Datenschutz & Sicherheit
Ohne Pflicht zum Scheitern verurteilt
In einer an Datenschutznachrichten nicht gerade armen Woche wäre die Meldung fast untergegangen: Deutschland hat seinen ersten offiziellen Einwilligungs-Manager! Das teilte die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider am Dienstag mit. Ihre Behörde hat den Dienst zertifiziert.
Mit Consenter sollen Menschen einfach und übersichtlich darüber entscheiden können, wem sie im Internet eine Erlaubnis zur Nutzung ihrer Daten erteilen und wem nicht. Das gilt insbesondere für Cookies, die auf Computern und Telefonen gespeichert werden und dafür verwendet werden können, das Online-Verhalten von Menschen zu verfolgen.
Menschen wollen selber bestimmen
Cookies bleiben ein leidiges, aber wichtiges Thema. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt: 83 Prozent der Menschen in Deutschland wollen selbst festlegen können, ob und wofür ihre Daten im Internet verwendet werden. Doch nur 43 Prozent der Internetnutzer:innen wissen überhaupt, was genau Cookies sind und wofür sie eingesetzt werden.
Dabei kann es weitreichende Folgen haben, ob wir zustimmen oder nicht. Firmen sehen die Einwilligung oft als Freifahrtschein für sie und ihre 845 Partner, die behaupten, den Datenschutz sehr ernst zu nehmen, aber uns komplett durchleuchten wollen. Wir können aufgrund unseres Online-Verhaltens in eine von hunderttausenden Kategorien gesteckt werden, zum Beispiel in „Moms who shop like crazy“, „Spielsüchtig“ oder „LGBTQ“. Unsere Standortdaten können bei Datenhändlern landen und Fremden unsere Bewegungsmuster offenbaren. Der Umgang mit unseren Daten ist vollkommen außer Kontrolle geraten.
Gegen Kontrollverlust und Einwilligungsmüdigkeit
Einwilligungsmanager sollen nicht nur diesem Kontrollverlust ein Ende bereiten, sondern auch der sogenannten Einwilligungsmüdigkeit. Die hat sich im Laufe all der Jahre bei vielen einstellt, die tagein tagaus scheinbar sinnlose Cookie-Banner wegklicken mussten, die einerseits das Wegklicken mit manipulativen Design erschweren und andererseits nicht gut informieren, was mit den Daten passiert. Es nervt einfach: Ich möchte nicht jeden Tag auf jeder Webseite immer wieder aufs Neue klicken müssen, wenn doch klar ist, dass ich immer die für mich datenschutzfreundlichste Variante haben will. Wieviele Stunden meines Lebens habe ich mit sinnlosem Klicken verbracht?
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Hier könnten Einwilligungsmanager eigentlich helfen. Deutschland ist auf dem Feld Pionier, denn es ist das erste Land in der EU, das dem schon lange bestehenden Konzept einen rechtlichen Rahmen gegeben hat. Es gibt gesetzliche Anforderungen an die Consent-Manager und eine Prüfung durch die BfDI, an deren Ende eine offizielle Zertifizierung stehen kann. Geregelt wird das vom Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und von der Einwilligungsverwaltungsverordnung. Innovation made in Germany halt.
Spaß beiseite: Es ist natürlich richtig, dass die Dienste klaren Regeln folgen, schließlich sollen die Menschen ihnen vertrauen. So schreibt das TDDDG zum Beispiel vor, dass Einwilligungsmanager „kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Erteilung der Einwilligung und an den verwalteten Daten haben und unabhängig von Unternehmen sind, die ein solches Interesse haben können“.
Ausgerechnet vom guten Willen der Tracking-Industrie abhängig
Die Sache hat nur einen Haken, und zwar einen ziemlich großen, der das ganze Konzept zum Scheitern verurteilt: Die Einwilligungsverwaltungsverordnung regelt auch, dass die „Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung durch Anbieter von digitalen Diensten“ freiwillig erfolgen soll.
