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Oakley Meta HSTN: Erste KI-Sportbrille vorgestellt


Meta erweitert sein „Smart Glasses“-Portfolio: Auf die erfolgreiche Brille von Ray-Ban folgt eine Kooperation mit Oakley. Das erste Produkt hört auf den Namen „Oakley Meta HSTN“ und basiert auf den HSTN-Modellen des Brillenherstellers.

Die erste Oakley Meta HSTN erscheint als Limited Edition, mit der Oakley sein 50-jähriges Bestehen feiert. Die Limited Edition soll ab dem 11. Juli für 549 Euro vorbestellbar sein.

Die Brille kommt mit goldenen Akzenten und polarisierten Prizm-Gläsern. Prizm ist eine von Oakley entwickelte Glastechnologie, die je nach sportlichem Einsatzgebiet Farben, Kontrast und Details der Umgebung verbessern soll.


Weiße Oakley-Meta-Sonnenbrille mit goldverspiegelten Gläsern.

Weiße Oakley-Meta-Sonnenbrille mit goldverspiegelten Gläsern.

Die Limited Edition der Oakley Meta HSTN.

(Bild: Oakley / Meta)

Die restliche Kollektion soll im Laufe des Sommers zu einem Startpreis von 439 Euro auf den Markt kommen. Sie umfasst sechs Rahmen- und Gläserkombinationen, die allesamt mit Korrekturgläsern ausgestattet werden können. Brillenträger werden allerdings wie schon bei den Ray-Ban Meta-Brillen einige Dinge beachten müssen.

Die Oakley Meta HSTN erscheint in allen Ländern, in denen auch die Ray-Ban Meta-Brille erhältlich ist, mit Ausnahme von Mexiko, Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, wo die Markteinführung im Laufe des Jahres folgen soll.

Technisch bringt die Oakley Meta HSTN alle Funktionen der Ray-Ban Meta-Brille mit. Beide Smart Glasses verfügen über einen integrierten Kamerasensor, mit dem sich Fotos und Videos aufnehmen sowie Livestreams übertragen lassen. Mikrofone ermöglichen Telefongespräche und die Nutzung von Sprachbefehlen, während Open-Ear-Lautsprecher Musik und Podcasts in guter Qualität wiedergeben. Zudem sind verschiedene KI-Funktionen integriert, darunter eine Echtzeit-Übersetzung sowie die Möglichkeit, Meta AI Fragen zur sichtbaren Umgebung zu stellen. Für viele dieser Features ist ein gekoppeltes Smartphone sowie die Begleit-App Meta AI erforderlich.

Die Smart Glasses von Oakley sind etwas teurer als die Varianten von Ray-Ban, die ab 329 Euro erhältlich sind. Der höhere Preis dürfte unter anderem auf technische Verbesserungen zurückzuführen sein. Die Oakley Meta HSTN bietet einen höherwertigen Sensor, der Videos in 3K-Auflösung aufnimmt. Die Ray-Ban Meta-Brille zeichnet Videos mit 1.440 × 1.920 Pixeln auf.

Zudem wurde die Akkuleistung verbessert. Die Ray-Ban-Brillen hält bei moderater Nutzung vier Stunden durch, bevor sie im Lade-Etui wieder aufgeladen werden muss. Die Oakley-Modelle hingegen erreichen laut Meta im Normalbetrieb bis zu acht Stunden. Sie wird mit einem Ladecase geliefert, das eine Akkulaufzeit von bis zu 48 Stunden ermöglicht. Das Lade-Etui der Ray-Ban Meta-Brille kommt auf 32 Stunden.

In puncto Wasserresistenz ändert sich trotz Sportfokus nichts: Die Oakley Meta HSTN bietet wie die Ray-Ban Meta-Brille Spritzwasserschutz nach IPX4-Standard.

Die Meta-Brille von Ray-Ban kam im Herbst 2023 auf den Markt und entwickelte sich zu einem Verkaufshit. Anfang des Jahres meldete Metas Partner EssilorLuxottica, dass über zwei Millionen Geräte verkauft wurden. EssilorLuxottica ist ein führender Brillenhersteller und Eigentümer der Marken Ray-Ban und Oakley.

Der Erfolg der Smart Glasses rief andere Techgrößen auf den Plan, die inzwischen an vergleichbaren Produkten arbeiten. Google zeigte vor einigen Wochen einen Prototyp mit Heads-up-Display und will gemeinsam mit den Brillenpartnern Gentle Monster und Warby Parker erste Produkte entwickeln, die Metas Smart Glasses ähneln. Wann diese auf den Markt kommen sollen, ist nicht bekannt. Auch Apple soll an Smart Glasses arbeiten und peilt laut Bloomberg eine Markteinführung im nächsten Jahr an.


