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Österreich verbietet Dickpics | heise online
Das unaufgeforderte Zusenden von Fotos oder Videos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere ist in Österreich derzeit nicht gerichtlich strafbar. Um das zu ändern, legt die Regierung dem Parlament einen Vorschlag für eine Strafrechtsnovelle vor. Damit soll auch sogenanntes Cyberflashing verboten werden.
Laut vorgeschlagenem Paragraphen 218 Absatz 1b Strafgesetzbuch (StGB) soll strafbar sein, „wer eine andere Person belästigt, indem er ihr im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems eine Bildaufnahme, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt, vergleichbare bearbeitete Bildaufnahmen oder vergleichbares künstlich erstelltes Material, unaufgefordert und absichtlich übermittelt.“ Klingt einfach und ist im Detail erstaunlich komplex.
Diffizile Abgrenzung
Comics oder Zeichnungen erfüllen das Erfordernis nicht, weil sie echten Bildern nicht „vergleichbar“ sind. Die Formulierung „oder unter Verwendung eines Computersystems“ erfasst Cyberflashing. Dabei werden Abbildungen des Gemächts nicht über klassische Telekommunikation, sondern über Nahfunk, beispielsweise Apples Airdrop oder Bluetooth, unverhofft zugemittelt. Erfasst werden zudem Online-Postings, die Platzierung auf Webseiten oder Internetplattformen aller Art sowie Verbreitung über Soziale Netze. Dabei soll laut Erläuterungen jedoch nicht strafbar sein, wer Aufnahmen „in der eigenen digitalen Sphäre (zB in das eigene Profil)“ hochlädt oder platziert.
Nicht kriminalisieren möchte die Regierung Fälle, in denen von Einverständnis der Beteiligten auszugehen ist: „Dies kann beispielsweise in Beziehungen der Fall sein oder auch bei Teilnahme an Angeboten im Internet, in sozialen Medien oder Apps, die auf den (zulässigen) Empfang oder Austausch von sexuellen Inhalten ausgerichtet sind (zB Erotikplattformen). Die bloße Präsenz oder Teilnahme auf Kontakt-Portalen zur Partnersuche oder in sogenannten ‚Dating-Apps‘ genügt dabei freilich nicht.“
Zudem muss die Belästigung im Zeitpunkt des Empfangs eintreten. Wer sich später, etwa nach einem Beziehungsende, ekelt, hat keine rechtliche Handhabe. Die neuen Tatbestände sind sogenannte Ermächtigungsdelikte. Das bedeutet, dass die Tat nur mit Zustimmung der verletzten Person gerichtlich verfolgt werden kann. Vorgesehen sind dann Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen, sofern kein anderer, schwerwiegenderer Tatbestand erfüllt ist.
Übererfüllung einer EU-Richtlinie
Die Novelle setzt die 2004 beschlossene EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um. Diese Richtlinie erlegt in Artikel 7 Absatz c den Mitgliedsstaaten auf, „unaufgeforderte, mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person, sofern diese Handlungen wahrscheinlich dazu führen, dass der Person schwerer psychischer Schaden zugefügt wird“, spätestens 2027 unter Strafe zu stellen. Die österreichische Novelle geht über die EU-Vorgabe hinaus.
Denn für Strafbarkeit in Österreich soll Belästigung reichen, selbst wenn keine Wahrscheinlichkeit schweren psychischen Schadens besteht. Die Übererfüllung von EU-Vorgaben ist auch als Goldplating bekannt. Genau das sollte in Österreich nicht mehr vorkommen, wie Bundeskanzler Christian Stocker und seine Partei, die ÖVP, versprochen haben. Die Erläuterung der Regierungsvorlage begründet das Goldplating so: „Einerseits scheint die Anknüpfung an den Aspekt der Belästigung (…) sachgerechter; andererseits würde das Kriterium der Wahrscheinlichkeit eines schweren psychischen Schadens Ermittlungs- und Beweisverfahren voraussichtlich verlängern und verkomplizieren (…)“, und es gäbe dann weniger Verurteilungen.