Mit anderen Worten: Nutzer:innen können so viel managen wie sie wollen – keine Website und keine Tracking-Firma muss die Einwilligungsdienste anerkennen.
Webseiten und Medien leben aber vom Cookie-Werbezirkus, sie setzen auf dieses invasive Erlösmodell auf Kosten unserer Privatsphäre. Hunderte Datenunternehmen profitieren von der Ausleuchtung der Internetnutzer:innen per Cookie und Tracking, sie existieren nur, weil es dieses Modell gibt. Und sie handeln völlig schamlos mit den Daten, wie unsere Recherchen immer wieder zeigen.
Ausgerechnet diesen Firmen wollen wir mit Freiwilligkeit beikommen? Das ist lächerlich: Es gibt keinen Grund dafür, warum sie sich freiwillig dem Regime eines Einwilligungsmanagers unterwerfen sollten, der letztlich ihr Geschäftsmodell angreifen würde. Ohne Verpflichtung bleibt das Modell ein Papiertiger.
Bundesregierung könnte es einfach ändern
Man kann darüber streiten, ob Einwilligungsmanager wirklich ein gutes Werkzeug sind. Ich habe das mit einem der Köpfe hinter Consenter, Maximilian von Grafenstein, neulich in unserem Podcast Off/On getan. Was man nicht tun kann: Einwilligungsmanager als Lösung für ein Problem darstellen und dann darauf hoffen, dass die Tracking-Industrie schon freiwillig den Willen der Nutzer:innen akzeptieren wird.
Wenn die Bundesregierung wollen würde, dass Einwilligungsmanager überhaupt eine Chance haben und nicht zu noch mehr Pseudo-Selbstbestimmung führen, dann müsste sie ihre Anerkennung schnellstmöglich verpflichtend machen. Sie kann das jederzeit und einfach zu tun, wenn sie wollte – denn die Verordnung muss nicht einmal vom Bundestag beschlossen werden.
Tut sie es nicht, verurteilt sie die Dienste zum Scheitern, bevor diese überhaupt ihre Arbeit aufnehmen können.
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitsupdates F5 BIG-IP: Angreifer können Datenverkehr lahmlegen
Setzen Angreifer erfolgreich an Sicherheitslücken in BIG-IP-Appliances wie Advanced WAF/ASM oder APM an, können sie Abstürze auslösen oder eigentlich geschützte Daten einsehen. Dagegen stehen abgesicherte Versionen zum Download bereit. Bislang gibt es keine Berichte zu Attacken.
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Abstürze und Datenlecks
Am gefährlichsten gilt eine Schwachstelle (CVE-2026-22548 „hoch“) in BIG-IP Advanced WAF/ASM. Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, sollen DoS-Attacken aus der Ferne ohne Authentifizierung möglich sein. Dabei stürzt der bd-Prozess ab, was zu einer Unterbrechung des Netzwerkverkehrs führt. Wie ein derartiger Angriff im Detail ablaufen könnte, führen die Entwickler derzeit nicht aus. Dagegen ist die Version 17.1.3 gerüstet.
Die verbleibenden Lücken sind größtenteils mit dem Bedrohungsgrad „niedrig“ eingestuft. Nach erfolgreichen Attacken können Angreifer etwa im Kontext von BIG-IP APM und APM Clients auf eigentlich abgeschottete sensible Daten zugreifen (CVE-2026-20730). Weitere Informationen zu den Schwachstellen und Sicherheitsupdates finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
TeamViewer: Lücke erlaubt Zugriffe ohne vorherige Bestätigung
In TeamViewer wurde eine Sicherheitslücke entdeckt, die angemeldeten Angreifern Zugriffe auf Ressourcen erlaubt, bevor diese Berechtigung lokal bestätigt wurde. Aktualisierte Software-Pakete stehen bereit, um die Schwachstelle zu beheben. IT-Verantwortliche, die TeamViewer einsetzen, sollten zügig updaten.
