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Österreich verbietet Dickpics | heise online
Das unaufgeforderte Zusenden von Fotos oder Videos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere ist in Österreich derzeit nicht gerichtlich strafbar. Um das zu ändern, legt die Regierung dem Parlament einen Vorschlag für eine Strafrechtsnovelle vor. Damit soll auch sogenanntes Cyberflashing verboten werden.
Laut vorgeschlagenem Paragraphen 218 Absatz 1b Strafgesetzbuch (StGB) soll strafbar sein, „wer eine andere Person belästigt, indem er ihr im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems eine Bildaufnahme, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt, vergleichbare bearbeitete Bildaufnahmen oder vergleichbares künstlich erstelltes Material, unaufgefordert und absichtlich übermittelt.“ Klingt einfach und ist im Detail erstaunlich komplex.
Diffizile Abgrenzung
Comics oder Zeichnungen erfüllen das Erfordernis nicht, weil sie echten Bildern nicht „vergleichbar“ sind. Die Formulierung „oder unter Verwendung eines Computersystems“ erfasst Cyberflashing. Dabei werden Abbildungen des Gemächts nicht über klassische Telekommunikation, sondern über Nahfunk, beispielsweise Apples Airdrop oder Bluetooth, unverhofft zugemittelt. Erfasst werden zudem Online-Postings, die Platzierung auf Webseiten oder Internetplattformen aller Art sowie Verbreitung über Soziale Netze. Dabei soll laut Erläuterungen jedoch nicht strafbar sein, wer Aufnahmen „in der eigenen digitalen Sphäre (zB in das eigene Profil)“ hochlädt oder platziert.
Nicht kriminalisieren möchte die Regierung Fälle, in denen von Einverständnis der Beteiligten auszugehen ist: „Dies kann beispielsweise in Beziehungen der Fall sein oder auch bei Teilnahme an Angeboten im Internet, in sozialen Medien oder Apps, die auf den (zulässigen) Empfang oder Austausch von sexuellen Inhalten ausgerichtet sind (zB Erotikplattformen). Die bloße Präsenz oder Teilnahme auf Kontakt-Portalen zur Partnersuche oder in sogenannten ‚Dating-Apps‘ genügt dabei freilich nicht.“
Zudem muss die Belästigung im Zeitpunkt des Empfangs eintreten. Wer sich später, etwa nach einem Beziehungsende, ekelt, hat keine rechtliche Handhabe. Die neuen Tatbestände sind sogenannte Ermächtigungsdelikte. Das bedeutet, dass die Tat nur mit Zustimmung der verletzten Person gerichtlich verfolgt werden kann. Vorgesehen sind dann Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen, sofern kein anderer, schwerwiegenderer Tatbestand erfüllt ist.
Übererfüllung einer EU-Richtlinie
Die Novelle setzt die 2004 beschlossene EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um. Diese Richtlinie erlegt in Artikel 7 Absatz c den Mitgliedsstaaten auf, „unaufgeforderte, mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person, sofern diese Handlungen wahrscheinlich dazu führen, dass der Person schwerer psychischer Schaden zugefügt wird“, spätestens 2027 unter Strafe zu stellen. Die österreichische Novelle geht über die EU-Vorgabe hinaus.
Denn für Strafbarkeit in Österreich soll Belästigung reichen, selbst wenn keine Wahrscheinlichkeit schweren psychischen Schadens besteht. Die Übererfüllung von EU-Vorgaben ist auch als Goldplating bekannt. Genau das sollte in Österreich nicht mehr vorkommen, wie Bundeskanzler Christian Stocker und seine Partei, die ÖVP, versprochen haben. Die Erläuterung der Regierungsvorlage begründet das Goldplating so: „Einerseits scheint die Anknüpfung an den Aspekt der Belästigung (…) sachgerechter; andererseits würde das Kriterium der Wahrscheinlichkeit eines schweren psychischen Schadens Ermittlungs- und Beweisverfahren voraussichtlich verlängern und verkomplizieren (…)“, und es gäbe dann weniger Verurteilungen.
