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Österreichs Höchstgericht: Personalisierte Werbung Meta Platforms’ unzulässig
Meta Platforms hat sein Geschäftsmodell im Europäischen Wirtschaftsraum illegal betrieben: Es hat zu viele Daten gesammelt, Werbung unzulässig personalisiert und zu wenig Auskunft gegeben. Das hat der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) nach elf Jahren Verfahrensdauer entschieden (Az. 6 Ob 189/24y). Facebook durfte Werbung nicht auf den Kläger zuschneiden und darf auf Drittseiten keine Daten über ihn ernten. Und entgegen Metas bisheriger Praxis beschränkt sich sein Anspruch auf Auskunft nicht bloß auf eine Kopie aller persönlichen Daten, sondern umfasst auch die Offenlegung der Zwecke der Verarbeitung sowie die Quellen und Empfänger der Daten.
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Grundsätzlich hat Meta ein Monat Zeit, Auskunftsbegehren zu beantworten. Im konkreten Fall ist diese Frist schon vor Jahren abgelaufen, daher gewährt der OGH nur Zeit bis Jahresende. Angestrengt hat das Verfahren der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems im Jahr 2014. Seither war der Prozess zweimal beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) und nun das dritte Mal beim OGH.
Jetzt ist Schluss – aber nur mit diesem Prozess. Zahlreiche Klagen dürften folgen, und womöglich wird sich auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) an Auslegungen des OGH orientieren.
„Meta (muss) Herrn Schrems beispiellosen Zugang zu den über ihn gesammelten Daten gewähren”, sagt die Anwältin des Klägers, Katharina Raabe-Stuppnig. „Dies geht weit über das Download-Tool oder die Informationen auf der Webseite hinaus. Seit mehr als einem Jahrzehnt weigert sich Meta, vollständige Transparenz über die Verarbeitung von europäischen Daten zu gewähren. Das Urteil ist in der gesamten EU unmittelbar vollstreckbar.“
Personalisierte Werbung kein Dienst am User
„Für die Erbringung der Dienste des sozialen Online-Netzwerks ist … die Personalisierung von Werbung unter Verwendung der personenbezogenen Daten des Nutzers … nicht erforderlich”, stellt der OGH fest. „Auch die Aggregation und Analyse personenbezogener Daten zu Werbezwecken ist kein Bestandteil der für den Kläger bestimmten Vertragsleistung.” Das sei vielmehr eine Leistung für Werbekunden, nicht für die Nutzer. Damit fällt die von Meta behauptete Rechtsgrundlage für den persönlichen Zuschnitt der Reklame weg.
Allerdings bietet Meta Nutzern seit 2023 die Möglichkeit, sich durch Zahlung von Gebühren den Werbezuschnitt zu verbitten. Was diese Konstellation juristisch bedeutet, lässt der OGH ausdrücklich offen. Sein Erkenntnis bezieht sich ausschließlich auf die Situation 2020.
Unterdessen ist die Situation noch komplexer geworden. Die EU-Kommission hat mit Meta jüngst einen Pakt geschlossen, wonach Meta bald weniger Daten für personalisierte Reklame auf Facebook und Instagram auswerten wird, es für die umfassende Unterlassung der aber Gebühren verlangen darf. Das hilft aber, soweit ersichtlich, nur gegen den Werbezuschnitt, nicht gegen die Sammlung personenbezogener Daten an sich. Sobald der Nutzer den EWR verlässt, oder sich die Rechtslage ändert, könnte Meta die bereits gesammelten Daten wieder voll auswerten.
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Datenernte auf Drittseiten unzulässig
Meta sammelt nicht nur über eigene Dienste, sondern auch auf zahllosen Webseiten und Apps Dritter Daten über deren User, durch Cookies sowie die berüchtigten „Meta Business Tools”. Diesbezüglich stellt der OGH fest, dass Meta „hinsichtlich des Erhebens, der Übermittlung und der weiteren Verarbeitung jener personenbezogenen Daten des Klägers, die sie mittels ihrer sozialen Plugins und ähnlicher Technologien im Zuge von Besuchen oder Aktivitäten des Klägers auf Webseiten dritter
Anbieter erlangt” Verantwortliche” im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist. Metas Argument, dafür seien allein die Betreiber der jeweiligen Apps und Webseiten zuständig, greift nicht.
