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Österreich verbietet Dickpics | heise online


Das unaufgeforderte Zusenden von Fotos oder Videos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere ist in Österreich derzeit nicht gerichtlich strafbar. Um das zu ändern, legt die Regierung dem Parlament einen Vorschlag für eine Strafrechtsnovelle vor. Damit soll auch sogenanntes Cyberflashing verboten werden.

Laut vorgeschlagenem Paragraphen 218 Absatz 1b Strafgesetzbuch (StGB) soll strafbar sein, „wer eine andere Person belästigt, indem er ihr im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems eine Bildaufnahme, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt, vergleichbare bearbeitete Bildaufnahmen oder vergleichbares künstlich erstelltes Material, unaufgefordert und absichtlich übermittelt.“ Klingt einfach und ist im Detail erstaunlich komplex.

Comics oder Zeichnungen erfüllen das Erfordernis nicht, weil sie echten Bildern nicht „vergleichbar“ sind. Die Formulierung „oder unter Verwendung eines Computersystems“ erfasst Cyberflashing. Dabei werden Abbildungen des Gemächts nicht über klassische Telekommunikation, sondern über Nahfunk, beispielsweise Apples Airdrop oder Bluetooth, unverhofft zugemittelt. Erfasst werden zudem Online-Postings, die Platzierung auf Webseiten oder Internetplattformen aller Art sowie Verbreitung über Soziale Netze. Dabei soll laut Erläuterungen jedoch nicht strafbar sein, wer Aufnahmen „in der eigenen digitalen Sphäre (zB in das eigene Profil)“ hochlädt oder platziert.

Nicht kriminalisieren möchte die Regierung Fälle, in denen von Einverständnis der Beteiligten auszugehen ist: „Dies kann beispielsweise in Beziehungen der Fall sein oder auch bei Teilnahme an Angeboten im Internet, in sozialen Medien oder Apps, die auf den (zulässigen) Empfang oder Austausch von sexuellen Inhalten ausgerichtet sind (zB Erotikplattformen). Die bloße Präsenz oder Teilnahme auf Kontakt-Portalen zur Partnersuche oder in sogenannten ‚Dating-Apps‘ genügt dabei freilich nicht.“

Zudem muss die Belästigung im Zeitpunkt des Empfangs eintreten. Wer sich später, etwa nach einem Beziehungsende, ekelt, hat keine rechtliche Handhabe. Die neuen Tatbestände sind sogenannte Ermächtigungsdelikte. Das bedeutet, dass die Tat nur mit Zustimmung der verletzten Person gerichtlich verfolgt werden kann. Vorgesehen sind dann Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen, sofern kein anderer, schwerwiegenderer Tatbestand erfüllt ist.

Die Novelle setzt die 2004 beschlossene EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um. Diese Richtlinie erlegt in Artikel 7 Absatz c den Mitgliedsstaaten auf, „unaufgeforderte, mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person, sofern diese Handlungen wahrscheinlich dazu führen, dass der Person schwerer psychischer Schaden zugefügt wird“, spätestens 2027 unter Strafe zu stellen. Die österreichische Novelle geht über die EU-Vorgabe hinaus.

Denn für Strafbarkeit in Österreich soll Belästigung reichen, selbst wenn keine Wahrscheinlichkeit schweren psychischen Schadens besteht. Die Übererfüllung von EU-Vorgaben ist auch als Goldplating bekannt. Genau das sollte in Österreich nicht mehr vorkommen, wie Bundeskanzler Christian Stocker und seine Partei, die ÖVP, versprochen haben. Die Erläuterung der Regierungsvorlage begründet das Goldplating so: „Einerseits scheint die Anknüpfung an den Aspekt der Belästigung (…) sachgerechter; andererseits würde das Kriterium der Wahrscheinlichkeit eines schweren psychischen Schadens Ermittlungs- und Beweisverfahren voraussichtlich verlängern und verkomplizieren (…)“, und es gäbe dann weniger Verurteilungen.

Die österreichische Regierung erwartet, dass es in Zukunft zirka 300 einschlägige Verfahren pro Jahr bei den Staatsanwaltschaften sowie ungefähr 45 Gerichtsverfahren jährlich geben wird. Entsprechend dürfte die Kriminalitätsrate geringfügig steigen. Die Regierungskoalition dürfte die kleine Strafrechtsnovelle ohne Federlesen verabschieden.


(ds)



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Agibot Lingxi X2: Humanoider Roboter schafft Webster-Flip


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das chinesische Robotikunternehmen Agibot hat seinem humanoiden Roboter Lingxi X2 die Ausführung eines Webster-Flips beigebracht. Der einbeinig abgesprungene Frontsalto gehört zu den grundlegenden Moves im Parcours-Lauf, ist aber nicht einfach zu erlernen und auszuführen.

Der Webster-Flip ist ein mit einem vorausgestellten Bein abgesprungener Vorwärtssalto. Das hintere Bein unterstützt dabei die Rotationsbewegung nach vorn. Um den Sprung fehlerfrei zu meistern, benötigt es eine präzise Körperkontrolle in der Luft, eine genaue Koordination, Balance und Kraft. Der Sprung wird bei Gymnastik-Wettkämpfen und im Parcours-Lauf angewendet.