Die österreichische Regierung erwartet, dass es in Zukunft zirka 300 einschlägige Verfahren pro Jahr bei den Staatsanwaltschaften sowie ungefähr 45 Gerichtsverfahren jährlich geben wird. Entsprechend dürfte die Kriminalitätsrate geringfügig steigen. Die Regierungskoalition dürfte die kleine Strafrechtsnovelle ohne Federlesen verabschieden.
(ds)
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Quizauflösung: Fehlersuche mittels ICMP-Rückmeldungen | heise online
Die Fehlersuche in IP-Netzwerken fällt nicht leicht, denn einem Netzwerkschluckauf können viele Ursachen zugrunde liegen. Profi-Admins kennen aber Wege, um das klassische und meist aufwendige Troubleshooting abzukürzen.
Beispielsweise kann man Fehlerquellen anhand von ICMP-Rückmeldungen der Netzwerkgeräte eingrenzen, die an einem fehlgeschlagenen IP-Dialog beteiligt sind. Welche Meldungen das sind und wie man sie interpretiert, haben wir ausführlich im Artikel „Sondengänger: ICMP-Meldungen zur Fehlersuche im Netz einspannen“ beschrieben.
Am Ende des Beitrags „Netzwerkpraxis: Fehlersuche mittels ICMP-Rückmeldungen“ hatten wir vier Netzwerkanalyse-Aufgaben gestellt. Die Grundlage dafür bildet ein Verkehrsmitschnitt, den man mit dem Analysetool Wireshark öffnet und mit einem Display-Filter siebt. Hier folgen die Antworten zu den Aufgaben.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Quizauflösung: Fehlersuche mittels ICMP-Rückmeldungen“.
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Fahrprofil im Visier: Wie Carsharing-Anbieter ihre Nutzer überwachen
Die Verheißung des Carsharings ist die grenzenlose Freiheit auf vier Rädern, ohne die Last eines eigenen Autos. Doch die Realität holt viele Nutzer ein und weckt den Verdacht, dass das Versprechen der Anbieter zunehmend von Spitzelei und fragwürdigen Strafgebühren überschattet wird. Das trübt die Attraktivität des Modells fürs Fahrzeugteilen.
Der Fall des Hamburger Marketingexperten Engin Buldak, über den der Spiegel berichtet, ist exemplarisch: Nach einer 16-minütigen Fahrt mit einem geliehenen Auto erhielt er eine ominöse „Verwarnung“ wegen „auffälligen Fahrverhaltens“. Miles Mobility, der größte Carsharing-Anbieter Deutschlands, drohte ihm bei einem Wiederholungsfall eine Strafe von 250 Euro an – ohne konkrete Beweise oder Details. Buldak, der seit 14 Jahren unfallfrei fährt, fühlt sich laut dem Bericht zu Unrecht beschuldigt und bevormundet. Er bezweifelt die Genauigkeit der eingesetzten Messtechnik. Die Art und Weise, wie Carsharing-Anbieter mit den Daten umgingen und ihren Kunden konfrontativ gegenüberträten, sei „ungeheuerlich“.
Sensoren als heimliche Kontrolleure
Solche Fälle häufen sich. Dahinter steckt Technik, die nicht alle begeistert: Moderne Carsharing-Fahrzeuge sind mit unzähligen Sensoren ausgestattet, die eigentlich Assistenzsysteme beflügeln sollen. Dazu kommen oft an der Windschutzscheibe angebrachte Telematik-Boxen, die scheinbar auch verdächtige Fahrdaten an die Zentralen der Anbieter sowie gegebenenfalls an Kfz-Versicherer übermitteln. Starkes Beschleunigen, Driften, aber auch Rauchen oder Vapen im Auto werden erkannt und führen zu teils drastischen Gebühren.