Der Golfspieler JR Smith tippt auf den Bügel seiner dunklen Oakley Meta HSTN, ein Wald im Hintergrund.

Der Golfspieler JR Smith tippt auf den Bügel seiner dunklen Oakley Meta HSTN, ein Wald im Hintergrund.

Wie bei den Ray-Ban Meta-Brillen stehen auch bei diesem Modell verschiedene Kombinationen aus Rahmen und Gläsern zur Auswahl.

(Bild: Oakley / Meta)

Das neu entfachte Interesse der großen Techunternehmen an Smart Glasses lässt sich nicht allein durch den Verkaufserfolg der Ray-Ban Meta-Brille erklären und muss im breiteren Kontext der KI-Entwicklung gesehen werden. Smart Glasses werden als potenziell ideale Hardware-Plattform für KI-Assistenz gehandelt. Da sie theoretisch permanent erfassen können, was die Nutzer sehen, eignen sie sich besonders gut, um im Alltag kontextbezogene Unterstützung zu bieten. Durch die Integration von Heads-up-Displays und – irgendwann – vollwertiger Augmented Reality könnten sie sich langfristig als unverzichtbare Ergänzung zum Smartphone etablieren.

Metas Smart Glasses verfügen bislang über kein integriertes Display, doch laut Bloomberg könnte das Unternehmen bereits im Herbst eine Brille mit Anzeige auf den Markt bringen.


(tobe)



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BGH: Regulierer darf bei Entscheidungen auch Firmen identifizieren


Die Bundesnetzagentur darf öffentlich über Sanktionen gegen Energielieferanten informieren und dabei auch die Namen des betroffenen Unternehmens nennen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und damit die Beschwerde eines Gasversorgers zurückgewiesen (Az. EnVR 10/24).

Ende des Jahres 2021 hatte das Unternehmen unter dem Namen „gas.de“ nach Angaben des BGH rund 370.000 Haushalten die bestehenden Gaslieferverträge gekündigt und das mit einer „nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen“ begründet. Der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde zeigte das Unternehmen zudem an, nicht weiter als Energielieferant für Haushaltskunden im Markt aktiv zu sein.

Im März 2023 wollte gas.de das Geschäft mit Haushaltskunden wieder aufnehmen. Dies untersagte die Bundesnetzagentur dem Unternehmen nach einer Prüfung. Die Regulierungsbehörde informierte die Öffentlichkeit darüber mittels einer Pressemitteilung, in der auch der Name des Unternehmens genannt wurde. Gegen diese identifizierende Veröffentlichung hat das Unternehmen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, das diese aber zurückwies (Az VI-3 Kart 481/23).

Auch der BGH hat nun die Beschwerde abgewiesen. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlaube grundsätzlich, dass die Bundesnetzagentur die Namen der von Entscheidungen betroffenen Unternehmen nennt. Das diene der Transparenz, betont der BGH: „Ob und in welcher Weise die Veröffentlichung im Einzelfall erfolgt, steht im Ermessen der Bundesnetzagentur.“

Inzwischen ist gas.de wieder als Energielieferant bei der Bundesnetzagentur gelistet. „Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH befindet sich seit der Aktualisierung zum Monatswechsel März/April 2025 auf der Liste der nach § 5 EnWG bei der Bundesnetzagentur angezeigten Energielieferanten“, bestätigte eine Behördensprecherin auf Anfrage. Einzelheiten zur Entscheidung teilte die Bundesnetzagentur nicht mit.

gas.de ist eine Schwesterfirma von Stromio, das im Dezember 2021 ebenfalls die Stromlieferungen eingestellt hatte. Gegen Stromio führt die Verbraucherzentrale Hessen ein Musterfeststellungsverfahren. Das Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Daneben gab es Schadensersatzklagen von Kunden gegen das Unternehmen. Stromio ist derzeit nicht bei der Bundesnetzagentur als Energielieferant gelistet.


(vbr)



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heise+ Update vom 20. Juni 2025: Lesetipps fürs Wochenende


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

besitzen Sie zufällig eine Katze? Dann organisieren Sie vor dem Urlaub vermutlich, wer in Ihrer Abwesenheit nach dem pelzigen Mitbewohner schaut. Natürlich ist es ideal, wenn Freunde oder Familie regelmäßig nach dem Rechten sehen können. Doch auch wenn jemand die Grundversorgung übernimmt, möchten Sie möglicherweise auch selbst vom Strand aus sehen können, ob die Samtpfote genüsslich futtert oder die Wohnung „aufräumt“. In unserem Ratgeber zur Katzenbetreuung aus der Ferne zeigen wir Ihnen, wie Sie dies mit modernen Hilfsmitteln von der Security-Kamera bis zum Futterautomaten erledigen können.

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