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TeamViewer warnt in einer Sicherheitsmitteilung vor der Schwachstelle. „Unzureichende Zugriffskontrollen in TeamViewer Full und Host Clients für Linux, macOS und Windows ermöglichen angemeldeten Nutzern, zusätzliche Zugriffskontrollen durch ‚Allow after confirmation‘ (nach Bestätigung erlauben) in einer Fernwartungssitzung zu umgehen. Bei erfolgreichem Missbrauch kann nicht autorisierter Zugriff vor lokaler Bestätigung erfolgen“, erklärt TeamViewer (CVE-2026-23572, CVSS 7.2, Risiko „hoch“).
Betroffen davon sind TeamViewer Full für Linux, macOS und Windows sowie TeamViewer Host für Linux, macOS und Windows vor der aktuellen Version 15.74.5. Das Update auf diese oder neuere Versionen schließt die Sicherheitslücke laut TeamViewer. Bislang sind laut TeamViewer Angriffe auf die Schwachstelle nicht bekannt.
Temporäre Gegenmaßnahme
Zudem gibt TeamViewer an, dass Admins sich behelfen können, indem sie die Option „Control this computer – Allow after Confirmation“ aktivieren. Diese finden sie in den Einstellungen unter „Erweiterte Optionen“ – „Erweiterte Optionen für Verbindungen zu diesem Computer“ oder mittels Richtlinie „Zugriffskontrolle (eingehende Verbindungen)“ setzen. Das weckt Zweifel, da schließlich die Sicherheitslücke darin besteht, dass angemeldete Angreifer diese Zugriffskontrolle umgehen können.
Mitte Dezember wurden Sicherheitslücken in der PC-Verwaltungssoftware TeamViewer DEX bekannt. Mehrere Sicherheitsprobleme betrafen die Software-as-a-Service-Version und On-Premises-Installationen gleichermaßen. Die Schwachstellen erlaubten das Ausführen von eingeschleusten Befehlen und von Schadcode sowie Zugriffe auf geschützte Informationen.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt
Fremde, die Frauen heimlich in der Sauna filmen und die Videos ins Netz stellen. Männer, die das Handy ihrer Freundin verwanzen, um sie jederzeit orten zu können. Organisierte Gruppen, die auf sozialen Medien unliebsame Personen mit Hassnachrichten überziehen. Digitale Gewalt hat viele Facetten. Auf besondere Weise trifft sie Frauen und andere marginalisierte Gruppen.
Das Bundesjustizministerium entwirft derzeit ein „digitales Gewaltschutzgesetz“, wie Ministerin Stefanie Hubig (SPD) in mehreren Interviews angekündigt hat. Erste bekannte Bestandteile des Gesetzes sind demnach „angemessene Strafen für Deepfakes“ sowie zeitweise Sperren für Accounts, „über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden“.
Bereits die vorige Regierung hatte sich an einem Gesetz zu dem Thema versucht. Für dessen Eckpunkte gab es breite Kritik. Nachdem die Ampel-Regierung zerbrochen war, kam nicht mehr heraus als ein unfertiger Entwurf.
In Deutschland befassen sich mehrere zivilgesellschaftliche Akteur*innen mit digitaler Gewalt. Ihre Perspektive basiert teils auf direkter Erfahrung mit Betroffenen. Zuletzt hatten wir vor knapp drei Jahren aufgeschrieben, welche klaffenden Lücken es bei digitaler Gewalt gibt.
Die aktuellen Pläne der Regierung für einen weiteren Anlauf haben wir zum Anlass genommen, die Frage zu erneuern: Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten? Hier fassen wir die Perspektiven von insgesamt acht Organisationen zusammen.
