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Österreich verbietet Dickpics | heise online
Das unaufgeforderte Zusenden von Fotos oder Videos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere ist in Österreich derzeit nicht gerichtlich strafbar. Um das zu ändern, legt die Regierung dem Parlament einen Vorschlag für eine Strafrechtsnovelle vor. Damit soll auch sogenanntes Cyberflashing verboten werden.
Laut vorgeschlagenem Paragraphen 218 Absatz 1b Strafgesetzbuch (StGB) soll strafbar sein, „wer eine andere Person belästigt, indem er ihr im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems eine Bildaufnahme, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt, vergleichbare bearbeitete Bildaufnahmen oder vergleichbares künstlich erstelltes Material, unaufgefordert und absichtlich übermittelt.“ Klingt einfach und ist im Detail erstaunlich komplex.
Diffizile Abgrenzung
Comics oder Zeichnungen erfüllen das Erfordernis nicht, weil sie echten Bildern nicht „vergleichbar“ sind. Die Formulierung „oder unter Verwendung eines Computersystems“ erfasst Cyberflashing. Dabei werden Abbildungen des Gemächts nicht über klassische Telekommunikation, sondern über Nahfunk, beispielsweise Apples Airdrop oder Bluetooth, unverhofft zugemittelt. Erfasst werden zudem Online-Postings, die Platzierung auf Webseiten oder Internetplattformen aller Art sowie Verbreitung über Soziale Netze. Dabei soll laut Erläuterungen jedoch nicht strafbar sein, wer Aufnahmen „in der eigenen digitalen Sphäre (zB in das eigene Profil)“ hochlädt oder platziert.
Nicht kriminalisieren möchte die Regierung Fälle, in denen von Einverständnis der Beteiligten auszugehen ist: „Dies kann beispielsweise in Beziehungen der Fall sein oder auch bei Teilnahme an Angeboten im Internet, in sozialen Medien oder Apps, die auf den (zulässigen) Empfang oder Austausch von sexuellen Inhalten ausgerichtet sind (zB Erotikplattformen). Die bloße Präsenz oder Teilnahme auf Kontakt-Portalen zur Partnersuche oder in sogenannten ‚Dating-Apps‘ genügt dabei freilich nicht.“
Zudem muss die Belästigung im Zeitpunkt des Empfangs eintreten. Wer sich später, etwa nach einem Beziehungsende, ekelt, hat keine rechtliche Handhabe. Die neuen Tatbestände sind sogenannte Ermächtigungsdelikte. Das bedeutet, dass die Tat nur mit Zustimmung der verletzten Person gerichtlich verfolgt werden kann. Vorgesehen sind dann Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen, sofern kein anderer, schwerwiegenderer Tatbestand erfüllt ist.
Übererfüllung einer EU-Richtlinie
Die Novelle setzt die 2004 beschlossene EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um. Diese Richtlinie erlegt in Artikel 7 Absatz c den Mitgliedsstaaten auf, „unaufgeforderte, mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person, sofern diese Handlungen wahrscheinlich dazu führen, dass der Person schwerer psychischer Schaden zugefügt wird“, spätestens 2027 unter Strafe zu stellen. Die österreichische Novelle geht über die EU-Vorgabe hinaus.
Denn für Strafbarkeit in Österreich soll Belästigung reichen, selbst wenn keine Wahrscheinlichkeit schweren psychischen Schadens besteht. Die Übererfüllung von EU-Vorgaben ist auch als Goldplating bekannt. Genau das sollte in Österreich nicht mehr vorkommen, wie Bundeskanzler Christian Stocker und seine Partei, die ÖVP, versprochen haben. Die Erläuterung der Regierungsvorlage begründet das Goldplating so: „Einerseits scheint die Anknüpfung an den Aspekt der Belästigung (…) sachgerechter; andererseits würde das Kriterium der Wahrscheinlichkeit eines schweren psychischen Schadens Ermittlungs- und Beweisverfahren voraussichtlich verlängern und verkomplizieren (…)“, und es gäbe dann weniger Verurteilungen.
Die österreichische Regierung erwartet, dass es in Zukunft zirka 300 einschlägige Verfahren pro Jahr bei den Staatsanwaltschaften sowie ungefähr 45 Gerichtsverfahren jährlich geben wird. Entsprechend dürfte die Kriminalitätsrate geringfügig steigen. Die Regierungskoalition dürfte die kleine Strafrechtsnovelle ohne Federlesen verabschieden.
