zwei Grundrechte: die Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht. Die Grenze sei dort überschritten, „wo es nicht mehr darum geht, sich mit einer Meinung, mit einer Tatsache auseinanderzusetzen, sondern wo es offensichtlich nur um die Schmähung von einer Person geht.“ Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Bedrohung seien klar, doch gerade bei politischen Auseinandersetzungen sei der Grat schmal. Bei vielen Äußerungen, von denen „in der Bevölkerung angenommen wird, das sei schon strafbar, ist meistens noch ordentlich Luft nach oben“, so Heidrich.
Hilfe für Betroffene
Organisationen wie HateAid unterstützen Menschen, die von digitaler Gewalt betroffen sind. „Wir unterstützen Menschen dabei, dass sie trotz digitaler Gewalt, trotz Hass und Anfeindungen, denen sie tagtäglich im Netz ausgesetzt sind, sich nicht zurückziehen müssen“, erklärt Geschäftsführerin Josephine Ballon. HateAid bietet psychosoziale Beratung, hilft bei der Sicherung persönlicher Daten und finanziert über ein Solidaritätsprinzip Prozesskosten. Oft geht es den Betroffenen nicht um eine Geldentschädigung, sondern darum, sich überhaupt wehren zu können. Ballon betont die kleinen Erfolge: „Das sind dann Erfolge, wo Menschen zunächst gar nicht daran geglaubt haben, dass überhaupt irgendwas passiert und dann vor Freude schon fast platzen, weil sie das erste Mal das Gefühl haben, dass sie tatsächlich sich wehren konnten.“
Die Gesetzeslücke bei Deepfakes
Ein besonders gravierendes Problem stellen Deepfakes dar, vor allem KI-generierte Bilder oder Videos, die Menschen in herabwürdigender oder sexualisierter Weise zeigen. Hier sieht Jurist Joerg Heidrich eine gefährliche Gesetzeslücke. Der aktuelle Straftatbestand fordere das „Herstellen einer Bildaufnahme“, ein KI-generiertes Bild falle aber nicht unter diese Definition. „Das heißt, wir brauchen hier vermutlich ein neues Gesetz.“ Ein erster Gesetzesentwurf aus Bayern sei jedoch untauglich gewesen, da er auch harmlose KI-Bilder wie den Papst auf einem Drachen unter Strafe gestellt hätte. Nötig sei eine Regelung, die gezielt die Erstellung von Inhalten verbietet, „um jemanden zu verletzen in sexualisierter Absicht“.
Was jede und jeder von uns tun kann
Um sich selbst zu schützen, rät Josephine Ballon, persönliche Informationen wie die Privatadresse im Netz abzuschirmen und sich vorab einen Plan zu machen, an wen man sich im Ernstfall wenden kann. Jutta Brennauer von den Neuen Deutschen Medienmacher*innen empfiehlt, die Strategien von Hassrednern zu kennen, etwa Täter-Opfer-Umkehr oder Whataboutism. „Wenn ich die kenne, dann kann ich sie erkennen, benennen und damit auch für alle anderen, die mitlesen, kenntlich machen.“ Doch auch wer nicht direkt betroffen ist, kann helfen. Solidarität sei entscheidend, sagt Ballon. Das könne eine Privatnachricht sein oder ein einfaches Like für einen positiven Kommentar. „Wir sehen häufig bei Betroffenen, dass solche Solidarität auch von völlig Fremden als wahnsinnig hilfreich und unterstützend und aufbauend wahrgenommen wird.“
Dies ist die finale Folge der zweiten Staffel von „Bits & Böses“. Alle Folgen des Podcasts können Sie hier anhören.
Opfer von digitaler Gewalt finden hier unter anderem hier weitere Informationen und Hilfe:
HateAid – Beratung und rechtliche Unterstützung
hatefree – juristische Unterstützung
Cybermobbing Hilfe – Beratung für Kinder und Jugendliche
klicksafe – Medienkompetenzangebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte
Bündnis gegen Cybermobbing e.V.
Nummer gegen Kummer – anonyme Beratung für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen
(igr)
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