- Anlaufstellen stärken
- Polizei und Justiz sensibilisieren
- Vorschriften für Plattformen durchsetzen
- Strafrecht erweitern
- Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern
- Verdächtige einfacher ins Visier nehmen
- Adressen von Betroffenen besser schützen
- Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen
- Frauen nicht isoliert betrachten
- Internationale Regeln gut umsetzen
1. Anlaufstellen stärken
Bevor Polizei oder Justiz überhaupt relevant werden, können Betroffene zunächst bei Beratungsstellen Unterstützung finden. Davon gibt es nicht genug, wie Berater*innen regelmäßig beklagen. „Die Finanzierung für Beratungsstellen von Betroffenen muss langfristig und nachhaltig gewährleistet sein. Die Beratungsstellen brauchen qualifiziertes, gut geschultes Personal“, fasst es die Organisation das Nettz auf Anfrage von netzpolitik.org zusammen. Auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert „ausreichend finanzierte Unterstützungsstrukturen“.
Der Verein Frauenhauskoordinierung schlüsselt das näher auf: Einerseits brauche es mehr Personal, „weil digitale Gewalt neue Herausforderungen mit sich bringt: Es wird mehr Zeit benötigt, um zu den digitalen Dimensionen von Gewalt zu beraten, aber auch mehr Zeit, um sich das nötige Wissen anzueignen“. Weiter brauche es „Expert*innen zum Thema digitale Gewalt in jedem Frauenhaus“ und „regelmäßige Fortbildungen, damit Kenntnisse zu digitaler Gewalt im Beratungsteam aktuell sind“. Dafür brauche es trotz kommender Finanzierung durch den Bund weiter Geld von Ländern und Kommunen.
Fälle von etwa digitalem Stalking und heimlicher technischer Überwachung können viel IT-Expertise benötigen. Hierfür fordert die Initiative Ein Team gegen digitale Gewalt, Fachberatung in Einrichtungen zu verankern. „Die IT-Fachberatung könnte von einer fachkompetenten zivilgesellschaftlichen Organisation aufgebaut, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt und vom Bundesministerium des Innern gefördert werden“, heißt es in einem Forderungspapier von Ende 2024, das „ein Team“ und mehr als 60 weitere Organisationen und Projekte erarbeitet haben. Das Papier „ist nicht weniger aktuell als damals“, schreibt die Initiative heute.
2. Polizei und Justiz sensibilisieren
Wollen sich Betroffene digitaler Gewalt juristisch wehren, können sie sich nicht immer darauf verlassen, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft sie professionell behandeln. Es brauche „Schulungen für Polizei und Justiz, damit Betroffene ernst genommen werden und schnell Hilfe erhalten“, hält „Ein Team“ fest. Häufig könnten „Polizei und Gerichte mit entsprechenden Beweisen noch nicht umgehen oder erkennen sie nicht an“.
Das Nettz bekräftigt: „Justiz und Polizei brauchen spezialisiertes Personal und verpflichtende themenspezifische Fortbildung für ihre Mitarbeitenden.“ Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert „Grundlagenwissen bei Polizei und Justiz zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt“.
Ein konkreter Ansatz aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für digitale Gewalt. So nennt man Justizbehörden, die auf bestimmte Themen spezialisiert sind. Einrichten müssten sie die Länder. Bisher gibt es das zum Beispiel für Geldwäsche oder Bekämpfung sogenannter Kinderpornografie.
3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen
Die Regulierung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder X sprechen gleich mehrere Organisationen an. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kritisiert: „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt wird durch die Marktmacht großer Techkonzerne begünstigt, weil Profit und Reichweite über Schutz gestellt werden.“ Das Nettz fordert: „Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen und die existierende Regulierung konsequent umsetzen.“
In der EU gibt es das Gesetz über digitale Dienste. Sehr große Plattformen müssen demnach systemische Risiken für ihre Nutzer*innen erkennen und mindern – etwa durch Inhaltsmoderation, Meldewege oder Sicherheitsfunktionen. Sonst drohen Sanktionen. Werkzeuge zur Durchsetzung des Schutzes Betroffener digitaler Gewalt wären also vorhanden.
Allerdings gibt es Widerstand: Plattformen setzen gerade kostspielige Maßnahmen oft nur zögerlich um; die Trump-Regierung deutet Regulierung aus der EU zunehmend als Angriff. Mit Blick darauf schreibt die gemeinnützig Organisation HateAid: „Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen Plattformregulierung und den unbedingten Willen, diese auch gegen den politischen Druck aus den USA durchzusetzen“.