Ein Blick in die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen von Miles zeigt eine ganze Liste solcher Strafpauschalen: 250 Euro für „aggressives Fahrverhalten“, 150 Euro für eine „Sonderreinigung“ und 100 Euro für Rauchen etwa. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert diese nicht sofort ins Auge stechenden Zusatzgebühren laut dem Spiegel. Oliver Buttler, Abteilungsleiter für Verbraucherrecht, hält die Höhe der Gebühren oft für unverhältnismäßig und rechtlich unzulässig. Er rät Betroffenen, sich gegen solche Forderungen zur Wehr zu setzen.
Datenschutz droht, auf der Strecke zu bleiben
Eine Miles-Sprecherin verteidigte das Vorgehen der Firma. Die Sensordaten sollten eine „unsachgemäße Fahrweise“ erkennen und die Kunden ermahnen. Die angedrohten Strafen dienten „als Druckmittel für mehr Vertragstreue“ und sollten bei erheblichen Verstößen auch Kosten für die potenzielle Außerbetriebnahme der Fahrzeuge kompensieren.
Dass die für Carsharing eingesetzten Autos umfassend getrackt werden, gilt prinzipiell seit vielen Jahren als problematisch. Zum Teil entstehen sekundengenaue Bewegungsprofile, wobei der Datenschutz sprichwörtlich auf der Strecke zu bleiben droht. Eigentlich wollten die EU-Verkehrsminister aber schon mit der Amsterdamer Erklärung von 2016 bei der Nutzung von Fahrzeuginformationen einen wirksamen Schutz der Privatsphäre garantiert wissen und zugleich auf eine höhere Verkehrssicherheit hinarbeiten.
Miles stand 2023 selbst unter Verdacht, seit 2019 Parkgebühren in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro nicht an das Land Berlin abgeführt zu haben. Der Anbieter habe die GPS-Daten der Fahrzeugstandorte manipuliert, so der Vorwurf, um die Zahlungen zu umgehen.
Das Park-Dilemma: Wer ist verantwortlich?
Immer wieder sorgt auch das Abstellen der Fahrzeuge für Streit. Die Anbieter pochen auf die sogenannte 48-Stunden-Regel, nach der der letzte Nutzer dafür verantwortlich ist, dass das Auto zwei Tage lang legal parken darf. Dies führt zu fragwürdigen Situationen, in denen Kunden für Bußgelder und Abschleppkosten belangt werden, obwohl einschlägige Verfahren später eingestellt worden sind.
Grundsätzlich gilt Carsharing als Erfolgsmodell. Mit über 5,5 Millionen registrierten App-Anwendern und 297 Anbietern boomt der Markt. Doch die steigende Anonymität, die mit dem vollständig digitalen Anmelde- und Mietprozess einhergeht, zieht auch schwarze Schafe an. Sportliche Spritztouren, Vandalismus und Diebstahl gelten für manche Nutzer als Kavaliersdelikt. Einige Anbieter reagieren darauf, indem sie jüngere Fahrer am Wochenende ausschließen.
(mack)
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Lyft und Baidu kooperieren: Robotaxis in Deutschland ab 2026
Das US-amerikanische Fahrdienst-Vermittler Lyft wird mit dem chinesischen Unternehmen Baidu zusammenarbeiten, um in ganz Europa Robotaxis einzusetzen. Losgehen soll es ab dem kommenden Jahr. Das gab das US-Unternehmen am Montag bekannt. Lyft werde die autonomen Fahrzeuge Apollo Go der sechsten Generation von Baidu in europäischen Schlüsselmärkten über die Lyft-Plattform einsetzen, heißt es in der Mitteilung.
