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Datenschutz & Sicherheit

Offener Brief: Dobrindt soll Verschlüsselung schützen


Ein großes Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Amnesty International, der Chaos Computer Club und organisierte Fußballfans vom Dachverband der Fanhilfen, hat dem neuen Innenminister Alexander Dobrindt, CSU, einen Brief geschickt und ihn dazu ermahnt, die bisherige Position Deutschlands zur Chatkontrolle in der EU zu halten. Die Chatkontrolle ist der umstrittenste Teil einer EU-Verordnung, die sich gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen (CSAM) richten soll. Mit der Chatkontrolle ist das Durchsuchen von privaten Inhalten zum Beispiel in Messengern gemeint, bevor diese verschlüsselt werden.

Deutschland hat bislang die Überwachung verschlüsselter Kommunikation in dieser Verordnung abgelehnt und ist wichtiger Teil einer Sperrminorität im EU-Rat, der die Einführung der Chatkontrolle seit mehr als zwei Jahren verhindert. Aufgrund von Formulierungen im Koalitionsvertrag besteht derzeit die Befürchtung, dass Deutschland seine bislang grundrechtsfreundliche Position im Rat der EU ändert.

Im Offenen Brief an Dobrindt heißt es deswegen:

Nach unserem Kenntnisstand hat sich die Deutsche Bundesregierung stets konstruktiv in die Verhandlungen im Rat der EU eingebracht. Die von Deutschland bisher vorgetragene Position ist die Forderung effektiven Kinderschutz und gleichzeitig das Recht auf sichere Verschlüsselung sicherzustellen. Wir appellieren an Sie, Herr Innenminister Dobrindt, an dieser klaren Position und damit an der Ablehnung der Chatkontrolle festzuhalten.

„Für alle sicher oder für alle gebrochen“

Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs weist gegenüber netzpolitik.org darauf hin, dass Verschlüsselung entweder für alle sicher sei oder für alle gebrochen. „Sollte die Bundesregierung ihre Position gegen die Chatkontrolle aufgeben, würde sie offenbaren, wie wenig sie bereit ist, Technologien zu schützen, die für die Informationssicherheit aller Bürgerinnen sorgen“, so Eickstädt weiter.

Konstantin Macher, Vorstand der Digitalen Gesellschaft, verweist auf die aktuelle sicherheitspolitische Lage. Man könne sich deswegen nicht leisten, die IT-Sicherheit durch das Schaffen neuer Schwachstellen zu torpedieren. „Die neue Bundesregierung kann durch ein eindeutiges Bekenntnis zu Verschlüsselung die Gesellschaft schützen und die Diskussionen zur Chatkontrolle endlich beenden“, so Macher weiter.

Überwachungsbefürworter bringen sich offenbar in Stellung

Nach Informationen von netzpolitik.org haben auch die Befürworter der Massenüberwachung aus dem Umfeld von ECLAG vor, einen Brief an Dobrindt zu schreiben oder haben diesen schon geschrieben und übergeben. Dieser Brief soll allerdings nicht öffentlich werden. Hinter ECLAG verbirgt sich ein gut finanziertes Netzwerk von Überwachungsbefürwortern, die durch rege Lobbytätigkeiten bei der letzten EU-Innen-Kommissarin Ylva Johansson aufgefallen sind und auch Gehör fanden.

Das Bündnis gegen Chatkontrolle fordert – statt der verdachtslosen Massenüberwachung aller – einen anderen Ansatz. So sagt Svea Windwehr von D64: „Anstatt aktionistischer Vorschläge, die ihre Sicherheit und Privatsphäre bedrohen, haben Kinder echte Lösungen im Kampf gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen verdient.“ Die Chatkontrolle gehöre nicht zu diesen und müsse ein für alle mal abgelehnt werden.