Metas Plugins sind beispielsweise auch in Webseiten politischer Parteien, medizinische Seiten oder Seiten für Homosexuelle eingebunden. Damit erfassen sie sensible Daten, die von der DSGVO besonders geschützt werden. Ob Meta solche Daten absichtlich oder unabsichtlich sammelt, spiele laut OGH keine Rolle. Meta habe diese Datensammlung über Webseiten und Apps Dritter zu unterlassen. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Daten für Werbung oder andere Zwecke ausgewertet wird.
Der OGH stützt sich dabei auch auf den EuGH. Dieser hat im Verfahren mit dem deutschen Bundeskartellamt (Az. C-252/21) eine Aufspaltung des Gesamtvorgangs in einzelne Verarbeitungsvorgänge und unterschiedliche Datenkategorien ausdrücklich abgelehnt.
„Der OGH bestätigt, dass die Meta Business Tools generell rechtswidrig sind”, verdeutlicht der deutsche Anwalt Max Baumeister. „Es sind Spionagewerkzeuge, die unser aller Privatleben ausspionieren.” Baumeister führt, unabhängig von Schrems‘ elf Jahre alter Klage, einen juristischen Großangriff auf Metas Geschäftsmodell in Deutschland und Österreich. Der Anwalt geht „davon aus, dass der BGH das Ende 2026 oder Anfang 2027 bestätigen wird”, sagte er Donnerstagabend zu heise online.
Nur 500 Euro für Max Schrems
In einem früheren Stadium des Verfahrens hat der OGH Max Schrems bereits 500 Euro Schadenersatz zugesprochen, weil Meta die Auskunftspflicht verletzt hat. Für die illegale Datensammlung und die unzulässige Datenauswertung für personalisierte Werbung gibt es schon deswegen keinen weiteren Schadenersatz, weil Schrems insgesamt nicht mehr als 500 Euro beantragt hat – wohl um den Streitwert und damit Prozesskosten nicht ausufern zu lassen.
„Wir gehen davon aus, dass hier noch wesentlich mehr drin steckt”, meint Baumeister, „Das gilt für Österreich; für Deutschland aufgrund strengerer Gesetze bei schwerwiegenden Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht sowieso.” Die deutschen Landgerichte sind bezüglich Metas Datenpraxis geteilter Meinung.
Der lange Weg zum BGH
Weil Privatpersonen in Deutschland keine vollstreckbaren Sammelklagen erheben können, hat Baumeister in den letzten zwei Jahren rund 8.000 Klagen wegen der Datenernte mittels Meta Business Tools eingereicht. Mehr als 2.000 Verfahren sind bislang in erster Instanz entschieden, kein einziges rechtskräftig.
Aufsehen erregte Mitte des Jahres ein Urteil des Landgerichts Leipzig, das einem Meta-Betroffenen 5.000 Euro zusprach (Az. 05 O 2351/23, nicht rechtskräftig). Zunächst urteilten die deutschen Gerichte überwiegend für Meta, doch nach und nach gewinnen die Datenschutzargumente Boden bei deutschen Richtern. Die juristischen Begründungen sind nicht immer gleich, die zugesprochenen Schadenersatzbeträge variieren um den Faktor 100: Die Bandbreite reicht von 100 Euro bis 10.000 Euro.
Der BGH wird entscheiden müssen. Im Zusammenarbeit mit dem österreichischen Verbraucherschutzverein (VSV) sammelt Baumeister nun Teilnehmer aus beiden Ländern, die kostenlos an einer Verbandsklage teilnehmen möchten.
(ds)
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Großangelegter Online-Betrug: Erneut vier Personen in China hingerichtet
In China sind erneut vier Menschen hingerichtet worden, die für verschiedene Verbrechen und Online-Betrug in Verbindung mit Scam-Zentren in Myanmar verurteilt worden waren. Das hat die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua publik gemacht und erklärt, dass die Todesstrafen diesmal in der Metropole Shenzhen vollstreckt wurden. Laut Associated Press waren im November ursprünglich fünf Mitglieder einer kriminellen Bande zum Tode verurteilt worden. Eine Person sei danach aber krankheitsbedingt verstorben. Erst vorige Woche waren in Wenzhou elf Personen für ähnliche Vergehen hingerichtet worden. Die Strafen sind Teil eines entschiedeneren Vorgehens Pekings gegen Scam und die dafür verantwortlichen kriminellen Organisationen.