(ds)
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Erster Mondrover aus rein europäischer Produktion vorgestellt
Premiere bei der Paris Air Show: Diese Woche erblickte Mona Luna, der erste Mondrover aus rein europäischer Produktion, auf dem Flughafen Paris-Le Bourget das Licht der Öffentlichkeit – allerdings noch als Konzeptfahrzeug. Die wirklichen Exemplare sollen in den kommenden Jahren beim französischen Hersteller Venturi Space entstehen.
Das ist auch eine der großen Besonderheiten an dem Rover: Er soll ausschließlich aus europäischer Produktion stammen. Damit will sich die europäische Raumfahrt, allen voran die europäische Raumfahrtbehörde European Space Agency (Esa) und das Französische Zentrum für Weltraumstudien (Centre National d’Études Spatiales oder CNES) unabhängiger von zunehmend unberechenbaren Partnern wie den USA machen.
Einsatz bei extremen Temperaturen
Für Esa und CNES ist Mona Luna auch zunächst vorgesehen. Bis 2030 will Venturi Space ihnen sein Mondgerät liefern, das dann auch am Südpol des Erdtrabanten eingesetzt werden können soll. Die Region ist geprägt von extremen Temperaturunterschieden und permanent beschatteten Regionen in tief liegenden Kratern, während hohe Gipfel ständig von der Sonne beleuchtet werden. Dementsprechend muss Mona Luna bei Temperaturen zwischen rund -130 Grad Celsius und 120 Grad Celsius funktionieren.
Der Rover soll elektrisch angetrieben und über Solarzellen aufgeladen werden. Hierfür ist er mit drei Hochleistungsbatterien ausgestattet. Damit soll Mona Luna auch mehrere der rund 14 Erdtage langen Mondnächte überstehen können.
Mögliches Szenario: Beförderung verunglückter Astronauten
Mona Lunas Höchstgeschwindigkeit soll 20 Kilometer pro Stunde betragen. Laut Spacenews.com ist das Fahrzeug 2,50 Meter lang und 1,64 Meter breit. Das rund 750 Kilogramm schwere Gefährt soll auch autonom fahren und eine Vielzahl von Nutzlasten befördern und verladen können. Hierfür ist er auch mit einem robotischen Greifarm ausgestattet. Venturi Space spricht auch von einem Notfallszenario, bei dem der Rover theoretisch verunglückte Astronauten befördern könnte. Entsprechende Machbarkeitsstudien gebe es bei Esa und CNES.
In Zukunft sei es laut Venturi Space auch durchaus denkbar, dass Mona Luna dem privaten Raumfahrtsektor zur Verfügung steht. Auch hier sind unter anderem der Transport von Nutzlasten zum Südpol, aber auch für die Nutzung von Mondressourcen wie Helium-3 vor Ort angedacht. Mit diesem Ansatz will Venturi ein nachhaltiges, langfristiges Geschäftsmodell für den Rover etablieren.
Mona Luna soll mit dem Trägersystem europäischen Ariane 6.4-Raketen ins All befördert und mit der europäischen Mondlandefähre Argonaut auf der Mondoberfläche landen.
Die Entwicklung will Venturi Space vor allem an seinem Standort im französischen Toulouse vorantreiben. Das Unternehmen kann auf Erfahrungen aus der Entwicklung zweier anderer Mondrover namens FLIP und FLEX aufbauen. Diese entstanden gemeinsam mit dem US-amerikanischen Unternehmen Astrolab. Venturi Space entwirft und dafür derzeit die hyperdeformierbaren Räder, mit denen die Rover ausgestattet werden solle. An einem Standort in der Schweiz entstehen zudem die zugehörigen elektrischen Systeme, an einem Standort in Monaco die Hochleistungsbatterien.
(nen)
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Clip: Ein Clipboard-Manager für iPads – nur in der EU abseits des App Stores
Der Clipboard-Manager „Clip“ ist jetzt für das iPad ausgelegt. Das Tool gibt es lediglich im alternativen App-Laden „AltStore PAL“ und damit nur innerhalb der EU, wo der Digital Markets Act solche Vertriebswege erzwingt. Seit der aktuellen Version 18 muss auch iPadOS andere App-Marktplätze als nur den App Store unterstützen. Neben der iPad-Anpassung liefert Version 1.2 von Clip eine weitere nützliche Funktion in Gestalt eines iOS- respektive iPadOS-Keyboards, über das sich zuvor kopierte Inhalte leichter einfügen lassen.