Dokument: Offener Brief des Bündnisses „Chatkontrolle Stoppen“ an Alexander Dobrindt
Datum: 16. Juni 2025
Original:
PDF und beim CCC

Appell zum Schutz von Verschlüsselung für die Gesellschaft

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dobrindt,

Verschlüsselung ist eine unverzichtbare Technologie für die Sicherheit Deutschlands und der EU. Als Voraussetzung für sichere und vertrauliche Kommunikation im digitalen Zeitalter ist Verschlüsselung das Fundament, auf dem sowohl die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen als auch die Resilienz von demokratischen Institutionen aufgebaut sind. Als zivilgesellschaftliche Initiative appellieren wir darum an Sie, sich für den Schutz von Verschlüsselung einzusetzen.

Die Europäische Kommission hat am 11. Mai 2022 den Entwurf einer „Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ (CSA-Verordnung) vorgelegt. Es ist unbestritten, dass Kindern vor sexualisierter Gewalt geschützt werden müssen, und dass Staat und Gesellschaft hier entschieden agieren müssen. Eine Vielzahl an Gutachten und Stellungnahmen von Sachverständigen hat aber festgestellt, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen dieses Ziel nicht effektiv oder verhältnismäßig erreichen würden.

Stattdessen würden mit der sogenannten Chatkontrolle – welche der Kritik an dem Gesetzesvorschlag ihren Namen gegeben hat – die IT-Sicherheit und Privatsphäre aller Menschen in der EU anlasslos und massenhaft unterminiert. Ein solcher Eingriff in die Grundrechte aller Menschen, einschließlich Betroffener, wäre auch nach Ansicht des Deutschen Kinderschutzbundes für den effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt nicht zielführend.

Die Bestrebungen der Europäischen Kommission würden das Ende verschlüsselter und vertraulicher Kommunikation bedeuten. In einer Zeit der täglich zunehmenden Cyberangriffe würde dies nicht nur einen massiven Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger bedeuten, sondern auch immense Gefahren im Bereich der Cybersicherheit mit sich bringen.

Der Gesetzesvorschlag sieht das Scannen sämtlicher Nachrichteninhalte aller Bürgerinnen und Bürger vor. Mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme setzt die Chatkontrolle gleich zwei fundamentale Grundrechte außer Kraft. Nutzerinnen und Nutzer verlieren die Kontrolle darüber, welche Daten sie wie mit wem teilen. Sie verlieren das Grundvertrauen in ihre eigenen Geräte.

Des weiteren schießen die vorgesehenen Maßnahmen am Ziel vorbei. Kriminelle nutzen bereits heute alternative Kommunikationswege, die nicht von der Verordnung erfasst wären oder diese umgehen. Außerdem verschlüsseln sie ihre Daten zusätzlich, wodurch sie den geplanten Scans leicht entgehen können. Stattdessen würden unzählige Unschuldige betroffen. Selbst geringe Fehlerquoten der eingesetzten KI-Systeme würden zu massenhaften Falschmeldungen führen.


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In der Vergangenheit sind insbesondere Jugendliche selbst verdächtigt worden – auch wenn diese einvernehmlich miteinander kommuniziert haben. Eine repräsentative Umfrage hat gezeigt, dass zwei Drittel der Jugendlichen in der EU die Chatkontrolle ablehnen. Als Vertretung der Zivilgesellschaft sind wir zutiefst besorgt über die drohenden Konsequenzen für unsere Demokratie. Die Chatkontrolle wäre nicht vereinbar mit europäischen Grundrechten und dem Grundgesetz. Dies haben zahllose Gutachten bestätigt, einschließlich solche der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments und des Rates der EU. Eine allgemeine und anlasslose Überwachung der privaten Kommunikation ist mit dem Recht auf Privatsphäre und dem Schutz personenbezogener Daten unvereinbar.

Im Moment läuft das Gesetzgebungsverfahren zur CSA-Verordnung in den EU-Institutionen. Aufgrund der zahlreichen Bedenken an der Chatkontrolle hat das Europäische Parlament eine Position verabschiedet, welche sich gegen eine anlasslose Chatkontrolle wendet und stattdessen auf zielgerichtete Ermittlungsbefugnisse und auf dringend notwendige Maßnahmen zur Prävention solcher Taten und zur Unterstützung von betroffenen Kindern und Jugendlichen setzt. Im Rat der EU ist auch nach mehreren Anläufen bislang keine Einigung erfolgt.