4. Strafrecht erweitern
Mehrere Formen digitaler Gewalt sind strafbar, Betroffene können sich also vor Gericht dagegen wehren. Gerade bei bildbasierter, sexualisierter Gewalt stehen sie aber oftmals vor einem Flickenteppich. Je nachdem, was sie erlebt haben, kann eine andere Regelung greifen. Bereits im Jahr 2023 kritisierte der Deutsche Juristinnenbund den rechtlichen Schutz als „lückenhaft“, das Strafrecht „vollkommen unsystematisch“.
HateAid richtet den Fokus auf eine bestimme Form bildbasierter Gewalt und fordert, dass schon die Erstellung sexualisierter, nicht-einvernehmlicher Deepfakes strafbar sein solle. Selbst wenn die Bilder „nur auf einer Festplatte oder Cloud gespeichert werden, sind sie nur einen falschen Knopfdruck, Hackingangriff oder ein Datenleck von der Verbreitung entfernt“. Die neue EU-Richtlinie zur Gewalt gegen Frauen adressiert zwar auch die Herstellung solcher Deepfakes, knüpft die Strafbarkeit jedoch an die Verbreitung. Bei der Ausgestaltung der Regeln warnen Kritiker*innen vor möglicher Überregulierung.
Das Projekt „Ein Team“ nimmt weitere Delikte in den Blick und warnt: „Viele Formen von technikgestützter Gewalt sind bisher nicht verboten. Dazu gehört zum Beispiel das heimliche Überwachen des Aufenthaltsorts mit Bluetooth-Trackern wie Apple AirTags“. Im Forderungspapier mit anderen Organisationen fordert „Ein Team“ ein Verbot von Stalkerware – also Spionage-Apps, mit denen Täter*innen das Smartphone ihrer (Ex-)Partner*innen heimlich verwanzen, um sie umfassend zu überwachen. Gegen solche Szenarien gibt es bereits verschiedene Normen, die jedoch Schlupflöcher lassen. Laut Koalitionsvertrag sollen Hersteller solcher Apps künftig verpflichtet werden, regelmäßig das Einverständnis der Gerätebesitzer*innen abzufragen.
Auf „identifizierte Lücken im Rechtssystem“ verweist auch der Verein Weisser Ring hin und fordert, sie zu schließen.
5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern
Je nach Fall können Betroffene digitaler Gewalt Strafanzeige erstatten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das Strafrecht greift jedoch nur, wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufnimmt. Die Hürden dafür können unterschiedlich hoch sein. Mithilfe des Zivilrechts können Betroffene zum Beispiel erfahren, wer hinter einem Übergriff steckt (Auskunft), erreichen, dass die Angriffe aufhören (Unterlassung) oder in bestimmten Fällen Geld als Entschädigung erhalten.
„Private Rechtsdurchsetzung ist angesichts überlasteter Strafverfolgungsbehörden und der schleppenden Umsetzung von Nutzendenrechten auf Online-Plattormen ein wichtiges Instrument“, schreibt HateAid. Betroffene digitaler Gewalt könne das handlungsfähig machen, zumindest in ausgewählten Fällen.
Das Problem laut HateAid: Dieser Weg sei für Betroffene „kaum zugänglich“. Die Organisation warnt vor hohen Kosten und langen Laufzeiten der Verfahren von sechs bis zwölf Monaten. Auch der Weisse Ring fordert, dass zivilrechtliche Ansprüche klarer und zugänglicher gestaltet werden sollten.
Betroffene kann es entlasten, wenn sie ihre Rechte nicht individuell einklagen müssen. Stattdessen könnten auch Organisationen im Interesse von Betroffenen vor Gericht ziehen. Ein solches Verbandsklagerecht gibt es zum Beispiel beim Umwelt- oder Verbraucherschutz. Ein Verbandsklagerecht für digitale Gewalt wünschen sich unter anderem der Deutsche Juristinnenbund und das Projekt „Ein Team“.