Kein vollwertiger Clipboard-Manager für iOS möglich
Auf iOS und iPadOS sind Apps, die im Hintergrund dauerhaft die Zwischenablage überwachen, nicht vorgesehen. Entsprechend gibt es bislang auch keine vollwertigen Clipboard-Manager. Durch mehrere Workarounds kann Clip weiter auf Änderungen in der Zwischenablage achten und zeigt dann eine Mitteilung. Wischt der Nutzer diese nach unten, speichert das den kopierten Inhalt im Hintergrund in Clip – ohne dafür die aktuell genutzte App verlassen zu müssen. Damit ist Clip deutlich näher an einem echten Clipboard-Manager als alle anderen für iOS / iPadOS sonst verfügbaren Tools dieser Kategorie. Um das zu ermöglichen, greift Clip unter anderem auf die Standortdienste des Betriebssystems zurück und darf auch deshalb nicht in den App Store.
Außerhalb des App Stores konnte Clip 1.2 zuerst ebenfalls nicht erscheinen, weil Apple die sogenannte Notarisierung verweigert habe, wie der Entwickler Riley Testut anmerkt. Auch bei alternativen Vertriebswegen prüft Apple jede iOS- und iPadOS-App vor der Freigabe, inhaltlich will der Konzern dort eigentlich nicht eingreifen. Es habe fast zwei Wochen gedauert, bis das Update schließlich doch abgenickt wurde.
Apple integriert Clipboard-Manager in macOS 26
Clip war ursprünglich kostenpflichtig, ebenso wie AltStore PAL. Inzwischen ist der alternative App-Marktplatz gratis, das gilt auch Clip. Ein Download des Clipboard-Managers erfordert aber, dem Patreon-Account des Entwicklers und AltStore-Betreibers Riley Testut zu folgen.
Apple selbst hat seinen Betriebssystemen nie einen Clipboard-Manager beigepackt, das ändert sich allerdings überraschend mit macOS 26 Tahoe, das im Herbst erscheint. In der Zwischenablage gespeicherte Inhalte lassen sich dort begrenzt über die neue Spotlight-Suche finden und weiterverwenden. Für iPadOS 26 und iOS 26 wurde diese nützliche Funktionserweiterung nicht angekündigt.
(lbe)
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Nikon Z5II im Test: Vollformatkamera für Einsteiger
Mit der Z5II hat Nikon eine weitere Kamera des spiegellosen Z-Vollformatsystems auf den aktuellen Stand gebracht. Diesmal ist das Einsteigermodell modernisiert worden. Der stabilisierte Sensor der Z5II ist aus Modellen wie der Zf und der Z6II bekannt und hat sich bereits bewährt. Nikon führt hier das Baukastenprinzip konsequent fort und bedient sich auch bei diesem Modell aus dem Regal vorhandener Komponenten. Obwohl er nicht die allerneueste Technologie repräsentiert, bietet der BSI-Sensor (Back-Side-Illumination) im Vergleich zur Z5 ohne BSI signifikant höhere Auslesegeschwindigkeiten.
Durch die Verdrahtung auf die Rückseite des Sensors erreicht mehr Licht die lichtempfindlichen Bereiche des Pixels, was die ISO-Spanne erweitert und die Bildqualität insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen verbessert. Die Z5II bietet zudem deutlich höhere Serienbildraten als ihr Vorgängermodell: Sie nimmt Raw-Bilder mit bis zu 14 Bildern pro Sekunde (mechanischer Verschluss) auf, während die Vorgängerin nur 4,5 Bilder pro Sekunde schafft.
Erweiterte Hybrid-Fähigkeiten
Durch den schnelleren Sensor und den leistungsfähigeren aktuellen Bildprozessor Expeed 7 ist die Z5II eine signifikant leistungsfähigere Videokamera als ihre Vorgängerin. Diese konnte Aufnahmen in 4K / 30p nur mit 1,7-fachem Crop-Faktor aufzeichnen. Das neue Modell ermöglicht hingegen 4K ohne Crop mit bis zu 30 Bildern pro Sekunde sowie Full HD mit 120 Bildern pro Sekunde für eindrucksvolle Zeitlupenaufnahmen – eine Verdoppelung der Bildrate gegenüber der Z5.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Nikon Z5II im Test: Vollformatkamera für Einsteiger“.
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