Nach unserem Kenntnisstand hat sich die Deutsche Bundesregierung stets konstruktiv in die Verhandlungen im Rat der EU eingebracht. Die von Deutschland bisher vorgetragene Position ist die Forderung effektiven Kinderschutz und gleichzeitig das Recht auf sichere Verschlüsselung sicherzustellen. Wir appellieren an Sie, Herr Innenminister Dobrindt, an dieser klaren Position und damit an der Ablehnung der Chatkontrolle festzuhalten.

Statt auf ineffektive und grundrechtswidrige Überwachungsmaßnahmen zu setzen, welche die Cybersicherheitslage in Deutschland massiv verschlechtern würden, sollten wir in den Ausbau der Ermittlungskapazitäten und in die Stärkung von Institutionen investieren, die sich aktiv für den Schutz von Kindern einsetzen.

Mit diesem Brief möchten wir Sie zum direkten Austausch zu dem Thema einladen und anbieten, auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit unserer Expertise zur Verfügung zu stehen.

Für das Bündnis Chatkontrolle STOPPEN!

Mitzeichnende Organisationen:

  • Amnesty International Deutschland
  • Chaos Computer Club
  • CILIP / Bürgerrechte und Polizei
  • D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt
  • Dachverband der Fanhilfen
  • Datenpunks
  • Datenpunks Bremen
  • Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
  • Deutscher Fachjournalistenverband (DFJV)
  • Digitale Freiheit
  • Digitale Gesellschaft e.V.
  • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF e.V)
  • Frauen Computer Zentrum Berlin e.V. (FCZB)
  • Gesellschaft für Informatik (GI)
  • Giordano-Bruno-Stiftung (gbs)
  • Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e.V.
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie
  • LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik
  • Kleindatenverein
  • MOGIS e.V. – eine Stimme für Betroffene
  • SUPERRR Lab
  • Whistleblower-Netzwerk



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VS Code 1.101 erhöht die Sicherheit von MCP und verbesset die Versionskontrolle


Mit dem Update 1.101 („Mai“) von Visual Studio Code (VS Code) beherrscht der Editor das komplette Model Context Protocol (MCP) mit allen Spezifikationen: Die Autorisierung erhöht die Sicherheit bei der Nutzung von MCP-Quellen und Sampling ermöglicht die Kommunikation mit dem LLM.

Erst im März gab es ein Update des MCP-Protokolls, das eine Autorisierung zwischen Client und Server eingeführt hat, wobei ein externes Identitätsmanagement wie OAuth zum Einsatz kommt. Das nimmt die Verantwortung von Entwicklerinnen und Entwicklern, für MCP-Quellen eigene und sichere Autorisierungsmechanismen einzubauen. Und sie können die Entwicklung des Servers unabhängig vom Usermanagement vorantreiben. Als Beispiel nennt der Blogeintrag den GitHub-MCP-Server, der sich in VS Code mit den dort meist eh vorhandenen GitHub-Credentials nutzen lässt. Anwenderinnen und Anwender müssen den Zugriff nur einmal gestatten, wie folgendes Bild zeigt.


Autorisierung in VS Code

Autorisierung in VS Code

Für den GitHub-MCP-Server stehen in VS Code die GitHub-Credentials zur Verfügung.

(Bild: Microsoft)

Weitere neue MCP-Fähigkeiten in VS Code sind Sampling, Prompts und Ressourcen. Beim Sampling kann ein MCP-Server auf das LLM direkt zugreifen und dabei den API-Key des Editors (als Client) verwenden. Der Server benötigt keinen eigenen Key für das LLM. Prompts sind Prompt-Vorlagen für das LLM, die der Server dynamisch generiert und die die Anwender im Sinne des aktuellen Kontexts an das LLM weiterreichen können. Ressourcen dienen als weitere Quellen, beispielweise Screenshots oder Log-Dateien.