6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen
Viele Formen digitaler Gewalt geschehen im direkten Umfeld der Betroffenen, etwa durch Ex-Partner*innen. Das heißt: Sie kennen die Täter*innen bereits. In anderen Fällen können Betroffene lange rätseln, wer überhaupt Täter*in ist. Zum Beispiel bei Drohungen und Beleidigungen auf sozialen Medien oder bei nicht-einvernehmlich geteilten Nacktfotos auf Pornoseiten.
HateAid wünscht sich Maßnahmen im Zivilrecht, die es Betroffenen leichter machen, Verdächtige zu identifizieren. Die Organisation will eine „Stärkung der gerichtlichen Auskunftsansprüche“. Damit ist gemeint, dass etwa Plattformen auf Anordnung von Gerichten Details über einen Account herausrücken sollen, der zum Beispiel Beleidigungen verschickt hat. „In der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung sind die Auskunftsansprüche gleichzeitig kostspielig und völlig nutzlos“, kritisiert HateAid.
Das Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen warnt jedoch – an dieser Stelle mit Blick aufs Strafrecht – vor Maßnahmen, die Täter*innen aufspüren sollen. Der Grund: Sie können auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft verletzlicher machen. Deshalb sollten Möglichkeiten erprobt werden, die „keine oder weniger negative Effekte haben“.
Eine konkrete Maßnahme ist die Login-Falle. Das ist ein vom Verein D64 entwickeltes Verfahren, wonach erst auf richterliche Anordnung nach einem Anfangsverdacht für eine Straftat die IP-Adresse eines Verdächtigen übermittelt wird. Eine weitere Maßnahme ist das Quick-Freeze-Verfahren, das vor allem die FDP als Alternative zur invasiven Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hatte.
Auch richterlich angeordnete Account-Sperren könnten Betroffene in bestimmten Fällen entlassen, indem sie potenziellen Täter*innen die Plattform nehmen. Diesen Plan hatte bereits die Ampel gefasst; unter anderem der Deutsche Juristinnenbund fordert es weiterhin.
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7. Adressen von Betroffenen besser schützen
Eine besondere Gefahr für Betroffene digitaler Gewalt sind Regelungen zur Anschrift – auch wenn das auf den ersten Blick sehr bürokratisch klingt. Wenn eine Person etwa ein Zivilverfahren wegen digitaler Gewalt anstrengt, muss sie der Regel eine Anschrift angeben, unter der sie zuverlässig erreichbar ist. Das Problem: Entsprechende Unterlagen können auch bei der Gegenseite landen. Auf diese Weise kann es passieren, dass Betroffene ausgerechnet dem Menschen, der sie bedrohen und stalkt, ihre genaue Adresse verraten.
„Die Angabe von c/o-Adressen muss bei der Geltendmachung eigener Rechte ausreichend sein“, fordert der Deutsche Juristinnenbund. Das bekräftigt auch das Forderungspapier von „Ein Team“ und anderen Organisationen: „In zivilrechtlichen Verfahren braucht es Möglichkeiten, die Anonymität Betroffener effektiv zu wahren.“
Ähnlich gelagert ist die Impressumspflicht. Wer in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreibt, muss eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum schreiben. Ein Postfach oder eine c/o-Adresse reichen demnach nicht. Gerade Freiberufler*innen haben oftmals eine solche Website, aber keine separate Firmenanschrift – und stehen damit unter erhöhter Gefahr für Stalking. Der Deutsche Juristinnenbund will auch das ändern: Eine Reform der Impressumspflicht ist dem Verein zufolge „dringend notwendig“.