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Harte Bestrafung stößt auf Zustimmung
Die Verbrechen der jetzt hingerichteten Personen „waren außergewöhnlich abscheulich, mit besonders schwerwiegenden Umständen und Konsequenzen, die eine enorme Gefahr für die Gesellschaft darstellten“, zitiert AP aus dem Urteil. Konkret wurden sie schuldig befunden, den Betrug in großen Arealen im Norden Myanmars organisiert zu haben. Dort sind demnach sechs chinesische Staatsbürger gestorben, weitere wurden verletzt, ergänzt die dpa. Auch Spielkasinos haben die Verurteilten betrieben und einer wurde noch für die Produktion und den Handel von elf Tonnen Methamphetamin verurteilt. Insgesamt sollen die Verurteilten umgerechnet 3,5 Milliarden Euro erbeutet haben. Die Todesstrafe wurde mit der Schwere der Vergehen begründet, eine Berufung dagegen war gescheitert.
Die kriminellen Organisationen, gegen die China jetzt mit großer Härte vorgeht, haben in Myanmar großangelegte Betrugsoperationen etabliert, in denen Hunderttausende Menschen gezwungen werden, Personen in aller Welt über das Internet zu kontaktieren und ihnen mit unterschiedlichen Maschen Geld abzunehmen. Das geschieht in riesigen Anlagen, in denen die Menschen festgehalten und teils misshandelt werden. Begünstigt wird das durch den seit Jahren geführten Bürgerkrieg. Peking hat aber zuletzt Milizen unterstützt, die gegen die Scam-Zentren vorgehen. In Chinas sozialen Netzen wurden die Hinrichtungen jetzt begrüßt, berichtet die dpa. Die Betrugs- und Entführungsfälle hatten dort große Aufmerksamkeit erregt.
(mho)
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Russische Drohnen mit Starlink-Antennen: Gegenwehr laut Musk schon erfolgreich
Schon wenige Tage nachdem die Ukraine mit SpaceX-Chef Elon Musk Kontakt aufgenommen hat, weil russische Drohnen über Starlink ferngesteuert wurden, zeigen erste Gegenmaßnahmen Wirkung. Das hat Musk am Sonntag auf dem Kurznachrichtendienst X publik gemacht und umgehend eine bestätigende Antwort des ukrainischen Verteidigungsministers Mychajlo Fedorow erhalten. Später hat er dort ausgeführt, dass fortan nur noch autorisierte Starlink-Antennen in der Ukraine funktionieren sollen, Nutzer und Nutzerinnen müssten ihre deshalb „in den kommenden Tagen“ authentifizieren. Die restlichen Antennen sollen abgeschaltet werden, womit auch das russische Militär keine mehr einsetzen können dürfte.
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Der Austausch auf X
Hintergrund der raschen Gegenwehr sind Berichte über russische Drohnen, an denen Starlink-Antennen gefunden wurden, die vorige Woche die Runde gemacht haben. Danach hat die ukrainische Regierung Kontakt zu SpaceX aufgenommen und Lösungsvorschläge gemacht. Welche genau, war aber nicht publik gemacht worden. Unklar ist deshalb, was außer der Beschränkung auf autorisierte Starlink-Antennen noch umgesetzt wurde. Musk hatte Kritik anfangs brüsk zurückgewiesen und auch erklärt, dass die angebliche Nutzung durch Russland gegen die Nutzungsbedingungen von Starlink verstoßen würde. Dazu passt, dass er jetzt davon spricht, dass die unautorisierte Nutzung nun verhindert würde. Kyjiw bittet er, sich zu melden, wenn noch mehr getan werden könnte.
Musk als „wahrer Freund der Menschen in der Ukraine“
Fedorow hat dann noch versichert, dass die ersten Schritte „richtige Resultate“ bringen würden. Man arbeite eng mit SpaceX an „wichtigen weiteren Schritten“. Dem US-Milliardär dankt er für die Unterstützung und nennt ihn einen „echten Helden der Freiheit und wahren Freund der ukrainischen Menschen“. Die leiden aktuell besonders, in der bitterkalten Millionenmetropole Kyjiw sind seit Tagen tausende Wohnblöcke ohne Heizung. Russland hat aber zugesichert, vorübergehend keine Angriffe auf Energieanlagen durchzuführen. Die haben sich laut Präsident Wolodymyr Selenskyj stattdessen auf andere Infrastruktur verlagert.