Entwicklerinnen und Entwickler können MCP-Server jetzt debuggen, was derzeit nur mit Python oder Node.js funktioniert. Außerdem haben sie die Möglichkeit, mehrere Server in einer Extension zu veröffentlichen.

Über eine neue Ansicht verfügt die Versionskontrolle: In der Liste der vorangegangenen Commits lassen sich nun die geänderten Dateien ausklappen und gezielt im Editor rechts anzeigen. VS Code zeigt dabei die Änderungen wie in der Diff-Ansicht farbig hervorgehoben. Das hilft beim visuellen Suchen. Ältere Commits lassen sich jetzt für Copilot-Chats verwenden, um sich beispielsweise Änderungen erklären zu lassen.


Neue Git-Ansicht

Neue Git-Ansicht

In älteren Commits lassen sich nun die geänderten Ressourcen ausklappen.

(Bild: Screenshot Microsoft)

Für den KI-Chat gibt es unabhängig von der Versionskontrolle als neue Funktion die Tools Sets, in denen Anwenderinnen und Anwender mehrere Tools bündeln, die der Copilot in einer gemeinsamen Aufgabe schrittweise verarbeitet.


(who)



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Windows: Entsperren mit Gesichtserkennung nicht mehr im Dunklen


Wer auf die Gesichtserkennung zur Geräteentsperrung setzt, ist in den vergangenen Wochen vermutlich darüber gestolpert, dass das in dunklen Umgebungen nicht mehr klappt. Ursache ist ein Sicherheitsupdate vom April-Patchday, wie nun einige Medienberichte andeuten.

Microsoft benennt das jedoch nicht explizit, die Hinweise lassen sich lediglich durch Interpretation zum Fakt verbinden. Den Windows-Update-Notizen aus dem April lässt sich eine Änderung an Windows Hello entnehmen: „Nach der Installation dieses oder eines späteren Windows Updates benötigt die Windows-Hello-Gesichtserkennung für verbesserte Sicherheit Farbkameras, um ein sichtbares Gesicht für das Einloggen zu erkennen“, schrieb Microsoft dort.


Windows-Hello-Änderung zum April-Patchday

Windows-Hello-Änderung zum April-Patchday

Zum April-Patchday hat Microsoft Änderungen an der Windows-Hello-Gesíchtserkennung angekündigt.

(Bild: Screenshot / dmk)

Dafür verweist das Unternehmen auf eine Schwachstelle, die mit den Updates zum April-Patchday geschlossen wurde. Die Fehlerbeschreibung lautet etwas ungelenk: „Ein automatischer Erkennungsmechanismus mit unzureichender Erkennung oder Verarbeitung von Störungen durch bösartige Eingaben in Windows Hello ermöglicht es unbefugten Angreifern, lokal Spoofing zu betreiben“ (CVE-2025-26644 / EUVD-2025-10237, CVSS 5.1, Risiko „mittel„). Wie genau sich Angreifer so unbefugt als jemand anderes ausgeben können, erörtert Microsoft nicht. Betroffen sind alle Windows-Varianten von Windows 10 bis Windows Server 2025 laut Microsofts Auflistung.

Schon Kindern ist der Spruch „Nachts sind alle Katzen grau“ geläufig, der eigentlich Unzulänglichkeiten des menschlichen Sehapparats beschreibt – lediglich die Stäbchen in der Retina sind empfindlich genug, um auch bei wenig Licht etwas zu sehen, und die reagieren auf Helligkeit, nicht auf Farben. Derselbe Effekt trifft auch für Kameras zu, bei zu wenig Licht liefern auch die nur noch Graustufen zurück. Das genügt der neuen Anforderung der Windows-Hello-Gesichtserkennung nach einem Farbbild natürlich nicht.

