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Oberstes US-Gericht erlaubt Alterskontrolle bei Porno-Seiten


Pornografische Webseiten in Teilen der USA müssen auch weiterhin überprüfen, ob ihre Besucher volljährig sind. Das geht aus einem Urteil des Obersten Gerichts in Washington zu einem entsprechenden Gesetz des Bundesstaats Texas hervor. Die Verbreitung von pornografischem Material an Kinder in Texas sei, wie in vielen Bundesstaaten, verboten.

Die Altersabfrage bei jenen Webseiten sei daher keine unbotmäßige Einschränkung der Freiheit Erwachsener, erklärte der Supreme Court in seinem Urteil. Ähnliche Gesetze zur Altersüberprüfung bei pornografischen Inhalten gibt es auch in anderen Bundesstaaten.

Pornoseiten-Besucher in Texas müssen ihr Alter bestätigen, indem sie ein offizielles Dokument wie zum Beispiel einen Personalausweis vorlegen. Das Gesetz greift für Webseiten, bei denen ein erheblicher Anteil der Inhalte vom Gesetzgeber als „schädlich für Minderjährige“ eingestuft wird – zum Beispiel bei Pornos.

Vertreter der Porno-Industrie hatten gegen das Gesetz in Texas geklagt und argumentiert, dass damit die Rede- und Meinungsfreiheit unzulässig untergraben werde.

Von den neun Mitgliedern des Supreme Courts stützten die sechs eher konservativen Richter mit einer Mehrheitsentscheidung das Gesetz in Texas, die drei eher liberalen Richterinnen stimmten dagegen.

Auch in Montana und North Carolina gibt es ähnliche Gesetze. Für Besucher aus diesen Bundesstaaten hatte Pornhub den Zugriff im vergangenen Jahr komplett gesperrt. Auf diese Weise blockiert werden Zugriffe bereits in den US-Bundesstaaten Utah, Arkansas, Mississippi und Virginia, wo ebenfalls eine Altersverifizierung vorgeschrieben wird. Das Gesetz in Texas war während einer juristischen Prüfung ausgesetzt, in Louisiana kann man sein Alter verifizieren und weiter auf Pornhub zugreifen.

Solche Sperren betreffen längst nicht nur US-Nutzer: auch in Deutschland sind zwei Pornoseiten zurzeit beim Provider Telefónica gesperrt. Das Verwaltungsgericht München entschied Anfang Juni mit Eilbeschlüssen, dass der Zugriff auf die zwei deutschsprachigen Portale von Pornhub und YouPorn über den Provider Telefónica vorerst weiterhin gesperrt bleibt (Az.: M 17 S 25.478 und M 17 S 25.2135). Der in Zypern sitzende Plattformbetreiber Aylo hatte die Anträge im Herbst gestellt. Die Blockade ordnete die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) im April 2024 gegenüber dem in München ansässigen Zugangsanbieter an, mehrere Jahre zuvor hatte bereits die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) den Betreiber mit einer Unterlassungsverfügung zu besserem Jugendschutz bewegen wollen.


(nen)



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