Als Russland jetzt damit begonnen hat, für die Angriffe Starlink einzusetzen, wurde damit eine für die Ukraine besonders wichtige Technik zweckentfremdet. Das Satelliteninternet hat längst einen großen Teil der Kommunikationsinfrastruktur ersetzt, die durch die Kämpfe zerstört wurde. Nicht nur die Truppen des Landes sind auf das Funktionieren der Technik angewiesen, sondern auch Krankenhäuser, Schulen und andere Einrichtungen kommunizieren darüber. Insgesamt hat die Ukraine Zehntausende der nötigen Antennen erhalten, der Großteil wurde von Polen gestellt. Zwischenzeitlich hatte Elon Musk Zweifel an seiner Zuverlässigkeit gestreut, aber das ist längst überwunden.
(mho)
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Windows 11 erreicht eine Milliarde Nutzer 150 Tage eher als Windows 10
Microsoft hat nach eigenen Angaben die Nutzerzahl von einer Milliarde bei Windows 11 übertroffen. Das aktuelle Betriebssystem konnte diese Marke innerhalb von 1576 Tagen nach der Einführung erreichen. Damit hat Windows 11 die Milliardenmarke genau 150 Tage schneller geknackt als der Vorgänger, denn Windows 10 hat für eine Milliarde 1706 Tage benötigt. Allerdings ist bislang unklar, ob es sich bei der Milliarde um täglich aktive Anwender handelt, welchen Anteil neue Geräte ausmachen und wie viele das Update von Windows 10 durchgeführt haben.
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Diese Angaben blieb Microsoft-Chef Satya Nadella schuldig, als er die Milliardenmarke während des Gesprächs mit Analysten anlässlich der jüngsten Quartalszahlen erwähnte. Zuletzt hat Microsoft die Erwartungen übertroffen, die Börse den schwächeren Cloud-Ausblick aber bestraft. „Windows hat einen großen Meilenstein erreicht: 1 Milliarde Windows 11-Nutzer“, sagte Nadella. „Ein Anstieg von über 45 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.“
Windows 10 langsamer zur Milliarde
Windows 11 hat die Nutzerzahlen im Dezember wohl noch einmal steigern können. Denn während der Hausmesse Microsoft Ignite Mitte November 2025 hatte Windows-Chef Pavan Davuluri noch erklärt, dass „sich fast eine Milliarde Menschen auf Windows 11 verlassen“. Seitdem wurde diese Marke offenbar erreicht. Das Vorgängerbetriebssystem hat die Milliardenmarke vor fast genau sechs Jahren genommen. Mitte März 2020 verkündete Microsoft, dass Windows 10 auf einer Milliarde Geräten läuft.
Eigentlich wollte Microsoft dies schon zwei Jahre zuvor erreichen. Doch schon Mitte 2016 musste der Konzern zugeben, dass 1 Milliarde Windows-10-Installationen bis 2018 nicht zu schaffen sind. Microsoft begründete dies mit dem Fokus auf das Smartphone-Hardware-Geschäft. Das war jedoch kurzlebig, denn rund ein Jahr später, im Herbst 2017, schob Microsoft Windows Mobile auf das Abstellgleis.
Schleppende Windows-11-Migration
Dort ist jetzt auch Windows 10 zu finden, schließlich hat Microsoft den Support für dieses Betriebssystem inzwischen eingestellt, sodass Nutzer keine Updates mehr erhalten. Da dies auch Sicherheitsaktualisierungen betrifft, bleiben eventuelle Sicherheitslücken offen. Diese könnten von Cyberkriminellen ausgenutzt werden, um ihre Rechte in Systemen auszuweiten, sich einzunisten oder sich in Netzwerken fortzubewegen, für Spionage oder etwa für Ransomware-Angriffe. Für solche Systeme bietet Microsoft Supportverlängerungen für Windows 10 an, auch für Privatanwender.
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Trotzdem konnte Microsoft Windows 11 bislang nicht durchsetzen, denn die Nutzerzahlen von Windows 10 sind sogar wieder gestiegen, wie aus Statistiken im letzten Herbst hervorging. Auch für Dezember 2025 melden die Marktforscher von Statcounter angestiegene Nutzerzahlen von Windows 10, während sie bei Windows 11 zurückgegangen sind. Im Januar drehte sich die Entwicklung aber wieder, sodass Windows 11 auf nun 62 Prozent Marktanteil aller Windows-Systeme kommt, während Windows 10 auf 36 Prozent sinkt.
(fds)
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