Die ersten Einsätze sind ab 2026 für Deutschland und das Vereinigte Königreich geplant, sofern die zuständigen Behörden grünes Licht erteilen. Die Flotte soll in den folgenden Jahren dann auf Tausende Fahrzeuge in ganz Europa erweitert werden. Die in der vergangenen Woche abgeschlossene, knapp 175 Millionen Euro teure Übernahme des deutschen Taxivermittlers FreeNow durch Lyft dürfte dabei eine wichtige Rolle spielen. Mit der Übernahme wagt Lyft einen großen Schritt auf den europäischen Markt. FreeNow operiert in neun Ländern Europas und über 180 Städten. Der Schritt nach Europa wird durch die strategische Partnerschaft mit dem chinesischen Technologiekonzern nun weiter vertieft.
„Dank der langjährigen Erfahrung von Baidu beim Betrieb des weltweit größten autonomen Fahrdienstes können wir Millionen von Europäern alle Vorteile von autonomen Fahrzeugen (AVs) – Sicherheit, Zuverlässigkeit und Privatsphäre – zugänglich machen“, so David Risher, CEO von Lyft. „Es ist Teil unseres hybriden Netzwerkansatzes, bei dem AVs und menschliche Fahrer zusammenarbeiten, um den Fahrern kundenorientierte Optionen zu bieten.“
Baidu expandiert nach Europa
Baidu setzt seinen Apollo Go derzeit weltweit in 15 Städten und verfügt laut der Pressemitteilung über 1.000 einsatzbereite AVs, die insgesamt bereits mehr als elf Millionen Fahrten absolviert haben. Auch für Baidu ist die Zusammenarbeit mit Lyft ein großer Schritt bei der Expansion nach Europa. „Unsere Partnerschaft mit Lyft zum Einsatz von Apollo Go in Europa, beginnend mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich, ist ein bedeutender Meilenstein auf unserer globalen Reise“, sagte Robin Li, Mitbegründer, Vorsitzender und CEO von Baidu. „Durch die Integration von Baidus innovativer Technologie für autonomes Fahren mit der Reichweite der Plattform und der operativen Expertise von Lyft freuen wir uns darauf, mehr Nutzern sicherere, umweltfreundlichere und effizientere Mobilitätslösungen zu bieten.“
Im Rahmen der Partnerschaft wird Lyft also die Plattform betreiben und sich um den Kundenservice und die Flottenlogistik kümmern; Baidu stellt seinerseits die autonomen Fahrzeuge und den technischen Support bereit.
Dynamik auf dem Robotaxi-Markt
Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hat die britische Regierung den Zeitplan für die Einführung von Robotaxis beschleunigt. Sie strebt demnach erste Dienste mit zahlenden Fahrgästen bis zum Frühjahr 2026 an.
Überhaupt herrscht derzeit viel Bewegung auf dem Markt autonom fahrender Taxis, auf den weltweit immer mehr Akteure drängen. Mitte Juni startete Tesla in Austin im US-Bundesstaat Texas seinen ersten Robotaxi-Dienst mit wenigen Wagen und mit Begleitpersonen. Die Alphabet-Tochter Waymo beschleunigt dagegen ihre Expansion. Zuletzt erhielt das Unternehmen die Betriebsgenehmigung für die Bay Area. Waymo bietet seinen Robotertaxi-Service bereits in den US-amerikanischen Großstädten Phoenix, San Francisco, Los Angeles und Austin an. Bis zum Jahr 2026 sollen 2.000 weitere vollautonome Fahrzeuge zu der Flotte hinzukommen.
Der Lyft-Konkurrent Uber wiederum möchte in Zusammenarbeit mit Volkswagen ab 2026 selbstfahrende Autos in den USA auf die Straßen bringen. Zudem arbeitet Uber mit dem Start-up Momenta zusammen, um Robotaxi-Dienste außerhalb der USA und Chinas einzuführen. In Europa sollen die Fahrzeuge von 2026 an rollen. Dies dürfte den Druck auf Lyft erhöht haben, über seinen nordamerikanischen Heimatmarkt hinaus zu expandieren und auch den Markt für autonom fahrende Taxis ins Visier zu nehmen.
(akn)
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