Für humanoide Roboter stellt der Webster-Flip eine große Schwierigkeit dar. Besondere Herausforderungen bestehen in der Körperkoordination, der Balance und der exakten Kraftaufwendung beim Absprung. Agibot hat den humanoiden Lingxi X2 dazu mit Sensorsystemen und einer Echtzeitwahrnehmung ausgestattet, die der präzisen Zustandserfassung des Roboters dienen und darüber für eine genaue Ansteuerung und Koordination der Aktuatoren sorgen. Der Roboter verfügt außerdem über eine Mehrgelenk-Kraftsteuerung. Mittels proprietärer Bewegungsalgorithmen und KI-Training ist der Roboter in der Lage, dynamische Bewegungen wie etwa den Webster-Flip auszuführen, meist ohne dabei ins Straucheln zu geraten.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Der Agibot Lingxi X2 führt einen Webster-Flip aus.

Agibot möchte mit der Demonstration des Webster-Flips seinen Lingxi-X1-Roboter bekannter machen. Auch andere Robotikunternehmen, wie etwa Boston Dynamics oder Unitree Robotics, nutzen die dynamischen Bewegungsfähigkeiten ihrer humanoiden Roboter immer wieder, um deren verkörperte Intelligenz zu demonstrieren und um Aufmerksamkeit zu erhalten. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die in Videos gezeigten Bewegungsabläufe etwa für Vorwärts- und Rückwärtssalti oder andere akrobatische Einlagen nicht immer funktionieren und in den Videos oft nur gezeigt wird, wenn etwas geklappt hat.

Hinter den Bemühungen, humanoiden Robotern verkörperte Intelligenz zu verleihen, steckt allerdings mehr als nur das Gewinnen von Aufmerksamkeit: Die Robotikunternehmen wollen ihre Roboter so besser für die Arbeit in der Industrie und in Haushalten vorbereiten. Dort müssen sie präzise Bewegungen durchführen können. Das setzt eine exakte Beherrschung des Körpers voraus.

Agibot hatte seinen humanoiden Roboter Lingxi X2 Anfang 2025 vorgestellt. Im Mai startete das Robotikunternehmen dann ein Partnerprogramm für Unternehmen, die den Roboter in der Praxis einsetzen wollen. Die weiteren Schritte klingen ambitioniert: Noch in diesem Jahr soll die Serienproduktion anlaufen.


(olb)



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Fast jede zweite Kommune ohne Elektroauto-Ladepunkte


Knapp 45 Prozent der Kommunen in Deutschland verfügen über keine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Dietmar Bartsch hervor. 4923 der insgesamt 10.978 Kommunen in Deutschland verfügen demnach über keine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

„Dass es in beinahe jeder zweiten Kommune im Land keine Lademöglichkeit für ein E-Auto gibt, ist ein peinliches Versagen der Verkehrswende“, sagte Bartsch der „Rheinischen Post“ (Freitag). Damit Menschen auf E-Mobilität umsteigen, müsse neben Preis und Reichweite des Fahrzeugs auch die landesweite Infrastruktur „top“ sein. „Wenn in den Bundesländern bis zu Dreiviertel der Kommunen ohne Ladepunkt sind, wird der ländliche Raum erneut inakzeptabel benachteiligt“, betonte der Linken-Politiker.

Bei größeren Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist die Versorgung deutlich besser als bei kleineren: Dort sei nahezu jede Kommune (98 Prozent) „mit mindestens einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt ausgestattet“, so das Verkehrsministerium.

In Berlin, Hamburg und Bremen sowie im Saarland und in Nordrhein-Westfalen gibt es eine flächendeckende Ausstattung (je 100 Prozent). Am schlechtesten aufgestellt zeigt sich Rheinland-Pfalz: Nur gut jede vierte Kommune (26,5 Prozent) verfügt dort über eine öffentliche Ladeinfrastruktur.

Aus der Antwort des Ministeriums geht zudem hervor, dass der Bund seit Beginn der staatlichen Förderung bis Ende Juli rund 9,5 Milliarden Euro für die Förderung von Elektroautos ausgegeben hat. Trotzdem gehe es „der deutschen Autoindustrie so schlecht wie nie“, sagte Bartsch. „Eine Ursache ist die vernachlässigte Infrastruktur für E-Mobilität.“


(afl)



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Gehälter 2025: Das verdienen IT-Berater in Deutschland


Der IT-Berater zählt zu den bestbezahlten IT-Berufen. Sie müssen nicht nur tiefes technisches Verständnis mitbringen, sondern auch die betriebswirtschaftliche Logik von Projekten verstehen. Hinzu kommt Fachwissen über die jeweilige Branche, in der sie tätig sind – vom Finanzsektor bis zur Industrie.

  • IT-Berater gehören zu den bestbezahlten Berufen in der IT-Branche und müssen technisches, betriebswirtschaftliches sowie branchenspezifisches Fachwissen kombinieren.
  • Die Tätigkeit umfasst die Begleitung von Unternehmen bei der Einführung neuer Systeme oder der Optimierung bestehender Strukturen.
  • Stellenausschreibungen für IT-Berater verlangen oft Spezialisierung und bieten Quereinsteigern mit relevanten Fähigkeiten und Erfahrungen ebenfalls Chancen.

IT-Berater oder -Consultants begleiten Unternehmen bei der Einführung neuer Systeme oder optimieren bestehende Strukturen. Sie analysieren Prozesse, identifizieren Schwachstellen und entwickeln Lösungen. Meist betreuen sie Projekte vollständig, von der Planung bis zur Umsetzung.

Berater stehen zudem im ständigen Austausch mit Kunden, Mitarbeitern oder der Führungsebene. Sie müssen technische Maßnahmen verständlich erklären, aber auch wirtschaftliche Entscheidungen vermitteln. In diesem Artikel erklären wir, wie viel Geld sie mit diesen Fähigkeiten verdienen können und welche Faktoren das Gehalt beeinflussen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Gehälter 2025: Das verdienen IT-Berater in Deutschland“.
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