8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen
Digitale Gewalt ist vor allem ein Fachbegriff aus Wissenschaft, Beratung und Politik. Was das genau ist, wie man sich davor schützen und dagegen wehren kann, das dürften längst nicht alle wissen. „Betroffene brauchen Schulungen, die über ihre Rechte aufklären und leicht auffindbare Wege (online und offline), wo sie sich Hilfe suchen können“, schreibt das Nettz. Ähnlich hält die gemeinnützige Organisation Superrr fest: „Zentral für den Schutz vor Gewalt ist Aufklärung und digitale Kompetenz“.
Die Fachleute von „Ein Team“ und weiteren Organisationen fordern „stärkere Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft“. Konkret könnten Bundesministerien die Präventionsarbeit fördern. Der Weisse Ring denkt bei Medienkompetenz nicht nur an Betroffene, sondern an alle. Mit „digitaler Zivilcourage“ könnten Menschen etwa gegen Hassrede vorgehen.
Wissenschaftliche Forschung zu digitaler Gewalt kann einen weiteren Beitrag zur öffentlichen Aufklärung leisten. „Wir brauchen mehr Forschung zu digitaler Gewalt, denn wir wissen immer noch zu wenig über das tatsächliche Ausmaß“, bemängelt das Nettz. Mehr Forschung verlangt etwa auch der Verein Frauenhauskoordinierung.
9. Frauen nicht isoliert betrachten
Viele Formen digitaler Gewalt betreffen Frauen. Das Thema sollte aber nicht darauf reduziert werden, wie mehrere Organisationen betonen. Digitale Gewalt müsse „immer mit weiteren Diskriminierungsformen gemeinsam gedacht werden“, schreibt das Nettz. Betroffen seien potenziell alle. „Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund, junge Frauen oder queere Menschen, die ohnehin diskriminiert werden, jedoch noch mal deutlich mehr.“
Was das konkret bedeuten kann, zeigen Beispiele aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen: „So kann das Veröffentlichen eines Fotos ohne Kopftuch für eine kopftuchtragende muslimische Frau eine extrem gewaltsame Erfahrung sein. Für Menschen mit Behinderung sind manche Tipps zum Schutz vor digitaler Gewalt nicht umsetzbar, weil die Barrieren zu hoch sind. Für Menschen in Armut sind die Kosten zivilrechtlicher Verfahren eine Hürde, die Gegenwehr verhindert.“
Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert die „Stärkung von intersektionalen Ansätzen im gesamten Hilfesystem“. Zudem weist der Verein darauf hin, dass Betroffene auch oft Kinder haben, die mitbedacht werden müssten. „Kinder können in die Ausübung digitaler Gewalt hineingezogen oder dafür instrumentalisiert werden“. Die Organisation Superrr wiederum erinnert daran, dass Maßnahmen auch bei der Arbeit mit Täter*innen ansetzen können.
Generell kann Täter*innenarbeit dazu beitragen, dass Menschen Gewalt gar nicht erst ausüben – oder bereits gewaltsame Menschen dabei unterstützen, ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern.
10. Internationale Regeln gut umsetzen
Auf Bundesebene ließe sich zumindest ein Teil der Forderungen angehen; einiges betrifft jedoch Länder und Kommunen. Zwei umfassende Regelungen mit direktem Bezug zu digitaler Gewalt sind schon beschlossene Sache. Mindestens an deren Umsetzung wird sich die aktuelle Bundesregierung messen lassen müssen.
Erstens gibt es die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen soll. Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisationen mit 46 Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Konvention bereits seit 2018 in Kraft. Der Verein Frauenhauskoordinierung kritisiert: Deutschland habe die Konvention unzulänglich umgesetzt. „Nicht nur fehlen 14.000 Frauenhausplätze, sondern auch eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ein wirksames Risikomanagement gegen Femizide“.
Zweitens gibt es die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen bis Juni 2027 in nationales Recht überführen. Neben Vorgaben zur Unterstützung von Betroffenen sieht die Richtlinie auch Schulung und Information von Fachkräften vor – und stellt Regeln auf zur Bekämpfung bildbasierter, sexualisierter Gewalt und Deepfakes. In ihrem Forderungspapier pochen „Ein Team“ und weitere NGOs auf „zügige“ Umsetzung.
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