Die österreichische Regierung erwartet, dass es in Zukunft zirka 300 einschlägige Verfahren pro Jahr bei den Staatsanwaltschaften sowie ungefähr 45 Gerichtsverfahren jährlich geben wird. Entsprechend dürfte die Kriminalitätsrate geringfügig steigen. Die Regierungskoalition dürfte die kleine Strafrechtsnovelle ohne Federlesen verabschieden.
(ds)
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Online-Banking: Was sich aus dem PayPal-Vorfall lernen lässt
In der letzten Augustwoche erhielten zahlreiche PayPal-Kunden Mails vom Zahlungsdienst mit dem Hinweis, dass eine Lastschrift mangels Kontodeckung nicht habe eingelöst werden können. PayPal werde innerhalb von vier Tagen einen erneuten Versuch starten und seinen Kunden Entgelte für die Rücklastschrift in Rechnung stellen.
Loggte man sich als Betroffener in sein PayPal-Konto ein, klang die Sache etwas anders: „Ein vorübergehendes Problem bei der Abbuchung von Lastschriften“ könne dazu führen, dass das Konto einen ausstehenden Betrag anzeigt. PayPal kümmere sich um das Problem, die Nutzer müssten nicht tätig werden. Viele Kunden mussten feststellen, dass ihr PayPal-Konto im Minus stand und für Zahlungen gesperrt war. Erst in der zweiten Septemberwoche konnten auch die letzten Betroffenen PayPal wieder uneingeschränkt nutzen, nachdem der Dienst die Sperrungen nach und nach aufhob.
Wir haben uns die Störung genauer angesehen und erklären, weshalb der Vorfall zwar ein Sicherheitssystem betraf, aber letztlich keine Gefahr bestand. Außerdem geben wir Tipps, wie man in solchen Fällen reagiert und weshalb weiterhin Aufmerksamkeit geboten ist.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Online-Banking: Was sich aus dem PayPal-Vorfall lernen lässt“.
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#TGIQF: Das Quiz rund um Smileys und Emojis
Als Scott E. Fahlman am 19. September 1982 die Smileys 🙂 und 🙁 in einem wissenschaftlichen Bulletin-Board vorschlug, ahnte er mit Sicherheit nicht, was er da lostrat. 43 Jahre später sind Smileys und Emojis aus der Netzkommunikation nicht mehr wegzudenken, auch wenn manche es immer gern mal übertreiben mit den kleinen Figuren.
Im Jahr 1999 entwarf der japanische Designer Shigetaka Kurita Mobilfunkanbieters NTT DoCoMo eine ganze Palette an Smileys und kleinen Grafiken, um die Netzkommunikation zu erleichtern. Zwar waren Smileys nicht ungewöhnlich, insbesondere in der Forenkultur, aber die 12 × 12 Pixel großen Emojis brachten einheitliche Darstellungen bei sehr geringem Speicherverbrauch. Da sie aufgrund der geringen Schöpfungshöhe auch nicht urheberrechtlich geschützt werden konnten, breiteten sie sich rasch auch über andere Mobilfunklösungen aus und entwickelten sich zum Standard.
Mittlerweile sind mehrere Tausend Emojis in verschiedenen Geschlechtern und Hautfarben auswählbar, sodass man sich auf vielfältige Weise ausdrücken kann. Doch was war der Anlass dafür, dass man sich über Ausdrucksweisen im Netz Gedanken machte? Das und mehr wollen wir von Ihnen wissen.
„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
In der heiseshow gab Quizmaster Markus Will wieder Moderator Malte Kirchner sowie Dr. Volker Zota drei nerdige Smiley-Fragen vorab. Sie reagierten angesichts des enormen Grads an Nerdigkeit eher 🙁 .
Schnellrater haben wieder die Chance, die volle Punktzahl abzuräumen. Mit 10 Fragen können Sie satte 200 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern genommen.
Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns auf den Kurznachrichten-Netzwerken Bluesky und Mastodon und auf den Meta-Ebenen Facebook oder Instagram. Falls Sie eigene Ideen oder Fragen für ein neues Quiz haben, dann schreiben Sie einfach dem Quizmaster.
(mawi)
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Ausgezeichnete VR-Spiele gratis ausprobieren: VR Forever Fest startet auf Steam
Das erstmals veranstaltete „VR Forever Festival“ auf Steam läuft vom 18. bis 23. September 2025 und versteht sich als kuratiertes Schaufenster für hochwertige VR-Titel. Insgesamt nehmen über 90 VR-Studios teil, darunter namhafte Vertreter wie Resolution Games, nDreams, Owlchemy Labs oder die Flat2VR Studios. Veranstaltet wird das Event vom VR-Label Creature und der Agentur Future Friends Games.
Auch in der Jury sitzen bekannte Namen aus der VR-Branche. Die Auswahl der Preisträger erfolgte durch ein achtköpfiges Gremium, in dem unter anderem Ed Lago und Doug North Cook von Creature, Owlchemy-Labs-Chef Andrew Eiche und Henry Stockdale vom Branchen-Blog UploadVR sitzen.
Neben Rabatten und spielbaren Demos will die Veranstaltung vor allem herausragende VR-Spiele würdigen. Die „VR Forever Awards 2025“ wurden in sechs Kategorien vergeben – unter anderem für das Spiel des Jahres, das beste soziale Erlebnis und das meist erwartete Spiel.
Spiel des Jahres wird ein Knet-Abenteuer
Als bestes VR-Spiel des Jahres zeichnete die Jury „The Midnight Walk“ aus – ein düsteres Stop-Motion-Abenteuer mit Knet-Animationen, Rätseln und surrealen Landschaften. Den Titel „meist erwartetes Spiel“ sicherte sich das VR-Abenteuer „Reach“, das auf physikbasierte Action mit vollständiger Körperdarstellung und cineastischer Inszenierung setzt. Entwickelt wird Reach von nDreams. Die Veröffentlichung ist für den 16. Oktober 2025 geplant.
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The Midnight Walk – Release Trailer
„Walkabout Mini Golf VR“ erhielt die Auszeichnung für das beste soziale Erlebnis. Der beliebte VR-Hit überzeugt durch realistische Physik, stimmungsvolle Fantasiekurse und eine lebendige Community. Für Einzelspieler wurde der Klassiker „Moss: Book II“ prämiert – ein Plattform-Abenteuer in Diorama-Perspektive, in dem Spieler der Maus Quill auf eine märchenhaft erzählte Reise folgen. Als „All Time Classic“ wurde das erst kürzlich für Apple Vision Pro veröffentlichte „Job Simulator“ geehrt – ein humorvolles VR-Sandbox-Spiel, in dem Spieler in einem Roboter-Museum menschliche Berufe wie Koch oder Automechaniker simulieren.
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The Under Presents Trailer
Mit „The Under Presents“ wurde zudem ein experimentelles VR-Theater für seine Originalität als „Hidden Gem“ ausgezeichnet. Spieler bewegen sich in einer surrealen Bühnenwelt, treffen live agierende Schauspieler und erleben nonlineare Geschichten ohne feste Ziele.
Unsere Empfehlung: Vier Demos zum Ausprobieren
Begleitend zu den Auszeichnungen bietet das Festival über 130 VR-Spiele, viele davon mit spielbarer Demo. Darunter „Wanderer: The Fragments of Fate“ – ein grafisch opulentes Zeitreise-Abenteuer mit Eye-Tracking, realistischem Körper-Avatar und interaktiven Rätseln in historischen Epochen. Ebenfalls anspielbar: das düstere Knetanimations-Abenteuer und als Spiel des Jahres ausgezeichnete „The Midnight Walk“, das adrenalingetränkte Sci-Fi-Musik-Actionspiel „Thrasher“ sowie das gemütliche Modellbau-Puzzle „Puzzling Places“ vom Berliner Studio Realities.io.
(joe)
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