Seit April beobachten daher viele, die die Gesichtserkennung für die Anmeldung am Rechner nutzen, dass das bei zu großer Dunkelheit nicht mehr funktioniert. Sich mit der Handy-Taschenlampe ins Gesicht zu leuchten, hilft dem ab, oder eben auf die PIN-Eingabe oder einen Fingerabdrucksensor zu setzen. Immerhin ist nun die Ursache dafür klar, es liegt nicht an etwa degradierter Rechner-Hardware, sondern ist von Microsoft so beabsichtigt. Als Gegenmaßnahme wird im Netz etwa beschrieben, dass das Deaktivieren der Gerätekamera im Gerätemanager auch die Erkennung bei Dunkelheit wieder ermöglicht. Die Kamera ist dann jedoch für Apps wie Teams nicht verfügbar, und es ist unklar, wie lange Microsoft dieses Schlupfloch noch offen lässt.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Auf WhatsApp läuft künftig personalisierte Werbung


Auf WhatsApp wird künftig Werbung zu sehen sein. Sie läuft in der Status-Anzeige. Dort können Nutzer*innen Bilder, Videos oder animierte Grafiken teilen, die Inhalte verschwinden nach 24 Stunden wieder.

Die Anzeigen werden personalisiert ausgespielt, je nachdem, wo sich die Person aufhält, die sie auf ihrem Telefon zu sehen bekommt. Außerdem verarbeitet Meta, welchen Kanälen die Nutzer*innen folgen oder mit welchen Anzeigen sie interagieren, um Werbeinhalte weiter zu personalisieren. Wenn jemand sein WhatsApp-Konto in Metas Accountübersicht eingebunden hat, werden auch Informationen von anderen Metaprodukten wie Instagram oder Facebook genutzt.

Max Schrems, Vorsitzender der NGO noyb, sagt: „Meta macht hier genau das Gegenteil von dem, was das EU-Recht vorschreibt. Die Daten mehrerer Plattformen werden verbunden und Nutzer:innen werden ohne echte Wahl für Werbung getrackt. Ohne eine freiwillige Einwilligung ist die Verknüpfung der Daten und personalisierte Werbung ganz klar illegal.“

Datenschutz kostet 9,99 Euro im Monat

Bei Metas Plattformen Instagram und Facebook gibt es die Möglichkeit, personalisierte Werbung abzuschalten. Der so gewonnene Datenschutz kostet aktuell 9,99 Euro im Monat. Schrems kritisiert, dass auch hier Nutzer*innen keine echte Wahl hätten und die Einwilligung – angesichts der alternativen „Strafzahlung“ von rund 120 Euro im Jahr – keineswegs freiwillig zu nennen sei. Er befürchtet, dass das Geschäftsmodell nun auch auf WhatsApp ausgeweitet wird.

Erst vor kurzem hatte Meta beschlossen, die Informationen aller Nutzer*innen, die nicht explizit widersprechen, für das Training ihrer KI zu nutzen. Die Entscheidung hatte für massive Kritik seitens datenschutzinteressierter Menschen gesorgt. Zuvor hatte die Einführung der Meta-KI in WhatsApp den Datenschutz der App EU-weit deutlich verschlechtert. Denn die KI kann auch Chatinhalte mitlesen.

Datensauger WhatsApp

Datenschutz wird bei WhatsApp sowieso nicht sonderlich groß geschrieben. Der Messenger ermöglicht zwar Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation, aber speichert aussagekräftige Metadaten. Darunter etwa, wer wann mit wem kommuniziert, oder wann und wie lange mit welcher IP-Adresse der Dienst genutzt wird

Auch Profilbilder, E-Mailadressen und die Kontaktliste speichert Meta und gibt die Daten auf Anfrage auch an Strafverfolgungsbehörden weiter. Selbst Kontaktdaten von Personen, die kein WhatsApp haben, können bei WhatsApp landen.

Max Schrems sieht in Metas jüngstem Schritt vor allem einen Anreiz, von WhatsApp zum freien Messenger Signal umzuziehen. „Signal funktioniert genauso gut, ist aber gemeinnützig und spendenfinanziert“, sagt er. noyb gehe davon aus, dass die Werbung auf WhatsApp zum nächsten großen Exodus zu Signal führt.



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